Hallo zusammen, Ich mache seit einiger Zeit airbnb. Mit alle...
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Hallo zusammen, Ich mache seit einiger Zeit airbnb. Mit allen Gästen mache ich super Erfahrungen - ausser mit Inder. Ich möch...
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Hallo zusammen,
ich bin seit drei jahren nun vermieter über Airbnb und bisher eigentlich ganz gute Erfahrungen gesammelt und sehr oft vermietet.
Nun hatten wir pecht und hatten Personen in der Wohnung, welche die Küche etwas in Mitleidenschaft genommen haben. Wir haben eine Holz Arbeitsplatte. Diese wurde verbrannt, da ein Heisser Topf dort abgelegt worden ist.
Wir haben den Fall Airbnb sofort gemeldet. Airbnb hat uns nur auf English geantwoprtet und zu dem Bericht im Mediationscenter mit Bilder zusaätzlich eine Rechnung o.ä. gefargt. Wir haben versucht zeitnah einen Handwerker zu bekommen um ein Kostenvoranschlag zu machen. Nach drei Wochen war es endlich soweit. Airbnb hatte uns bereits mehrfach gedroht dass Verfahren einzustellen da wir die geforderten Unterlagen nicht gebracht haben. Ich habe mehrfach (auf english immer wohlbemerkt) versucht zu erklären, dass es in einer Grossstadt im sommer nicht einfach ist mal eben einen Handwerker zu bekommen....Nachdem wir dann einen Termin hatten verging nochmal eine Woche bis der Kostenvoranschlag kam. Einen Tag vorher meldetet sich Airbnb und sagte, der Fall würde geschlossen und wir bekommen nichts. Keine Erklärung warum etc. Ich habe dann einen Tag später den Kostenvoranschlag gemailt. Dann kam die lapidare Antwort, die Arbeitsplatte müsste nicht gewechselt werden...??? Ich frage mich, warum Airbnb einen Fachman zur Rate haben wirll um dann seinen Entscheidung anzusweifeln. Die Arbeitsplatte konnte nicht abgeschliffen werden o-ä-, zu tief, und muusste gewechselt werden. Ich habe dann nochmals nett nachgefragt wo den dass Problem sei. Daraufhin erhielt ich die Antwort, Airbnb hätte dass so entschieden, man würde nicht auf seine Entscheidung zurück kommen, und ich sollte bitte von weiteren Anfragen absehen.
Wir bleiben also auf unserem Schaden liegen (ca. 650,-), der Mieter ist über alle Berge und lacht sicht kaputt. (er hatte es übrigens zugegeben) und Airbnb macht weiter werbung mit seiner Gastgeber Garantie.
Ich kann Euch garnicht sagen wir verarscht wir uns fühlen und hilflos...
Hat jemand ähnlich Erfahrung gemacht. Einen tip was wir nun noch machen können. Ich finde es wirklich eine Frechtheit wie Airbnb hier mit seinen Kunden umgeht, noch nicht einmal die landessprache wählt und seinen Mieter so abfertigt...
@Mika8, ich habe es kurz durchgelesen und Du schreibst doch selber, dass Du dies bezüglich nichts gelesen hast.
@Ingrid0.. hatte mich irre leiten lassen, von dem Begriff 'Kaution' den du verwendet hast. Wenngleich Depot natürlich gleichermassen verwendet wird. ... Wie auch immer, mir ist es ungangenehm und umstädnlich beim Check-in noch Geld abzuknöpfen, aber ich hab nun auf meiner Schlüsselquittung den Betrag vermerkt, der bei Verlust fällig wird.
@Mika8, und alle anderen. Viele Gastgeber haben zwischenzeitlich self check-in. Da ist es klar dass sie einen Schlüssel bekommen. Eine zusätzliche Schlüsselkaution wäre sinnvoll. Dann würden die Gäste mehr mitdenken.
@Stéphane135 es ist einfach erschütternd wenn man so im Stich gelassen wird.
Mittlerweile überlege ich mir von jedem Gast Personalien und Passwortnummer angeben zu lassen. Mühsahm, weil knapp die Hälfte selber Einchecken
@Nika23 schrieb:Mittlerweile überlege ich mir von jedem Gast Personalien und Pass[...]nummer angeben zu lassen.
@Nika23, gibt's in deiner Gemeinde keine Meldepflicht, wo du Gästeblätter (elektronisch oder manuell) ausfüllen musst?
Beispiel Graubünden: Wer gegen Entgelt ausländische Personen beherbergt, ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die ausländischen Personen den Meldeschein ausfüllen.
http://www.lumnezia.ch/de/tourismus/tourismusgesetz/meldepflicht.html
Personalien und Passnummer erhalte ich deshalb zwangsweise und legal von jedem Gast.
@Nika23@Till-and-Jutta0 .. doch die gibt's auch in Zürich ..
link von Zürich (evtl. im Kanton anders gehandhabt als in der Stadt)
Spannend finde ich den ersten Absatz:
Als Beherbergende – ob als Privatperson oder juristische Person – sind Sie verpflichtet, eine Gästekontrolle zu führen und diese Daten der Polizei zum Zweck der Identitätsfeststellung zur Verfügung zu stellen. Juristische und/oder Privatpersonen, die eine Online-Plattform für die Vermietung und Reservierung von Privatwohnungen nutzen und ihre Wohnung gewerbsmässig und gegen Entgelt vermieten, sind ebenfalls meldepflichtig.
Einerseits wird klar auf Plattformen wie airbnb eingegangen .. andererseits steht dann gewerbsmässig ... hmmm.. .. ich bin derzeit am abklären, ob ich wirklich unter gewerbsmässig falle, oder nicht. Die Meldescheine fülle ich dennoch aus, ist ja nicht zu meinem Nachteil.
