Hallo Community, bin jetzt durch Vermietung eines Zimmers in...
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Hallo Community, bin jetzt durch Vermietung eines Zimmers in Berlin per Anfang Nov in 2024 bei ca. 21.000 EUR Einnahmen. Ich ...
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hi all,
wenn mir die Wohnung gehört, ich Eigentümer der Wohnung bin und sie als Zweitwohnsitz nutze, gelten die Ausnahmen? Wie interpretiere ich diese Texte?
"Ausnahmen
Eine Zweckentfremdung liegt nicht vor, wenn weniger als 50 % der Grundfläche des Wohnbereichs für andere als Wohnzwecke genutzt wird, zum Beispiel zur Kurzzeitvermietung an Gäste. Ebenso darf Wohnraum im selbstgenutzten Wohneigentum zweckfremd genutzt werden, auch wenn die Wohnraumnutzung untergeordnet ist. Darüber hinaus gibt es weitere Ausnahmen, zum Beispiel wenn es sich um eine Einliegerwohnung handelt.
"
Danke
Guan
Vielleicht googelst Du mal nach Homesharing Club? So wie es in München einen Homesharing Club gibt, wird es sicher auch in Düsseldorf einen geben, die können Dir sicher besser weiter helfen. Jede Stadt hat ja ihre eigene Zweckentfremdungssatzung.
@Guan42 Bzgl. Düsseldorf findest du vielleicht im Homesharing Club Nordrhein-Westfalen mehr Infos: https://www.facebook.com/groups/917207782057726
ich habe dort schon Fragen gestellt, aber es ist keine Wirklich klar
airbnb.de/help/article/2725/düsseldorf
blog.wunderflats.com/wohnraumzweckentfremdung-in-duesseldorf/
wenn ich richtig verstehe von wunderflats.com
Wann benötige ich in Düsseldorf eine Genehmigung für die Vermietung meiner möblierten Wohnung?
Für die Vermietung Ihrer möblierten Wohnung auf Zeit benötigen Sie keine Genehmigung nach der Düsseldorfer Wohnraumschutzsatzung, wenn Sie nicht tage- oder wochenweise vermieten, Ihre Mieter in der Wohnung ihren Wohnsitz anmelden und der erzielte Mietpreis die ortsübliche Miete nicht deutlich übersteigt.
Wenn Sie eine komplette Wohnung an wechselnde Personen mit kurzer Aufenthaltsdauer überlassen möchten, benötigen Sie hingegen immer eine behördliche Genehmigung. Einzige Ausnahme ist, wenn es sich um eine Einliegerwohnung in einer von Ihnen selbst genutzten Immobilie handelt.
das heisst wenn ich immer länger als eine Monate vermieten lassen, dann braucht man keine Genehmigung ?
@Guan42,so lese ich das. Was dabei zu bedenken ist: Der Gast wird zum Mieter der Wohnung, er muss dort seinen Wohnsitz anmelden. Damit hat er vermutlich auch noch andere Rechte.
Auf diese Art und Weise rechtliche Vorgaben zu "umgehen" - das kann nach hinten losgehen. Abgesehen davon dass auch die Mieteinnahmen vermutlich weit unter den Einnahmen einer Kurzzeitvermietung liegen würden.
ich kann dem Link von wunderflats.com hier nicht einfügen, der Mieter muss sogenannte Wohnungsgeberbestätigung holen, googeln bitte nach wunderflats zusammen mit Wohnraumzweckentfremdung in Düsseldorf dann findet mann dem Link.
Sobald eine Wohnungsgeberbestätigung ins Spiel kommt, hast du keine Beherbergung mehr.