Risikogebiet

Yves527
Level 2
Berlin, Germany

Risikogebiet

Achtung liebe Gastgeber,  airbnb verpflichtet euch Gäste aus risikogebieten aufzunehmen!!! Ihr müsst selbst stornieren.  Hat schon jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

16 Antworten 16

@Yves527  was meinst du mit Verpflichtung ? Du kannst jede Buchung ablehnen....

@Sabine-Ingrid0 @Hallo, ich habe vor 4 Tagen eine Buchung von zwei Frankfurtern bekommen, die Ende Okt. 2020 kommen möchten. Jetzt entwickelt sich Frankfurt gerde  in Richtung Risikogebiet. Was muss ich tun, wenn Frankfurt zum Zeitpunkt des Aufenthalts tatsächlich als Risikogebiet bewertet wird? Muss ICH dann stornieren? Oder dürfen die Gäste kommen, müssen aber zuhause bleiben? Oder müssen SIE SELBST stornieren(dann hätten sie das Geld verloren)? Wie geht ihr damit um? Danke für eine Rückmeldung.

Zu dem anderen Post mit der falschen Berechnung melde ich mich nochmal, die Sache ist noch am Laufen...

Upcycling is my work!

@Vanessa104  also ich hab da auch kein Allgemein-Rezept... aber was mich betrifft.... ich lasse mich nicht verrückt machen.

Ich schütze mich selbst und meine Gäste so gut es geht , gemäß der empfohlenen Methoden (Abstand, Maske, Desinfektion usw, zusätzlich auch noch mit Ozon nach jeder Belegung) , aber ich storniere keine Buchungen nur weil eine bestimmte Region zu einem Risikogebiet erklärt wird.

Das kann sich doch stündlich ändern und was heute erzählt wird, wird nächste Woche schon wieder negiert.

Ich bin ganz sicher keine Anhängerin von Verschwörungstheorien aber ich muss gestehen , dass mir dieses geschäftsschädigende Verordnungswirrwarr langsam gewaltig auf den Zeiger geht.

Was ich derzeit keinesfalls machen würde, ist ein WG-Zimmer (mit Bad/Toiletten-mitbenutzung) mieten oder vermieten...., das wäre mir zu riskant.

@Sabine-Ingrid0Danke für die schnelle Rückmeldung. Recht hast du, allerdings meinte ich eher die rechtliche Seite. Angenommen, ein Gast aus einem Risikogebiet checkt bei uns ein, stellt sich im Nachhinein als infiziert heraus und unser Dorf entwickelt sich im Nachhinein als Hotspot...ohje, ich glaube selbst, das ist zu weit hergeholt😅, man wird ja noch nicht verhaftet, wenn man Corona verbreitet....aber wenn der Gast "moderat"  gebucht hat und 2 Tage  vor check-in ist seine Stadt zum Risikogebiet erklärt worden, er storniert(zu spät) und möchte dann das komplette Geld zurückhaben(von mir) wg. besonderer Umstände...und noch wichtiger: was ist, wenn in MEINER STADT/MEINEM BUNDESLAND ein Beherbergungsverbot für Gäste aus Risikogebieten besteht und ich weiß!, dass ein Gast aus einem solchen kommt, muss ich dann stornieren, und falls ja, geht das ohne Sanktionen? 🤯

Upcycling is my work!

@Vanessa104   was wäre wenn... die ewige Frage 😄

 

Grundsätzlich gilt für Privatreisen :

 

Wenn ein Reiseverbot besteht müssen die Gäste stornieren.

Wenn ein Beherbergungsverbot besteht muss der Gastgeber stornieren.

 

Sanktionen gibt es in beiden Fällen nicht.

 

Alles andere sind nur Warnungen und Informationen......

 

Wenn du oder der Gast aus reiner Angst stornier(s)t , gibt es möglicherweise Sanktionen von Airbnb und auch die Buchungsgebühren werden wie bei Buchungsabschluss angegeben berechnet.

@Sabine-Ingrid0 

 

Das klingt nach Fakten!!!! Vielen Dank, das hilft sehr! Liebe Grüße, Vanessa

Upcycling is my work!

@Gabi37 Sehr, sehr hilfreich, allerherzlichsten Dank....!

Upcycling is my work!
Mika8
Level 10
Zürich, Switzerland

 

@Yves527  .. naja .. so ist es nicht ganz .. wenn du keine Gäste aufnehmen darfst aufgrund gesetzlicher Grundlage, dann darfst du dies nicht .. der Gast, der nach dem 14.3. buchte, sollte sich jedoch dieses Risikos bewusst sein .. gemäss airbnb gilt dies:

 

Buchungen von Unterkünften und Entdeckungen auf Airbnb, die nach dem 14. März 2020 getätigt wurden, sind nicht durch unsere Richtlinien für besondere Umstände abgedeckt, es sei denn, der Gast oder Gastgeber ist derzeit mit COVID-19 infiziert. Zu den besonderen Umständen im Zusammenhang mit COVID-19, die nicht abgedeckt sind, gehören u. a.: Verkehrsstörungen und Stornierungen von Transportmöglichkeiten, Reisehinweise und -einschränkungen, Gesundheitshinweise und Quarantänen, Änderungen des geltenden Rechts und andere Vorschriften von Regierungen wie Evakuierungsanweisungen, Grenzschließungen, Verbote von Kurzzeitvermietungen und Ausgangsbeschränkungen. Es gelten die regulären Stornierungsbedingungen des Gastgebers.

