Kein Geld zurück, trotz Corona?

Marlen428
Level 2
Berlin, Germany

Kein Geld zurück, trotz Corona?

Hallo liebe Community,

 

meine Frage: Ist das rechtens? Über eine aufklärende Antwort von Euch würde ich mich sehr freuen.

 

Ich habe im Januar 2020 innerhalb Deutschlands eine Wohnung zu einer Veranstaltung im September 2020 gebucht und 150,00 Euro angezahlt. Leider wurde die Veranstaltung im April 2020 aufgrund von Corona abgesagt, so dass ich notgedrungen stornieren musste und Airbnb mir daraufhin die Gebühr in Höhe von 2,55 Euro zurück erstattete.

 

Ich schrieb den Superhost an und fragte nach der Rückzahlung meiner Anzahlung, da der Grund der Stornierung nicht durch mein Verschulden entstanden war. Sie antwortete umgehend, dass sie zurzeit leider nichts machen könne, aber sehr zuversichtlich sei, dass ihre derzeitige Mieterin ihren Vertrag verlängern werde und sie mir dann meine Anzahlung zurückzahlen könne. Ich sollte mich zu gegebener Zeit wieder bei ihr melden, was ich auch gemacht habe, aber es kam eine Woche lang keine Antwort.

 

Erst ein erneuter Versuch brachte die Antwort, dass sie mir meine Anzahlung nicht zurückzahlen könne, da ja nicht nur sie, sondern auch die ganze Welt unter Corona leide und sie derzeit leider ihre Wohnung aufgrund dessen nicht vermietet bekäme. Zudem wies sie auf ihre strengen Stornierungsbedingungen hin. War das alles nur Hinhaltetaktik? Irgendwie fühlte ich mich nach der Antwort komplett vera....

 

Auch Airbnb kann mir leider nicht helfen, da die Stornierungsbedingungen ab 1. August andere waren und bot mir kulanterweise einen Gutschein in Höhe von 40,00 Euro an, der mir aber auch nicht wirklich weiterhelfen wird. 150,00 Euro sind für mich viel Geld und ich hatte nicht aus Langeweile storniert. Ist das alles rechtens?

 

Herzliche Grüße

Marlen

 

 

 

 

80 Antworten 80
Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

@Marlen428 , eine Rechtsberatung wird hier niemand leisten, aber ich persönlich sehe das so:

 

Du hattest für eine Veranstaltung eine Unterkunft benötigt. Die Veranstaltung wurde abgesagt. Das hat aber nichts mit der Unterkunft zu tun. Du hättest möglicherweise dennoch anreisen können, sofern es kein Beherbergungsverbot gab. Aber das war ja nicht dein Stornogrund, sondern du hast die Unterkunft schlichtweg nicht mehr benötigt. Das ist aber auch nicht das Verschulden der Gastgeberin. Insofern bleiben die vereinbarten Stornierungsbedingungen bestehen.

 

Andere Meinungen dazu?

@Till-and-Jutta0, vielen Dank für Eure Antwort und den Blick auf eine andere Sichtweise.

Sicher hätte ich anreisen können, andererseits empfahlen die Coronazahlen zu dem Zeitpunkt eher Reisen zu vermeiden. Corona war somit nach wie vor ein Thema, was ich zugegeben zum Zeitpunkt meiner Stornierung noch nicht wissen konnte.

 

Ob man die Buchung nicht in Zusammenhang mit der von der Stadt abgesagten Großveranstaltung bringen kann, darüber könnte man "streiten". Zumindest wusste die Gastgeberin, dass ich die Buchung ausschließlich für die Teilnahme an dieser Veranstaltung getätigt hatte. Fraglich ist auch, warum sich mich dann im April noch mit der Rückzahlung meiner Anzahlung bis zuletzt vertröstet und mir Hoffnung gemacht hat. Hier hätte sie ja gleich auf ihre strengen Stornierungsbedingungen hinweisen können. Ehrlich gesagt, 150,00 Euro für nichts einzubehalten, finde ich dann unter den o. g., zudem von mir unverschuldeten, Bedingungen ziemlich heftig - es wird mir eine Lehre sein.

 

Trotz alledem vielen Dank noch einmal für Eure aufklärende Antwort.

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Marlen428, ich bin der gleichen Meinung wie @Till-and-Jutta0 .  Auch jetzt in Coronazeiten ist genau geregelt, wann kostenlos storniert werden kann.  Fehlende Anreisemöglichkeit,  Grenzen gesperrt, kein andere Anreisemöglichkeit ins Land, Einreiseverbot, Beherbergungsverbot etc. und das alles greift meistens erst kurz vor dem Termin, weil sich oft wöchentlich etwas ändert.  Wenn du das nächstemal für eine Veranstaltung eine private Unterkunft buchst, solltest du eine nehmen mit flexibler Stornierung.

Ich weiß schon dass Veranstaltungen längerfristig geplant werden müssen und Absagen kurz vor einem Termin  schwierig sind. 

