Stornierung mit COVID als Vorwand

Aylin7
Level 2
Heinfels, Austria

Stornierung mit COVID als Vorwand

Hey Leute, 

Folgendes Problem:

Gäste hatten bei mir am 22. JULI gebucht mit Stornobedingungen STRENG. 

nun kontaktierten sie mich vor circa 3 Wochen und möchten eine 100%ige Rückerstattung da sie ja nicht sicher sein können ob mit Covid noch alles geöffnet hat...

Ich habe sie darauf hingewiesen, wie mir auch von AIRBNB gesagt wurde, dass sie sich zu diesem Zeitpunkt der Situation mit COVID bewusst warwn und bei der Buchung mit den Stornobedingungen einverstanden waren.

Nun erhielt ich heute die Nachricht von Ihnen dass nun ja wieder Behebungsverbot wäre und sie jetzt auf jeden Fall 100% Rückerstattung bekommen. Ich bin da anderer Meinung.

Kann mir jemand helfen? 

11 Antworten 11

@Aylin7  dürftest du denn zum gebuchten Zeitraum an Touristen überhaupt vermieten ?

 

https://www.austria.info/de/service-und-fakten/coronavirus-situation-in-oesterreich

Ute42
Level 10
Germany

.

@Aylin7   

 

Dein Gast hat keinen Anspruch auf Erstattung der Stornokosten, denn seit März 2020 gelten bei airbnb folgende Bedingungen:

 

  • Nach dem 14. März 2020 getätigte Buchungen

    Buchungen von Unterkünften und Entdeckungen auf Airbnb, die nach dem 14. März 2020 getätigt wurden, sind nicht durch unsere Richtlinien für besondere Umstände abgedeckt, es sei denn, der Gast oder Gastgeber ist derzeit mit COVID-19 infiziert. Zu den besonderen Umständen im Zusammenhang mit COVID-19, die nicht abgedeckt sind, gehören u. a.: …....Verbote von Kurzzeitvermietungen …..... Es gelten die regulären Stornierungsbedingungen des Gastgebers.

    Unsere Richtlinien für besondere Umstände sollen Gäste und Gastgeber schützen, falls nach der Buchung etwas Unvorhersehbares passiert. Da die Weltgesundheitsorganisation COVID-19 inzwischen zu einer globalen Pandemie erklärt hat, gelten die Richtlinien für besondere Umstände nicht für neue Buchungen,
    da COVID-19 und seine Folgen mittlerweile nicht mehr unvorhergesehen oder unerwartet sind. Lies dir bitte während der Buchung sorgfältig die Stornierungsbedingungen des Gastgebers durch und wähle im Zweifelsfall lieber eine flexiblere Option.

 

 

Wenn dein Gast trotzdem sein Geld zurückhaben will, muß er entweder dich oder airbnb verklagen. Mir haben Gäste auch schon gedroht sie würden mich verklagen. Wirklich passiert ist noch nichts, das muß ich jetzt erst mal abwarten.

 

Hast du deinen Gast schon mal gefragt, warum er denn ausgerechnet deine Unterkunft mit strengen Stornierungsbedingungen gebucht hat? Er hätte ja auch eine Unterkunft mit moderaten oder flexiblen Bedingungen buchen können, da hätte er das Problem mit den Stornokosten nicht. Etwa 70% der auf airbnb angebotenen Unterkünfte haben flexible oder moderate Stornobedingungen. Da hätte dein Gast doch bestimmt etwas passendes gefunden wenn er gesucht hätte.

 

 

 

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@Aylin7,

 

in vielen Ländern Europas herrscht aktuell ein Berherbergungsverbot für toruistische und private Reisen, in Deutschland beispielsweise seit Anfang November, in Österreich soweit ich es mitbekommen habe seit Dezember. Und natürlich weiß man jetzt noch nicht, wann dieses wieder aufgehoben wird. Die Optimisten hoffen auf Mitte Februar, andere hoffen auf April und wieder andere rechnen eher mit Mai oddr spätestens Juni 2021. Auch die Politik legtz sich ja nur für die nächsten Wochen fest und läßt eine Verlängerung offen.

 

Einer Stornierung (mit voller Rückerstattung) für einen Aufenthalt im Juli würde ich auf keinen Fall zustimmen. Wenn der Gast stornieren möchte, dann zu deinen strengen Bedingungen.

 

Besondere Umstände kann der Gast zum jetzigen Zeitpunkt keinesfalls beim Airbnb Support geltend machen, erst wenn die Rechtslage eindeutig ist, dass es zum Buchungszeitpunkt ein Beherbergungsverbot geben wird.

 

Du könntest ja dem Gast in Aussicht stellen, dass, wenn er jetzt zu Deinen strengen Konditionen storniert, Du ihm die an andere Gäste neu vermieteten Tage des stornierten Zeitraums kulanzhalber zurück erstattest.

 

@Ralf5  ich hatte es so verstanden dass der Gast am 22. Juli 2020 gebucht hat für zB Silvester oder Skiurlaub....

aber es ist etwas unklar formuliert.

