Beherbungsverbot: Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg vom 25. Juni 2020

Karin1501
Level 2
Baiersbronn, Germany

Beherbungsverbot: Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg vom 25. Juni 2020

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/coronavo-beherbergungsverbot/

 

Auszug:

Es ist untersagt, Personen zu beherbergen, die aus einem Land- oder Stadtkreis innerhalb der Bundesrepublik Deutschland anreisen oder darin ihren Wohnsitz haben, in dem in den letzten sieben Tagen vor der Anreise die Zahl der Neuinfektionen laut der Veröffentlichung des Robert-Koch-Institut pro 100.000 Einwohner....

 

Die Verordnung gilt nicht für Personen, die über ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder in englischer Sprache verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden sind, und dieses der zuständigen Behörde auf Verlangen unverzüglich vorlegen.

 

Würden Sie in diesem Zusammenhang empfehlen, Sofortbuchungen zu deaktivieren oder gibt es die Möglichkeit, bestätigte Buchungen unter Hinweis auf die Verordnung kostenlos zu stornieren, bzw. zur Gültigkeit der Sofortbuchung von den Gästen das entsprechende ärztliche Zeugnis zu verlangen ?

 

Auf Ihr feedback bin ich sehr gespannt.

 

Beste Grüße

Karin [...]

 

 

[Persönliche Daten zur Sicherheit entfernt]

 

7 Antworten 7
Patricia741
Level 10
Rösrath, Germany

@Karin1501    siehe hier ist schon ein thread dazu und vllt eine Antwort für dich

https://community.withairbnb.com/t5/Hilfe/Baden-W%C3%BCrttemberg-Corona-Verordnung-Beherbergungsverb...

Link anklicken / viel Erfolg

@Karin1501Zu deiner Frage....

Ich würde die Sofortbuchung generell nicht empfehlen wenn du grundsätzlich in der Lage bist Anfragen zeitnah zu beantworten.. (also innerhab 1-2 Std.)

Bei Anfragebuchungen können Missverständnisse gleich von Anfang an ausgeräumt werden während die Stornierung einer Sofortbuchung Sanktionen nach sich ziehen kann... auch wenn das von Airbnb anders publiziert wird.

Wenn du im CC "Sofortbuchung" eingibst wirst du viele Informationen darüber finden.

 

Im konkreten Fall kannst du im Vorfeld eine Kopie des Virus-tests anfordern und erst dann die Buchung bestätigen... Bei Sofortbuchung kannst du so gut wie nichts machen wenn der Gast einfach nicht antwortet.... ausser Stornieren (mit o.g. evtl. negativen Folgen).

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Sabine-Ingrid0, auch Österreich überlegt, analog zu Deutschland, Beherbergung aus Krisengebieten kurzfristig zu verbieten.

@Monika--Elisabeth0  ja hab ich in den Nachrichten gehört , ich halte das auch für eine sinnvolle Vorgehensweise.. Man muss das Übel an der Wurzel packen und nicht ganze Volkswirtschaften lahmlegen oder Landesgrenzen schliessen nur weil an einer bestimmten Stelle etwas schief läuft.

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Sabine-Ingrid0natürlich läuft jetzt der Tourismus wieder Sturm dagegen.  Es ist natürlich schwer. Es wäre einfacher wenn sich die Menschen einfach an grundlegende Regeln halten würden.  Tun sie leider immer weniger. 

 

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@Monika--Elisabeth0 , @Sabine-Ingrid0 ,

 

ich fände es besser, wenn die betroffenen Landkreise Ausgangssperren bzw. Reiseverbote erlassen anstatt den schwarzen Peter uns zuzuschanzen, nun sind wir Gastgeber in der Pflicht, uns ständig auf der RKI-Seite zu informieren...

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@Karin1501 

 

zum ursprünglichen Thema: in Bayern gibt es seit letzter die gleiche Verordnung bezüglich Beherbergungsverbot für Gäste aus den betroffenen Landkreisen mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner.

 

Ich habe meine Sofortbuchungsoption nicht deaktiviert, da sich die Landkreise erstens ständig ändern (Warendorf war letzte Woche noch verboten, nun ist es wieder erlaubt) und zweitens gibt es die Möglichkeit eines Negativ-Tests und dann gibt es ja auch noch die Ausnahmen (dringende geschäftliche Reisen oder Familienbesuche oder das Landratsamt kann auch in anderen Fällen Ausnahmen genehmigen).

 

Nachdem jeder Beherbergungsbetrieb sein eigenes Hygienekonzept dokumentieren muss, habe ich diese neue Regelung einfach hier mit aufgenommen und sende dies allen Gästen ca. 3 Wochen vor Anreise per E-Mail zu. Somit hat jeder die Möglichkeit, bei Bedarf zu reagieren.

 

 

 

 

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