Neuer Lockdown per 2. November

Laura4386
Level 2
Remse, Germany

Neuer Lockdown per 2. November

Hallo zusammen,

 

nunmehr wurde ja heute eine weiterer Lockdown per 2. November seitens der Bundesregierung verkündet.

Wie verhält es sich mit bereits bestätigten Buchungen im Lockdown-Zeitraum ?

Laut Verlautbarungen sind sämtliche touristisch motivierten Übernachtungen verboten.

87 Antworten 87
Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Ich bin auf den Wortlaut der (noch zu erlassenden) VOs gespannt. Davon hängt ab, ob die Verantwortung bei den Reisenden oder bei den Gastgebenden liegt.

 

Bei moderaten und flexiblen Stornierungsbedingungen kann ja der Gast selber stornieren. Bei strengen würde ich den Support einschalten.

Christa0
Level 10
Munich, Germany

@Till-and-Jutta0,  @Laura4386,  hier ist ein interessanter Artikel

https://www.sueddeutsche.de/reise/reisen-deutschland-uebernachtungsverbot-corona-beschraenkungen-1.5...

Entgegen anderer Aussagen im CC steht hier:

"Kann ein schon gebuchter Urlaub in Deutschland storniert werden?

Immerhin ist im Unterschied zum Länder-Flickenteppich der Beherbergungsverbote die Rechtslage nun wieder klarer. Kann ein Hotelier oder Ferienhausvermieter die Unterkunft aufgrund behördlicher Auflagen gar nicht zur Verfügung stellen, muss der Gast nach deutschem Recht dafür auch nichts bezahlen. Er darf kostenlos von der Buchung zurücktreten und kann Anzahlungen zurückfordern. Urlauber sollten sich auf die "Unmöglichkeit der Leistung" berufen, heißt es beim Verbraucherzentrale Bundesverband."

 

.

 

@Christa0  

 

Das ist richtig, das war aber schon immer so.

 

Es gab nur eine kurze Phase der Unsicherheit, als die Bundesregierung im April überlegt hat, eine allgemeine Gutscheinlösung einzuführen. Das hat man aber dann doch nicht gemacht. Also bleibt es bei der jahrzehnte alten Rechtslage: Bei Unmöglichkeit der Leistung muß der Kunde (Gast) nichts bezahlen und bekommt sein Geld zurück.

 

 

@Ute42  hattest du eine plötzliche Erleuchtung ? 😄

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Und wenns als "Reiseverbot" formuliert wird, dreht sich der Spieß wieder um

Bislang haben sie den Begriff Beherbergungsverbot tunlichst vermieden aber darauf läuft's wohl hinaus.... Am besten wird's wenn sie es Reise- und Beherbergungsverbot nennen...

Judy301
Level 3
Bayern, Germany

Leider hält sich Airbnb nicht an deutsches/internationales? Recht. Mitte Oktober musste ein Gast aus Berlin stornieren, da ich sie nicht beherbergen durfte. Ich habe einer kostenlosen Stronierung zugestimmt, Airbnb hat von uns beiden die Servicegevühren erhoben.  Coronabedingte Stronierung ist nur bei Buchungen vor März 2020 möglich. Ein Witz! Ich möchte, dass meine Gäste buchen und im Notfall natürlich kostenfrei stornieren können.

Andreas485
Level 6
Konstanz, Germany

Dann gibt es hier seitens airbnb wohl kein einheitliches Vorgehen, denn bei mir wurden sämtliche Gebühren erstattet. Unabhängig davon gehe ich davon aus, dass dein Gast mit einem negativen Test durchaus hätte beherbergt werden können. Rein rechtlich ist der Einzug der Gebühren von zumindest einer Seite daher wohl durchaus argumentierbar, die Frage ist wohl eher, ob im konkreten Einzelfall die Einholung eines Coronatest möglich / zumutbar gewesen wäre... 

Judy301
Level 3
Bayern, Germany

Mein Gast wollte wegen einer privaten Reise über`s Wochenende das Gesundheitssystem nicht belasten. Finde ich in der momentanen Situation vorbildlich!

@Judy301  ich habe auch einen Gast aus Berlin in der Buchungsliste. Wenn sie jetzt storniert muss sie die Provision an Airbnb zahlen da es eine freiwillige Stornierung ist und Airbnb ja die Vermittlung geleistet hat (somit besteht der Aspruch auf die Provision)... ich denke das wird auch bei deinem Gast so gewesen sein , denn er hätte die Reise ja antreten dürfen.

Ich habe ihr deshalb geraten damit bis nach dem 2.November zu warten.

 

Mit deutschem Recht hat das nichts zu tun , das sind Airbnb-Vertagsbedingungen für eine Dienstleistung und in diesem Fall auch richtig.

Lucas-Aurel0
Level 10
Kaisersbach, Germany

das ist löblich. eine beherbergung wäre aber mit negativem test möglich gewesen. somit greifen keine corona sonderregelungen.

Judy301
Level 3
Bayern, Germany

Das war Mitte Oktober, ich durfte in Bayern keinen Gast aus Berlin beherbergen.

@Judy301  soviel ich weiß schon, bei Vorlage eines negativen covid-tests..

hallo, muss ich als privater vermieter jetzt alle gebuchten aufenthalte im november stornieren oder wie läuft das ? Und wie soll das gehen ohne sanktionen ? Gruß

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