@Sabine-Ingrid0,

stimmt, ist wirklich nicht eindeutig formuliert, ich hatte es so verstanden, dass die Gäste für einen Zeitraum ab dem 22. Juli gebucht hatten.

 

@Aylin7

wann genau wurde denn nun die Buchung abgeschlossen?

und welcher Zeitraum wurde gebucht?

Aylin7
Level 2
Heinfels, Austria

Es wurde im Juli für Februar gebucht, die Bestimmungen für das Land der Gäste gelten allerdings schon seit Dezember und jetzt möchten sie 100% erstattet bekommen

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Aylin7, es hängt jetzt vom Buchungszeitraum ab.  Bei uns ist bis Ende Feber touristische Unterbringung verboten.  Wenn die Buchung in diesen Zeitraum fällt, haben sie Anrecht auf Rückerstattung, weil du den "Vertrag" nicht erfüllen kannst.  Wenn der geplante Urlaub erst im Sommer ist, gelten deine Stornierungsbedingungen wenn  stornieren wollen.

 

Für mich generell ungeklärt ist es, wenn z.B. zwar touristisches Reisen erlaubt wäre, bei Einreise aus bestimmten Ländern eventuell eine Quarantäne angeordnet ist, der gebuchte Urlaub genauso lange dauert  und somit nicht wie geplant als Urlaub verbracht werden kann.

Wie seht ihr das bezüglich auf Stornierung?

@Ralf5, @Ute42 , @Sabine-Ingrid0 

@Monika--Elisabeth0 

rein rechtlich kannst du ja deinen Beherbergungsvertrag erfüllen und deshalb würden die vereinbarten Stornierungsbedingungen gelten... ob das dem Gast gegenüber fair ist muss jeder Gastgeber selbst entscheiden.

Ich hatte mal eine Walbeobachtung gebucht und bin zum vereinbarten Zeitpunkt am Hafen gewesen.. dort hat mir der Skipper erklärt dass das Wetter sehr  ungünstig ist und wir sicher keine Wale sehen werden.

Er hätte auch einfach mit uns rausfahren können und dann enttäuschte Gesichter wieder zurückgebracht .. aber er hat uns allen einen Gutschein gegeben den wir später einlösen hätten können.

Ich fand das sehr Fair und obwohl ich den Gutschein nicht einlösen konnte, da es die Reiseroute nicht erlaubte, denke ich immer noch gerne daran und würde auch selbst so handeln.

 

Ich denke man muss als Gastgeber auch ein Herz haben.

Jörg8
Level 10
Edingen-Neckarhausen, Germany

@Aylin7, ich habe im Fernsehen mehrere Rechtsberatungen gesehen, bei denen es darum ging ob man Urlaub für den Sommer buchen soll oder nicht. 

 

@Ute42@Ralf5@Sabine-Ingrid0@Monika--Elisabeth0  Es wurde dringend davon abgeraten zu buchen, wenn nicht die Möglichkeit besteht kurzfristig zu stornieren, da die Gesamtsituation zum Buchungszeitpunkt bekannt war (Corona) und deswegen kein Anspruch auf Rückerstattung besteht falls ein Reise- oder Übernachtungsverbot an der Zieladresse sein wird.

 

Insofern bist du im Recht, und deine Gäste haben keinen Anspruch auf Rückerstattung.

 

Deswegen nochmal von mir der Rat an diejenigen die Buchungen haben möchten, die Gäste werden nur dann für den Sommer buchen wenn sie die Möglichkeit haben kurzfristig zu stornieren.

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

Für den Sommer (14 Tage Angust/September) habe ich kürzlich selbst eine Unterkunft gebucht mit flexiblen Stornobedingungen, könnte also noch bis 2 Tage vorher kurzfristig stornieren.

 

Allerdings hätte ich die Unterkunft auch mit strengen Stornobedingungen bebucht, da es um genau um diese unterkunft in dieser Lage und zu diesem Preis geht und nicht etwa um einen vergleichbare Unterkunft etwas weiter weg...

 

Aus diesem Grund habe ich auch meine strengen Stornoregeln beibehalten.und wenn ich mir anschaue, wie es letztes Jahr nach der Wieder-Eröffnung nach dem Lock-Down gelauft ist, dann warten sehr viele Gäste sowieso noch ab und schauen, was wann wo geht und buchen erst, wenn sich die Rechtslage geändert hat und einigermaßen absehbar ist, dass dies auch eine Weile anhält. Damals war ich innerhalb kürzester Zeit für den gesamten Sommer ausgebucht.

 

 

 

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Aylin7,  es ist jetzt egal, wann sie gebucht haben, du darfst sie ganz einfach nicht beherbergen, weil in Österreich bis Ende Februar alle touristischen Reisen verboten sind und damit steht ihnen das Geld zu.  Was anderes wäre, wenn es bei uns keinen lock-down gäbe und sie aus anderen Gründen den Urlaub einfach nicht antreten wollen.  Da kämen die Stornogebühren zur Anwendung.

 

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