Du suchst Unterstützung spezifisch zu Nürnberg? #Nürnberg #Nuernberg #Nuremberg

Antje-and-Dominik0
Level 4
Nord, Germany

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#Nuernberg #Nuremberg

36 Antworten 36
Preeti27
Level 2
Nuremberg, Germany

Hallo, ich habe ähnliche Fragen wie oben und hoffe, dass einige von euch inzwischen die Antworten gefunden haben 🙂

Wir leben in einem gemieteten Haus und haben die Zustimmung des Vermieters, es für einige Monate unterzuvermieten, damit wir im Ausland sein werden. Laut https://www.airbnb.com/help/article/2593/nuremberg können wir es meines Wissens nach bis zu 8 Wochen über Airbnb vermieten. Ist das korrekt? Was ist auch der Unterschied zwischen der Nutzung für berufliche Zwecke wie Untervermietung (die angeblich nur für 50 % des Hauses erlaubt ist) und einer Ferienwohnung, bei der wir das gesamte Haus für bis zu 8 Wochen untervermieten können?

Wäre dankbar für Antworten, die auf den Erfahrungen der Leute hier basieren

Udo6
Level 10
Nord, Germany

@Preeti27 

 

Ohne in die Details zu gehen interpretiere ich die von dir verlinkten Artikel so:
Du darfst in Nürnberg Wohnraum nur dann ohne Genehmigung der Stadt Nürnberg Kurzzeit vermieten (egal ob über Airbnb oder sonst wie), wenn du weniger als 50% der Fläche vermietest (bspw ein einzelnes Zimmer).
Vermietest du mehr als 50% oder gar das gesamte Haus, darfst du das insgesamt max. 8 Wochen pro Jahr ohne Genehmigung.

 

Alles andere (in Bezug auf Kurzzeitvermietung) ist genehmigungspflichtig.

 

Aber, was du tun könntest, nimm Kontakt mit dem Stab Wohnen auf und schildere eure Situation. Vielleicht stuft der Stab Wohnen - wo meiner Erfahrung nach ganz normale, nette Menschen arbeiten - euren Fall als schutzwürdiges privates Interesse ein und erteilt euch für die Dauer eures Auslandaufenthaltes eine (Ausnahme)-Genehmigung.

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Stolpert in Zweckentfremdungssatzungen nicht über solche Sätze wie „für gewerbliche oder berufliche Zwecke wie die kurzzeitige Vermietung an Gäste.“ Damit ist lediglich gemeint „Vermietung gegen Entgelt“, also im Gegensatz zu kostenlosem Couchsurfing.

 

Und das hat nichts mit einer Gewerblichkeit im steuerlichen oder baubehördlichen Sinne zu tun.

Danke für Ihre Antwort

Preeti27
Level 2
Nuremberg, Germany

Vielen Dank für Ihre Antwort

@Preeti27 
Falls Du planst, das Haus während eurer Abwesenheit an wechselnde Feriengäste zu vermieten, dann unterschätze nicht den organisatorischen Aufwand. Nach meiner Erfahrung sollte man soetwas zumindest einige Zeit schon mal praktiziert haben, um zu wissen, worauf man sich einlässt.
Ihr solltet euch vielleicht Gedanken über eine Kurzzeitvermietung mit entsprechend befristetem Mietvertrag machen. Liegt die Mietdauer dann über 3 Monate sollte es auch keine Probleme mit der Zweckentfremdung geben - dies aber möglichst abklären.
Spezialisierte Anbieter wie Homecompany (https://www.hc24.de/) können euch da ggf. beraten.

Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich möchte nur überprüfen, ob Sie in Ihrer Antwort "unter 3 Monate" oder "über 3 Monate" meinen?

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