Stornierung

Stornierung

Hallo Ihr Lieben,

wir haben vor ein paar Monaten eine Reise nach Berlin gebucht. Aufgrund des Lockdown Lights konnten und durften wir nicht für touristische Zwecke Reisen. Ende November - Anfang Dezember Bis heute weigert sich unser Gastgeber die Reise zu stornieren... Habt ihr noch Tipps wie wir uns verhalten sollen? Sonst müssen wir uns leider an einen RA melden. Wir würden uns sehr freuen, das ganze friedlich zu klären..

47 Antworten 47

@Martin234 Wir haben ihm gesagt, dass mir als Touristen kommen um uns Berlin anzuschauen! Das haben wir ihm genau gesagt. Und wir haben ihn auch explizit darauf hingewiesen, dass Vermietungen für touristische Zwecke verboten sind und er sich somit strafbar machen kann!! 

Ute42
Level 10
Germany

.

Die Diskussion die in diesem Thread stattfindet ist so ein Unfug daß es schlimmer nicht geht.

 

@Louisa131

 

Wenn ein Gast wegen eines Beherbergungsverbots nicht beherbergt werden darf, dann entsteht dadurch ein wirtschaftlicher Schaden. Bei strengen Stornierungsbedingungen zahlt der Gast 50% Stornogebühr und dem Gast entsteht ein Schaden von 50%. Der Gastgeber bekommt aber den zweiten Teil der Miete nicht, also entsteht auch dem Gastgeber ein Schaden von 50%. Ich finde daß das eine gerechte Aufteilung ist.

 

Die Konsequenzen solch einer Stornierung bei einem Beherbergungsverbot waren dir bei der Buchung bereits bekannt, denn das steht ja ausführlich in den airbnb-COVID Stornobedingugen. Wenn du nicht gewillt bist vertragliche Vereinbarungen einzuhalten, dann rate ich vom Abschluß jeglicher Verträge ab. Außerdem kannst du ja mal versuchen eine Unterkunft auf einem anderen Portal zu buchen um zu sehen wie die Verhältnisse dort sind, da sind sie nämlich genauso.

 

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Hier wird angekündigt Mahnbescheide zu verschicken und die Sache einem Anwalt zu übergeben. Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit daß Louisa den Gastgeber oder airbnb verklagt? = 1%. Und wie groß ist die Wahrscheinlichkeit daß Pauli klagt? Nochmal 1%. 1% x 1% = 0,01%. Diese hier im CC immer wiederkehrende Drohung mit dem Anwalt ist in 99,xx% der Fälle nichts als heiße Luft. Mein Tip an alle Klagewilligen: Laßt euch vom Anwalt bestätigen daß ihr den Prozeß zu 100% gewinnt. Diese Bestätigung bekommt ihr aber nicht. Ein Prozeß ist ein Risiko, und deshalb ziehen dann alle immer den Schwanz ein wenn es ernst wird.

 

 

Und dann wird hier zweimal vorgeschlagen gegen den Gastgeber Anzeige zu erstatten. Louisa z.B. will am Anreisetag zur Unterkunft fahren und dann den Gastgeber anzeigen. Louisa, der Gastgeber wird dich nicht reinlassen, denn es gibt ein Beherbergungsverbot. Und wenn die Beherbergung nicht möglich ist, fallen 50% Stornokosten an, das steht so in den airbnb-Stornobedingungen.

 

Weswegen willst du den Gastgeber jetzt anzeigen, weil er auf den vertraglichen vereinbarten Stornogebühren besteht? Den Staatsanwalt möchte ich sehen, der deswegen ein Verfahren eröffnet. Diese Idee ist so absurd daß es schlimmer nicht geht.

 

@Sabine-Ingrid0    

 

Ich habe für einen meiner meterlangen Konjunktiv-Beiträge einen Kudo von Gabi bekommen. Immer wenn man von ihr einen Kudo bekommt ist das ein Zeichen, daß das was man geschrieben hatte Hand und Fuß hat, denn sie verfügt über das entsprechende Urteilsvermögen. Andere verstehen die Texte überhaupt nicht oder ignorieren einfach die Argumente.

