Bayern ab 30. Mai

Florian-and-Theresa0
Level 10
Mintraching, Germany

Bayern ab 30. Mai

Nur ganz kurz von mir: Ab 30. Mai ist das Gastgeben für Gastgeber*innen, die ihren Gästen eine eigene Sanitäreinrichtung anbieten können, wieder möglich.

https://www.charivari.de/nachrichten/coronavirus-aktuell/hotels-hygiene-auflagen-corona-ab-30-mai-in... 

 

Die offiziellen und genauen Hygienevorschriften werden noch veröffentlicht, hoffentlich im Laufe dieser Woche.

22 Antworten 22
Florian-and-Theresa0
Level 10
Mintraching, Germany

Mittlerweile ist das offizielle Update da:

Das müsst ihr tun, um ab dem 30. Mai wieder gastgeben zu können:

Eine grobe Zusammenfassung ohne jegliche Gewähr:

  • Jede Unterkunft verfügt über eine EIGENE Sanitäreinheit. Bsp.: Privatzimmer: Die Gäste brauchen ihr eigenes Bad. Es darf nicht mit dem/der Gastgeber*in geteilt werden.

  • Erstellen eines Hygienekonzeptes, eines Reinigungskonzeptes und eines Lüftungskonzeptes,

  • Informationen über Einhaltung an evtl. Mitarbeitende und Gäste,

  • Einhaltung und Kenntlichmachung der Sicherheitsabstände in geteilten Bereich,

  • Tragen von Mund- und Nasenbedeckung in geteilten Bereichen,

  • Flüssigseife, Desinfektionsmittel und Einmal(!)handtücher müssen Gästen und Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt werden.

  • Alle geteilten Gegenstände müssen nach Abreise gereinigt werden, daher reduzieren (z. B. Tagesdecken, Spiele, Zeitschriften).

  • Unbedingtes Einhalten der Meldepflicht für Beherbergungsstätten. Diese Daten müssen ggf. ans Gesundheitsamt weitergegeben werden.

Bitte lest auch unbedingt das genaue und offizielle Hygienekonzept:

https://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/Publikationen/Themenblaetter/2020-05-22_Hygi... 

Elena418
Level 2
M, Germany

Im offiziellen Konzept steht, dass jede Wohneinheit wie zB Privatzimmer eine eigene Sanitäranlage haben soll, nicht muss. Ist das jetzt ein muss oder ein soll? Finde leider keine eindeutigen Aussagen im Internet und frage mich, ob ich mein Privatzimmer vermieten darf

@Elena418  was in diesem Thread steht ist veraltet.

Erkundige dich am besten bei deiner Gemeinde über die momentanen Vorschriften.

 

PS.: > soll ist nicht gleich sollte ! <

Ich würde "soll" in diesem Zusammenhang als Vorschrift definieren... aber ich kenne das Konzept nicht.

 

Kannst du denn die generell vorgeschriebenen Abstände einhalten um auch dein eigenes Risiko in Grenzen zu halten ?

 

Gibt es denn tatsächlich Gäste in diesen Zeiten, die Bad-sharing buchen würden ?.. Naja es gibt ja auch die Kaoten die am Ballermann feiern.

Udo6
Level 10
Nord, Germany

Gerade in der Presse gelesen:

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat das Beherbergungsverbot des Freistaats für Gäste aus Corona-Hotspots in anderen Bundesländern vorläufig außer Vollzug gesetzt.

 

https://www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/presse/pressemitteilung_corona-beherbergungsbegrenzung.pdf

Prof. Frank Ulrich Montgomery | Vorsitzender des Weltärztebundes hat heute morgen im Radio (BR2) dringend davor gewarnt so zu tun als wäre das Problem erledigt.
Er sagt sinngemäß.....
es handelt sich bei den Neuinfektionen nicht um eine zweite Welle sondern um eine "Dauerwelle" und wir müssen unbedingt lernen unsere Verhaltensweisen auf den Virus einzustellen , sonst werden globale Infektionswellen immer wieder um den Globus laufen.... von Entwarnung also keine Spur.

 

Da kommt einem die obige Entscheidung schon ein bisschen seltsam vor 🤔

Wie erfahre ich als Gastgeber ob ein Buchender aus einer Risikogegend kommt ? 

Antwort : gar nicht

Wie erfahre ich als Gastgeber ob ein Gast infiziert ist (oder sogar positiv getestet wurde ) ?

Antwort : gar nicht

Wie kann ich mich als Gastgeber einigermaßen schützen um nicht selbst infiziert zu werden ?

Antwort : In dem ich mich so verhalte dass ich eigentlich nicht infiziert werden kann .. Trennung des eigenen Bereiches von vermieteten Räumlichkeiten , Hygienekonzept strikt ausführen, Schutzmaske tragen... vielleicht hift auch Beten.

