Kein Geld zurück, trotz Corona?

Marlen428
Level 2
Berlin, Germany

Kein Geld zurück, trotz Corona?

Hallo liebe Community,

 

meine Frage: Ist das rechtens? Über eine aufklärende Antwort von Euch würde ich mich sehr freuen.

 

Ich habe im Januar 2020 innerhalb Deutschlands eine Wohnung zu einer Veranstaltung im September 2020 gebucht und 150,00 Euro angezahlt. Leider wurde die Veranstaltung im April 2020 aufgrund von Corona abgesagt, so dass ich notgedrungen stornieren musste und Airbnb mir daraufhin die Gebühr in Höhe von 2,55 Euro zurück erstattete.

 

Ich schrieb den Superhost an und fragte nach der Rückzahlung meiner Anzahlung, da der Grund der Stornierung nicht durch mein Verschulden entstanden war. Sie antwortete umgehend, dass sie zurzeit leider nichts machen könne, aber sehr zuversichtlich sei, dass ihre derzeitige Mieterin ihren Vertrag verlängern werde und sie mir dann meine Anzahlung zurückzahlen könne. Ich sollte mich zu gegebener Zeit wieder bei ihr melden, was ich auch gemacht habe, aber es kam eine Woche lang keine Antwort.

 

Erst ein erneuter Versuch brachte die Antwort, dass sie mir meine Anzahlung nicht zurückzahlen könne, da ja nicht nur sie, sondern auch die ganze Welt unter Corona leide und sie derzeit leider ihre Wohnung aufgrund dessen nicht vermietet bekäme. Zudem wies sie auf ihre strengen Stornierungsbedingungen hin. War das alles nur Hinhaltetaktik? Irgendwie fühlte ich mich nach der Antwort komplett vera....

 

Auch Airbnb kann mir leider nicht helfen, da die Stornierungsbedingungen ab 1. August andere waren und bot mir kulanterweise einen Gutschein in Höhe von 40,00 Euro an, der mir aber auch nicht wirklich weiterhelfen wird. 150,00 Euro sind für mich viel Geld und ich hatte nicht aus Langeweile storniert. Ist das alles rechtens?

 

Herzliche Grüße

Marlen

 

 

 

 

80 Antworten 80

@Monika--Elisabeth0  , @David7305  hat doch nicht geschrieben dass er bereits storniert hat ... oder ?

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Sabine-Ingrid0, hast recht, hab ich überlesen.  Dann wäre eine Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt im nächsten Jahr eine halbwegs gute Lösung. Mit einem Gast habe ich schon 2x umgebucht.

 

Persönlich finde ich 1. eine Buchung ohne Reiseversicherung ohnedies sehr riskant.  Nicht nur was Reiseziele anbelangt, sondern auch was die persönliche Situation betrifft.  Ich kenne jetzt schon viele, die von einem Tag auf den anderen als Kontaktperson in Quarantäne mussten und das kann sich bei einer Familie wo alle berufstätig sind und Kinder haben, innerhalb eines Monats aus den unterschiedlichen Kontakten mehrmals ergeben.

Oder der Gastgeber muss plötzlich in Quarantäne.  Dann ist zwar die Stornierung klar, nur der Gast steht vor der Situation unter Umständen 2 Tage vor Anreise keine Unterkunft zu haben. Und das womöglich zu Weihnachten. 

Dann sollten nur Gäste buchen, die selbst auch so flexibel sind, dass sie bei kurzfristigen Änderungen gelassen bleiben.

@Monika--Elisabeth0  "Persönlich finde ich 1. eine Buchung ohne Reiseversicherung ohnedies sehr riskant"

 

ja ich auch, vor allem wenn es doch um beträchtliche Summen geht, bei einem Flugticket ist es eigentlich gang und gäbe dass man mit Reiserücktrittsversicherung bucht (kostet auch nur ein paar Euro), warum nicht bei Unterkünften ? Aber gut, das hilft jetzt auch nicht weiter.

 

Sollte @David7305  aber tatsächlich schon storniert haben liegt das Kind im Brunnen , da kann man dann nichts weiter machen.

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@Sabine-Ingrid0 @Monika--Elisabeth0 

 

Nach meiner Kenntnis kann man das Risiko einer Corona Stornierung nicht mehr versichern.

Alle Reiseversicherungen haben dieses Risiko ausgeschlossen.