 

Mir hat das Schreiben im CC immer Spaß gemacht aber der geht zusehends verloren. Das deutsche CC ist inzwischen voller Animositäten und verkommt immer mehr zu einer ich mag dich / ich mag dich nicht Klickshow. Argumente spielen überhaupt keine Rolle mehr.

 

Ich glaube ich ziehe jetzt so schön langsam ins englische CC um. Da ist es zwar auch nicht viel besser, aber aufgrund der höheren Teilnehmerzahl gibt es dort mehr Leute mit Urteilsvermögen.

 

 

 

Wolfgang12
Level 10
Hamburg, Germany

@Ute42 

Ein" Kudo" ( gefällt mir ) sagt rein gar nichts über Richtigkeit/Wahrheit oder Glaubwürdigkeit aus.

Hallo Ute, das ist nicht gut fürs Herzchen sich so aufzuregen! Dann lassen Sie es halt! Ignorieren sie den Thread. Verstehe Ihr Problem nicht...

Wieso wollen Sie mir unterstellen, dass ich nur mit einem Mahnbescheid drohe? Was soll das? Sind Sie Hellseherin? Sehr wohl werden ich den Bescheid abschicken sofern sich der Gastgeber nicht in den nächsten 2 Tagen melden, zügeln Sie doch bitte Ihre Unterstellungen gegenüber Louisa und mir. Vielen herzlichen Dank.

Weiß garnicht was ich dazu noch sagen soll, haha.

Und es ist doch klar, dass wenn man einen Like vergibt, derjenige auch Recht hat. Tut mir Leid, das habe ich natürlich vergessen 😉 

Darauf erstmal ein Kudo für Sie und Ihren tollen Text 🙂 Schönen Sonntag noch, 

Paulina

Louisa131
Level 3
Stuttgart, Germany

@Ute42 

Liebe Ute, 

mein Kommentar geht ja nicht gegen Sie direkt, trotzdem fühlen Sie sich angegriffen. Ich schreibe nichts, was mir nicht auch so von anderer Stelle bestätigt wurde. Die Verbraucherzentrale und der deutsche Tourismusverband sowie die Corona-Hotline haben zu unserem entsprechenden Fall eine eindeutige Aussage getroffen, dass die Gastgeberin keinerlei Storno-Gebühren erheben darf aus dem einfachen Grund, dass es gesetzlich verboten ist, Leute für touristische Zwecke zu beherbergen und es sich somit um eine rechtliche Unmöglichkeit handelt für beide Parteien den zuvor vereinbarten Vertrag einzuhalten. Wenn AGBs und Verträge gegen geltendes Recht verstoßen, sind diese nichtig und man kann sich darauf auch nicht mehr berufen. Alle anderen Unternehmen machen es auch so und erheben keine Stornogebühren oder gewähren ein flexibles Umbuchen. Selbst die Unternehmen, die am Anfang nur Gutscheine angeboten haben, mussten zwischenzeitlich zurückrudern.

 

Und der Fall mit Hinfahren und Anzeigen wurde uns so vom Airbnb-Support erzählt, den gab es nämlich schon. Die Vermieterin kann uns in dem Fall den Zugang zur Wohnung verwehren und verstößt ihrerseits gegen die AGBs und muss mit einer Abstrafung durch Airbnb rechnen und darüber hinaus mit einem Bußgeld wegen dem Verstoß gegen das Beherbergungsverbot oder sie lässt uns rein und kassiert erst recht ein Bußgeld, das in manchen Bundesländern nicht ganz ohne ist. Übrigens auch diesen Fall habe ich mit der dortigen Polizeidirektion abgeklärt.

 

Ich verstehe beide Seiten und die Situation ist für beide Parteien unzufrieden, da sich Airbnb auch ziemlich raus hält und alle machen lässt wie sie wollen. Wenn sich ein Vermieter aber in diesem Maße querstellt und sich gegen jeglichen gesunden Menschenverstand so verhält, was soll man denn sonst noch anderes tun? (Ernsthafte Frage)

 

Und noch ein letztes: Ich habe für solche Fälle eine Rechtsschutzversicherung und diese werde ich dann auch zum ersten Mal bemühen.

@Ute42  manchmal gibt man auch aus Versehen einen Kudo oder man meint nur eine bestimmte Stelle die man gut findet, das passiert sogar richtigen CC Profis...., manche wissen auch nicht dass man einen Kudo durch nochmaliges klicken jederzeit wieder zurückziehen kann.......mit mögen oder nicht-mögen hat das alles nichts zu tun.

Im Englischen CC bist du ja sowieso schon länger und das hat den Vorteil, dass du dich dort mit deinen Beiträgen zum Thema Stornierung nicht um das Deutsche Reiserecht scheren musst 🙂

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Achtung, keine Rechtsberatung – ich gebe nur meine persönliche Erfahrung weiter:

 

Mahnbescheide funktionieren nur bei unstrittigen Forderungen. D.h. dem Gastgeber ist bewusst, dass er deine Forderung eigentlich bezahlen muss. Er zögert dies nur raus (auch nach Zahlungserinnerung und Mahnung), um sich einen Liquiditätsvorteil zu verschaffen.

 

Nur dann kannst du das gerichtliche Mahnverfahren einleiten, du kannst einen Mahnantrag stellen, und das Amtsgericht verschickt nach Prüfung einen Mahnbescheid.

 

Beim Mahnantrag musst du z.B. angeben „Ich erkläre, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhängt, diese aber bereits erbracht ist.“

Der Amtsrichter prüft dann die Aussicht und Berechtigung des Mahnverfahrens.

So wie du den bisherigen Verlauf geschildert hast, streitet der Gastgeber die Forderung ab.

Darin dürfte der Hund begraben sein.

 

Ich hab hier einen ganzen Ordner voll mit gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsunterlagen, für Beträge im 5-stelligen Bereich. Und es lohnt meiner Erfahrung nach den Aufwand nicht, auf diesem Wege an sein Geld kommen zu wollen.

 

Ich würde erstmal den vorgesehenen Weg übers Mediationscenter gehen. Das kostet keinen Einsatz. Aber auch hier ist es so wie vor Gericht: Die Entscheidung liegt in „Gottes“ Hand.

 

Beim Streiten verdienen nur die Anwälte.

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

Ich bin  froh und glücklich bin, dass es seit Beginn der Pandemie bei uns keine neuen Buchungsanfragen gegeben hat und ich daher niemanden ablehnen mußte.  Ich habe zwar keine Einnahmen und aus den vielen Stornierungen ein beachtliches Minus.  Dafür bleiben mir die Diskussionen wie ich sie  hier immer wieder lese, mögliche Anzeigen und gerichtlichen Androhungen erspart. 

Ich hatte zum Glück auch Gäste, die so kulant waren und von sich aus die Stornogebühr akzeptierten; weil ihnen bewußt war, was es für Gastgeber heißt, wenn auf einmal alle Buchungen wegbrechen.

Es geht nicht immer nur ums Rechthaben oder Recht bekommen. 

 

Vielleicht sollte ich das in den  Thread mit den Glücksmomenten schreiben? 

 

 

 

Ute42
Level 10
Germany

.

@Louisa131   

 

Jetzt kommst du endlich zum Kern der Sache, nämlich daß die airbnb Stornobedingugen von der gesetzlichen Regelung abweichen. Dazu schreibst du zum wiederholten Mal du hättest alle möglichen Auskünfte bekommen hast, daß dir eine Rückerstattung zusteht.

 

Den ersten Lockdown mit Beherbergungsverbot hatten wir im März/April. Bei all den Stornierungen in diesem Zeitraum war es so, daß in den Geschäftsbedingungen der Tourismusanbieter kein Wort davon stand, daß der Gast bei einem Beherbergungsverbot sein Geld nicht zurück bekommt. Und deshalb konnten sich die Anbieter darauf auch nicht berufen.

 

Mittlerweile haben aber alle Tourismusanbieter inclusive airbnb ihre Stornobedingungen der Corona-Lage angepaßt, wir haben jetzt den zweiten, den November/Dezember Lockdown, und die Buchungen in diesem Zeitraum unterliegen jetzt neuen, angepaßten Stornobedingungen. Wie da die Rechtslage sein wird wissen wir noch nicht, der Streit darüber geht gerade erst los.

