Statt Rückerstattung: Reiseguthaben gehört AirBnB?!?

Philipp1643
Level 1
Berlin, Germany

Statt Rückerstattung: Reiseguthaben gehört AirBnB?!?

Hallo zusammen,

 

wie mehrfach schon beschrieben geht es auch hier um Stornierung bei besonderen Umständen (COVID). In meinem Fall hatten wir einen zweimonatigen Aufenthalt in Japan ab September geplant und dafür bereits zum Jahresanfang über 3.000 EURO überwiesen.

 

jetzt endlich ist die Zeit gekommen, dass sich unsere Buchung für die COVID-Stornierungsbedingungen qualifiziert. Darin heißt es, entweder erstattet AirBnB das Geld, oder AirBnB gibt Reiseguthaben aus. In meinem Fall wird mir letzteres angeboten.

 

nun habe ich mir die Teilnahmebedingungen näher angesehen und siehe da: dort steht, dass jegliches Reiseguthaben AirBnB gehört und auch durch AirBnB widerrufen werden kann!

 

Hierfür fehlt mir jegliches Verständnis: anstatt den Host zu bezahlen, soll ich das Geld nun AirBnB schenken? Wie kann denn das bitte sein?! AirBnB agiert als Plattform: als solche stehen AirBnB doch keinesfalls die Kosten für die Unterkunft zu. Woher kommt denn nun dieser Anspruch? Wieso bereichert sich AirBnB? Wieso werde ich dazu gezwungen, entweder auf mein Geld zu verzichten oder es AirBnB in den Rachen zu werfen?

 

Zu viele Unklarheiten mit Beigeschmack unseriöser Geschäftspraktiken.

Hat sich das schon mal der Verbraucherschutz angesehen?

 

Alles total unverständlich.

 

LG

Philipp

68 Antworten 68
Anna
Community Manager
Community Manager
London, United Kingdom

Hallo @Mathias155 ,

 

Ich kann verstehen, dass es vor allem bei einem so hohen Betrag eine ärgerliche Situation ist 😞 Ich habe von meiner Seite aus dein Anliegen nochmal an den Support weitergeleitet. Der Support hat um eine erneute Kontaktaufnahme von dir gebeten, bitte melde dich nochmal und halte uns bitte auf dem Laufenden. Ich drücke die Daumen, dass der Support eine für dich zufriedenstellende Lösung finden kann. 

                             

 

Vielen Dank für die gemeinsame Zeit im Community Center! Begrüßt die neue Community Managerin Juliane HIER.  Klickt HIER, um eine Unterhaltung mit anderen Mitgliedern zu beginnen. 

Mathias155
Level 2
Impflingen, Germany

Es hat nichts gebracht. Ich bekam wieder nur die gleiche Antwort. Das Reiseguthaben kann nicht ausbezahlt werden und ist noch bis Jahresende gültig. 
das ist die Antwort die ich bereits seit Wochen immer wieder bekomme

Melina123
Level 2
Nordrhein-Westfalen, Germany

Da hier ja nun einige sind die sich überlegen rechtliche Schritte einzuleiten, ich gehöre dazu, vielleicht kann man sich irgendwo gemeinsam kurzschließen?

LG Melina

Ja, vielleicht erreicht man gemeinsam mehr als im Alleingang. 

Yasemin15
Level 2
Edewecht, Germany

Es wäre schön, wenn man sich zusammenschließen könnte.

 

LG

Svea5
Level 1
Berlin, Germany

Bei mir ist es so wie bei allen auch. Reise war für Mai 2020 geplant, aufgrund von Corona storniert. Und glaubt mir....ohne die Maßnahme die Länder zu sperren,  wäre ich geflogen!! 😄 Zu diesem Zeitpunkt hätte vermutlich noch niemand ahnen können, was für Ausmaße das annehmen wird.

Als uns dann damals das Reisguthaben angeboten wurde, war die Alternative fast das ganze Geld bei einer Auszahlung stattdessen zu verlieren. Was ist das für eine Wahl bitte.

