Statt Rückerstattung: Reiseguthaben gehört AirBnB?!?

Philipp1643
Level 1
Berlin, Germany

Statt Rückerstattung: Reiseguthaben gehört AirBnB?!?

Hallo zusammen,

 

wie mehrfach schon beschrieben geht es auch hier um Stornierung bei besonderen Umständen (COVID). In meinem Fall hatten wir einen zweimonatigen Aufenthalt in Japan ab September geplant und dafür bereits zum Jahresanfang über 3.000 EURO überwiesen.

 

jetzt endlich ist die Zeit gekommen, dass sich unsere Buchung für die COVID-Stornierungsbedingungen qualifiziert. Darin heißt es, entweder erstattet AirBnB das Geld, oder AirBnB gibt Reiseguthaben aus. In meinem Fall wird mir letzteres angeboten.

 

nun habe ich mir die Teilnahmebedingungen näher angesehen und siehe da: dort steht, dass jegliches Reiseguthaben AirBnB gehört und auch durch AirBnB widerrufen werden kann!

 

Hierfür fehlt mir jegliches Verständnis: anstatt den Host zu bezahlen, soll ich das Geld nun AirBnB schenken? Wie kann denn das bitte sein?! AirBnB agiert als Plattform: als solche stehen AirBnB doch keinesfalls die Kosten für die Unterkunft zu. Woher kommt denn nun dieser Anspruch? Wieso bereichert sich AirBnB? Wieso werde ich dazu gezwungen, entweder auf mein Geld zu verzichten oder es AirBnB in den Rachen zu werfen?

 

Zu viele Unklarheiten mit Beigeschmack unseriöser Geschäftspraktiken.

Hat sich das schon mal der Verbraucherschutz angesehen?

 

Alles total unverständlich.

 

LG

Philipp

68 Antworten 68

@Ute42  eine Freundin von mir hat ein Geschäft, ab und zu kommen Kunden und wollen einen Geschenkgutschein. Dieser Geschenkgutschein wird bei Verkauf als Einnahme verbucht und ist oft schon längst versteuert bis er eingelöst wird.

Dass man dann kein Bargeld zurückgeben kann wenn jemand den Gutschein zurückgeben will ist wohl jedem einleuchtend.

Bei Airbnb ist das ganz was anderes, das Geld war ja niemals Eigentum von Airbnb , sondern wurde nur treuhändisch übernommen. Wenn der Gutschein verfällt muss das Geld zurück an den ursprünglichen Besitzer... sag ich jetzt einfach mal so.

 

PS.: Ich hoffe du bekommst das Fass dann wenigstens mit brauchbarem Inhalt als Entschädigung für die Wartezeit 😄

.

@Christoph160  

 

Als die Coronakrise letztes Frühjahr auf dem Höhepunkt war, hat airbnb versucht Gäste zu einem Gutschein zu überreden um Geldmittelabflüsse von ihren Konten zu verhindern. Damals sah es auf den airbnb Konten gar nicht gut aus. Jetzt ist aber ein Jahr vergangen und außerdem hatten wir den Börsengang der Firma, das hat ein paar Milliarden in die Kasse gespült.

 

Eigentlich könnte / sollte airbnb die Sache mit den Gutscheinen jetzt mal irgendwie regeln, aber vermutlich haben sie einfach keine Lust dazu. Airbnb wird sich wohl denken: Wenn ein Gast der Meinung ist daß er von uns Geld zu bekommen hat, dann kann er ja klagen. Nur: Wer macht das schon?

 

Nehmen wir mal an, ein Gast hat einen Aufenthalt für 1000 Euro gebucht und auch bezahlt, das Geld ist auf den airbnb-Konten. Wenn jetzt zum Jahresende der Gutschein verfällt, dann hat airbnb 1000 Euro „verdient“ aber der Gast ist sauer und bucht nicht mehr über airbnb.

 

Wenn airbnb dem Gast 1000 Euro zurückerstattet, dann würde der Gast wohl wieder über airbnb buchen, aber um auf die 1000 Euro Einnahmen zu kommen müßte dieser Gast Aufenthalte über 6666 Euro buchen, damit airbnb bei 15% Servicegebühr auf 1000 Euro Einnahmen komm, das ist aber eher unwahrscheinlich. 

