Ich vermiete fast nur an internationale Messegäste. Für die ...
Letzte Antwort
Ich vermiete fast nur an internationale Messegäste. Für die kommenden 3 Monate habe ich Sofort Buchungen von Geschäftsleuten ...
Letzte Antwort
Hallo,
wenn ich über AirBnB eine private Unterkunft aus touristischen Zwecken gebucht habe und die Buchung in den Zeitraum des Beherberungsverbots wegen Corona fällt. Dann dürfen die Gastgeber mich ja gar nicht empfangen, können die vereinbarte Leistung also nicht erbringen.
Ist es richtig, dass ich in diesem Fall, das Geld 100% zurückerstattet bekomme - unabhängig davon, ob bei die Stornierung laut den AirBnB Stornierungsbedingungen kostenlos ist?
Auf der AirBnB Hilfeseite klingt es so, als müsste ich die Stornierungskosten selbst zahlen: https://www.airbnb.de/help/article/2701/richtlinien-f%C3%BCr-besondere-umst%C3%A4nde-und-das-coronav...
Auf der Seite des deutschen Tourismusverbandes steht allerdings klar, dass man als Gast kostenlos stornieren darf, wenn man aufgrund gesetzlicher Verbote nicht übernachten darf: https://www.deutschertourismusverband.de/service/informationen-zum-coronavirus/faq-fuer-gastgeber.ht...
Was gilt nun?
Beantwortet! Gehe zur besten Antwort
Als Gast hatte ich bei geschäftlichen Reisen das Kreuz zwar an der entsprechenden Stelle gesetzt - hab aber keine Ahnung was davon bei den Gastgebenden ankam. Bei mir kam diese Info bislang nie an.
Ich hatte vergessen zu erwähnen dass der Screenshot von einer beruflichen Buchung war.., ich selbst mache keine Geschäftsreisen über Airbnb.
Guten Tag zusammen,
folgende Aussage wird auf der Website des deutschen Tourismus Verbandes getätigt.
1. Vor der Reise: Dürfen Gäste kostenlos stornieren, wenn ein Gebiet gesperrt wurde oder ein Verbot der touristischen Vermietung gilt (nach Landesverordnung oder Bundesgesetz)?
Ja. Es handelt sich um einen Fall der Unmöglichkeit nach § 275 Abs. 1 BGB: Vermieter dürfen die Unterkunft nicht zum vertraglich vereinbarten Zweck zur Verfügung stellen, können und müssen also die geschuldete Leistung (touristische Beherbergung) nicht erbringen. Geleistete Anzahlungen oder der gesamte Mietpreis - falls dieser schon komplett überwiesen - müssen gemäß § 326 Abs. 1 Satz 1 BGB erstattet werden. Gastgeber sind darüber hinaus aber nicht zur Erstattung von Schäden (zum Beispiel Kosten für vergebliche Anreise oder vorzeitige Rückreisekosten) verpflichtet, da sie kein Verschulden trifft.
Ist damit die Rechtslage nicht sehr klar?
Wir haben aktuell das Problem, dass wir für dieses Wochenende eine Unterkunft in Leipzig gebucht haben und dort ja eigentlich nicht hindürfen.
Wenn wir trotzdem fahren würden und der wir beherbergt werden, wer muss dann Strafe zahlen?
Viele Grüße
Gunnar Maiwald
@Gunnar47 wenn deine Reise nach Leipzig eine touristische ist, kann dich der Gastgeber nicht aufnehmen... wenn sie beruflich ist oder aus zwingenden privaten Gründen wie zB eine medizinische Behandlung, Gerichtsverhandlung, Arbeitsantritt, Prüfung usw, darf dich der Gastgeber (mit entsprechendem schriftlichen Nachweiß) aufnehmen.... (2G oder was gerade in Leibzig Vorschrift ist vorausgesetzt).
Wenn du zum Zeitpunkt der Buchung erklärt hast, dass deine Reise rein touristisch ist, wird dir Airbnb und dein Gastgeber eine kostenlose Stornierung ermöglichen.... oder andersherum gesagt.. wenn du zum Zeitpunkt der Buchung nicht erklärt hast dass deine Reise rein touristisch ist wird es problematisch und ist das dann Ermessenssache, wie ich oben bereits erwähnt habe.
So, damit ist denke ich alles deutlich gesagt und ich werde mich hier nun wieder ausloggen.
Guten Tag,
genau das ist aber ja unser Problem. Unser Host will das Geld nicht erstatten und Airbnb behauptet, dass dies im Ermessen des Gastgebers liegt. Beide berufen sich auf die Storno Bedingungen zu Corona. Leider stellt Airbnb damit ihr eigenen Bedingungen über geltendes Recht.
Wir haben somit unsere Möglichkeiten ausgeschöpft und suchen deswegen hier Hilfe. Wenn es nicht anders geht müssen wir uns über den Verbraucherschutz oder einen Anwalt an Airbnb oder den Host wenden.
Viele Grüße
Gunnar
@Gunnar47, ist es für euch evtl eine Option, eure Reise zu verschieben (zB ins Frühjahr)?
Falls ja, vllt wäre das ja auch eine Option für euren Gastgeber.
Hallo Gunnar,
hast Du inzwischen eine Lösung gefunden?
Ich habe das selbe Problem. Airbnb versteckt sich hinter ihren Richtlinien und scheint auf geltendes Recht zu pfeifen, der Host stellt sich tot.
Bei der Buchung habe ich explizit geschrieben dass es sich um eine touristische Reise handelt. Das Beherbungsverbot verunmöglicht eine Vertragserfüllung durch den Gastgeber, daher bin ich wiederum von der Zahlungspflicht entbunden. So zumindest geltendes Recht...
Muss ich nun tatsächlich meine Rechtsschutzversicherung aktivieren und die Rückforderungen gerichtlich geltend machen?
Ich habe auch das gleiche Problem. Die Gastgeberin aus Österreicht stellt sich seit Tagen tod und reagiert nicht auf Nachrichten. Laut Airbnb ist es schade, aber Pech. Hat der Verbraucherschutz schon weiter helfen können @Gunnar47?
Neues Unterstützungsprogramm: Müssen Airbnb-Gäste aufgrund behördlich angeordneter Reisebeschränkungen stornieren, können sie einen Reisecoupon beantragen: