@Yves527 .. naja .. so ist es nicht ganz .. wenn du keine Gäste aufnehmen darfst aufgrund gesetzlicher Grundlage, dann darfst du dies nicht .. der Gast, der nach dem 14.3. buchte, sollte sich jedoch dieses Risikos bewusst sein .. gemäss airbnb gilt dies:
Buchungen von Unterkünften und Entdeckungen auf Airbnb, die nach dem 14. März 2020 getätigt wurden, sind nicht durch unsere Richtlinien für besondere Umstände abgedeckt, es sei denn, der Gast oder Gastgeber ist derzeit mit COVID-19 infiziert. Zu den besonderen Umständen im Zusammenhang mit COVID-19, die nicht abgedeckt sind, gehören u. a.: Verkehrsstörungen und Stornierungen von Transportmöglichkeiten, Reisehinweise und -einschränkungen, Gesundheitshinweise und Quarantänen, Änderungen des geltenden Rechts und andere Vorschriften von Regierungen wie Evakuierungsanweisungen, Grenzschließungen, Verbote von Kurzzeitvermietungen und Ausgangsbeschränkungen. Es gelten die regulären Stornierungsbedingungen des Gastgebers.
https://www.airbnb.ch/help/article/2701/richtlinien-f%C3%BCr-besondere-umst%C3%A4nde-und-das-coronav...
Buchungen, die vor dem 14.3. getätigt wurden, sind auch auf dieser Seite behandelt.
Meiner Ansicht nach, ist es ok, wenn die Stornierungsbedingungen des Gastgebers gelten, wenn die Hinderung der Reise aufgrund der COVID-19-Situation im Lande des Gastes liegt. Wenn man als Gastgeber nicht vermieten darf, fände ich eine Rückerstattung ok .. aber, wer fragt schon nach meiner Meinung 😉
@Sabine-Ingrid0.. er sprach von 'Stornierung' .. nehme daher an, dass die Buchung bereits bestätigt ist.