 

Wenn ich an deiner Stelle wäre, dann würde ich weder gegen den Gastgeber noch gegen airbnb klagen weil ich befürchte mir eine blutige Nase zu holen.

 

Weiß du wie ich in Zeiten von Corona eine Unterkunft buchen würde? Ich würde mir bei der Buchung über ein Portal erst mal die Stornobedingugen durchlesen.

 

  • airbnb:

    Zu den besonderen Umständen im Zusammenhang mit COVID-19, die nicht abgedeckt sind, gehören u. a.: ….... Verbote von Kurzzeitvermietungen und Ausgangsbeschränkungen. Es gelten die regulären Stornierungsbedingungen des Gastgebers.

 

Das gefällt mir nicht, also buche ich nicht bei airbnb. Ich versuchs mal bei booking.com

 

  • booking.com

    Für Buchungen, die am oder nach dem 6. April getätigt werden, empfehlen wir, das Risiko durch das Coronavirus (COVID-19) und die damit verbundenen Regierungsmaßnahmen zu berücksichtigen. Wenn Sie keine flexible Rate buchen, steht Ihnen möglicherweise keine Erstattung zu.

 

 

Das gefällt mir auch nicht, also versuch ich's mal bei fewo-direkt, die gehören zur Expedia Gruppe:

 

  • fewo-direkt

    Überprüfen Sie die Stornobedingungen der Ferienwohnung. Sie gelten auch dann, wenn Ihre Reservierung von COVID-19 betroffen ist.

 

 

Irgendwie sind die Bestimmungen überall gleich, und die sollen alle nichtig sein? Haben die denn keine Juristen in ihren Firmen? Immerhin finde ich bei fewo-direkt ich einen interessanten Tip:

 

  • Überprüfen Sie die Stornobedingungen der Ferienwohnung.

 

Bei airbnb gibt es ja neben den strengen auch moderate Stornierungsbedingungen, da kann man bis 5 Tage vor check-in kostenlos stornieren. Und es gibt auch noch die flexiblen Stornierungsbedingungen, da kann man bis 1 Tag vor check-in kostenlos stornieren. Also ist doch die Lösung ganz einfach: Ich buche nur Unterkünfte mit flexiblen oder moderaten Stornobedingungen, das sind bei airbnb immerhin 70% aller Angebote.

 

Und wenn ich bei den 70% nichts Passendes finde? Dann bleibe ich einfach zu Hause.

 

 

Louisa131
Level 3
Stuttgart, Germany

Bitte lesen Sie sich die entsprechenden Paragrafen im BGB durch über die Nichtigkeit von Verträgen. Hier wurde ein Vertrag geschlossen, dessen Erfüllung zwischenzeitlich gegen das Gesetz verstößt. Damit ist dieser Vertrag wirkungslos und keiner der beiden Parteien gezwungen, die Leistungen zu erbringen. Es ist wie gesagt eine rechtliche Unmöglichkeit für beide Seiten den Vertrag zu erfüllen. Und das Gesetz steht immer noch über irgendwelchen AGBs. Da gibt es nicht viel Interpretationsspielraum.

 

Aber ich verlasse diese Diskussion jetzt. Viel Erfolg Ihnen!

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@Louisa131  

 

Die Regelungen zur Nichtigkeit von Verträgen sind mir bekannt.

 

Du gehst davon aus daß es in Deutschland das Rechtskonstrukt der „Unmöglichkeit der Leistung“ gibt und deshalb sind anderslautende Vereinbarungen nichtig. Das stimmt aber nicht.

 

Wenn eine vertragliche Vereinbarung nichtig sein soll, dann muß es eine gesetzliche Bestimmung geben die besagt, daß anderslautende individualvertragliche Vereinbarungen verboten sind.

 

Wikipedia schreibt dazu:

 

  • Mit einem Verbot untersagt eine Rechtsnorm bestimmte Rechtsgeschäfte und Handlungen.

