Kostenlos stornieren wegen Beherbergungsverbot?

Beantwortet!
Stefan2791
Level 1
Paderborn, Germany

Kostenlos stornieren wegen Beherbergungsverbot?

Hallo,

 

wenn ich über AirBnB eine private Unterkunft aus touristischen Zwecken gebucht habe und die Buchung in den Zeitraum des Beherberungsverbots wegen Corona fällt. Dann dürfen die Gastgeber mich ja gar nicht empfangen, können die vereinbarte Leistung also nicht erbringen.

Ist es richtig, dass ich in diesem Fall, das Geld 100% zurückerstattet bekomme - unabhängig davon, ob bei die Stornierung laut den AirBnB Stornierungsbedingungen kostenlos ist?

 

Auf der AirBnB Hilfeseite klingt es so, als müsste ich die Stornierungskosten selbst zahlen: https://www.airbnb.de/help/article/2701/richtlinien-f%C3%BCr-besondere-umst%C3%A4nde-und-das-coronav...

Auf der Seite des deutschen Tourismusverbandes steht allerdings klar, dass man als Gast kostenlos stornieren darf, wenn man aufgrund gesetzlicher Verbote nicht übernachten darf: https://www.deutschertourismusverband.de/service/informationen-zum-coronavirus/faq-fuer-gastgeber.ht...

 

Was gilt nun?

24 Antworten 24
Mika8
Level 10
Zürich, Switzerland

 

Prinzipiell darf der Gastgeber beherbergen und seine Leistung erbringen .. einfach nur geschäftlich und nicht touristisch .. ist es nun des Gastgebers Schuld, dass du touristisch reist?

 

 

Gemäss Richtlinien von airbnb, gelten seit Corona als Pandemie deklassiert wurde (oder evtl. ein wenig später), die Stornierungsbedingungen des Gastgebers, selbst wenn die Reise Corona-bedingt nicht angetreten werden kann .. ob dies rechtens ist, steht auf einem anderen Blatt .. aber diese Stornierungsbedingungen waren bei Abschluss der Buchung bekannt (vorausgesetzt du hast nicht vor März 20, bzw. seit wann die Richtlinie in Kraft ist, gebucht).

Stefan2791
Level 1
Paderborn, Germany

Danke für die Sichtweise, das stimmt alles und ist auch sinnvoll, daher markiere ich diese einzige Antwort als hilfreichste Antwort.

 

Würde mich allerdings trotzdem noch freuen, wenn jemand den rechtlichen Aspekt noch genauer beantworten könnte.

Jörg8
Level 10
Edingen-Neckarhausen, Germany

@Stefan2791, @Mika8 , viele Gäste gehen fälschlicherweise davon aus, dass wenn sie über Airbnb buchen, die gesetzlichen Vorgaben bezüglich den Stornierungsbedingen wegen Corona gelten.

 

Dem ist nicht so, warum?

 

Wenn man ein Hotel über booking.com, HRS, .... buchen, dann sucht man sich eines aus, bezahlt mit der Kreditkarte und bucht eine Übernachtung.

 

Airbnb ist eine geschlossen Gesellschaft (Club) bei dem sich jedes Mitglied mit Ausweis registrieren lassen muß, um an der Community teilnehmen zu dürfen. In dieser Community dürfen eigene AGBs festgelegt werden, die man beim Beitritt akzeptiert.

 

Als die Pandemie ausgebrochen ist, hat Airbnb sofort reagiert, und für alle bestehenden Buchungen die gesetzlichen Regeln umgesetzt, und dann einen deutlichen Hinweis positioniert, dass diese Ausnahmeregelung bis 31.05.2020 gilt.

 

Da jeder nun das Risiko kennt, bucht jeder wieder auf eigenes Risiko nach den Stornierungsregeln der Community.

 

Das Gleiche haben wir übrigens beim Club Hapimag, da bekommt man seine Punkte, für die man bezahlt hat bei einer Sornierung jetzt auch nicht mehr zurück. Gleiches Spiel, geschlossene Gesellschaft.

 

Letztes Jahr wurden auch alle Urlauber von der "Maas Airlines" des Außenministerium zurück geholt. Diese Woche hat Maas klar und deutlich gesagt:

jeder kennt für diesen Sommer das Risiko, und wer Urlaub macht, muss damit rechnen dass ein Land zum Hochrisikogebiet erklärt wird, so wie heute England wegen des massenhaften Auftretens der indischen Corona Variante, und nicht mehr ausreisen kann. Deswegen gibt es dieses Jahr keine Rückholaktionen für gestrandete Reisende.