 

 

@Monika--Elisabeth0, auch an Euch vielen Dank für Eure Antwort.

 

Ich hatte die strengen Stornierungsbedingungen der Gastgeberin gesehen und fand diese bei der Buchung im Januar schon heftig, andererseits wäre ich auf jeden Fall gefahren, wenn Corona nicht gewesen wäre.

 

Mit dem heutigen Wissen hätte ich die Buchung unter solchen Bedingungen nicht mehr vorgenommen. Im Januar war aber von Corona in Deutschland noch nichts bekannt.

 

Ich habe daraus gerlernt und nehme Euren Rat dankend an.

 

@Marlen428  ich glaube nicht dass es eine Hinhaltetaktik war, sondern die Gastgeberin hat eben bis zum Schluß gewartet ob sie die Unterkunft anderweitig vermieten kann...

Was du machen können hättest ist... dich vorher mit der Gastgeberin in Verbindung setzen und nicht gleich stornieren , dann wäre vielleicht eine Gutschein-Lösung aushandelbar gewesen.

@Sabine-Ingrid0, auch Ihnen vielen Dank für den Hinweis.

 

Was in meinem ersten Kommentar nicht eindeutig rüberkam. Ich hatte die Gastgeberin zuerst angeschrieben und sie antwortete umgehend, dass das Storno kein Problem sei und sie verstand auch meine Lage.

 

Erst danach stornierte ich, bekam die Gebühr in Höhe von 2,55 Euro von airbnb zurück, woraufhin ich die Gastgeberin ein weiteres Mal, nun bezüglich meiner Anzahlung, anschrieb. Hier antwortete sie mir, wie oben beschrieben in meinem ersten Kommentar.

 

Update vom 10.10.2020

Ich habe die Gastgeberin nach Ihrer letzten Nachricht, in welcher sie sich auf ihre strengen Stornierungsbedingungen bezog und mir diese als "fair" erklärte, noch einmal angeschrieben und ihr wiederum erklärt, dass ich unter diesen Bedingungen es als "fair" empfände, wenn sie mir wenigstens die Hälfte der angezahlten 150,00 Euro für NICHTS zurückzahlen würde. Seitdem - war klar - herrscht Funkstille!

 

Ich kann nur sagen, mir war es eine Lehre und ich werde mich zukünftig an den Rat von @Monika--Elisabeth0 halten. Nie wieder ein Angebot mit 48 Stunden Stornierungsmöglichkeit und das im Januar für eine Reise im September und das noch zu so einem hohen Anzahlungspreis! FAIR? Das kann und muss jeder für sich selbst entscheiden. Ich bin jedenfalls zukünftig bei solchen Angeboten raus und wünsche diesen Anbietern alles Gute beim Vermieten ihrer Objekte.

 

Ute42
Level 10
Germany

.

@Marlen428 

 

Du schreibst du hättest im Januar 2020 für einen Aufenthalt im September 150 Euro angezahlt. Bei airbnb ist es üblich, daß man für Buchungen die weit in der Zunkunft liegen in 2 Tranchen bezahlen kann:

 

  • 50% bei der Buchung,

  • 50% kurz vor Anreise.

 

Also war der Gesamtpreis für deine Buchung 300 Euro.

 

Jetzt bekommst du deine 150 Anzahlung nicht zurück, aber deine Gastgeberin bekommt ja die zweite Hälfte der Miete nicht. Das bedeutet:

 

  • Du als Gast hast einen Verlust von 50%

  • Deine Gastgeberin hat einen Verlust von 50%

 

Das ist doch fair, oder etwa nicht?

 

Marlen428
Level 2
Berlin, Germany

@Ute42 

 

Vielen Dank für Ihre Antwort und einer Sichtweise, der ich grundsätzlich folge, wenn das Stornieren aus Eigenverschulden (Krankheit, anders entschieden oder wie auch immer) erfolgt wäre, was aber nicht der Grund war, wie Sie auch schon in meinem ersten Kommentar nachlesen können.

 

Hier hätte ich mir mehr Entgegenkommen von Airbnb gewünscht, was auch für alle vor Mitte März gebuchten Reisen für einen bestimmten Zeitraum durch Rückzahlungen der Anzahlungen erfolgt ist. Einzig und allein der Anreisetermin im September und die Änderungen bei Airbnb (wohl ab August, wenn ich richtig informiert bin), schlossen eine Rückzahlung aus, obwohl ich bereits im April storniert hatte.

 

Wie dem auch sei, ich habe das Thema jetzt für mich abgeschlossen und meine Lehre daraus gezogen.

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Ute42, wenn ich mich hier so an manches posting erinnere, dann finden es eigenartigerweise viele Gäste unfair, dass wir Gastgeber in diesen Zeiten nicht großzügig alles zurückzahlen wollen.

