@Christoph160 ,
Du wolltest eine Schilderung der ersten Situation aus Gastgeber-Sicht.
Nun ja, Anfang März 2020 hat nach den Lock-Downs in Italien, Tirol, etc. eine Region nach der anderen dicht gemacht, die Grenzen wurden geschlossen und ab dem 14.03.20 (an diesem Tag hatte die WHO die Pandemie ausgerufen) ging nichts mehr, alle Gäste mussten abreisen bzw. neu gebuchte Gäste durften nicht anreisen. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich für meine 3 Fewos bis Pfingsten bereits etliche Buchungen, auch schon welche für Sommer, Herbst und Weihnachten. Man wusste ja nicht wie lange der Lockdown geht, ursprünglich hoffte man, dass spätestens Ende April alles wieder möglich ist - weit gefehlt. Der Lock-Down wurde wochenweise immer wieder verlängert und nach und nach mussten immer mehr Aufenthalte storniert werden.
Bei den direkt gebuchten Reisen habe ich pro Person 20 Euro pro Aufenthalt einbehalten, davon ist keiner arm geworden, aber mir hat es enorm geholfen, immerhin kamen somit wenigstens 300 Euro zusammen.
Von Airbnb wurden alle Buchungen mit dem Grund besondere Umstände wegen Corona storniert, die vor dem 14.03. getätigt wurden storniert - der Gastgeber hat 0,00 erhalten, der Gast 100% Erstattung. Ob dies in Form von Guthaben, Gutscheinen oder Rückzahlung passiert ist, wissen wir nicht.
Nun gab es Gastgeber-Unterstützungsprogramm, wo die Gastgeber mit strengen Stornobedingungen 25% der Stornogebühren für die qualifizierten Buchungen erhalten haben. Bei mir wurden lediglich 2 Buchungen als qualifiziert eingestuft, die ursprüngliche Buchungssumme wäre 734 Euro für diese 2 Buchungen gewesen, abzüglich der Reinigungsgebühren verblieben dann 50% Stornogebühren in Höhe von 342 Euro, davon 25% Aribnb-Unterstützung wäre 85,50 Euro gewesen, wurde dann in Dollar umgerechnet und wieder zurück in Euro, da waren es dann nur noch 83,47 Euro an Hilfe, die überwiesen wurde, aber immerhin kam das dann auch recht zügig.
Dann gab es natürlich noch weitere Buchungen, die ebenfalls storniert wurden, aber von Airbnb als nicht qualifiziert eingestuft wurden.
Grund dafür war, dass der Button für den besonderen Grund plötzlich vom Gast nicht mehr ausgewählt werden konnte, der Support war natürlich restlos überlastet, also habe ich als Gastgeber die Buchung storniert, mache ich normalerweise nie, hab's den Gästen zu Liebe getan: der besondere Grund wegen Corona war für mich als Gastgeber auswählbar und die Stornierung hat geklappt mit voller Rückerstattung für den Gast und sanktionsfrei für den Gastgeber. Also dachte ich nicht, dass hier dennoch etwas schief laufen könnte. Aber nun wurden diese Stornierungen als nicht qualifiziert für das Unterstützungsprogramm eingestuft, da vom Gastgeber und nicht vom Gast ausgelöst.
Wenn nun, wie hier berichtet, die volle Rückerstattung an die Gäste gar nicht ausgezahlt wurde sondern in ein Guthaben umgewandelt wurde, welches auch noch ein Ablaufdatum hat, finde ich dies schon sehr dreist. Wie bereits mehrfach weiter oben angemerkt, handelt es sich bei diesen Guthaben, d.h. genauer gesagt um 85% dieser Guthaben ja nicht um Airbnb-Geld, sondern um Geld, welches den Gastgebern nicht ausgezahlt wurde.
Wenn nun der Gastgeber das Geld erhalten hätte, wäre er dann verpflichtet, dieses an den Gast zurück zu zahlen, weil er die Leistung erbringen durfte? Die Frage ist interessant und gar nicht so leicht zu beantworten, denn es bestand zu der Zeit auch ein Kontaktverbot, wo nur Personen des eigenen Hausstandes privat zusammen kommen durften, also hätten die Gäste auch gar nicht kommen dürfen, selbst wenn kein Beherbergungsverbot bestanden hätte.
Meiner Ansicht nach wäre es am gerechtesten gewesen, den Schaden gleichmäßig auf Gast und Gastgeber aufzuteilen, d.h. der Gastgeber erhält nur 50%, der Gast bleibt auf 50% sitzen und meinetwegen behält Airbnb die Servicegebühr, denn die Vermittlungsleistung wurde ja erbracht, auch wenn die Leistung nicht zu Stande gekommen ist. Aber dass bei all diesen Guthaben davon weder der Gast noch der Gastgeber etwas sieht, sondern alles bei Airbnb bleibt, ist wohl die ungerechteste Lösung.