Auf staatliche Verordnungen und Beschlüsse sollte man sich jedenfalls nicht verlassen, man darf ruhig auch mal seinen eigenen Kopf zum Denken verwenden.

.

@Sabine-Ingrid0  

 

Wie viele Neuinfektionen es in einem Landkreis gab kann man auf dieser Seite des Robert Koch Instituts nachsehen:

 

https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/

 

2020-07-29 Neuinfektionen Landkreis Weilheim.jpg

 

Bei dir in Weilheim gab es z.B. in der letzten Woche 2,2 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner.

 

Wie wir allerdings zu meiner Überraschung gerade von @Udo6   erfahren, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die aktuelle Regelung soeben außer Vollzug gesetzt. D.h. wir können im Moment Gäste aus beliebigen deutschen Landkreisen beherbergen, egal wie hoch die Neuinfektionen sind.

 

 

@Ute42  danke , ich meinte dass man ja nie wissen kann wo der Gast vorher war....

 

Das Airbnb-Konto (zB) wird mit irgendwelchen Angaben eröffnet die dann (wenn überhaupt) als Aufenthaltsort erscheinen...da bucht dann jemand aus Rumänien und war vorher bei Tönnies als Arbeitnehmer ?

 

Hatte erst kürzlich einen Gast aus USA .. schluck... war aber eben hier stationiert.

 

Ich sehe es so wie neulich hier mal geschrieben wurde.. jeder Gast ist ein potenzielles Risiko... und alles was wir tun können ist Selbstschutz.

.

@Sabine-Ingrid0  

 

Wie du richtig schreibst kann man nicht wissen wo ein Gast in den letzten 14 Tagen war bevor er bei uns eincheckt. Aber darum geht es hier nicht, es geht um das Stornoproblem.

 

Nach der 6. Bayerischen Infektionsschutzverordnung dürfen wir Gäste aus einem Risikolandkreis derzeit nicht beherbergen, es ist uns verboten. Damit ist die Erbringung der Beherbergungsleistung unmöglich. (§ 275 BGB) Das hat zur Folge, daß der Gast kostenlos stornieren kann.

 

Diese Regelung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof aber gestern zu Fall gebracht. Wenn also ein Gast aus Deutschland, egal aus welchem Landkreis, irgend ein Problem hat, z.B. er hat sich mit Corona infiziert, dann ist das sein Problem und er kann nicht kostenlos stornieren. (§ 537 BGB = Entrichtung der Miete bei persönlicher Verhinderung des Mieters)

 

Ich vermute daß die Bayerische Staatsregierung jetzt versuchen wird die Bestimmung so umzuformulieren, daß sie doch noch irgendwie gilt, denn Söder will ja Kanzler werden. Aber das wird etwas dauern, bis dahin ist die Hochsaison vorbei. Ich erziele 50% der gesamten Jahreseinnahmen von Mitte Juni bis Ende August.

 

Tamara206
Level 10
St Stephan, Switzerland

@Ute42  @Sabine-Ingrid0 

 

Was bringt diese Reglung? Nicht airbnb macht so oder so was sie wollen.

@Ute42  stimmt , so hab ich das gar nicht gesehen.

.

@Sabine-Ingrid0   

 

Man muß auch bedenken, daß es zur 6. Bayerischen Infektionsschutzverordnung einen Bußgeldkatalog gibt. Nach diesem Bußgeldkatalog wird ein Bußgeld von 5000 Euro fällig, wenn ein Beherbergungsbetrieb einen Gast aus einem Risikolandkreis beherbergt.

 

Dieses Bußgeld fällt jetzt natürlich aufgrund der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs weg. Wir können also bis auf weiteres Gäste aus allen deutschen Landkreisen beherbergen, Ausländer buchen im Moment sowieso kaum.

 

@Ute42  dann hat dieses Urteil ja sogar etwas gutes.

 

"Nach diesem Bußgeldkatalog wird ein Bußgeld von 5000 Euro fällig, wenn ein Beherbergungsbetrieb einen Gast aus einem Risikolandkreis beherbergt."

 

Wenn ich mir das so überlege , mit dem Hintergrund dass man ja meist nicht wissen kann woher der Gast kommt , war das doch auch eine völlig absurde Verordnung die alleine schon durch den Datenschutz nicht zu handeln war !

Udo6
Level 10
Nord, Germany

Wer vllt aktuell auf der Suche nach den Bayerischen Regeln für inländische Risikogebiete ist:

 

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/?title=Inl%C3%A4ndische+Risikogebiete

 

oder

 

https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/massnahmen/#risikogebiete_inland

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