 

https://www.airbnb.ch/help/article/2701/richtlinien-f%C3%BCr-besondere-umst%C3%A4nde-und-das-coronav...

 

 

Buchungen, die vor dem 14.3. getätigt wurden, sind auch auf dieser Seite behandelt.

 

 

Meiner Ansicht nach, ist es ok, wenn die Stornierungsbedingungen des Gastgebers gelten, wenn die Hinderung der Reise aufgrund der COVID-19-Situation im Lande des Gastes liegt. Wenn man als Gastgeber nicht vermieten darf, fände ich eine Rückerstattung ok .. aber, wer fragt schon nach meiner Meinung 😉 

 

 

@Sabine-Ingrid0.. er sprach von 'Stornierung' .. nehme daher an, dass die Buchung bereits bestätigt ist.

 

@Mika8  schon möglich , ich hab mir aber abgewöhnt aufgrund irgendwelcher Halbinformationen die in den Ring geworfen werden irgendetwas anzunehmen.... deshalb hatte ich auch nachgefragt..

Der Thread ist jetzt schon über eine Woche alt und der Fragesteller hat sich seitdem nicht mehr gemeldet.... konntest du gestern Abend nicht einschlafen ? 😄

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Vanessa104, das sehe ich auch so.  Risikogebiet heißt ja nicht Reiseverbot.  Was anderes wäre, würde bei euch entweder ein Beherbungsverbot bestehen oder ihr wäret das Risikogebiet und die Gäste müssten nach ihrer Rückkehr in Quarantäne.

Ich sehe es nur jetzt bei uns in Wien.  Wien ist sowas von leer, da würde ich mich selbst als Gast nicht gefährdet fühlen. Und die Regeln einhalten, sollten zwischenzeitlich wohl alle intus haben.

Und als Gastgeberin hätte ich auch keine Bedenken was die Reinigung nach dem check-out betrifft.  Leider haben wir keine Buchungen, weil wir ja als Risikogebiet eingestuft sind und Deutschland strenge Rückreisevorschriften hat.

@Monika--Elisabeth0Danke für die schnelle Rückmeldung!

Ich möchte einfach vorbereitet sein, im Moment kann ja ganz schnell alles Mögliche passieren. Was ist denn, wenn es plötzlich bei uns in Rheinland-Pfalz ein Behrbergungsverbot gäbe, muss ich dann stornieren und geht das sanktionsfrei, weißt du da was Gesichertes drüber?

 

Wir haben übrigens unsere Hochzeitsreise nach Wien gemacht, es war soooo schön!

Upcycling is my work!
Gabi37
Level 10
Germany

@Vanessa104 

 

Da jedes Bundesland unterschiedliche Regelungen hat, musst Du Dich für Rheinland-Pfalz hier informieren:

 

https://corona.rlp.de/de/themen/quarantaeneregeln/

 

Es gilt:

 

"Danach sind Personen, die aus einer Risikoregion im Inland nach Rheinland-Pfalz einreisen verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben."

"Die Verantwortung für die Einhaltung der Quarantänepflicht tragen die Menschen, die aus dem Risikogebiet kommen. Verstöße dagegen sind bußgeldbewehrt. Hoteliers sichern sich durch eine Selbstauskunft ihrer Gäste ab."

 

Wenn der Gast nicht in eine 14-tägige Quaratäne  will, weil er vermutlich auch gar nicht so lange bei Dir gebucht hat, bleibt ihm nichts anderes übrig, als zu stornieren.

Veronica-and-Richard0
Level 10
Lebach, Germany

Was ist bei den Gaestelisten und den neuen Anforderungen aus datenschutzrechtlicher Sicht zu beachten?

 

Siehe dazu aus dem Gastgewerbe-Magazin:

 

https://gastgewerbe-magazin.de/bussgeld-bei-falschen-gaeste-daten-was-gastronomen-jetzt-wissen-muess...

 

Da wird rechtlich hingewiesen, dass
"die DSGVO in der Gesetzeshierarchie weit ueber jeder Coronaschutzverordnung steht"

 

Und rechtlich kann der Wirt / Gastgeber nicht verlangen, den Personalausweis
eines Gasts zu Gesicht zu bekommen.

Er kann sich aber auf das Hausrecht berufen und sagen,
"Nein, wenn Du mir den Perso nicht zeigst, kommst Du hier nicht rein"
(habe ich im TV gesehen).

Gabi37
Level 10
Germany

Mein Beitrag ist schon wieder überholt. Ab sofort gilt ein bundesweites Beherbergungsverbot für Gäste aus Risikogebieten:

 

https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_88711582/corona-beherbergungsverbot-fuer-reisende...

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