@Lucas-Aurel0 das siehst du falsch... ,
eigentlich sollte sich Airbnb um solche Dinge überhaupt nicht kümmern müssen, denn das wird alles durch unser Reiserecht geregelt und Airbnb ist nur ein Vermittler zwischen Gastgeber und Gast (also ein Makler)...
Wenn eine Reise nicht angetreten werden kann (ohne Verschulden des Gastes... (wie in diesem Fall durch staatl. Verordnungen)), hat der Gast gesetzlichen Anspruch auf die volle Rückerstattung des Reisepreises (inkl.Anzahlung und Stornogebühren).
Das gilt auch für Privatvermietungen wie zB Ferienwohnungen.
Natürlich könnte Airbnb dir freiwillig den Ausfall ersetzen .. aber das machen sie nicht.
Das Versprechen dass ein Gastgeber immer sein Geld bekommt oder immer die Anzahlung behalten darf, hat es nie gegeben und es steht auch so nicht in den Airbnb-Vertragsklauseln (die du legimentiert hast).... Wenn du die Stelle findest kannst du sie gerne hier veröffentlichen 😄
Vielmehr steht dort, dass unter besonderen Umständen der volle Reisepreis zurückerstattet werden kann.... und eine Pandemie ist zweifellos eine besonderer Umstand.