Gutschein noch bis Ende des Jahres einlösbar, gezwungermaßen muss man ja auch noch in diesem Jahr verreisen. Und selbst wenn man vllt auf irgendeine Weise reisen könnte, wäre es mir noch zu unsicher und würde lieber noch etwas warten wollen. Aber sie geben uns ja nichtmal die Chance.

Tja und nun hat man die Wahl, entweder auf Risiko irgendwas zu buchen, um das Geld nicht zu verlieren, welche zu hoher Wahrscheinlichkeit dann wieder storniert werden muss (und das kann zurzeit einfach Unmengen an Gründen haben, auf die man selbst keine Auswirkungen hat)...oder es einfach so zu verlieren. Dann hätte ich das Geld auch nehmen und in den Müll werfen könne.

Selbst unsere Fluggutscheine wurden im Nachhinein ohne Tamtam komplett ausgezahlt. Nicht einen Cent haben wir verloren. Keine Stornegebühren, nichts.

Gerade jetzt wo vermutlich viele Menschen finanziell durch Kurzarbeit nicht gut darstehen, könnte das Geld einigen helfen um wenigsten eine wenig Zeit überbrücken zu können.

 

Ich habe noch nicht viele Erfahrungen mit AirBnb, aber die waren eigentlich bisher nur gut. Schade, dass sie es nun so versauen. Für mich wars das dann wohl mit AirBnb.

Jacqueline1009
Level 1
Bühl, Germany

Bei uns geht es auch um 2100 €. Und da ich hochschwanger bin und mit kleinem Baby und Kleinkind während Corona sicher nicht verreisen möchte sitzen wir auch auf dem Guthaben... Es ist so schade. Haben immer größere Summen in Airbnb investiert waren immer sehr zufrieden. Und nun wird man so enttäuscht. Habe sowas bisher von keinem anderen Reiseanbieter gehört. 

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Mathias155, @Jacqueline1009 @Svea5 , ich kann euren Ärger gut nachvollziehen. 

Was mir unklar ist:  Was sagt airbnb? verfallen die Gutscheine dann?   Das wäre nach EU Recht soweit ich weiß unstatthaft.  Ich glaube irgendwo gelesen zu haben, dass Reisegutscheine bis 31.12.201 befristet sind und 2022 die Gutscheine ausgezahlt werden müssen.

Eine rechtlich interessante Frage -  vielleicht kann ein Experte das beantworten und ob eine solche EU Bestimmung auch für airbnb gültig sein könnte.  (deren Sitz ja in der USA ist)

Die Antwort ist immer die Gleiche und lautet  so:

 

„Es tut mir leid Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir den Reisegutschein im Wert von 2674,99 € nicht auszahlen können. Alle Reisegutscheine laufen am Ende dieses Jahres ab, sehe ich. Ich würde aus diesem Grund vorschlagen abzuwarten und uns zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu kontaktieren, sollte sich die Lage bis dahin nicht geändert haben.

Gerne können Sie uns anrufen, wenn Sie möchten. Sie erreichen den deutschsprachigen Kundendienst unter der folgenden Rufnummer:

+49 303 080 8380.“

Das habe ich nachgefragt. Die Antwort war folgende:

„Leider Mathias, sobald das Guthaben abläuft, können wir es nicht mehr reaktivieren. Das tut mir sehr leid!

Ich kann jedoch nichts versprechen, aber bis zum Ende des Jahres kann sich das noch ändern. Wenn Sie also das Guthaben bis zum Ende des Jahres nicht nutzen können, schlage ich vor, dass Sie uns erneut kontaktieren und wir sehen, was wir in dieser Situation für Sie tun können.“

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Mathias155, ich würde einmal dezidiert nachfragen, was mit den nicht eingelösten Gutscheinen nach Ablauf 31.12. passiert.  Die Aussage in dem Text oben lässt keinen eindeutigen Schluss zu.

Das habe ich bereits vor einigen Wochen nachgefragt:

Antwort war folgende:

“Leider Mathias, sobald das Guthaben abläuft, können wir es nicht mehr reaktivieren. Das tut mir sehr leid!

Ich kann jedoch nichts versprechen, aber bis zum Ende des Jahres kann sich das noch ändern. Wenn Sie also das Guthaben bis zum Ende des Jahres nicht nutzen können, schlage ich vor, dass Sie uns erneut kontaktieren und wir sehen, was wir in dieser Situation für Sie tun können.“

Christoph160
Level 10
Germany

Vielleicht können das die Airbnb-Gastgeber besser erklären wie das tatsächlich abgelaufen ist ?