 

Die Alianz Versicherung schreibt zu diesem Thema:

 

2020-10-25 Corona Alianz.jpg

 

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@Monika--Elisabeth0 

 

Du schreibst weiter unten:

 

  • Was ich nirgends gefunden habe, wie das mit Quarantäne ist. Fällt das unter Krankenstand oder doch vorhersehbares Ereignis angesichts der jetzigen Situation?

 

 

Ich verstehe die Mitteilung der Alianz Reiseversicherung so:

 

  • Die Versicherung tritt ein, wenn beim Reisenden eine „Covid-19 Erkrankung ….... diagnostiziert wird“.

  • In allen anderen Fällen tritt sie nicht ein. Also Reiseverbote, Beherbergungsverbote, Grenzschließungen, Quarantänen usw.

 

 

Die zweite Fallgruppe dürfte aber 99% der Stornierungsgründe ausmachen. Im Falle der Erkrankung des Reisenden müßte man sich das Kleingedruckte in den Versicherungsbedingungen durchlesen, ich nehme an daß die ziemlich restriktiv sind.

 

 

Ute42
Level 10
Germany

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Es ist erfreulich zu lesen, daß airbnb in diesem Fall die Stornobedingungen des Gastgebers nicht antastet. Wenn ich das nochmal lese, werde ich meinen Vermietkalender auf airbnb für Buchungen wieder öffnen.

 

Ich vermiete ja die meisten meiner Buchungen nicht über airbnb sondern direkt und die Gäste müssen an mich eine Anzahlung von 50% leisten.

 

Im Moment ist bei mir der Silvestertermin noch frei. Das ist der Termin mit der höchsten Nachfrage überhaupt und ich bekomme jede Menge Anfragen. Jede, und zwar ausnahmslos jede Anfrage beginnt mit der Frage, ob der Gast den Tremin kostenlos stornieren kann. Leider nein. Was bringt es mir einem Gast den Termin 2 Monate lang frei zu halten, dann wird 2 Tage vor check-in storniert und ich stehe mit nichts da.

 

Bei Buchungen für andere Termine haben bisher 50% der Gäste gebucht, trotzdem sie nicht kostenlos stornieren können. Das steht bei mir nicht irgendwo versteckt in AGBs sondern direkt im Mietvertrag und ich sage es den Gästen auch nochmal ausdrücklich am Telefon.

 

Gäste die diese Bedingungen nicht akzeptieren wollen müssen halt warten bis sie glauben die Lage sei einigermaßen sicher. Nur werden sie dann halt nichts mehr bekommen.

 

@Ute42  ich würde ganz klar als Gast in der jetzigen Situation nichts buchen was ich bis spätestens 1 Woche vorher nicht auch wieder stornieren kann , das hab ich auch in meiner Unterkunft so eingestellt.

Das ist natürlich für den Gastgeber keine tolle Lösung aber eben ein Kompromiss der für beide Seiten akzeptierbar ist (denke ich).

Ich habe auch schon für einige Termine die gebucht sind eine Warteliste , wenn also jemand tatsächlich eine Woche vorher abspringt habe ich damit die Chance noch einen Ersatzmieter zu bekommen... So kann ich jedenfalls damit leben.

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Ute42, ich hab jetzt auch ein wenig gesucht und interessante "Ausschließungsgründe" bei Reisestornoversicherung gefunden. z.B. "Reiseunlust"  

Was ich nirgends gefunden habe, wie das mit Quarantäne ist. Fällt das unter Krankenstand oder doch vorhersehbares Ereignis angesichts der jetzigen Situation?

 

@Sabine-Ingrid0, die Stornobedingungen zu moderat zu verändern ist vielleicht doch überlegenswert. Andererseits ist Städtetourismus momentan out und der Silvesterpfad in Wien wurde abgesagt.  Eine Warteliste wie bei dir wird es hier vermutlich nicht geben.

@Monika--Elisabeth0  probier es doch einfach ! Bei mir hat es sich jedenfalls bewährt.

Besser einen vollen Kalender mit einzelnen Stornierungen als überhaupt keine Buchung aus Angst vor Verlust.

Ich habe allerdings viele geschäftliche Buchungen was bei dir vielleicht nicht so ist.

