Beherbergungsverbot

Frank677
Level 2
Nürtingen, Germany

Beherbergungsverbot

Hallo in die Runde,

ich habe eine Einliegerwohnung, die ich vermiete (Baden-Württemberg).

 

Was benötige ich von Interessenten:

Bestätigung (des Arbeitgebers), dass die Reise geschäftlich ist?

Bestätigung, dass aus einem Landkreis mit Inzidenzwert geringer als 50 angereist wird?

Negativen Corona-Test?

 

Wie verhält es sich, wenn 2-3 Leute aus verschiedenen Haushalten zusammen in der Einliegerwohnung wohnen möchten (z. B. Handwerker)?

 

Im Internet gibt es leider keine abschließende Info darüber.

 

Danke und viele Grüße!

10 Antworten 10
Christoph160
Level 10
Germany

@Frank677 , da sonst keiner antwortet mach ich es.

Ich habe mich vor kurzem diesbezüglich beim Gesundheitsamt erkundigt.

Mir wurde gesagt dass der Gast eine Nachweißpflicht über die Notwendigkeit der Reise zu erbringen hat und ein Gastgeber ohne diesen schriftlichen Nachweis nicht beherbergen darf.

Da es so viele verschiedene Gründe gibt, gibt es aber keine Einzelfallliste.

Ein Beleg des Arbeitgebers über den Systemrelevanten Reisegrund oder eine ärztliche Überweisung bei einer medizinisch notwendigen Reise werden aber anerkannt.

Die Vorlage eines aktuellen Corona-Negativtests ist momentan eigentlich obligatorisch...  

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Hallo @Frank677 , im CC findest du dort einen Beitrag, sowie dort.

 

Zu beachten sind auch die unterschiedlichen Regelungen für Gäste, die aus dem Inland oder dem Ausland (Test, Quarantäne) anreisen. Das musst du aktiv hinterfragen, denn das Airbnb-Profil gibt das nicht her.

 

Die aktuelle Info der Landesregierung BW findest du dort. Es ist – bedingt durch die laufenden Änderungen und einer fehlenden Konsolidierung – derzeit leider recht unübersichtlich.

 

@Christoph160s Tipp, im Zweifel bei der zuständigen Behörde nachzufragen, ist richtig.

 

Andere Erfahrungen sprechen auch von „Glaubhaftmachung“ – analog der Überwachung bei der Einhaltung der Ausgangssperre.

 

Denke auch an das obligatorische Hygienekonzept für deine Unterkunft.

 

Happy Hosting!

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Nachtrag: „2-3 Leute aus verschiedenen Haushalten“ ist bei einem Kurzzeitaufenthalt derzeit eher kritisch zu beurteilen, und entspricht m.E. nicht der Kontaktbeschränkung „Private Treffen im öffentlichen oder privaten Raum nur noch im Kreis des eigenen Haushalts plus höchstens eine weitere Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört“, vgl. Übersicht.

@Till-and-Jutta0: aber wenn die Leute laenger bleiben und sich beim Einwohnermeldeamt ordentlich anmelden,

so sollten sie dann wohl (aus meiner Sicht) einen einzigen zusammengehoerigen Haushalt bilden (ohne Rechtsgewaehr).

Veronica-and-Richard0
Level 10
Lebach, Germany

Zum Musterformular des Bundesinnenministeriums der unbedingten Erfolderlichkeit einer kurzfristigen Geschaeftsreise siehe
https://community.withairbnb.com/t5/COVID-19-Diskussionen/Neuer-Lockdown-per-2-November/td-p/1367759...

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

@Veronica-and-Richard0 , mit dem Link komme ich woanders raus. Dabei würde mich das aus aktuellem Anlass brennend interessieren.

@Christa0: genau. @Till-and-Jutta0 : steht in von mir erwaehnten Link etwas weiter unten.

 

Peter598
Level 6
Tübingen, Germany

Bezieht sich aber auf die Einreise, nicht auf den Aufenthalt.

Ute42
Level 10
Germany

.

Der Opening Post ist ja vom Kollegen @Frank677  und der ist in Baden-Württemberg. Wie da die Rechtslage ist weiß ich nicht. Ich habe schon mal versucht die BW-Coronaverordnung zu lesen aber die ist so ein Chaos daß ich mir das nicht antun werde.

 

In Bayern ist die Rechtslage so, daß touristische Beherbergungen verboten sind. Beherbergungen zu beruflichen, geschäftlichen und glaubhaft notwendigen Zwecken sind aber erlaubt.

 

In der Bayerischen Verordnung steht kein Wort darüber, daß ein Gast den beruflichen Zweck seines Aufenthalts anhand von Belegen nachweisen muß. Daß man beim Gesundheitsamt nachfragen muß steht auch nirgends.

 

Wenn der Gesetzgeber mir etwas verbieten will dann muß er sich klar ausdrücken. Wenn nicht, dann verfahre ich so wie ich es aufgrund der Verordnung für zulässig halte. Wenn ein Gast mir gegenüber schriftlich erklärt, daß sein Aufenthalt beruflich bedingt ist, dann glaube ich das.

 

Airbnb macht es genauso. Wenn ein Gast etwas behauptet dann wird das einfach geglaubt.

 

 

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