Hallo Liebe Community,
ich melde hier, weil mich Gastgeber und der Support zum Thema Stornierung wegen dem Infektionsschutzgesetz zum Verzweifeln bringen. Ich habe eine Buchung für Berlin, die ich aber nicht wahrnehmen darf, weil der Infektionsschutzgesetzt es verbietet.
Daraufhin habe ich Kontakt zu meinem Vermieter aufgenommen, ihn darauf aufmerksam gemacht und angeboten meine Buchung zu stornieren (wenn ich storniere, ist das Geld weg) oder die Buchung zeitlich zu verschieben. Er hat beides abgelehnt und sich nicht für die neue Gesetzgebung verantwortlich gefühlt.
Als nächstes habe ich Kontakt zum Support aufgenommen und die Situation erläutert. Airbnb verwies selbstverständlich auf die Richtlinien für besondere Umstände. Die Antwort war quasi: sorry, aber selber schuld. Du wusstest ja von Corona.
Ich sehe es etwas anders: diese Richtlinie ist aus meiner Sicht nicht Rechtskräftig, da Airbnb sich nicht an die Gesetzgebung hält. Es gibt ein Infektionsschutzgesetzt, welches besagt, dass die Vermietung einer Unterkunft für touristische Zwecke untersagt ist. Und weil die Vermietung untersagt ist, besteht die Pflicht zur Rückzahlung (ein Gutschein wäre an der Stelle auch ok). Warum pocht mein Vermieter dann darauf, dass ich die Buchung wahrnehme und zudem total unflexibel ist. Und die Frage: darf er denn verlangen, dass ich die Buchung wahrnehme und somit die Leistung wahrnehme?
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian