Corona Novemberhilfe und Airbnb

Martin3324
Level 2
A, Germany

Corona Novemberhilfe und Airbnb

Hallo zusammen

Wie viele andere Gastgeber auch haben wir erheblich weniger Gästebuchungen dieses Jahr infolge staatlicher Beschränkungen und Verboten.

Im Rahmen der nun anlaufenden "Novemberhilfe" sind auch Beherbergungsbetriebe grundsätzlich antragsberechtigt.

Hat jemand eine Ahnung, ob wir als nebenberufliche "Beherberger" Umsatzausfälle geltend machen können?  

LG Martin

61 Antworten 61

Hier ist die Gewerbefrage wie ich meine recht gut erklärt :

 

Wann ist das Ferienwohnung vermieten ein Gewerbe ?

Unter dem Begriff Gewerbe versteht das Wirtschafts- und Steuerrecht jede eigenverantwortlich ausgeübte wirtschaftliche Tätigkeit auf eigene Rechnung, die dauerhaft angelegt ist und die Absicht verfolgt, einen Gewinn zu erzielen. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist auch dann vorausgesetzt, wenn Du mit Deiner Tätigkeit eine Zeit lang Verluste erwirtschaftest.

Wer Ferienwohnungen nur gelegentlich vermietet und sie überwiegend selbst nutzt oder Freunde und Verwandte dort zum Freundschaftspreis Ferien machen lässt, dem fehlt aus Sicht des Fiskus in der Regel die nötige Gewinnerzielungsabsicht. Was das Problem an einer fehlenden Gewinnerzielungsabsicht ist, erfährst Du in diesem Beitrag.

Wer hingegen zum Beispiel den überwiegenden Teil seiner Einkünfte aus der Vermietung bezieht und ganz klar Aspekte selbstständiger Arbeit bei seiner vermietenden Tätigkeit zeigt, der geht einem Gewerbe nach. Wenn Du zum Beispiel mehrere Wohnungen oder Zimmer vermietest, alles rund um die Abwicklung selbst erledigst, Deine Wohnungen bewirbst und viel Arbeitszeit hinein steckst, dann brauchst Du einen Gewerbeschein und musst Deine Ferienwohnung oder gar mehrere Ferienwohnungen anmelden.

Ute42
Level 10
Germany

.

@Martin3324 @Ralf5

 

Ich habe heute mit dem Steuerberater telefoniert, er hat diese Woche an einem Online-Seminar der Steuerberaterkammer zum Thema Novemberhilfe teilgenommen.

 

Eine Gewerbeanmeldung ist zur Beantragung der Novemberhilfe nicht erforderlich. Man muß aber in 2019 den überwiegenden Teil der Einnahmen aus der Beherbergung erzielt haben. Einnahmen ist so ziemlich alles was auf dem Konto eingeht, also auch Renten, Gewinnbeteiligungen usw.

 

Bis 5000 Euro kann man die Novemberhilfe selbst beantragen. Allerdings ist dazu ein ELSTER-Zertifikat des Finanzamts erforderlich. Das steht nirgends, ich hatte aber spaßeshalber mal angefangen das Online-Formular für die Novemberhilfe auszufüllen, ohne ELSTER kommt man da keinen Schritt weiter.

 

Bei der Novemberhilfe handelt es sich offensichtlich um ein Windhundverfahren. D.h. es wird so lange Geld ausbezahlt, solange noch Geld da ist. Wer zu spät kommt den bestraft das Leben.

 

Mittlerweile ist eine Diskussion um die Novemberhilfe entbrannt.

 

Die größten Gewinner der Novemberhilfe sind Restaurants, denn auch sie bekommen 75% ihres November 2019 Umsatzes als Zuschuss. Was sind die Kostenfaktoren eines Restaurants?

 

  1. Miete/Pacht

  2. Personal

  3. Wareneinsatz

  4. Strom, Versicherungen usw.

 

Mal angenommen, hier auf dem Land ist ein Wirt Eigentümer der Immobilie in dem sein Lokal ist, dann braucht er sowieso keine Miete bezahlen, die Mitarbeiter schickt er in Kurzarbeit und einen Wareneinsatz hat er nicht. Lt. StB ist der Gewinnanteil von Restaurant in der Gegend bei 14%, im November 2020 dürfte er bei 70% liegen wenn dem Wirt das Lokal gehört, gehört es ihm nicht ist der Gewinnanteil dann halt bei 40 – 50%. Mandanten des Steuerberaters aus der Gastronomie konnten es garnicht glauben daß sie 75% bekommen.

 

Das alles gilt natürlich auch für Starbucks und McDonalds. Die dürften im November einen schönen Reibach machen. Die Einnahmen aus dem McDrive außer Haus Verkauf dürfen sie übrigens behalten. Die Gastronomie ist jedenfalls begeistert.

 

Diese Woche hat sich der Mittelstandssprecher Carsten Linnemann bei Markus Lanz über die Novemberhilfe aufgeregt, er meinte das geht zu weit, man würde hier Gewinn mit Umsatz verwechseln. In Frankreich gibt es übrigens auch eine Novemberhilfe, da bekommen Rastaurants aber nicht 75% sondern 20%. Linnemann: Starbucks macht im November das Geschäft des Lebens.

 

Und dann machte H. Linnemann bei Markus Lanz noch dieses Beispiel: Ein Konzertveranstalter verkauft im Nov. 2019 1000 Tickets a 100 Euro, das sind 100.000 Euro. Im November 2020 gibt es aber keine Konzerte, jetzt gekommt er 75.000 Euro „Novemberhilfe“, hat aber keinerlei Kosten denn alle Konzerte sind abgesagt.

 

Ich hatte ja weiter oben geschrieben daß ich das entschädigungslose Berufsverbot bei der Beherbergung für rechtswidrig halte, das sagt der StB auch. Er ist auch der Meinung, daß es dazu noch jede Menge Prozesse geben wird. Denn während Beherbergungsstätten wegen angeblicher Ansteckungsgefahr nicht beherbergen dürfen, sind in Deutschland gleichzeitig solche Bilder aus U-Bahn Stationen zu sehen:

 

 

2020-12-04 U-Bahn.jpg

 

 

 

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@Ute42,

 

danke für die Info.

 

Das mit dem Elsterzertifikat gilt für Anträge bis zu 5000 Euro. Um auch hier Betrugsversuchen vorzubeugen, kann es auch nicht irgendein allgemeines Elsterzertifikat (z.B. das eines Lohnabrechnungsbüros) sein, sondern es muss ein neues, an die persönliche Steuer-ID-Nr. des Antragstellers geknüpftes Zertifikat sein.

 

Bei Unternehmen mit Anträgen ab 5000 Euro geht es nur über Steuerberater, Rechtsanwälte, Vereidigte Buchprüfer und Wirtschaftsprüfer und zwar mit perönlicher ID der entsprechenden Zulassungskammer. Und auch hier gibt es Einschränkungen, so werden beispielsweise das Kurzarbeitergeld abgezogen, ebenso andere Subventionen und Hilfen und es gibt auch eine Klausel, die besagt, dass wenn durch die beantragte Hilfe höhere EInkünfte erzielt werden als im Regelbetrieb, dann xxx xxx xxx. So genau habe ich dies gar nicht durchgelesen, da es mich eh nicht betrifft... 

Daher denke ich nicht dass Starbucks, McDonalds und co. einen Riesen-Reibach machen werden.

@Ute42 

du schreibst :

"Eine Gewerbeanmeldung ist zur Beantragung der Novemberhilfe nicht erforderlich"

 

Das hat auch niemand behauptet....

 

Antragsberechtigt sind unabhängig von dem Wirtschaftsbereich, in dem sie tätig sind, Unternehmen einschließlich Sozialunternehmen (gemeinnützige Unternehmen) sowie Soloselbständige einschließlich selbständiger Angehöriger der Freien Berufe im Haupterwerb....

 

Wichtig zu wissen ist, dass Anlage V-Einkommen keine Einkommen aus selbständiger Tätigkeit sind und ein klassischer Vermieter kein Soloselbständiger ist.... auch wenn das jetzt manche gerne so hindrehen würden.

Martin3324
Level 2
A, Germany

@Ute42 

Danke für Deine Info. Ob Dein Steuerberater wohl damit richtig liegt, dass eine Gewerbeanmeldung nicht erforderlich ist, um "Novemberhilfe" für die ausgefallenen Erträge aus Vermietung zu beantragen? Es steht ja immer "Subventionsbetrug" im Raum...

