Stornierung

Stornierung

Hallo Ihr Lieben,

wir haben vor ein paar Monaten eine Reise nach Berlin gebucht. Aufgrund des Lockdown Lights konnten und durften wir nicht für touristische Zwecke Reisen. Ende November - Anfang Dezember Bis heute weigert sich unser Gastgeber die Reise zu stornieren... Habt ihr noch Tipps wie wir uns verhalten sollen? Sonst müssen wir uns leider an einen RA melden. Wir würden uns sehr freuen, das ganze friedlich zu klären..

47 Antworten 47
Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Hast du es schon über den Support versucht? Oder über das Mediations-Center?

Ich kenne jetzt die näheren Umstände  nicht, aber wäre nicht ein Kompromiss 50:50 gerecht?

 

Das Problem ist halt: Das Anreisedatum liegt in der Vergangenheit - Stornieren kann man nur vor Anreise  bzw. während des Aufenthalts.

 

Wann hattet ihr denn gebucht?

Und wie hoch ist der Streitwert?

Wir haben bereits vor dem Reisedatumwochenlang diskutiert. Laut dem Support muss der Gastgeber bestätigen. Der Wert ist über 600€

Laut dem Gesetz war und ist das Reisen zu touristischen Zwecken verboten...

Wir haben ihm eine 2 Wöchige Frist gegeben, die er aber leider nicht beantwortet hat und auch nicht zurückgezahlt hat

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Über welchen Kanal hattet ihr diskutiert - hattet ihr das übers Mediations-Center gemacht?

Für mich klint das so, dass ihr direkt diskutiert hattet, ohne Airbnb einzuschalten.

 

siehe https://www.airbnb.de/help/article/767/was-ist-das-mediationscenter

 

und https://www.airbnb.de/help/article/1370/wie-fordere-ich-eine-r%C3%BCckerstattung-von-meinem-gastgebe...

 

Du hast nach dem Check-out-Datum bis zu 60 Tage Zeit, im Mediations-Center eine Anfrage bezüglich nicht mit der Kaution zusammenhängender Probleme einzureichen.

Doch, wir haben mit dem Support Kontakt aufgenommen, da wurde uns jedoch gesagt, dass sie nichts machen können sondern dass es ganz allein die Entscheidung vom Gastgeber ist. Der hat unsere Stornierung nicht angenommen. Es handelt sich um über 600€. Die schenkt man doch nicht einfach so mal her

Ute42
Level 10
Germany

.

@Pauli948  

 

Es wäre wichtig zu wissen wann genau du deinen Aufenthalt gebucht hast. Erfolgte die Buchung

 

  • am 14. März 2020 oder davor

  • nach dem 14. März 2020

 

Da gibt es nämlich unterschiedliche Regelungen.

 

 

Hallo Ute,

gebucht haben wir nach dem 14. März

jedoch gabs da auch noch keine Reisewarnungen und keinen Lockdown. Es muss doch irgendwelche Regelungen für den aktuellen Lockdown geben. Wir wohnen in Bayern und da geht garnichtsmehr. Wir hätten also garnicht fahren können...

Christa0
Level 10
Munich, Germany

Hallo @Pauli948, dieses Thema ist hier schon  ausführlich diskutiert worden. Auch wenn die Meinungen unterschiedlich sind!

Neuer Lockdown per 2. November - Airbnb Community (withairbnb.com)

Nach deutschem Recht  hast Du Anspruch auf Rückzahlung. Da sich Dein Gastgeber weigert, wird Dir wahrscheinlich nichts anderes übrig bleiben, Deine Ansprüche über einen Anwalt durch zu setzen.

Lt. § 275 BGB ist die geschuldete Leistung unmöglich geworden, so dass auch der Anspruch auf die Gegenleistung, sprich auf Zahlung des Hotels- oder Wohnungspreises gemäß § 326 BGB entfällt. Bereits geleistete Anzahlungen sind gemäß §§ 346, 812 BGB zu erstatten.

 

Danke! Genau diese Paragraphen haben wir damals in unserem Schreiben zum Gastgeber angegeben, leider hat er sich seitdem nichtmehr gemeldet. Wir versuchen es jetzt nochmal über das Mediationscenter, sollte das nicht klappen werden wir erstmal einen Mahnbescheid schicken!

Aber wenigstens mal jemand, der uns zustimmt. Habe schon von vielen gehört, dass das nicht stimmt. 

Aber es war ja von der REGIERUNG ein Verbot zu touristischen Zwecken

 

Ute42
Level 10
Germany

.

@Pauli948 

 

 

Das was @Christa0  weiter oben schreibt ist grundsätzlich richtig. Das würde gelten wenn du deinen Aufenthalt direkt bei deinem Gastgeber gebucht hättest. Das hast du aber nicht, du hast über airbnb gebucht.

 

Airbnb schreibt dazu:

 

  • Buchungen von Unterkünften und Entdeckungen auf Airbnb, die nach dem 14. März 2020 getätigt wurden, sind nicht durch unsere Richtlinien für besondere Umstände abgedeckt …..

    Zu den besonderen Umständen im Zusammenhang mit COVID-19, die
    nicht abgedeckt sind, gehören u. a.: ….... Verbote von Kurzzeitvermietungen und Ausgangsbeschränkungen. Es gelten die regulären Stornierungsbedingungen des Gastgebers.

