Buchung trotz Infektionsschutzgesetz - Vermieter besteht auch Buchung

Sebastian886
Level 2
Berlin, Germany

Buchung trotz Infektionsschutzgesetz - Vermieter besteht auch Buchung

Hallo Liebe Community, 

ich melde hier, weil mich Gastgeber und der Support zum Thema Stornierung wegen dem Infektionsschutzgesetz  zum Verzweifeln bringen. Ich habe eine Buchung für Berlin, die ich aber nicht wahrnehmen darf, weil der Infektionsschutzgesetzt es verbietet.

Daraufhin habe ich Kontakt zu meinem Vermieter aufgenommen, ihn darauf aufmerksam gemacht und angeboten meine Buchung zu stornieren (wenn ich storniere, ist das Geld weg) oder die Buchung zeitlich zu verschieben. Er hat beides abgelehnt und sich nicht für die neue Gesetzgebung verantwortlich gefühlt.

Als nächstes habe ich Kontakt zum Support aufgenommen und die Situation erläutert.  Airbnb verwies selbstverständlich auf die Richtlinien für besondere Umstände. Die Antwort war quasi: sorry, aber selber schuld. Du wusstest ja von Corona. 

 

Ich sehe es etwas anders: diese Richtlinie ist aus meiner Sicht nicht Rechtskräftig, da Airbnb sich nicht an die Gesetzgebung hält. Es gibt ein Infektionsschutzgesetzt, welches besagt, dass die Vermietung einer Unterkunft für touristische Zwecke untersagt ist. Und weil die Vermietung untersagt ist, besteht die Pflicht zur Rückzahlung (ein Gutschein wäre an der Stelle auch ok).  Warum pocht mein Vermieter dann darauf, dass ich die Buchung wahrnehme und zudem total unflexibel ist. Und die Frage: darf er denn verlangen, dass ich die Buchung wahrnehme und somit die Leistung wahrnehme?

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian 

1 Antwort 1
Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Sebastian886,  der Gastgeber darf derzeit aufgrund einer rechtlichen Vorgabe keine touristisch Reisenden aufnehmen.  Macht er das, macht er sich strafbar.

Du hast mit dem Gastgeber - ich nehme an, in den letzten Wochen oder Monaten - einen "Vertrag" mit ganz bestimmten Stornierungsbedingungen (streng, moderat) geschlossen.   Airbnb stellt nur die Plattform zur Verfügung stellt und macht die Abwicklung der Kosten.  Und ja, wer in diesen Zeiten touristisch bucht und die Stornierungsbedingungen vorher nicht genau beachtet, muss auch die Folgen tragen.

Zu deiner Frage:  Der Gastgeber darf nicht verlangen dass du anreist - weil er dich ja nicht beherbergen darf und er muss einer Umbuchung nicht zustimmen.

Du hast leider auch kein Recht auf die gesamte Rückzahlung,  sondern nur entsprechend der Stornierungsbedingungen lt. deiner Buchung.

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