 

Normalerweise verdient airbnb bei einer Buchung 15% Servicegebühr, im Fall der Gutscheine verdient airbnb aber 100%, denn irgendein Geld wird ja an die Gastgeber nicht ausbezahlt.  Also läßt airbnb die Gutscheine einfach verfallen, damit wird man ein paar Milliönchen verdienen.

 

Was soll ich dazu sagen, so ist die Welt halt wohl heutzutage.

 

 

 

@Ute42  Ich wette dass sie das Geld nach Ablauf der Gutscheine abzüglich der Servicegebühr auszahlen.

Der Image-Schaden wäre weit größer als der momentane Gewinn , so dumm sind die nicht.

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Mathias155,  ich hab auch ein wenig nachgelesen.  Bei Reisegutscheinen sei auch wichtig ob sie erstattungsfähig sind.  Jetzt ist die Frage, gibt es von airbnb einen Gutschein, der ausgedruckt werden kann und wo die Bedingungen genau draufstehen oder ist das wie üblich nur als "Guthabenposten" im Inserat zu sehen.

Was ich tun würde:  So bald als möglich rechtliche Auskunft einholen (Konsumentenschutzorganisation, Europäisches Verbraucherzentrum ) und nicht zuwarten, ob sich irgendwann in den nächsten Monaten von seiten airbnbs eine Info kommt, wie sie mit Gutscheinen die in diesem Jahr nicht eingelöst werden können/wollen,  umgehen werden.

Sie einfach als verfallen zu erklären scheint mir mehr als bedenklich.

 

@Ute42  in Österreich gelten Gutscheine zwischenzeitlich 30 Jahre !!!! (OGH Entscheidung aus 2012) und von der Arbeiterkammer gibt es einen entsprechenden Musterbrief.

Es ist ein Reiseguthaben für das ich keinen Gutschein in irgendeiner Form bekommen habe. Ich kann ihn auch nirgendwo einsehen. Nur wenn ich eine Reise buche und „Guthaben verwenden“ anklicke kann man durch probieren herausfinden wie hoch das Reiseguthaben ist. Also auch hier: Völlig Intransparent.

@Monika--Elisabeth0 

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@Mathias155 ,

 

an Deiner Stelle würde ich, wie von @Mika8 auf Seite 2 vorgeschlagen, die ursprünglich geplante Reise nun einfach für diese Jahr buchen und dann mit dem Gastgeber vereinbaren, den Leistungszeitraum um ein weiteres Jahr (oder 2) nach hinten zu verschieben. Das mit dem duplizierten Inserat nur für diesen Zweck ist übrigens die perfekte Idee um nicht mit dem aktuellen tatsächlichen Kalender in Konflikt zu geraten. So bekäme der Gastgeber jetzt sein Geld, das Guthaben wäre verbraucht und Du könntest Deinen Aufenthalt später in Anspruch nehmen. Das geht natürlich nur, wenn Du Vertrauen zu Deinem Gastgeber hast, dass er den späteren Aufenthalt dann auch tatsächlich einlöst. 

 

Ich jedenfalls schätze die Wahrscheinlichkeit höher ein, als auf eine Auszahlung zu warten, die vermutlich nicht statt finden wird oder nur mit hohen Rechtskosten erwirkt werden kann.

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Ralf5,  buchen und Buchung verschieben:  Eine Geschichte dazu:  Gast bucht bereits 2019 für Frühjahr 2020.  Das Ganze fällt also in die Zeit kostenloser Stornierungen.  Gast ersucht um Umbuchung auf Herbst 2020, er möchte wirklich gerne nach Wien kommen.  Im Herbst dann lockdown.  Mit Gast neuerliche Verschiebung auf Frühjahr 2021.  Wieder lockdown.  Nun entschließt sich der Gast zu stornieren.  Und was passiert:  Zum Zeitpunkt der Buchung strenge Stornierung, er bekommt nur 50% zurück, obwohl die ursprüngliche Buchung eigentlich entsprechend den Covid Regeln von airbnb eigentlich kostenfrei stornierbar sein müßte.

Was ich zwischenzeitlich selbst erlebt habe:  Airbnb behandelt eine Umbuchung wie eine Neubuchung.  Das steht nirgends  weil  ebenso ein rechtswidriger Vorgang, wie die Verweigerung der Refundierung der Gutscheine bei Nichteinlösung.