 

@Marlen428,  wenn du ein Hotel gebucht hättest, kriegst du auch nicht alles zurück, außer du hast eine Buchungsform mit höherem Preis und kostenlose Stornierung bis 1 Woche vorher gewählt.  Ich habe meine Urlaube auch stornieren müssen und bin auf meinen Stornokosten sitzengeblieben.  Und ich bleibe bei strenger Stornierung und verzichte auch gerne auf Gäste, die das unfair finden und gar nicht überlegen, wie es uns geht.  Was hätte ich von flexiblen Bedingungen wenn die Gäste dann kurzfristig stornieren.  Eine leere Unterkunft.  Gut, die hab ich jetzt auch. 

@Monika--Elisabeth0 

 

Selbstverständlich kann ich mich zu diesen C-Zeiten in die Gastgeber versetzen und kann auch Ihre Begründung bezüglich der strengen Stornierungsbedingungen nachvollziehen. Trotz alledem kann ich immer wieder nur betonen, dass die Stornierung nicht durch Eigenverschulden begründet war. Bitte lesen Sie hierzu auch meine Antwort an @Ute42 .

 

Zweifelsfrei kann jeder Gastgeber Stornierungsbedingungen festlegen, welche der Reisewillige akzeptiert oder auch nicht, dafür sind sie ja da. Andererseits fand ich bei Buchung im Januar 48 Stunden Stornierungsmöglichkeit für eine Reise im September schon ziemlich heftig, aber gut, ich hatte diese akzeptiert und wäre auf jeden Fall angereist, wenn Corona nicht gewesen wäre.

 

Nach der Erfahrung habe ich für mich entschieden, zukünftig Unterkünfte mit strengen Stornierungsbedingungen - wie oben beschrieben - und 9 Monate im Vorauszahlungen nicht mehr zu buchen. Sicherlich werden Sie das, wenn Sie sich in meine Lage versetzen, auch verstehen.

@Marlen428  .. wir sind hier alle per Du..

natürlich verstehen wir dich , niemand mag es Geld zu verlieren auch wenn die Summe in deinem Fall sicher noch irgendwie verschmerzbar ist.

Grundsätzlich ist es natürlich auch nicht Eigenverschuldung des Gastgebers dass du die Buchung nicht verwirklichen konntest denn du hättest ja auch aus ganz anderen Gründen buchen können und dann eben nicht stornieren (trotz Corona).

Du hast Recht , ziehe deine Schlüsse daraus und buche künftig nicht mehr so lange im voraus oder lege dir eine Reiserücktrittsversicherung zu... ,  alles Gute und Danke für deine sympatische und vernünftige Diskussionsweise.

 

Georg2154
Level 1
Hamburg, Germany

Airbnb ist ein super Sache, aber wenn ich mir diese Erfahrung durchlese, dann verunsichert das ungemein ... ich glaube unter solchen Umständen traue ich mich nicht zu buchen...

@Georg2154  eigentlich ist das kein spezielles Airbnb-Problem sondern trifft auch auf viele anderen Buchungen zu.

Ich habe noch nie gerne für Monate im voraus gebucht (und wenn dann nur mit Reiserücktrittsvers.) und jetzt würde ich es erst recht bis zum Schluß hinausziehen.... allerdings kann es dann eben passieren dass man nichts mehr bekommt.

Der Gast hätte gerne eine kostenlose Stornierungsmöglichkeit bis kurz vor Beginn der Buchung... das ist schon klar.

Das Problem ist aber für die Gastgeber , dass wenn der Gast kurz vor Ankunft storniert , wahrscheinlich kein Ersatzgast zu bekommen ist.... wenn das ein paar mal hintereinander passiert ist die Saison evtl. vorbei (mit Null Einnahmen) , dann kann der Gastgeber das Vermieten einer Unterkunft auch gleich bleiben lassen.

 

PS: Ich und andere Kolleginnen und Kollegen fordern übrigens nun schon seit Jahren , dass Airbnb bei Buchungsabschluß eine Reiserücktrittsversicherung anbieten soll .... soviel zur Umsetzung von Gastgeber-Ideen  @Anna 

Dann hätte die Corona-Krise auch nicht so verheerende Folgen für viele Gastgeber gehabt.

Marlen428
Level 2
Berlin, Germany

@Georg2154 

 

Super Sache, da kann ich Dir voll und ganz zustimmen, denn ich denke, die meisten haben gute Erfahrungen damit gemacht, weshalb Dich mein Erfahrungsbericht nicht verunsichern sollte. Es waren eben außergewöhnliche Bedingungen, die dazu führten.

 

In Corona-Zeiten, wo sich täglich die Bedingungen (Risikogebiete) ändern können, wäre ich jedoch weiterhin vorsichtig, da man nie weiß, ob man dann zur geplanten Zeit reisen kann.

 

@Sabine-Ingrid0 

 

Reiserücktrittsversicherung - eine gute Idee! Ich buche auch nicht gern für Monate im Voraus, da immer etwas in der Zeit passieren kann. Wenn man aber zu einer Großveranstaltung anreist, bleibt einem gar nichts anderes übrig, als langfristig zu buchen, da sonst zum Zeitpunkt der Veranstaltung schon alles weg ist.

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