 

Weiter schreibt airbnb:

 

  • Da die Weltgesundheitsorganisation COVID-19 inzwischen zu einer globalen Pandemie erklärt hat, gelten die Richtlinien für besondere Umstände nicht für neue Buchungen, da COVID-19 und seine Folgen mittlerweile nicht mehr unvorhergesehen oder unerwartet sind.

 

 

Du hast jetzt 2 Möglichkeiten

 

Erstens

 

Du kannst gegen airbnb klagen, daß ihre Stornobedingungen rechtswidrig sind. Ich würde sagen diese Stornobedingungen könnte man als „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ bezeichnen. Es ist durchaus möglich daß AGBs unwirksam bzw nichtig sind, z.B. wenn sie für den Kunden „überraschend“ waren. Sie waren für dich aber nicht überraschend, denn seit der Pandemie weist airbnb die Gäste im Buchungsprozeß ausführlich auf diese Stornobedingungen hin.

 

Vielleicht findest du aber auch einen anderen Angriffspunkt, der die COVID Stornobedingungen zu Fall bringt. Das ist nicht unmöglich, AGBs werden immer wieder mal erfolgreich angegriffen.

 

Zweitens

 

Du klagst direkt gegen den Gastgeber. Das ist möglich und auch zulässig, da airbnb einen Vertrag zwischen Gast und Gastgeber vermittelt. Das steht so in den airbnb Nutzungsbedingungen.

 

Jetzt kann es dir aber passieren daß der Richter sagt:

 

  • Ihr Argument mit der Unmöglichkeit der Leistung ist richtig, sie haben aber über airbnb gebucht, und da gelten andere Stornobedingungen denen Sie ja zugestimmt haben.

 

Jetzt mußt du wieder beweisen, daß die airbnb-Stornobedingungen unzulässig sind und du bist genauso weit wie im ersten Fall.

 

Viel Glück in dieser Angelegenheit.

 

 

 

Louisa131
Level 3
Stuttgart, Germany

@Ute42 
Da hätte ich eine Frage, sind Sie Juristin oder woher nehmen Sie dieses Wissen? AGBs sind soweit nichtig, wenn sie gegen geltendes Recht verstoßen. Das neue Infektionsschutzgesetz ist seit dem 19.11.2020 in Kraft getreten und seit dem 27.11.2020 gibt es die neuen Schutzverordnungen, die ein Beherbergungsverbot beinhalten. Jeder Vertrag, der vor und auch nach diesen Daten geschlossen wurde, ist somit rechtswidrig und aus diesem Grund als nichtig zu erklären. Beide Parteien sind somit nicht verpflichtet, den Vertrag einzuhalten. Verstehe nicht, warum Airbnb sich mit seinen seit März geltenden AGBs hier herausredet. Diese sind nach jetzt geltendem Recht nichtig (§ 306 Abs. 2 BGB).

Deswegen meine Frage, sind Sie Juristin? 

.

@Louisa131

 

Das ist schön und gut was du schreibst, aber @Pauli948  hat ein praktisches Problem: Er hätte gern sein Geld zurück. Er hat es schon bei seinem Gastgeber und beim airbnb-Kundendienst versucht, leider ohne Erfolg.

 

Was soll er jetzt machen? Er hat folgende Alternativen:

 

  • Er kann sich damit abfinden

  • Er kann airbnb verklagen

  • Er kann den Gastgeber verklagen

 

 

Andere Handlungsoptionen fallen mir nicht ein. Was bei solchen etwaigen Klagen herauskommt weiß ich nicht, er muß es halt ausprobieren. Es gibt mittlerweile übrigens Juristen die sagen, daß sich ein Gast der inmitten einer Pandemie bei Stornoquoten von 50% bucht, nicht auf die Unmöglichkeit der Leistung des Gastgebers berufen kann.

 

Und nein, ich bin keine Juristin. Ich verweise aber auf das berühmte Wort des berühmten 3-Sternekochs Paul Bocuse †

 

  • Man muß kein Koch sein um zu beurteilen, daß ein Schnitzel angebrannt ist.

 

 

Genau das denke ich mir auch @Louisa131 !! Meiner Meinung nach sind die AGBs veraltert und noch nicht auf die jetzige Situation angepasst...

Louisa131
Level 3
Stuttgart, Germany

@Ute42 

 

Im Inland gilt derzeit ein generelles Beher­bergungs­verbot, das zur Folge hat, dass Vermieter von Ferien­wohnungen Buchungen nicht durch­führen können. Somit entfällt auch der Anspruch des Vermieters gegen den Reisekunden auf Zahlung. Das schreibt zumindest die Verbraucherzentrale. Mit diesem Beherbungsverbot war in dieser Form nicht zu rechnen. Vor allem, da es im Sommer und im Frühjahr auch kein innerdeutsches Verbot gab. Ich denke, vor Gericht wird man hier gute Chancen haben. Konkret kann das natürlich nur ein Rechtsanwalt prüfen.

 

@Pauli948 

Falls das Mediationscenter von Airbnb nicht einlenkt, würde ich an Ihrer Stelle ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Dies ist auch ohne Anwalt und online möglich. Und ansonsten den Weg über einen Anwalt.

 

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg! Wir stecken im Moment in einer ähnlichen Situation.

Ja genau, das haben wir vor, wenn das mit dem Mediationscenter nicht funktionieren sollte! 

Danke und Ihnen auch sehr viel Erfolg und Geduld! @Louisa131 

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