Ute42
Level 10
Germany

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@Sabine-Ingrid0 @Monika--Elisabeth0 

 

Meiner Meinung nach kann man als Vermieter sowieso jeden Gast beherbergen den man beherbergen will. Man muß sich die Infektionsschutzverordnung nur richtig durchlesen und entsprechend auslegen.

 

Das größte Einfallstor ist die Regelung, daß man Geschäftsreisende immer beherbergen darf. Wenn also hier jemand ein Grillseminar oder eine Biersommillierseminar veranstalten will, dann ist das zweifellos ein geschäftlicher Aufenthalt.

 

Wegen dieser Regelung finden in Deutschland gerade fleißig Prozesse statt, z.B. in Pirna in Sachsen. In der Zeitung steht:

 

  • Vertagt wird das Urteil gegen Lutz K. (48). Der Hausmeister soll im April bei einer Grillparty mit einem Dutzend Gäste gewesen sein. Richter Uhlig wägt ab: „Menschlich verständlich, aber leider damals verboten“. Weil Lutz K. angibt, nur aus beruflichen Gründen mit einem der Anwesenden gesprochen zu haben, werden neue Zeugen geladen.

 

Es reicht also sich mit jemandem über geschäftliche Belange zu unterhalten und schon ist es ein geschäftlicher Grillabend? Wenn das so ist, dann habe ich nur noch geschäftliche Beherbergungen.

 

Ich habe jetzt seit Pfingsten 200 Gäste beherbergt, es gab keine einzige Ansteckung. Gestern war ich im McDonalds, da kenne ich die Geschäftsführerin privat. Ich habe sie gefragt: Wie viele Ansteckungen gab es bei Euch seit Mai? Antwort: Keine. Die hatten nur einmal mit Corona zu tun, da hatte sich der Mann einer Mitarbeiterin mit Corona angesteckt, die Mitarbeiterin wurde 14 Tage nach Hause geschickt. Aber eine Ansteckung von Gästen gab es nicht.

 

Die Wahrheit ist doch, daß sich die Menschen nicht in Unterkünften, in Restaurants und auch nicht beim Einkaufen anstecken, sondern sie stecken sich bei Parties an, in Clubs und Diskotheken, in Schlachthöfen, bei Hochzeiten, Beerdigungen und in Kirchen wenn 200 Leute lauthals singen. Corona ist eine Infektion die über Aeorosole übertragen wird, es ist keine Schmierinfektion via Türklinke.

 

Wenn man in kritischen Bereichen eine FFP-2 Maske trägt, die kosten mittlerweile 5 Euro in der Apotheke, und man Abstand hält, dann steckt man sich nicht an

 

Die Gesundheitsämter verfolgen jetzt seit einem halben Jahr Infektionsketten. Warum gibt es keine Statistik aus der hervorgeht, wo Ansteckungen hauptsächlich stattfinden? Wenn das Ergebnis wäre, daß sich in Unterkünften niemand oder vielleicht nur 1% von 100 anstecken, dann sind die Beherbergungs- und Reiseverbote nämlich sinnlos.

 

Wenn die Politik Corona wirksam bekämpfen wollte, dann müßte man Parties und alle anderen Ansammlungen die ich oben aufgezählt habe schlichtweg verbieten und die Teilnahme mit massiven Bußgeldern belegen. Das trauen sich die Politiker aber nicht, weil sie Angst um die Wählerstimmen haben.

 

 

Gabi37
Level 10
Germany

Die Statistik über das Infektionsumfeld gibt es schon beim RKI, allerdings mit Vorsicht zu interpretieren, da die Identität eines Kontaktes im Nachhinein oftmals nicht nachvollziehbar ist. z.B. öffentliche Verkehrsmittel etc.

 

Übernachtungen spielen jedenfalls keine grosse Rolle, da geht es halt mehr um das Unterbinden des Herumreisens mit allen Folgeaktivitäten (Kneipe etc). Klar ist auch, dass am effektivsten das Reduzieren von Kontakten ist.

 

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Okt_2020/2020-10-20-...

Seite 12

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@Gabi37 

 

Diese Seite kannte ich noch nicht, sehr interessant. Tatsächlich gibt es da ein Balkendiagramm in dem man die Ansteckungsorte sehen kann. Das Balkenelement „Übernachtung“ = Dunkelviolett ist teilweise so schmal, daß man es nicht sehen kann.

 

Das Beherbergungsverbot ist meiner Meinung nach tot, da Bürger die dagegen klagen vor dem Verwaltungsgericht in der Regel gewinnen, sogar H. Söder ist mittlerweile zurückgerudert.

