@Björn85 wer die Kosten des Beherbergungsverbotes bezahlt fragen sich vermutlich viele Gastgeber und da gibts auch nur zwei Möglichkeiten :
... entweder WIR oder der Staat , also auch wieder WIR.
Im konkreten Fall 1 würde ich es so machen :
Ich weise den Gast darauf hin dass er nur mit besagtem Negativtest in die Unterkunft darf (laut Verordnung).
Darauf kann der Gast stornieren (wenn er den Test nicht machen will).
Sollte er trotzdem die Buchung laufen lassen und ohne Negativtest kommen bleibt nur die Zutrittsverweigerung. In diesem Fall sollte der Gast sein Geld nicht zurückbekommen weil die Reise ja bereits angetreten wurde..., was das Meditationscenter letztendlich daraus macht wissen wir aber nicht.
Zu Fall 2 :
Es zählen die aktuellen Verordnungen zum Tag der Anreise