Bei uns ist es ja noch komplizierter, da wir als Veranstalter auch in unserer Haupteinnahmequelle antragsberechtigt sind. Fällt dann der nicht überwiegende Teil einfach unter den Tisch? Könnte ja nahezu die Hälfte sein, die unberücksichtigt bliebe?

Werde mich noch weiter einlesen, umsehen. Könnte mir aber vorstellen, dass nicht nur wir vor der Frage stehen... für Anregungen im laufenden "Windhundrennen" wären wir dankbar.

LG

Ute42
Level 10
Germany

.

@Martin3324  

 

Die Information daß für die Novemberhilfe keine Gewerbeanmeldung erforderlich ist wurde im Seminar der Steuerberaterkammer mitgeteilt. Wie die Steuerberaterkammer zu dieser Einschätzung kommt weiß ich nicht. Vielleicht ist das die Meinung der dortigen Rechtsexperten, vielleicht hat man sich ja auch beim Bundesfinanzministerium erkundigt und die Auskunft kommt von da.

 

Ich glaube nicht daß du einen Subventionsbetrug begehst solange du wahrheitsgemäße Angaben machst. Ein Subventionsbetrug wäre es, wenn du deine Zahlen frisierst, also für den November 2019 höhere Einnahmen darstellst als in der Realität tatsächlich vorhanden waren.

 

Du solltest halt einfach mal versuchen den Antrag auf Novemberhilfe entweder selbst oder über deinen Steuerberater zu stellen. Hier kannst du dir auf Youtube ein Video ansehen, in dem ein Steuerberater genau erklärt, wie das Formular ausgefüllt wird:

 

https://www.youtube.com/watch?v=QYoRGEXcY4s

 

Eine Gewerbeanmeldung wird an keiner Stelle des Formulars abgefragt.

 

Für die Gewährung der Novemberhilfe gibt es ja lt. Vergaberichtlinien keinen Rechtsanspruch. Ich hatte schon weiter oben geschrieben, daß ich da anderer Meinung bin. Dieser Meinung ist der Steuerberater Spieker wohl auch. Denn er sagt im Video bei 5:17 Minuten zu diesem Thema:

 

  • Da ist aber das letzte Wort noch nicht gesprochen.

 

Mein eigener Steuerberater ist ja derselben Meinung. Er hat im Telefonat mit mir die Ausgestaltung der Novemberhilfe als „Skandal“ bezeichnet.

 

 

@Ralf5   

 

Was du über das ELSTER-Zertifikat schreibst ist richtig. Natürlich soll da Betrug verhindert werden. Betrügereien hat es ja bei den bisherigen CORONA-Hilfen gerade genug gegeben. Um ein neues ELSTER-Zertifikat zu erhalten sind verschiedene Arbeitsschritte erforderlich. Unter anderem schickt dabei das Finanzamt einen Brief mit einem Zugagscode an die Wohn/Firmenadresse des Antragstellers.

 

Was McDonalds anbelangt: McDonalds hatte in 2019 in Deutschland einen Umsatz von 3,8 Milliarden Euro, geteilt durch 12 wären 310 Millionen und das ist dann der Monatsumsatz. Davon bekommt McDonalds jetzt 75% = 230 Millionen Novemberhilfe. Auch wenn von diesem Betrag noch verschiedene Abzüge gemacht werden wie z.B. das Kurzarbeitergeld wird McDonalds einen dreistelligen Millionenbetrag aus der Novemberhilfe erhalten und das ist ein Wahnsinn. Der Staat schmeißt hier mit Geld um sich, daß es eine wahre Freude ist.

 

 

@Sabine-Ingrid0   

 

Wie dem auch sei, ich muß mich mit dem Thema Novemberhilfe nicht weiter befassen, denn ich bin definitiv nicht antragsberechtigt.

 

In diesem Zusammenhang erlaube ich mir noch eine persönliche Bemerkung. Wie ja alle wissen meckere ich im CC immer wieder mal herum. Das was ich hier mache ist etwas völlig anderes: Ich erkläre einem Martin3324 den ich in meinem Leben noch nie gesehen habe und auch nie sehen werde, wie er zu seiner Novemberhilfe kommt. Dies geschieht ausschließlich aus altruistischen und völlig selbstlosen Gründen. Man soll ja als Pfadfinder jeden Tag eine gute Tat begehen, die gute Tat die ich hier begehe reicht für mehrere Wochen. Tatsächlich bin ich im deutsschprachigen CC-Bereich die herausragende Pfadfinderin von allen.

