Hallo zusammen
Diese Frage geht vor Allem an meine Schweizer Kolleginnen und Kollegen.
Wie handhabt ihr das mit Gästen die aus Risikogebieten einreisen und die Unterkunft (separat) explizit als Quarantäne-Unterkunft buchen wollen?
Ein Grundsätzliches Beherbergungsverbot zu diesem Zweck gibt es ja nicht.
Ich hatte soeben eine Anfrage, da wollte jemand aus den USA in meiner Unterkunft eine Quarantänezeit von 7 Tagen absitzen. Ich habe die Buchung nicht akzeptiert mit dem Hinweis, dass es ja 10 Tage sein müssen. Und sie sollen bei einer erneuten allfälligen 10-tägigen Buchung gleich noch mit-bestätigen, dass ihr Aufenthalt gemäss den Schweizer Quarantäne-Richtlinien abgehalten wird. Soweit wäre ich ja wohl auf der sicheren Seite um mich nicht irgendwie strafbar zu machen.
Ich frage mich aber was nun wäre wenn die Person erkrankt und die Quarantäne (die ja eigentlich zur Selbstisolation wird) verlängert werden müsste, ich aber bereits eine nachfolgende Buchung habe? Ich könnte die Person ja nicht einfach rausschmeissen und müsste die Nachfolgende Buchung stornieren.
Hatte jemand auch schon diesen Fall?
Liebe Grüsse
Simon