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@Udo6 @Ralf5
Bei dem zuletzt von Udo gesetzten link handelt es sich um die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die ab 25.5.2021 gültig ist. Das ist heute. Hier steht jetzt endlich mal wieder alles in einem Dokument. Besonders gut zu lesen ist die Verordnung aber immer noch nicht.
In §14 steht, daß touristische Übernachtungen verboten sind, es dürfen nur Gäste eines Hausstandes in einem Zimmer oder einer Wohneinheit untergebracht werden.
In § 27.4 wird’s dann interessant, denn ab einer Inzidenz unter 100 gilt:
ab dem 21. Mai 2021 Übernachtungsangebote von gewerblichen oder entgeltlichen Unterkünften, insbesondere von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen und Campingplätzen, auch zu touristischen Zwecken; …......Voraussetzung ist, dass die Übernachtungsgäste bei der Anreise sowie jede weiteren 48 Stunden über einen Testnachweis nach Nr. 1 verfügen;
Ein Testnachweis ist ein vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest, Selbsttest oder PCR-Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis …..
Jetzt geht es noch um die Frage, ob Personen die getestet sind auch dann in einer Wohneinheit untergebracht werden dürfen, wenn sie aus mehr als einem Haushalt stammen. Dazu habe ich in der Verordnung nichts gefunden.
Dafür habe ich aber eine Veröffentlichung „ERGÄNZENDE INFOS! Rahmenkonzepte Beherbergung …. gefunden:
https://partner.ostbayern-tourismus.de/2021/05/21/rahmenkonzept-beherbergung/
Da steht zum Beispiel:
Die Getesteten hat man hier wohl vergessen, ein Flüchtigkeitsfehler?
Weiter steht in dem Text, daß Gäste abreisen müssen, wenn die Inzidenz schlechter wird, man muß sie also mitten im Urlaub rausschmeissen, das ist sehr gästefreundlich.
Zu den Coronatests steht da:
Ganz unten steht:
Diese Veröffentlichung wurde vom Bayerischen Wirtschaftsministerium herausgegeben, Wirtschaftsminister ist in Bayern Hubert Aiwanger, Freie Wähler. Gesundheitsminister ist Klaus Holetschek (nie gehört) CSU.
Ich vermute daß die ganzen Fremdenverkehrsbetriebe ständig im Wirtschaftsministerium anrufen um sich über das Chaos der Corona-Verordnungen zu beschweren. Jetzt streitet sich Hubert Aiwanger ständig mit Klaus Holetschek darüber, wie die Texte eigentlich genau zu verstehen sind.
Ich nehme an daß da in der nächsten Zeit noch weitere Klarstellung folgen werden.
Wie wahrscheinlich ist es eigentlich, daß man als Beherbergungsgeber Ärger wegen „Unklarheiten“ im Zusammenhang mit den Corona-Verordnungen bekommt? Das halte ich für sehr unwahrscheinlich.
In allen bayerischen Fremdenverkehrsgemeinden vermieten Mitglieder des Gemeinderats und die Frau des Bürgermeisters Ferienunterkünfte. Ich kann mir nicht vorstellen daß sich diese Leute gegenseitig in die Suppe spucken.
Ich bin mittlerweile der Meinung daß die Auskunft die Ralf vom Landratsamt bekommen hat richtig ist: Personen aus mehreren Haushalten dürfen in einer Wohneinheit untergebracht werden, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind.