@Ralf5 vielen Dank für die ausführlichen und interessanten Informationen !
Airbnb hat da einen ordentlichen Durcheinander gemacht und das geht schon los mit den Begriffen "Gutschein" und "Reiseguthaben".
Ein Gutschein kann alles mögliche sein aber ein Guthaben ist ein nachvollziehbarer geparkter Geldbetrag der in diesem Fall die erfolgte Zahlung des Gastes ist , für einen Service den er nicht erhalten hat.
Dieses Geld einfach zu behalten wäre nach unserer Gesetzgebung eine Art Diebstahl.
Dass Airbnb für seine Gastgeber eine (wenn auch lückenhafte) Unterstützung ins Leben gerufen hat, ist ein guter Ansatz aber das müsste dann aus eigener Kasse finanziert werden und nicht mit dem Geld der Kunden (Gäste). Schließlich hat Airbnb jahrelang mit seinen Gastgebern Geld verdient und wäre ohne diese auch niemals ein Milliardenunternehmen geworden.
Die Pandemie hat viele Unternehmen an den Rand ihrer Existenz gebracht und manche darüber hinaus, auch wenn die Gesamtwirtschaft anscheinend nicht wirklich gelitten hat.
Aber was ist mit den Airlines, Konzertveranstaltern, Reiseunternehmen, Einzelhandel, Künstlern, Diestleistern usw usw .. ? alle mussten Federn lassen und Airbnb wäre dann das einzige Unternehmen welches das Geld ihrer Kunden einbehält ?
Es gibt keine faire Lösung und man kann nicht einfach 50% einer Zahlung behalten nur weil es einem Nass eingeht und man nicht liefern kann..., das widerspricht jeglichem Geschäftsgrundsatz und würde eine Lawine lostreten.
Wir haben momentan Lieferschwierigkeiten und können Aufträge nicht erfüllen weil uns das Material fehlt.., darf ich jetzt die 50% Anzahlung behalten wenn ich den Auftrag stornieren muss ??
Die Aufträge auf den Sanktnimmerleinstag per Guthaben zu verschieben ist auch keine Lösung da sich bis dahin die Einkaufsbedingungen vermutlich drastisch ändern.