@Monika--Elisabeth0 @Ute42 @Mika8  usw

 

Soweit ich mitbekommen habe, wurden die Buchungen seitens Airbnb einfach storniert und die Gastgeber standen trotz teils strenger Stornierungsbedingungen und eventuellen Vorleistungen mit leeren Händen da... haben also keinerlei Geld von Airbnb erhalten.

 

Der Gast wiederum hatte die Reise ja bereits bezahlt und dafür zunächst einen Reisegutschein von Airbnb erhalten

.. soweit so gut ..

 

aber nun liegt das Geld ja bei Airbnb auf dem Konto .. und wenn es nicht eingelöst wird oder werden kann verfällt zwar der Gutschein, aber Airbnb kann doch nicht einfach das Geld behalten, sondern müsste es an die Gäste zurückzahlen (meinetwegen abzüglich der Service-Gebühr).

Oder aber, Airbnb müsste zumindest den Gastgebern das Geld überweisen (gemäß ihrer Stornierungsbedingungen) und diese müssen dann das Geld an die Gäste zurückzahlen da sie ja keine vereinbarte Leistung  erbracht haben..., so wie es Fluglinien und Veranstalter ja auch gemacht haben... aber das würde ja keinen Sinn machen.

Airbnb hat das Geld der Gäste (das ist Fakt) und muss es zurückzahlen da es keine Gegenleistung gab (ausser der Gastgeber-Vermittlung), das ist doch eigentlich logisch.

 

Wenn es also so wäre, das Airbnb das Geld einfach behält (wie es das Thema des Threads suggeriert), wäre das mit Sicherheit ein handfester Skandal und ich kann mir nicht vorstellen dass Airbnb darauf jetzt noch scharf ist.

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@Christoph160 ,

 

Du wolltest eine Schilderung der ersten Situation aus Gastgeber-Sicht.

 

Nun ja, Anfang März 2020 hat nach den Lock-Downs in Italien, Tirol, etc. eine Region nach der anderen dicht gemacht, die Grenzen wurden geschlossen und ab dem 14.03.20 (an diesem Tag hatte die WHO die Pandemie ausgerufen) ging nichts mehr, alle Gäste mussten abreisen bzw. neu gebuchte Gäste durften nicht anreisen. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich für meine 3 Fewos bis Pfingsten bereits etliche Buchungen, auch schon welche für Sommer, Herbst und Weihnachten.  Man wusste ja nicht wie lange der Lockdown geht, ursprünglich hoffte man, dass spätestens Ende April alles wieder möglich ist - weit gefehlt. Der Lock-Down wurde wochenweise immer wieder verlängert und nach und nach mussten immer mehr Aufenthalte storniert werden.

 

Bei den direkt gebuchten Reisen habe ich pro Person 20 Euro pro Aufenthalt einbehalten, davon ist keiner arm geworden, aber mir hat es enorm geholfen, immerhin kamen somit wenigstens 300 Euro zusammen.

 

Von Airbnb wurden alle Buchungen mit dem Grund besondere Umstände wegen Corona storniert, die vor dem 14.03. getätigt wurden storniert - der Gastgeber hat 0,00 erhalten, der Gast 100% Erstattung. Ob dies in Form von Guthaben, Gutscheinen oder Rückzahlung passiert ist, wissen wir nicht. 

 

Nun gab es Gastgeber-Unterstützungsprogramm, wo die Gastgeber mit strengen Stornobedingungen 25% der Stornogebühren für die qualifizierten Buchungen erhalten haben. Bei mir wurden lediglich 2 Buchungen als qualifiziert eingestuft, die ursprüngliche Buchungssumme wäre 734 Euro für diese 2 Buchungen gewesen, abzüglich der Reinigungsgebühren verblieben dann 50% Stornogebühren in Höhe von 342 Euro, davon 25% Aribnb-Unterstützung wäre 85,50 Euro gewesen, wurde dann in Dollar umgerechnet und wieder zurück in Euro, da waren es dann nur noch 83,47 Euro an Hilfe, die überwiesen wurde, aber immerhin kam das dann auch recht zügig.

 

Dann gab es natürlich noch weitere Buchungen, die ebenfalls storniert wurden, aber von Airbnb als nicht qualifiziert eingestuft wurden.

 

Grund dafür war, dass der Button für den besonderen Grund plötzlich vom Gast nicht mehr ausgewählt werden konnte, der Support war natürlich restlos überlastet, also habe ich als Gastgeber die Buchung storniert, mache ich normalerweise nie, hab's den Gästen zu Liebe getan: der besondere Grund wegen Corona war für mich als Gastgeber auswählbar und  die Stornierung hat geklappt mit voller Rückerstattung für den Gast und sanktionsfrei für den Gastgeber. Also dachte ich nicht, dass hier dennoch etwas schief laufen könnte. Aber nun wurden diese Stornierungen als nicht qualifiziert für das Unterstützungsprogramm eingestuft, da vom Gastgeber und nicht vom Gast ausgelöst.  

 

Wenn nun, wie hier berichtet, die volle Rückerstattung an die Gäste gar nicht ausgezahlt wurde sondern in ein Guthaben umgewandelt wurde, welches auch noch ein Ablaufdatum hat, finde ich dies schon sehr dreist. Wie bereits mehrfach weiter oben angemerkt, handelt es sich bei diesen Guthaben, d.h. genauer gesagt um 85% dieser Guthaben ja nicht um Airbnb-Geld, sondern um Geld, welches den Gastgebern nicht ausgezahlt wurde.

 

Wenn nun der Gastgeber das Geld erhalten hätte, wäre er dann verpflichtet, dieses an den Gast zurück zu zahlen, weil er die Leistung erbringen durfte? Die Frage ist interessant und gar nicht so leicht zu beantworten, denn es bestand zu der Zeit auch ein Kontaktverbot, wo nur Personen des eigenen Hausstandes privat zusammen kommen durften, also hätten die Gäste auch gar nicht kommen dürfen, selbst wenn kein Beherbergungsverbot bestanden hätte.

 

Meiner Ansicht nach wäre es am gerechtesten gewesen, den Schaden gleichmäßig auf Gast und Gastgeber aufzuteilen, d.h. der Gastgeber erhält nur 50%, der Gast bleibt auf 50% sitzen und meinetwegen behält Airbnb die Servicegebühr, denn die Vermittlungsleistung wurde ja erbracht, auch wenn die Leistung nicht zu Stande gekommen ist. Aber dass bei all diesen Guthaben davon weder der Gast noch der Gastgeber etwas sieht, sondern alles bei Airbnb bleibt, ist wohl die ungerechteste Lösung.

Ute42
Level 10
Germany

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@Monika--Elisabeth0 

 

Vertragspartner für Gäste in der europäischen Union ist airbnb Irland in Dublin, also gilt EU Recht. Wie das Gutscheinrecht in der EU geregelt ist weiß ich nicht, aber ich habe zu dem Thema eine Veröffentlichung der Verbraucherzentrale gefunden, die die Situation in Deutschland schildert:

 

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/gutscheine-als-geschenk...

 

Wenn auf einem Gutschein kein Verfallsdatum angegeben ist, verjähren Gutscheine nach 3 Jahren.

 

Ich habe im Moment eine ähnliche Situation: Ich habe von Arbeitskollegen zum Geburtstag einen Gutschein für ein Holzfaß über 150 Euro geschenkt bekommen, das war in 2018. Auf dem Gutschein ist kein Verfallsdatum angegeben. Also verfällt der Gutschein am 31.12.2021. Ich habe das Faß vor 2 Jahren bestellt, habe mehrmals nachgefaßt und habe es immer noch nicht.

 

Gerade habe ich mit der Faßfirma telefoniert und eine Frist gesetzt, das werde ich denen jetzt gleich schreiben. Wenn das Faß bis dahin nicht fertig ist, will ich die 150 Euro haben. Wenn die Firma nicht zahlt, bekommen sie Post von meinem Anwalt.

 

 

cc:  @Mathias155 @Jacqueline1009 @Svea5   

 

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