Lieber AirBnB-Community,
wir haben vom 18.-23.12. einen Aufenthalt in Bayern gebucht. Die Gastgeberin hat uns jetzt aufgefordert, wegen des nun auf den Zeitraum verlängerten Beherberbungsverbot die Ferienwohnung zu stornieren.
Wenn ich das mache, fallen aber 50% Stornokosten an plus die gesamte AirBnB-Gebühr. Das verstößt gegen das Gesetz bzw. die Verordnung zum Beherberungsverbot, aber passiert technisch automatisch.
Deshalb habe ich die Gastgeberin gebeten, dass sie uns storniert. Sie möchte das aber auch nicht machen, weil sie dann für 1 Jahr den Superhost-Status verliert und auch Strafgebühren zahlen muss.
Habt Ihr in der letzten Zeit eine ähnliche Erfahrung gemacht, bei der Ihr storniert habt? Falls ja, habt ihr später von AirBnB die Stornogebühren erstattet bekommen?
Gemäß der AirBnB AGBs muss AirBnB nichts erstatten, wenn die Buchung nach dem 14, März 2020 einging. Aber gemäß Bayerischer Verordnung muss sie das schon. Hab keinen Lust auf einen Rechtstreit mit AirBnB, aber möchte auch ungern ein paar hundert Euro verschenken.
Was würdet Ihr jetzt machen?
LG, Torben