 

Selbst der Staat zieht sich aus Garantien zurück.

.

@Jörg8   

 

Das ist alles richtig was du schreibst.

 

Die airbnb Nutzungsbedingungen und die damit verbundenen Stornoregelungen darf man wohl mit Fug und Recht als „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ bezeichnen.

 

Wenn in Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungen enthalten sind, die für den Verbraucher „überraschend“ sind, dann kann der Verbraucher argumentieren, daß die Regelung ungültig und damit nichtig ist.

 

Nach nunmehr 14 Monaten Pandemie kann aber kein Verbraucher mehr sagen daß es überraschend ist, daß eine Reise nicht stattfinden kann und somit Stornogebühren anfallen.

 

Ich glaube nicht daß es ein Verbraucher in Deutschland schafft vor Gericht die Erstattung der Stornokosten zu erstreiten.

 

 

 

Thomas2559
Level 2
Bergen, Germany

Ich denke dass rechtlich das ganze nicht hält. Ich habe genau den Fall, dass ganz kurzfristig in Österreich ein Lockdown mit Beherbungsverbot gilt. Beherbung von Privatpersonen ist illegal.

 

Beherbungsverbot: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_475/BGBLA_2021_II_475.html

§ 10. (1) Das Betreten von Beherbergungsbetrieben zum Zweck der Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Beherbergungsbetrieben ist untersagt.
(2) Beherbergungsbetriebe sind Unterkunftsstätten, die unter der Leitung oder Aufsicht des Unterkunftgebers oder eines von diesem Beauftragten stehen und zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Unterbringung von Gästen zum vorübergehenden Aufenthalt bestimmt sind.

Kann eine Leistung wegen behördlicher Auflagen nicht erbracht werden, ist der Preis zurückzuzahlen, erklärte Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Rechtsklagen des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), bereits in diesem Frühjahr. Sie berief sich dabei auf Österreichs Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (§ 1168 Abs 1).

 

Im Prinzip kann man Airbnb und den Gastgeber für diesen Verstoß zur Anzeige bringen.

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Thomas2559,  du hast recht, in Österreich gibt es ein Beherbergungsverbot. Unsere Gäste haben storniert und airbnb hat das Beherbergungsverbot als Stornierungsgrund auch anerkannt.

 

2020 hat airbnb ganz einfach über Monate alle Buchungen kostenfrei stornieren lassen,  ohne Überprüfung ob eine gebuchte Reise möglich gewesen wäre oder nicht. 

 

Und auch später gab es von seiten der Gäste - wie hier zu lesen war - schon ganz eigenartige Begründungen um die Stornierungskosten der Gastgeber zu umgehen.

 z.B. Flug wurde gecancelt, mit der Bahn fahre ich nicht. 

Oder:  Wenn ich zurückkomme, muss ich in Quarantäne, das geht dienstlich nicht.

Oder:  Ich wollte zu einem Konzert, das wurde wegen Coronabestimmungen abgesagt, jetzt brauche ich die Unterkunft nicht mehr.

 

Es gab und gibt also immer wieder den Versuch von kostenfreien Stornierungen außerhalb eines Beherbergungsverbotes.  Dass ist Gastgebern gegenüber ganz einfach unfair.  Wenn jemand bucht  akzeptiert er die Stornierungsbedingungen des jeweiligen Gastgebers.  Die meisten haben ohnedies flexible (Tag vor Anreise)  bis moderate (1 Woche) Bedingungen.  Und die sollen ganz einfach akzeptiert werden. 

Ja eine Stornierung außerhalb des Beherbungsverbots sollte immer auf Kosten des Stornierers gehen. In diesem Fall gestaltet sich aber das Thema komplett anders, weil es illegal ist, die Übernachtung anzubieten.

 

In diesem Fall dreht es sich aber um eine Buchung, die vom Gastgeber storniert werden muss, weil sie Teil des Beherbungsverbots ist. Ich habe das vor drei Wochen gebucht, da war das in keinster Art und Weise vorherzusehen. Ist auch egal - es ist illegal, jemand zu beherbegen.

 

 

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Eigentlich ist es doch andersherum formuliert:

 

"Das Betreten von Beherbergungsbetrieben zum Zweck der Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Beherbergungsbetrieben ist untersagt."

 

Heißt: Nicht die Beherbergung (seitens der Gastgebenden) ist untersagt - sondern das Betreten der Unterkunft. Also liegt der Schwarze Peter beim Gast, nicht beim Gastgeber.

