Ferienwohnungen und Ferienhäuser am 29.04.2020 in der Coronazeit

Ruth-Maria0
Level 7
Lungern, Switzerland

Ferienwohnungen und Ferienhäuser am 29.04.2020 in der Coronazeit

Ferienwohnungen und Ferienhäuser haben jetzt in der Schweiz gute Aussichten, da man dort für sich ist und auch direkt hinfahren und auch selber kochen kann.Einige verfügen sogar einen Gartensitzplatz oder Balkon , so das keine Gefahr droht.  Zudem gibt es an vielen Orten die möglichkeit Wanderwege zu benutzen die nicht von vielen Menschen genutzt werden zur Zeit und gute Einkaufsmöglichkeiten was Lebensmittel oder  Coiffeur angeht haben von Ort wie hier in Fiesch. Wie es mit den Seilbahnen aussieht wird noch abgeklärt und andere Einrichtungen gibt der Bundesrat erst im Mai bekannt. Wie sieht es bei euch aus?

LG Ruth Maria

36 Antworten 36
Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Ich hoffe auf den ähnlichen Effekt im Veltlin - wenn die Grenzen wieder offen sind.

Ute42
Level 10
Germany

.

@Ruth-Maria0 

 

Mehrere Gästen die schon mal hier waren haben sich gemeldet und gefragt, ob bei mir im Sommer noch etwas frei ist und ob sie hier Urlaub nachen können. Alle diese Gäste hatten ihre Auslandsurlaube storniert.

 

Ich kann nur jedem der ein Urlaubsdomizil anzubieten hat raten, nicht mit den Preisen herunterzugehen, eher die Preise zu erhöhen.

 

@Ruth-Maria0  war das jetzt als Eigen-Reklame gemeint ?

Bis jetzt herrscht noch Reiseverbot bei uns und soviel ich weis auch bei allen anderen Ländern in der EU.

Nationale Reisen werden bei uns möglicherweise ab Mitte Juni freigegeben... so sieht es bei uns aus.

War nicht als eigenreklame gemeint.

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@Ruth-Maria0 

 

Gegenfrage: Wer darf denn in die Schweiz einreisen? und ab wann?

 

Unsere Ausgangs- und Kontaktmaßnamen gelten noch bis 10. Mai, derzeit hält sich die bayrische Regierung noch zurück mit der Ankündigung von weiteren Lockerungen (oder schlimmstenfalls Verlängerungen bzw. Verschärfungen, was ich momentan nicht glaube).

 

Man hört zwar so einiges Gemunkel, dass Ferienwohnungen wohl am ehesten wieder öffnen dürfen, aber zu welchem Zeitpunkt und unter welchen Maßnahmen, steht alles noch in den Sternen.

 

Ruth-Maria0
Level 7
Lungern, Switzerland

Was die Schweiz betrifft;Zur Zeit reisen haubtsächlich Schweizer in die Ferienhäuser, wo sie direkt fahren können und dort für sich sind. Die Einreise vom Ausland ist auch bei uns noch offen. Hierzu einen Link https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-.... Soviel mir klar ist, das dies mit dem Ausland abgesprochen wird.  LG Ruth Maria

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

Für Bayern wurde laut Kabinettsitzung vom 05.05.2020 festgelegt, dass der 30.05. ein guter Zeitpunkt ist für eine mögliche Öffnung von Hotels, Campingplätzen, Ferienwohnungen für touristische Vermietungen. Seitdem kommen bei mir die Anfragen rein beginnend ab dem 30.05.2020.

 

Aber was soll man mit dieser Aussage anfangen? Für die Gastronomie wurden bereits konkrete Daten (18.05. Außenbereiche und 25.05. Innenbereiche) ohne den Zusatz möglich angekündigt.

 

Gestern kam dann die Info von unserer örtlichen Tourist-Info, dass ab 30.05. wieder private und touristische Vermietungen erlaubt sind, die einzuhaltenden Hygienemaßnahmen werden in den nächsten Tagen noch definiert.

 

Die Buchungsanfragen habe ich nun erstmal angenommenen und warte mal ab...

 

Meine Anfrage nach Konkretisierung resultierte zu dieser Antwort des hiesigen

Landratsamts Erding vom 6.5.2020:

 

"inzwischen liegt uns die Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) vor, die zum 11.05.2020 in Kraft treten wird.
Zu Ihrer Anfrage können wir daher Folgendes mitteilen:

Nach § 14 der 4. BayIfSMV ist der Betrieb von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Schullandheimen, Jugendherbergen und die Zurverfügungstellung jeglicher Unterkünfte untersagt. Insbesondere darf für private touristische Zwecke weiterhin keine Übernachtungsmöglichkeit angeboten werden. Ausgenommen von dieser Untersagung ist bis zum 17.05.2020 lediglich die Beherbergung von Geschäftsreisenden, in Seminar- und Bildungshäusern, Wohnheimen und vergleichbaren Einrichtungen zu Zwecken der beruflichen Aus- oder Fortbildung sowie von privat Reisenden, soweit der Aufenthalt nicht touristisch begründet ist.
Gemäß dem von Ihnen zitierten Bericht zur gestrigen Kabinettsitzung (abrufbar unter https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-5-mai-2020/?seite=28074, vgl. Punkt 6 "Gastronomie, Hotellerie und Tourismus") soll auch die Hotellerie schrittweise wieder öffnen dürfen (VORAUSSICHTLICH ab 30.05.2020). Das Wirtschaftsministerium wird gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium und dem Beauftragten für Bürokratieabbau in den kommenden Tagen ein Konzept für die weiteren Schritte in Bezug auf die Gastronomie, die Hotellerie und den Tourismus erarbeiten. Welche Auflagen konkret erfüllt werden müssen, ist uns daher aktuell leider noch nicht bekannt.

Weitere Informationen zur Thematik „Vermeidung von Infektionen mit COVID-19 in Dienstleistungsbetrieben“ können Sie derzeit (in abgewandelter Form) den folgenden Links oder den Beratungsangeboten der für Sie zuständigen Interessensvertretungen (z.B. Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) entnehmen:
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/

Wir gehen davon aus, dass gegen Ende kommender Woche nähere Auskünfte zur Wiederaufnahme der Hotellerie möglich sein dürften.
Sollten Ihre Fragen bis dahin nicht aus der Presseberichterstattung, den o.g. Links bzw. über eine zuständige Interessensvertretung abschließend geklärt werden können, können Sie sich zu gegebener Zeit nochmals an uns wenden (verwenden Sie zur Gewährleistung einer möglichst schnellen Bearbeitung bitte die E-Mail-Adresse betriebe.corona@lra-ed.de). Bei dieser Gelegenheit weisen wir darauf hin, dass wir bereits aus wettbewerbsrechtlichen Gründen keine Einzelfallberatung zu notwendigen Auflagen etc. anbieten können bzw. dürfen und Sie lediglich über die allgemeinen Rahmenbedingungen informieren werden. "

 

Also noch abwarten und vorbereiten!

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Die Landesregierung von Baden-Württemberg veröffentlichte den Fahrplan für die Öffnung von Unterkünften für touristische Gäste. Danach könnten Ferienwohnungen am 18. Mai wieder schrittweise öffnen, am 29. Mai könnten dann Hotels und sonstige Beherbergungsbetriebe folgen.

 

Für Campingplätze soll es Auflagen geben, so dass z.B. die Sanitärbereiche geschlossen bleiben.

 

Das ganze gilt vorbehaltlich der Entwicklung der Infektionszahlen und gibt zunächst eine Planungsperspektive vor. Die Details werden dann (erfahrungsgemäß kurzfristig) in den entsprechenden rechtsverbindlichen Verordnungen geregelt.

 

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/fahrplan-zur-schrittweisen-l...

In dem Hygiene-Vorschriftenpiktogram ist

"Beratung ueber den Spiegel".

Das ist mir unklar, ist das ein intelligenter Spiegel, der einem bei dr "Spiegelung" die Wahrheit ueber sich selbst verraet?

Die Sanitärbereiche sind der Knackpunkt und vermutlich ein Infektionshotspot !

 

Einen Campingplatz mit geschlossenem Santärblock kann ich mir für autarke Wohnwagen und Wohnmobile ja noch vorstellen... aber wie sieht es zB mit den Gasthäusern und Biergärten aus ?

Dort sind auch Toiletten die stark frequentiert werden .., was nützt da ein Abstand an den Tischen wenn von zig Personen die selbe Toilette benutzt wird ?

Jonas35
Level 10

Das mag auf Campingplätze zutreffen- für Ferienwohnungen und Häuser konnte ich keine Beschränkungen herauslesen. Oder hab ich was übersehen? Weil eines ist klar: In den zuvor genannten Unterkünften ist man ja komplett für sich, ähnlich wie zuhause

Jonas35
Level 10

Oder gibt es auch in Wohnungen und Häusern Einschränkungen hinsichtlich der Vermietung? Hat da jemand Infos?

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Je nach Bundesland gibt es Einschränkungen. 

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