 

Und außerdem hat mein Steuerberater einen Stundensatz von 160 Euro, das gestrige Telefonat hat mich 80 Euro gekostet.

 

 

@Ute42  die 80€ hättest du dir sparen können wenn du auf die anderen "Pfadfinder" gehört hättest 😄

.

@Sabine-Ingrid0 

 

Ja, aber ich wollte ganz sicher gehen. Ich wollte Martin auf gar keinen Fall falsch beraten. Das sind mir die 80 Euro allemal wert.

 

Christa0
Level 10
Munich, Germany

Vielleicht kennen einige diesen Link noch nicht. Unter FAQ sind einige Themen über die hier debattiert wird, klar dargestellt.  Z.B. dass ein Gewerbeschein vorliegen muss, ausgenommen die Freien Berufe.

Überbrückungshilfe Unternehmen - Fragen und Antworten zu den Novemberhilfen (ueberbrueckungshilfe-un...

.

@Christa0 

 

Da steht nichts von einem Gewerbeschein.

 

Christa0
Level 10
Munich, Germany

@Ute42 ,Kopie aus den FAQ

2.7 Muss ein Gewerbeschein vorliegen?

Ja, ausgenommen die Freien Berufe. Diese sind antragsberechtigt, sofern sie als Haupterwerb ausgeübt werden.

.

@Christa0   

 

Vielen Dank. Um ehrlich zu sein, ich hatte mir diese ellenlangen Texte garnicht durchgelesen. Ich dachte mir ich bestreite das jetzt einfach mal, du wirst mir dann schon sagen wo es genau steht.

 

@Martin3324    

 

Ich bin jetzt wegen des Gewerbescheins selbst verunsichert. Sicher scheint nur eins zu sein: Als Freiberufler braucht man keinen. Hier eine nicht erschöpfende Liste von freien Berufen, vielleicht übst du ja eine solche Tätigkeit aus:

 

  • Rechtsanwalt, Notar, Patentanwalt, Ingenieur, Architekt, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater, beratender Volks- und Betriebswirt, Hebamme, Heilmasseur, Krankengymnast (Physiotherapeut), Heilpraktiker, Journalist, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotse, Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lektor, Lehrer und Erzieher.

 

Martin, ich muß meine Beratungstätigkeit an dieser Stelle jetzt einstellen, das hatte ich schon geschrieben. Ich habe hier ein größeres Anwesen auf dem Land und wir sind gerade dabei Brennholz zu machen, das ist jetzt wichtiger. Hier ein Foto von gestern, wir sind noch immer nicht fertig damit:

 

 

2020-12-05 Brennholz machen.jpg

 

 

 

@Ute42 @Christa0 @Sabine-Ingrid0 

Vielen lieben Dank für Eure Mühen.

Ich bin Freiberufler in einer ebenfalls stark betroffenen Haupttätigkeit und habe beide Betätigungszweige bisher immer über eine Einkommensteuererklärung versteuert. 

Und es ist mir ein elementares Bedürfnis, (nicht nur für mich) Pfade zu einem Ergebnis zu finden, das meinem wohlerwogenen Gerechtigkeitsempfinden entspricht.

Schönen 2. Advent

Wenn man den Antrag über ELSTER macht ist man ja bereits in seiner Steuerabteilung/kathegorie drin... d.h. das Finanzamt kennt ja deinen Status als Selbständiger (und ob du berechtigt bist) bereits bei Antragstellung..

Den Gewerbeschein gibt es bei den freien Berufen ja nicht, also wäre es auch unsinnig danach zu fragen.

Ute42
Level 10
Germany

.

@Martin3324 @Christa0 @Sabine-Ingrid0 @Ralf5 @Veronica-and-Richard0 @Monika--Elisabeth0 

 

Heute ist Sonntag und heute machen wir kein Brennholz. Ich habe also etwas Zeit und will deshalb zu dieser Sache doch noch etwas schreiben.

 

Ich hatte weiter oben geschrieben, daß die Steuerberaterkammer in einem Onlineseminar mitgeteilt hat, daß man für den Antrag für die Novemberhilfe keine Gewerbeanmeldung braucht. Christa hat aber Punkt 2.7 aus den FAQ's geposted, daß man doch eine Gewerbeanmeldung braucht. Wie ist diese Diskrepanz zu erklären?

