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Mittlerweile wurden die Bestimmungen zur Gewährung der Novemberhilfe veröffentlicht. Zu meiner großen Überraschung lese ich dort folgendes:
Was ist denn das, ein Superhost Relief Fund der Bundesrepublik Deutschland? Beim Superhost Fund gab es ja auch keinen Rechtsanspruch und die Mittel waren auch begrenzt, 50 Millionen.
Was diesen Punkt der Novemberhilfe angelangt bin ich völlig anderer Meinung.
Das touristische Beherbergungsverbot das wir im Moment haben ist nichts anderes als ein staatlich verhängtes Berufsverbot. Ein Berufsverbot ist einer der schwersten Eingriffe des Staates in die Privatautonomie der Bürger. Um so etwas zu machen braucht ein Staat außerordentlich gute Gründe und die hat er meiner Meinung nach nicht.
Im Frühjahr hatten wir einen Total-Lockdown. Das gesamte Wirtschaftsleben mit Ausnahme der Betriebe der Daseinsfürsorge wurde angehalten. Das kann man gut mit der Bekämpfung der Pandemie begründen.
Was wir aber jetzt haben ist ein selektives Berufsverbot. Die Automobilindustrie, die Chemie, der Maschinenbau und das Handwerk dürfen weiter arbeiten. Der Tourismus aber nicht. Warum?
Ein derartiges selektives Berufsverbot müßte nachvollziehbar begründbar sein. Man müßte also begründen können, daß besonders der Tourismus ein Treiber der Infektionen ist. Das ist aber nicht der Fall. Nach den Zahlen des RKI stecken sich in Hotels oder Beherbergungsstätten genauso viele oder wenige Personen an wie in den öffentlichen Verkehrsmitteln, in Modeboutiquen, in einer Maschinenbaufirma oder in einem Schlachthof.
Es dürfen sich aktuell nur 5 Personen aus 2 Haushalten treffen. Wenn diese 5 Personen in einer Privatwohnung Kanaster spielen ist das Ansteckungsrisiko genau so groß als wenn sie beim mir im Ferienhaus Kanaster spielen würden. Zu Hause gehen die Leute zum Einkaufen, bei mir würden sie auch einkaufen gehen. Alle touristischen Attraktionen, Clubs, Restaurants, Theater sind geschlossen und das Skifahren wird verboten. Ich kann nicht erkennen wie durch die Beherbergung das Infektionsrisiko steigt.
Der Grund warum man dem Tourismus und dem gesamten Freizeitbereich die Tätigkeit verbietet kann man nicht mit dem Infektionsgeschenen begründen, der Grund ist einzig und allein daß die Schließung der Freizeitindustrie den geringsten gesamtwirtschaftlichen Schaden anrichtet.
Wenn der Staat dem Tourismus vor dem Hintergrund dieser Betrachtungen die Tätigkeit untersagt macht er sich meiner Meinung nach schadenersatzpflichtig.
Ich persönlich halte das aktuelle Beherbergungsverbot vor dem Hintergrund einer Novemberhilfe ohne Rechtsanspruch für rechtswidrig.
Diese Novemberhilfe dürfte ein schönes Konjunkturprogramm für Rechtsanwälte werden.