https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/coronavo-beherbergungsverbot/
Auszug:
Es ist untersagt, Personen zu beherbergen, die aus einem Land- oder Stadtkreis innerhalb der Bundesrepublik Deutschland anreisen oder darin ihren Wohnsitz haben, in dem in den letzten sieben Tagen vor der Anreise die Zahl der Neuinfektionen laut der Veröffentlichung des Robert-Koch-Institut pro 100.000 Einwohner....
Die Verordnung gilt nicht für Personen, die über ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder in englischer Sprache verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden sind, und dieses der zuständigen Behörde auf Verlangen unverzüglich vorlegen.
Würden Sie in diesem Zusammenhang empfehlen, Sofortbuchungen zu deaktivieren oder gibt es die Möglichkeit, bestätigte Buchungen unter Hinweis auf die Verordnung kostenlos zu stornieren, bzw. zur Gültigkeit der Sofortbuchung von den Gästen das entsprechende ärztliche Zeugnis zu verlangen ?
Auf Ihr feedback bin ich sehr gespannt.
Beste Grüße
Karin [...]
[Persönliche Daten zur Sicherheit entfernt]