 

Christa, du mußt davon ausgehen daß Punkt 2.7 der FAQ's der Steuerberaterkammer bekannt war, als das Seminar veranstaltet wurde. Die Steuerberaterkammer ist aber halt der Meinung, daß eine Gewerbeanmeldung nicht erforderlich ist. Sie sind anderer Meinung als das Bundesfinanzministerium.

 

Das ist nichts Ungewöhnliches. Steuerberater vertreten die Interessen ihrer Mandanten gegenüber dem Finanzamt und sind fast immer anderer Meinung als die Finanzämter. Wenn man sich nicht einigen kann, dann führen Steuerberater im Auftrag ihrer Mandanten Prozesse von den Finanzgerichten und vor dem Bundesfinanzhof. Und ziemlich oft gewinnen sie diese Prozesse auch.

 

Irgend ein Ministerialrat oder Ministerialdirigent oder wer auch immer im Finanzministerium hat in die FAQ's reingeschrieben daß man eine Gewerbeanmeldung braucht. Das muß doch nicht unbedingt richtig sein, der oder die kann sich doch auch getäuscht haben.

 

Beispiel:

 

Ich hatte im November 2019 Einnahmen aus der Vermietung in Höhe von ca 5000 Euro, es war aber im November kein einziger Gast da. Woher kommen also diese 5000 Euro? Das waren 50%ige Anzahlungen von Gästen, die irgend einen Termin im Frühjahr, Sommer oder Herbst 2020 gebucht hatten.

 

Mein Steuerberater hat einen Mandanten, der vermietet 12 Ferienobjekte, hat aber kein Gewerbe angemeldet, er betreibt das Geschäft als private Vermögensverwaltung, und die Mieteinnahmen sind seine Haupteinnahmequelle. Dieser Steuerpflichtige könnte im Nov 2019 Einnahmen in Höhe von 50.000 Euro gehabt haben. Und jetzt soll er keine Novemberhilfe erhalten, nur weil er kein Gewerbe angemeldet hat, ein anderer Vermieter mit Gewerbeanmeldung bekommt die Hilfe aber? Warum denn das, das verstößt doch gegen den Gleichheitsgrundsatz. Dieser Mandant ist für seine Renitenz bekannt, der wird bestimmt klagen, wenn er die Novemberhilfe nicht bekommt.

 

Um klagen zu können muß man aber erst mal einen Antrag stellen der dann abgelehnt wird, denn ansonsten ist man nicht benachteiligt.

 

Was die Steuerberaterkammen den Steuerberatern und damit deren Mandanten empfiehlt ist:

 

  • Stellen Sie auf jeden Fall einen Antrag auch wenn Sie kein Gewerbe angemeldet haben. Denn die Forderung nach einem Gewerbeschein bei der Novemberhilfe ist unserer Meinung nach unzulässig.

 

 

Allen Kollegen die keinen Steuerberater haben kann ich nur raten, sich das ELSTER-Zertifikat vom Finanzamt zu besorgen, den Antrag wahrheitsgemäß auszufüllen und wegzuschicken. Was dann dabei herauskommt wird man sehen. Vielleicht wird der Antrag ja von vornherein genehmigt, z.B. weil jemand vergessen hat die Schaltfläche „ich habe ein Gewerbe angemeldet“ ins Formular aufzunehmen??

 

Zur Novemberhilfe wird es jede Menge Prozesse geben, und wie die alle ausgehen werden wir in 2 bis 3 Jahren wissen, wenn die Auseinandersetzungen vor den höchsten Gerichten gelandet sind.

 

 

Ich kann nur an alle appellieren nicht alles was uns die Regierung vorsetzt klaglos zu akzeptieren, die Hacken zusammenzuschlagen und einfach das zu machen was man uns anschafft. Ungehorsam ist einer der vornehmsten Bürgerpflichten, wir müssen uns doch nicht alles gefallen lassen.

 

 

 

Durchstöbere die Artikel im Info-Center

Mach deine Unterkunft für Gäste bereit
Tipps von Gastgeber:innen auf Airbnb-Plus: So fügst du durchdachte Details hinzu
Unterstütze Gäste während ihres Aufenthalts