    Ein Verbotsgesetz liegt dann vor, wenn die Vornahme eines (nach der Rechtsordnung eigentlich möglichen) Rechtsgeschäfts mit Rücksicht auf seinen Inhalt, auf einen von der Rechtsordnung missbilligten Erfolg oder auf die besonderen Umstände, unter denen es vorgenommen wurde,
    untersagt wird

 

 

In so einer gesetzlichen Verbotsbestimmung müßten Formulierungen wie „darf nicht“, „nicht statthaft“ oder „unzulässig“ enthalten sein. So einen Paragraphen kenne ich aber nicht. Die Portale airbnb, booking.com und fewo-direkt/Expedia kennen ihn scheinbar auch nicht.

 

Außerdem kommt bei dir erschwerend hinzu, daß dir die Stornobedingugen von airbnb ja schon bei Vertragsabschluß bekannt waren. Du mußt ja schon bei der Buchung der Meinung gewesen sein, daß diese Stornobedingugen unzulässig sind, trotzdem hast du gebucht und damit zugestimmt.

 

Mir geht es hier nicht darum um jeden Preis recht zu haben, ich will nur sagen daß man sich in dieser Sache ausführlich beraten lassen sollte, denn sonst wird der Schaden womöglich noch größer als er ohnehin schon ist.

 

 

Louisa131
Level 3
Stuttgart, Germany

Ein letztes noch, dann bin ich raus:

 

Nach dem Infektionsschutzgesetz § 28a Besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) Punkt 12 können Übernachtungsangebote beschränkt werden. Dann muss man in die Corona-Verordnungen der Länder gehen, um zu schauen, ob es auch wirklich verboten ist. Und da steht bei allen Länder, dass der Betrieb von Übernachtungsangeboten untersagt ist, mit Ausnahme von Übernachtungen aus notwendigen beruflichen, medizinischen oder sozialen Anlässen.

 

Damit gibt es ein eindeutiges Verbot.

 

Und nur weil ich AGBs zugestimmt habe, muss ich diesen nicht Folge leisten. Vllt steht in den AGBs, dass ich mein erstgeborenes Kind opfern muss. Dies würde ebenfalls gegen das Gesetz verstoßen und kein Richter würde auf die Idee kommen, nur weil ich zugestimmt habe, dass ich dies auch tatsächlich machen muss.

 

Es reicht eine kurze Google-Recherche und man erhält dutzende Zeitungsartikel aus den letzten drei Monaten, in denen sich Reiserechtler, Juristen und andere Experten dazu äußern. Das Kredo lautet durchgehend, dass „gleichgültig was vereinbart ist, muss dann keine Stornoentschädigung bezahlt werden, wenn objektive Umstände die Benutzung der Unterkunft verhindern und damit eine sog. „rechtliche Unmöglichkeit der Leistung“ vorliegt (§§ 275, 326 BGB). Kein Zimmerpreis bzw. keine Stornokosten können daher bei einem behördlichen Beherbergungsverbot aufgrund des Infektionsschutzgesetzes bei einer PANDEMIE verlangt werden.

Behördliche Infektionschutzmassnahmen sind weder ein Risiko des Gastes noch des Wirts, sondern höhere Gewalt. Daher muss der Gast als Vertragspartner freigestellt werden und eine bereits gezahlte Anzahlung voll ohne Abzug von Bearbeitungsgebühren zurückgezahlt werden. Mit der fehlenden Leistungspflicht des Betriebs, entfällt auch die Zahlungspflicht des Gastes.

 

Es geht mir auch nicht darum, hier auf Teufel komm raus Recht zu haben. Aber Ihre Aussagen sind in dem Sinn gefährlich, dass sie Gastgebern vorgaukeln im Recht zu sein und noch mehr Gäste prellen. Es gibt noch keine Gerichtsurteile hierzu, aber die Gesetzeslage ist ziemlich eindeutig und deckt sich mit dem, was ich bisher geschrieben habe. Und ich habe den halben Tag Gesetzestexte, Artikel und Gerichtsurteile durchforscht. Es wird einfach viel mehr Leid verhindert, wenn beide Parteien sich gütlich einigen und einen Kompromiss finden.

