@Judy301 ich habe auch einen Gast aus Berlin in der Buchungsliste. Wenn sie jetzt storniert muss sie die Provision an Airbnb zahlen da es eine freiwillige Stornierung ist und Airbnb ja die Vermittlung geleistet hat (somit besteht der Aspruch auf die Provision)... ich denke das wird auch bei deinem Gast so gewesen sein , denn er hätte die Reise ja antreten dürfen.
Ich habe ihr deshalb geraten damit bis nach dem 2.November zu warten.
Mit deutschem Recht hat das nichts zu tun , das sind Airbnb-Vertagsbedingungen für eine Dienstleistung und in diesem Fall auch richtig.