@Monika--Elisabeth0 ,

 

der von Dir geschilderte Fall betrifft Umbuchungen/Verschiebungen, die im System von beiden Seiten als als Änderung akzeptiert wurden. Richtig, hier kann es sein, dass die ursprünglich nicht kostenfreie Stornierung in eine nun für den Gast kostenfreie Stornierung (durch geänderte Fristsetzung), wie gesagt unter normalen Umständen. Aber bei besonderen Umständen wärst Du als Gastgeber ja sowieso leer ausgegangen.

 

Bei einer offiziellen Umbuchung würde das Guthaben wegen Überschreitens der Ablauffrist nicht angerechnet, da wie Du angemerkt hast, das System die Umbuchung wie eine Neubuchung mit neuen Daten, Stornofristen und auch Einlösungsfristen behandelt. 

 

Ich meinte eine Verschiebung ohne dass im System der ursprüngliche Buchungszeitraum geändert wird, wie gesagt hierzu ist beiderseitiges Vertrauen notwendig , aber dies wäre eine Möglichkeit, die Ablauffrist des Guthabens "unter der Hand" zu verlängern .

.

@Monika--Elisabeth0 @Ralf5 

 

Hier eine Unterhaltung aus dem englischen CC zu diesem Thema.

 

https://community.withairbnb.com/t5/Host-Circle/guests-cheat-the-hosts/m-p/1407957#M16047

 

Es kommt wohl darauf an von welcher Seite eine Umbuchung in Gang gesetzt wird.

 

 

Christoph160
Level 10
Germany

@Ralf5  vielen Dank für die ausführlichen und interessanten Informationen !

Airbnb hat da einen ordentlichen Durcheinander gemacht und das geht schon los mit den Begriffen "Gutschein" und "Reiseguthaben".

Ein Gutschein kann alles mögliche sein aber ein Guthaben ist ein nachvollziehbarer geparkter Geldbetrag der in diesem Fall die erfolgte Zahlung des Gastes ist , für einen Service den er nicht erhalten hat.

Dieses Geld einfach zu behalten wäre nach unserer Gesetzgebung eine Art Diebstahl.

 

Dass Airbnb für seine Gastgeber eine (wenn auch lückenhafte) Unterstützung ins Leben gerufen hat, ist ein guter Ansatz aber das müsste dann aus eigener Kasse finanziert werden und nicht mit dem Geld der Kunden (Gäste). Schließlich hat Airbnb jahrelang mit seinen Gastgebern Geld verdient und wäre ohne diese auch niemals ein Milliardenunternehmen geworden. 

 

Die Pandemie hat viele Unternehmen an den Rand ihrer Existenz gebracht und manche darüber hinaus, auch wenn die Gesamtwirtschaft anscheinend nicht wirklich gelitten hat.

Aber was ist mit den Airlines, Konzertveranstaltern, Reiseunternehmen, Einzelhandel, Künstlern, Diestleistern usw usw .. ? alle mussten Federn lassen und Airbnb wäre dann das einzige Unternehmen welches das Geld ihrer Kunden einbehält ?

 

Es gibt keine faire Lösung und man kann nicht einfach 50% einer Zahlung behalten nur weil es einem Nass eingeht und man nicht liefern kann..., das widerspricht jeglichem Geschäftsgrundsatz und würde eine Lawine lostreten.

Wir haben momentan Lieferschwierigkeiten und können Aufträge nicht erfüllen weil uns das Material fehlt.., darf ich jetzt die 50% Anzahlung behalten wenn ich den Auftrag stornieren muss ??

Die Aufträge auf den Sanktnimmerleinstag per Guthaben zu verschieben ist auch keine Lösung da sich bis dahin die Einkaufsbedingungen vermutlich drastisch ändern.

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Ralf5,  ich habe mich unklar ausgedrückt: 

Buchung war 2019 für Frühjahr 2020 -  lock down, statt Stornierung Umbuchung auf Herbst.

Herbst 2020 wieder lock-down - Umbuchung auf Frühjahr 2021.

Jetzt wieder lock-down und Stornierung

Ich ging davon aus, dass die Regeln von 2020 (kostenfreie Stornierung aller Buchungen die vor dem März 2020 erfolgten) nach wie vor gültig waren, zumal die 2. Umbuchung im Herbst erfolgte und die Stornierungsregelungen der Gastgeber erst mit Jänner wieder aktuell waren.

Für mich wäre die kostenfreie Stornierung völlig in Ordnung gewesen und ich habe - weil wieder lock-down dem Gast jetzt das Geld rückerstattet.