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@Louisa131   

 

Ja, das ist auch meine Meinung. Am Besten ist es immer wenn man sich gütlich einigt. Es gibt übrigens auch aus Sicht eines Gastgebers gute Gründe warum man sich mit einem Gast in so einem Fall gütlich einigen sollte, aber das führt jetzt zu weit hinaus.

 

Ich will dir hier mal eine Geschichte erzählen. Ich habe Anfang Oktober bei mir den Weihnachtstermin und den Silvestertermin zur Vermietung freigeschaltet. Nicht auf airbnb, sondern auf einem anderen Portal wo die Gäste an mich direkt eine Anzahlung von 50% leisten müssen.

 

Ich habe sofort jede Menge Buchungsanfragen bekommen, denn zu diesem Zeitpunkt war auf dem Portal auf dem ich vermiete in meiner Gegend kein einziges Haus für 10 Personen mehr zu Weihnachten zu bekommen und zu Silvester auch nicht. Auf airbnb gab es noch ein paar Unterkünfte, aber die waren furchtbar.

 

Ich habe mit dem Weihnachtgast telefoniert und habe ihm gesagt, wenn er wegen Corona nicht kommen darf bekommt er seine Anzahlung nicht zurück. Ich habe den Gast nicht zur Buchung überredet sondern ich habe ihn vor der Buchung gewarnt. Ich habe gesagt: H. Mustermann, es muß ihnen klar sein, daß die Bayerische Staatsregierung am 20. Dezember eine Verordnung erlassen kann die ihren Aufenthalt ab 21.Dezember verbietet, wollen Sie dennoch buchen? Gast: Ja. Und das steht alles genauso in seinem Mietvertrag in dem auch die Kontodaten für die Anzahlung stehen. Der Gast hat bezahlt.

 

Und beim Silvestertermin war es ganz genauso, dem habe ich genau dasselbe erzählt. Diesem Silvestergast war es mit der Buchung so eilig, daß er die Anzahlung 30 Minuten nach Erhalt des Mietvertrages per Blitzüberweisung bezahlt hat.

 

Und jetzt, liebe Louisa sagst du mir, daß die beiden Verträge die ich da abgeschlossen habe nichtig sind? Das werden wir ja sehen wie diese Sache ausgeht.

 

Wir müssen endlich alle mal davon wegkommen, daß Gastgeber das alleinige Risiko von Vermietungsverboten tragen sollen. Das Risiko muß geteilt werden, das ist der einzig gerechte Interessenausgleich.

 

Jakob94
Level 2
Frankfurt, Germany

Hallo @Ute42 und alle Anderen,

wenn ich die Beiträge hier so lese, finde ich beide Seiten haben gute Punkte. Meine Meinung ist, dass weder  Gastgeber, noch Gäste etwas für die Umstände können. Doch nicht nur der Gast hat einen Vertrag während einer Pandemie abgeschlossen, sondern auch der Gastgeber. So bin ich der Meinung, unter normalen Umständen wären es 50% bei den schon harten Storno-Regelungen. Sei es drum. Wenn man es jetzt durch eine Fremdbestimmung nicht in der Lage ist zu kommen, wäre es meiner Meinung nach nur fair eben diese 50% durch zwei zu teilen. Das Du es den Leuten genau so vorher sagst, mag nett sein, doch fair finde ich es nicht.

 

Ich verlasse diese Diskusion jetzt auch, da sie auch schon zum gefühlten 100ten mal geführt wird (und auch immer mit dem selben Ergebnis ).

Dass Gastgeber zu den leidtragenden Berufsgruppen in dieser Pandemie gehören,  ist denke ich unumstritten..,

aber Gesetz ist Gesetz und wenn es eine andere Möglichkeit gäbe, hätten Fluglinien, Reiseanbieter, Hotelbesitzer und Gastronomie diese andere Möglichkeit längst gefunden.

 

Wenn Verträge nicht eingehalten werden können ohne gegen gültige Gesetze zu verstossen sind sie Gesetzeswidrig.. Punkt.

 

Dass durch gewisse Sturköpfe, die das nicht einsehen wollen, jetzt auch noch unsere Gerichte zusätzlich belastet werden ist einfach nur traurig...

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