@Mika8 schrieb:Einerseits wird klar auf Plattformen wie airbnb eingegangen .. andererseits steht dann gewerbsmässig ... hmmm.. .. ich bin derzeit am abklären, ob ich wirklich unter gewerbsmässig falle, oder nicht. Die Meldescheine fülle ich dennoch aus, ist ja nicht zu meinem Nachteil.
@Mika8, der Begriff gewerbsmässig wird in unterschiedlichstem Sinne verstanden. Hier heisst es vermutlich nur gegen Entgeld. Also Freunde/Bekannte/Familie/Couchsurfing ausgenommen.
So ähnlich wird gewerbsmässig auch in der Stuttgarter Zweckentfremdungssatzung verwendet.
Danke für deinen Input @Till-and-Jutta0 .. allerdings wär dann das und in dem Satz überflüssig ... [...] ihre Wohnung gewerbsmässig und gegen Entgelt vermieten [...] .... aber wie gesagt, ich fülle sie eh aus, aber ob nun Gewerbe oder nicht, spielt ja auch in anderer Hinsicht eine Rolle.
Vermutlich ist der Satz so gestaltet das er in vielen Länder verhebt @Mika8
So wie ich die Schweizer Gesetzgebung verstehe muss jeder welcher gegen Bezahlung Gäste beherbegt die Daten Melden.
Abgesehen davon kennen wir in der Schweiz diese unterteilung Gewerbliche/nicht Gewebliche tätigkeit wie in Deutschland nicht. (Stichwort Gewerbe anmelden)
Grundsätzlich und stark vereinfacht gesagt ist es gewerblich ab dem Zeitpunkt bei welchem du Geld verdienst und du brauchst keine Genehmigung. (MwSt, Reglementierte Berufe, Ausgleichskasse etc.... habe ich jetzt alles aussen vor gelassen)
Ob die Gastgebergarantie ein Witz ist weiss man nicht. Wenn man im Netz liest kann man, tue ich auch, diese als nutzlos zu betrachten. Wir wissen aber nicht wieviele der Fälle positiv für den Gastgeber ausgegangen sind. Positiver Erfahrungen werden im Netz seltener geteilt.
Ich muss bis jetzt nie auf diese zurückgreifen daher habe ich keine persönliche Erfahrung.
Nun ich habe mich aufgrund der Berichte im Netz selber Organisiert das ich im Fall der Fälle bei welchem niemand einen Schaden übernimmt ich diesen ohne Finanzielle schmerzen diesen Zahlen könnte.
Lege ein kleinen Teil des Gewinn zur Seite für den Fall der Fälle.
Wie @Jarg0 sagt Deal with it und such nach Lösungen......
ich stelle immer mehr fest, dass ich auf einer anderen Plattform besser fahre. Dort ist es üblich die Kaution in bar beim Check in zu erheben und ich habe beim Vermieten keine Gebühren. Und der Kundendienst ist für mich ebenfalls super schnell erreichbar, antwortet und hilft schneller als hier. Ich habe noch eine Reklamation bzgl. meines Inserates offen, vom Mai und vor wenigen Tagen schon wieder bei Airbnb reklamiert in anderer Sache und noch keine Rückmeldung. Was bietet mir Airbnb und was tue ich dafür, das ist für mich die Frage. Die kommen doch gar nicht mehr nach, werden aber größer und größer….
welche Plattform erhebt denn keine Gebühren?
@Thomas339 .. danke für die Antwort. Verhebä muess dä Satz ja aber nur i de Schwiz 😉 .. aber danke für die Auskunft betreffend Gewerbe, da wurde ich langsam tatsächlich ein wenig unsicher, wie das in der CH gehandhabt wird, wenn man hier im Forum so mitliest .. z.B. auch was zusätzliche Dienstleistungen wie Frühstück etc. anbelangt (obwohl in meinen Augen auch bereits die Reinigung einer Dienstleistung entspricht) .. hätte ich mehr Zimmer anzubieten würde ich klar eine GmbH eröffnen, der wohl sicherste Weg in der CH. MWST-pflichtig bin ich nicht, wär schön, wäre ich dies 😉
Wie @Jarg und @Mika schon schrieben, Du darfst auf Airbnb keine Kaution in BAR verlangen, sonst bist Du Dein Inserat los. Ich sprach von einer anderen Plattform auf der ich angemeldet bin, dort kann ich das. Am Anfang war es mir sogar unangenehm, aber seit ich hier verfolge, wie Airbnb unsere Kautionen behandelt, bin ich sehr froh, dass ich es dort anders handhaben kann. Den Namen der anderen Plattformen kann/darf ich hier wohl nicht nennen. W…. und G……. Schnell und problemlos, vielleicht nicht ganz so bekannt. Dafür werde ich besser gelistet mit meinem Inserat. Druck mit den Bewertungen habe ich da auch nicht. Viele bewerten nicht, ich werde dennoch gut gelistet.
@Sabine, ich verlange kein Schlüsselpfand sondern eine Kaution für Schäden an meinem Eigentum. Wird der Schlüssel verloren, ist das ein Schaden, wenn ich 3 Schlösser austauschen muss.
Diese ganze Diskussion ist doch völlig sinnlos,Airbnb macht doch so wieso was die selber wollen und was Denen nützt,wir als Gastgeber sind Denen doch egal,dieses amerikanische System,Host ,Superhost ist doch der gleiche Mist wie Diamantbotschafter,Perlbotschafter usw,es bedeutet nichts hier wird mit Superlativen Kohle gemacht,geht denen Verbrechern bloß nicht auf den Leim,rechnet mal nach,das was die euch abziehen mal 3 Millionen,ich bin doch nicht verrückt