 

Soweit ich nachgelesen habe, ist ein Antrag auf Umbuchung nicht als Rücktritt zu behandeln, sondern lediglich als Abänderung des ursprünglichen Vertrages.  Sonst müßte der Gast stornieren und neu buchen.  Für mich ist die Vorgehensweise eine Umbuchung als Neubuchung zu bewerten unlogisch.

 

Mika8
Level 10
Zürich, Switzerland

 

Meine Ansicht zum Thema ist folgende:

 

Das Geld gehört dem Gastgeber. Punkt.

 

Natürlich abzüglich etwaiger Stornierungsrichtlinigen, z.B. 50 % Gastgeber, 50 % Gast etc. (airbnb-Gebühren mal aussen vor).

 

Pandemie hin oder her .. für sowas gibt es Reiseversicherungen. Will ich als Gast keine abschliessen ist dies mein Risiko.

 

 

airbnb hat da aber gehörig dazwischengefunkt. Ich selbst musste im im April 20 eine Unterkunft stornieren, meine Reiseversicherung wäre dafür aufgekommen (ja, in meiner ist Pandemie mit eingeschlossen, wäre sie das nicht, wäre dies mein Pech und ich hätte dies auf meine Kappe genommen). Da nun aber airbnb diese Reise 'kostenlos' stornieren liess, sprang meine Versicherung natürlich nicht ein (mir war ja kein Schaden entstanden).

 

Ich hätte eigentlich meinem Gastgeber gerne die 50 % bezahlt (via Versicherung, die ich für solche Fälle habe), denn immerhin hatte ich seine Unterkunft geblockt für andere Gäste, die vielleicht hätten anreisen können (ich konnte nicht, da alle Flüge gecancelt .. und auf eine Insel vor Afrika kommt man sonst schwierig). .. und eigentlich hätte ich für sowas ja eine Versicherung .. aber eben .. airbnb. 

 

 

Daher .. liebe Gäste .. bucht beim ursprünglichen Gastgeber und gebt das Geld wenigstens demjenigen, der es eigentlich auch verdient, insbesondere dann, wenn ihr keine Reiseversicherung abgeschlossen habt.

 

 

ok .. ich komm nicht umhin .. aber liebe Leute .. nur ein wenig Kreativität und ihr bekommt zumindest 80 % eures Guthabens .. airbnb erhält seine Servicegebühr (denn die Leistung wurde ja auch erbracht und ihr bekommt das Geld, das eigentlich eurem Gastgeber zugestanden hätte). 

 

 

 

 

Udo6
Level 10
Nord, Germany

Dieser Kreativitätsidee von @Mika8 schließe ich mich voll und ganz an.

Stefan2903
Level 2
LEV, Germany

Hallo, uns geht es ähnlich... Letztes Jahr 2020 storniert.... Sollte ein 5 Punkte Plan durch laufen, wenn alles grün ist bekommen wir das Geld ausgezahlt... Punkt 5 war 🔴 , weil Deutschland die Grenze wieder aufgemacht hat und somit das Geld als Guthaben hinterlegt wurde.. 535,65€

Dieses Jahr wieder stornieren müssen, aufgrund der Einreise mit Zusatz Kosten verbunden war.... 

Jetzt bekomme ich nur die Mitteilung, das das Guthaben am 31.22.2021 verfällt und keine Auszahlung möglich wäre. 

Und eine Verlängerung nicht möglich sei, ich könnte das Guthaben einsetzen und für nächstes Jahr schon mal buchen... 

Marion-Kerstin0
Level 2
Kulmbach, Germany

Hallo, auch mir wurde nur ein Reiseguthaben seitens aribnb angeboten, als wir aufgrund Covid-19 eine Reise nicht antreten konnten. Bei mir ist die Summe 1.143,64€ . Mir wurde keine Rückerstattung angeboten  - nur dieses dubiose Reiseguthaben. Nun versuche ich seit Monaten wieder an mein Geld zu kommen. Bisher ohne Erfolg. Ich denke, nur eine Gemeinschaftsklage gegen airbnb könnte hier helfen. Ob das praktikabel ist bei einer Firma mit Sitz in USA wage ich zu bezweifeln...

Ich werde jedenfalls nicht müde, allen Freunden und Bekannten dringend von airbnb abzuraten. Dadurch ist airbnb schon deutlich mehr geld durch die Lappen gegangen als der Betrag, den sie mir schulden. Das ist mir wenigsten eine kleine Genugtuung für die ungerechte Behandlung durch airbnb.

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