 

Die Übernachtung ist nicht das Problem aber das Verhalten während des Aufenthalts. Ich bin gerade dabei die Buchung für das Vatertagswochenende 2021 zu stornieren. Das sind 10 Männer die seit mehreren Jahren kommen und die kommen nur hier her um sich zu betrinken. Sowas sollte man zur Zeit einfach bleiben lassen.

 

 

David7305
Level 2
Berlin, Germany

Kurze Info für alle. Airbnb hat nachdem ich den Link vom Auswärtigem Amt bereit gestellt hatte die Reise komplett kostenfrei storniert und ich habe meine Anzahlung zurückbekommen 

 

Einen schönen Abend noch und besonderen Dank an @Sabine-Ingrid0 🙂

Danke @David7305  das freut mich dass es auch mal ein positives Feedback gibt !

Ute42
Level 10
Germany

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@Sabine-Ingrid0 @Gabi37 @Monika--Elisabeth0 @Andrea1 @Till-and-Jutta0 

 

 

Ich kann den Ausgang dieser Geschichte beim besten Willen nicht nachvollziehen. Wobei sich die Formulierung „ich kann das nicht nachvollziehen“ für all die Fälle herausgebildet hat wo man eigentlich etwas viel drastischeres schreiben will, es aus Höflichkeit aber nicht macht.

 

Der Gast David hatte vor 6 Wochen einen Aufenthalt über Weihnachten in Dänemark gebucht. Nun hat sich aber Dänemark entschlossen, die Grenzen für Deutsche bis zum 2.1.2021 zu schließen.

 

Daraufhin kontaktiert David seinen Gastgeber und bittet um Rückerstattung von 1500 Euro, der Gastgeber lehnt ab.

 

Dann versucht David sein Geld via airbnb Kundendienst zurückzubekommen. Der Kundendienst lehnt ab:

 

  • „Falls Sie aber nach dem 14. März gebucht haben, als die Pandemie schon bekannt war, gelten die normalen Stornierungsbedingungen des Gastgebers“

 

Sabine gibt David einen Tip, und er versucht es nochmal. Der Kundendienst lehnt wieder ab:

 

  • „der "Experte" besteht weiterhin darauf, dass die Stornierungsbedingungen seit dem 14.3 bestehen bleiben“

 

David gibt nicht auf und versucht es noch einmal:

 

  • „Airbnb hat nachdem ich den Link vom Auswärtigem Amt bereit gestellt hatte die Reise komplett kostenfrei storniert und ich habe meine Anzahlung zurückbekommen“

 

 

Nach den derzeit gültigen COVID Stornoregelungen kann ein Gast der nach dem 14.3. gebucht hat nur dann kostenlos stornieren, wenn er selbst mit COVID infiziert ist. Airbnb schreibt:

 

  • Buchungen von Unterkünften und Entdeckungen auf Airbnb, die nach dem 14. März 2020 getätigt wurden, sind nicht durch unsere Richtlinien für besondere Umstände abgedeckt, es sei denn, der Gast oder Gastgeber ist derzeit mit COVID-19 infiziert

 

Diesen Fall haben wir aber nicht, denn der Stornogrund ist die Grenzschließung zu Dänemark. Airbnb schreibt:

 

  • Zu den besonderen Umständen im Zusammenhang mit COVID-19, die nicht abgedeckt sind, gehören unter anderem: …...... Grenzschließungen, …......

    Es gelten die regulären Stornierungsbedingungen des Gastgebers.

 

 

Der Kundendienst trifft also eine Entscheidung, die in diametralem Gegensatz zu den Stornobedingungen von airbnb steht.

 

Dieser Vorfall bestätigt meine schon mehrfach geäußerte Meinung daß es sinnlos ist, sich die airbnb- Regelungen überhaupt noch durchzulesen, denn im konkreten Fall entscheidet der Kundendienst wie es ihm gefällt. Mein Vorschlag an airbnb wäre, alle Regelungen und Hilfeseiten komplett abzuschaffen und statt dessen eine Generalklausel einzuführen.

 

  • Hat der Kundendienst eine Entscheidung zu treffen, dann wirft der Kundendienst eine Münze und teilt den Beteiligten mit, ob Kopf oder Zahl gefallen ist.

 

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