Hallo zusammen, Ich mache seit einiger Zeit airbnb. Mit alle...
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Hallo zusammen, Ich mache seit einiger Zeit airbnb. Mit allen Gästen mache ich super Erfahrungen - ausser mit Inder. Ich möch...
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Hallo,
immer häufiger werde ich von potenziellen Gästen gefragt, ob ich ihnen eine Wohnungsbestätigung ausstellen kann. Ist das Ausstellen einer Wohnungsbestätigung für einen Airbnb-Gast möglich/rechtens?
Hallo @Gerhild0, dein potentieller Gast meint wahrscheinlich die Vermieterbescheinigung oder Wohnungsgeberbestätigung.
Die braucht er von dir nur für Langzeitmieten, damit er sich bei der Meldestelle anmelden kann.
Bei Kurzzeitmieten (Beherbergung) hingegen muss er den Meldeschein bei dir vor Ort ausfüllen. Dann gibt's keine weitere Bestätigung von deiner Seite.
Siehe Workshop.
Muss ich diese bei 6 Wochen Vermietung gewähren?
Danke
LG
Vera
Müssen tust Du nicht. Ich habe die Wohnungsgeberbestätigung schon öfters ausgestellt. Ich hatte einige Male Gäste, die nur 1- 3 Wochen bei mir wohnten, bevor sie ihre endgültige Wohnung in M beziehen konnten. Einige hatten in M eine neue Arbeitsstelle, andere einen Studienplatz. Der Arbeitgeber kann aber ohne Meldeadresse keine steuerliche Anmeldung vornehmen. Die ausländischen Studenten können ohne Meldeadresse keine Aufenthaltsgenehmigung für ihr Studium bekommen. Bisher hatte ich nie Probleme und alle haben sich brav, nach Auszug bei mir und Einzug in ihre neue Wohnung, ordnungsgemäß umgemeldet.
Hallo,
Wie kannst du sicher gehen, dass sie sich auch ummelden? Wie kontrolierst du das? Was verlangst du von den gästen als sicherheit dafür, dass sie sich tatsächlich ummelden?
Danke
@Anna2187, bei mir waren das ausländische Studentinnen und ausländische Mitarbeiter einer großen deutschen Firma, die bis zum EInzug in ihre Wohnung in M nur vorübergehend ein paar Wochen bei mir überbrückt haben. Jeder Ausländer hat Angst vor den deutschen Behörden und will auch alles richtig machen. Die waren selbst sehr interessiert, dasss sie dann die richtige Meldeadresse (von ihrer neuen Wohnung) in ihren Papieren hatten. Da ich mit allen ein freundschaftliches Verhältnis hatte, habe ich auch geholfen, nach Auszug ihre Behördengänge, KVR usw. zu regeln.
Außerdem hast Du auch die Möglichkeit nach Auszug dem KVR mitz zu teilen, dass derjenige Mieter nicht mehr bei Dir wohnt und ausgezogen ist. Das geht ganz einfach per FAX oder E-mail. Außerdem bist Du nicht verpflichtet eine Meldebestätigung auszustellen. Wenn Dir nich wohl dabei ist, dann lass es .
Der gast hat mir folgendes geschickt, was soviel bedeutet , dass er auch zum EMA gehen kann und sagen, das der Vermieter ihm die Meldebestaätigung verweigert.
Sorry Anna but they are telling me that even in a hotel they must sign it if I ask them.
"The landlord has to issue the WGB (that's the abbreviation for "Wohnungsgeberbestätigung"). You will receive a template wording for your landlord in case he does not know about his obligation yet. Some hotels or landlords of furnished apartments reject to issue a WGB. In such case, you/we shall send him this link: https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__19.html This is the official stipulation of the law (§19 Bundesmeldegesetz). There is nothing mentioned with regards to a minimum rental period. He should also be aware of para (2). This deals with what you are to do if a landlord rejects too issue the WGB (which is basically that you have to tell the municipality).
If the landlord rejects to sign it, you can take the official booking confirmation. The municipality will then get back to the landlord and remind him of his obligation."
Ab wie lange bzw. wievielen Wochen ist man dazu verplichtet diese auszustellen?
Das EMA sagt leider nur die halbe Wahrheit. Schauen wir uns die relevanten Stellen des Gesetzestextes an:
§ 23 „(1) Soweit nachstehend nicht etwas anderes bestimmt ist, hat die meldepflichtige Person einen Meldeschein auszufüllen, zu unterschreiben und der Meldebehörde zusammen mit […] der Bestätigung des Wohnungsgebers […] vorzulegen.
§ 29 Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten
(1) Wer in Einrichtungen, die der gewerbs- oder geschäftsmäßigen Aufnahme von Personen dienen (Beherbergungsstätten), für länger als sechs Monate aufgenommen wird, unterliegt der Meldepflicht nach § 17 oder § 28. Wer nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden, sobald sein Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.
(2) Beherbergte Personen haben am Tag der Ankunft einen besonderen Meldeschein handschriftlich zu unterschreiben, der die in § 30 Absatz 2 aufgeführten Daten enthält. Mitreisende Angehörige sind auf dem Meldeschein nur der Zahl nach anzugeben. […]
§ 30 Besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten
(4) Die Leiter der Beherbergungsstätten […] haben die ausgefüllten Meldescheine […] ein Jahr aufzubewahren […].
