Novemberhilfen o. a.

AnjaandThomas0
Level 2
Münster, Germany

Novemberhilfen o. a.

Hat man als Vermieter Ansprüche auf die Staatshilfen, wenn es sich nicht um den eigenen Haupterwerb handelt?

1 Antwort 1
Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Nach gängiger Meinung: Höchstens bei gewerblicher Vermietung.

Private Vermögensverwaltung ist bislang außen vor.

(keine Rechtsberatung- dein StB weiß das besser)

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