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@Pauli948
Das was @Christa0 weiter oben schreibt ist grundsätzlich richtig. Das würde gelten wenn du deinen Aufenthalt direkt bei deinem Gastgeber gebucht hättest. Das hast du aber nicht, du hast über airbnb gebucht.
Airbnb schreibt dazu:
Buchungen von Unterkünften und Entdeckungen auf Airbnb, die nach dem 14. März 2020 getätigt wurden, sind nicht durch unsere Richtlinien für besondere Umstände abgedeckt …..
Zu den besonderen Umständen im Zusammenhang mit COVID-19, die nicht abgedeckt sind, gehören u. a.: ….... Verbote von Kurzzeitvermietungen und Ausgangsbeschränkungen. Es gelten die regulären Stornierungsbedingungen des Gastgebers.
Weiter schreibt airbnb:
Da die Weltgesundheitsorganisation COVID-19 inzwischen zu einer globalen Pandemie erklärt hat, gelten die Richtlinien für besondere Umstände nicht für neue Buchungen, da COVID-19 und seine Folgen mittlerweile nicht mehr unvorhergesehen oder unerwartet sind.
Du hast jetzt 2 Möglichkeiten
Erstens
Du kannst gegen airbnb klagen, daß ihre Stornobedingungen rechtswidrig sind. Ich würde sagen diese Stornobedingungen könnte man als „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ bezeichnen. Es ist durchaus möglich daß AGBs unwirksam bzw nichtig sind, z.B. wenn sie für den Kunden „überraschend“ waren. Sie waren für dich aber nicht überraschend, denn seit der Pandemie weist airbnb die Gäste im Buchungsprozeß ausführlich auf diese Stornobedingungen hin.
Vielleicht findest du aber auch einen anderen Angriffspunkt, der die COVID Stornobedingungen zu Fall bringt. Das ist nicht unmöglich, AGBs werden immer wieder mal erfolgreich angegriffen.
Zweitens
Du klagst direkt gegen den Gastgeber. Das ist möglich und auch zulässig, da airbnb einen Vertrag zwischen Gast und Gastgeber vermittelt. Das steht so in den airbnb Nutzungsbedingungen.
Jetzt kann es dir aber passieren daß der Richter sagt:
Jetzt mußt du wieder beweisen, daß die airbnb-Stornobedingungen unzulässig sind und du bist genauso weit wie im ersten Fall.
Viel Glück in dieser Angelegenheit.