 

Bin kein Jurist, aber eine im Reiserecht sehr bewanderte Anwaltskanzlei kam unlängst zur gleichen Ansicht. Auszug:

 

Die bestehenden Zugangseinschränkungen [...] sind demnach zweifelsfrei kein Mangel der Beherbergungsleistungen der Gastgeber. Schon aus diesem Grund scheidet sowohl ein Anspruch auf Minderung des Entgelts für die Beherbergung, als auch insbesondere ein kostenloses Rücktrittsrecht aus.

[...]

Umstände, die einen Gast hindern, Leistungen eines Gastgebers in Anspruch zu nehmen und die im Risikobereich des Gastes selbst liegen, gehen zu seinen Lasten.

 

Letztendlich wird es aber ein Richter entscheiden, nicht wir.

Laut diesem Bericht ist die Beherbung durch den Gastgeber illegal. https://www.derstandard.at/story/2000122230937/bis-zu-30-000-euro-strafe-fuer-zimmeranbieter-im-lock....

 

 "Der Vermieter ist als Betreiber anzusehen und da für Beherbergungsbetriebe derzeit ein Betretungsverbot besteht, gilt hier der Strafrahmen von bis zu 30.000 Euro", heißt es dazu auf STANDARD-Anfrage im Gesundheitsministerium.

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

Das eine sind die gesetzlichen Vorschriften, die lt. Verordnungstext das Betreten verbieten. Daraus aber auch den Schluss zulässt, dass das Zulassen des Betretens durch den Vermieter ebenso einen Strafbestand nach sich zieht.

 

Das andere sind die Stornierungskosten. Ob sich daraus ein kostenloses Stornierungsrecht ableiten lässt müssen letztlich Gerichte entscheiden,  soferne jemand klagt.  Wobei eines klar ist:  Die Kosten dafür sind um ein vielfaches höher sein und bei einem ungewissen Ausgang wird das wohl sicher niemand auf sich nehmen.

Das einzige was wirklich klar ist und gerade bei Massnahmen in Coronazeiten deutlich sichtbar wurde:  Juristen haben unterschiedliche Meinungen und Gerichtsentscheidungen sind auch nie einheitlich, weil immer der Einzelfall bewertet wird. 

 

@Thomas2559, @Till-and-Jutta0 

 

 

Ich hab jetzt mit meinem Gastgeber nochmals gesprochen und wir sind uns einig, dass Airbnb AGBs hier klar österreichischem Recht widersprechen. Ich denke dass das ein Problem ist. Dank Großzügigkeit des Gastgebers konnten wir das Thema jetzt lösen. Ich hoffe für alle, die in einer ähnlichen Situation sind, dass sie eine ähnlich gute Lösung finden, unabhängig von Airbnb. Airbnb hat aber zumindest zugestimmt, keine Vermittlungskosten verlangen. Das alles ist kein Präzedenzfall, sondern eine Regelung die wir untereinander getroffen haben.

@Thomas2559  damit hier kein Missverständnis entsteht...

Es besteht kein generelles Beherbergungsverbot sondern nur eines für Touristen.

Geschäftsreisen oder zwingend notwendige Übernachtungen sind erlaubt und es ist für einen Gastgeber oft nicht ersichtlich zu welcher Gruppe der Buchende gehört.., deshalb gibt es auch keine generelle Regelungen, sondern es muss im Einzelfall entschieden werden ob die Buchung storniert werden muss und die Stornierungsbedingungen gelten oder eben nicht.

Eine schlichte Behauptung als Vorwand für eine kostenlose Stornierung ist problematisch...

Nein, bei Airbnb gibt man als Reisender an, ob man geschäftlich unterwegs ist oder nicht. Ich denke dass dieser Fall ganz eindeutig abgedeckt ist. Zwingend notwendig ist ein anderes Thema, kann ich nicht sagen wie das begründet wird.

Nein, das stimmt nicht..

So sieht eine Buchungsinformation bei Airbnb aus. Weder in der Suchmaske wird es abgefragt noch sehe ich in den Buchungsdetails ob die Buchung Privat oder Geschäftlich ist, ebensowenig ob zwingend notwendig (zB aus medizinischen Gründen).

Nicht alle Gäste sind so Mitteilungsbedürftig wie du @Thomas2559 

Abgesehen davon ist es mir als Gastgeber auch egal ob Privat oder Geschäftlich, solange der Gast dann nicht plötzlich am letzten Tag storniert und entgegen des Beherbergungsvertrages bzw den Stornierungsbedingungen sein Geld zurück haben will.

Bei mir sind 95% aller Buchungen geschäftlicher Natur, und da bin ich sehr froh darüber.

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