Heißt:
Erst wenn in einer Beherbergungsstätte (also deiner Unterkunft) ein Ausländer länger als 3 Monate bleibt, gilt für ihn die Meldepflicht nach § 17 (und somit die Mitwirkungspflicht des Vermieters bezgl. Wohnungsgeberbestätigung.
Und dann heißt es „solange nachstehend nicht etwas anderes bestimmt ist“! Und das ist in § 29 Abs. (2) sowie § 30 Abs. (4) ausgeführt: Denn diese ersetzen die Pflichten des Mieters zur persönlichen Anmeldung beim EMA durch die Pflicht des Gastgebers, dass er zum einen darauf hinwirkt dass der Gast den beim Check-in vorgelegten Meldezettel ausfüllt, und der Gastgeber ihn dann zuhause aufbewahrt.
Also unter 3 Monaten Fall gilt: Das EMA ist außen vor! Und die Wohnungsgeberbestätigung obsolet!
Ja, bei Mietdauer bzw Aufenthalt > 3 Monate muessen sich die Gaeste beim Ordnungsamt anmelden und
der Vermieter eine Wohnungsgeberbescheinigung ausfuellen.
Beim Auszug muss sich der Mieer dort abmelden.
Ein Nachteil bei der Meldung ist, dass diese Ordnungsluemmel eine automatische Meldung an den
ARD-ZDF-Beitragsservice machen und dieser dann nervend und stoerend die Mieter anschreibt
und einen neuen Vertrag machen will, obwohl vielfach eine zweite Rundfunkbeitragsnummer
rechtswidrig ist, da der Eigentuemer (bei shared) den Rundfundbeitrag schon zahlt.
Wenn man dies der Beitragsbande nicht mitteilt, gilt die zweite Rundfunkbeitragsnummer
und Vertrag dazu gueltig und die versuchen immer wieder zu kassieren.
@Veronica-and-Richard0, wenn der Mieter auf der Anfrage bzgl. des Rundfunkbeitrags mitteilt, dass für die Wohnung bereits der Rundfunkbeitrag bezahlt wird und die entsprechende Beitragsnummer angibt, wird das so akzeptiert. Der Mieter hat dann Ruhe.
@Christa113: ja, das ist richtig.
Die Mieter haben aber (meist) NULL Ahnung von dem Beitragsservice.
Da kommt erst ein Brief an, dann fragen sie mich, dann muss ich die
Beitragsservice-Seite aufrufen, die daten des Mieters ...
eingeben, meine eigene Beitragsnr raussuchen ...
Das sind bestimmt jedesmal 2 Stunden Arbeit allein fuer mich.
Und bei einem Stundensatz von 120 EUR macht das EUR 240 (netto).
Und wer zahlt das?
Der Beitragsservice lenht das bisher ab trotz meiner
nachhaltigen Forderungen.
Und alles nur weil die ordnungsaemter so einen Abgleich machen mit dem Beitragsservice.
@Veronica-and-Richard0, da hast Du recht, dass die Mieter oft überfordert sind mit der Bürokratie. Schon oft aus sprachlichen Gründen. Aber mit 2 Std. Arbeit für Dich übertreibst Du schon ein bisschen. Wir haben bei uns in der Firma ständig neue Mitarbeiter, denen wir vorübergehend unseren Wohnraum zur Verfügung stellen, bis sie eine eigene Wohnung finden. Ich sage den Mitarbeiter gleich anfangs, dass sie mir nach Erhalt, die Anfrage des Beitragservices aushändigen sollen. Sobald ich das Schreiben kriege, trage ich unsere Beitragsdaten ein, faxe das an den Beitragsservice und fertig. Das sind keine 10 Minuten. Wenn man das anfangs verpasst hat, hängt man leider in der Behördenmühle drin und kann ständig hin- und her schreiben, um alles zu erklären.
Aus diesem Gründen hab ich unsere Beitragsnummer immer griffbereit und brauch nicht suchen.
wer faxt denn heute noch 🤦🏻
@Oleksii20 schrieb:wer faxt denn heute noch 🤦🏻
Anwälte, Behörden und Arztpraxen. Das wird seinen Grund haben.
@Oleksii20, fast du halbe Geschäftswelt. Unsere Kunden, also die Filialen aller großen Handelskonzerne sind alle gar nicht an das Interent angeschlossen, da die Konzerne zum Einen Angst davor haben dass sie gehackt werden, und andererseits, dass die Mitarbeiter aus dem Netz Bedrohungen einschleppen. Ein Mitarbeiter in Beispielweise einer EDEKA Filaile hat keinen Zugang zum Internet, maximal zum Intranet. Das nützt aber nichts wenn man bei einem externen Lieferanten Ware bestellen will.
Bei uns gehen täglich zwischen 50 und 100 Bestellfaxe ein.
Darüber hinaus, jeder der etwas senden will was ganz sicher nicht eingesehen werden soll, die CIA liest auch verschlüsselte Nachrichten mit, benutzt das Fax.
Schulen und Kindergärten sind übrigens Fax Hotspots, die meisten haben nicht mal einen Scanner, damit Sie Unterlagen an uns per mail senden könnten, und mit dem Smartphone abfotografieren ist den meisten zu kompliziert, die legen einfach das Blatt ins fax, eingespeicherte Nummer drücken, fertig.
Das Fax wird auch in Jahrzehnten noch in Funktion sein, dafür gibt es mehr als genug Gründe