Tourist oder nur Mieter in coronazeit

Tourist oder nur Mieter in coronazeit

Hallo Ihr Lieben,

ihr wisst ja, dass die derzeitige Situation coronabedingt ziemlich schwierig ist.

Mein nächster Gast möchte auswandern, doch durch Corona hat sich sein Zeitplan verschoben und er hat unsere Wohnung für 21/2 Monate gebucht, als Überbrückung bis zu seiner Ausreise.

Jetzt ist er unsicher, ob er überhaupt kommen kann, da Übernachtungen aus touristischen Gründen nicht erlaubt sind.

Für mich ist er ja eigentlich auch kein Tourist, sondern nur "Mieter" bis zu seiner Ausreise.

Wir wollten uns diesbezüglich beide absichern und eine zweite Meinung einholen, aber keiner hat eine klare Meinung bzw. Aussage dazu, wo immer man auch nachfragt.

 

Was würdet Ihr in meiner Situation tun? 

Wenn ich ihm absage steht er ohne Bleibe da.

Über Eure Meinungen wäre ich sehr dankbar!! :))

 

Liebe Grüße aus Bayern

27 Antworten 27
Mika8
Level 10
Zürich, Switzerland

 

@Steffi19.. nun wirklich verbindlich kann dir hier wohl derzeit niemand was raten ... aber, wie du selbst schreibst, irgendne Bleibe braucht er ja und somit ist deine Unterkunft ja nicht seine 'Zweitwohnung' wie es touristische Unterkünfte in der Regel sind. Zudem, wenn er zuvor schon in deiner Gegend wohnte, kennt er diese wohl schon und braucht sie nicht 'touristisch' zu erkunden.

 

Daher würde ich es nicht als 'touristisch' einstufen .. für eine verbindliche Auskunft wendest du dich aber besser an dein Gemeindeamt.

@Steffi19  Was meinst du mit 21/2 Monate ?

 

Normale Mietverhältnisse sind von diesen Regelungen nicht betroffen.

Wenn du das über Airbnb machen willst dann mach doch einfach einen Langzeit Mietvertrag der über den November hinausgeht.

Das darf natürlich nicht als Schlupfloch für Touristen ausgenutzt werden... aber das ist auch wohl nicht der Fall so wie es sich anhört.

Also um auf deine Frage zurückzukommen , wenn das eine ehrliche Sache ist würde ich ihn ohne Bedenken beherbergen, wenn es eine Trickserei ist natürlich nicht.

Danke erst einmal für Deine Antwort! Ja, zu dem Thema will sich z. Z. eben niemand zu weit aus dem Fenster lehnen und richtig Stellung beziehen. Ich hab schon bei etlichen Tel.nr. angerufen, aber ... :((

Morgen kann es ja im Prinzip schon wieder anders werden!!

Ute42
Level 10
Germany

.

@Steffi19 

 

Wie du schreibst gibt es zu deinem Problem unterschiedliche Meinungen, „wo immer man auch nachfragt“. Wann immer es zu einem Thema unterschiedliche Meinungen gibt stellt man sich am Besten auf den Standpunkt, daß die eigene Meinung die richtige ist und handelt entsprechend.

 

Touristische Beherbergungen sind derzeit nicht erlaubt, ich kann aber bei deinem Gast kein touristisches Motiv erkennen. Dagegen spricht schon einmal die lange Mietdauer von zweieinhalb Monaten, und dann ist dein Gast ja nicht bei dir um sich die Sehenswürdigkeiten der Gegend anzusehen. Er ist bei dir weil er irgendwo schlafen muß während er auf seine Ausreise wartet.

 

Würde er nicht bei dir sein, dann müßte er unter der Brücke schlafen. Das Motiv nicht obdachlos sein zu wollen ist meiner Meinung nach bestimmt kein touristisches Motiv.

 

Ich würde mir da an deiner Stelle keine Sorgen machen.

 

 

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@Ute42 

 

Du triffst es mal wieder auf den Punkt!!!

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@Steffi19 ,

 

ich würde diese 2,5 Monate ebenfalls als nicht-touristische Vermietung betrachten und ohne Rückfrage bei Behörden zusagen, da beruflich bedingte Reisen bzw. genauer gesagt nicht touristisch motivierte Übernachtungen weiterhin erlaubt sind.

Gründe:

1) Dein Gast unternimmt keine Reise im eigentlichen Sinn 

2) Dein Gast mietet Deine Unterkunft als Zwischenlösung (und vielleicht verschiebt sich ja der Auswanderungstermin nochmals ...)

3) Im Notfall kann man hier auch die Härtefall-Klausel anführen, die im Maßnahmenkatalog zum Verbot touristischer Beherbergungen aus dem März/April diesen Jahres von der Bayrischen Staatsregierung definiert wurde

.

@Ralf5 

 

"....da beruflich bedingte Reisen bzw. genauer gesagt nicht touristisch motivierte Übernachtungen weiterhin erlaubt sind."

 

Richtig, da ändert sich gerade die Terminologie. Mal sehen was die Bayerische Staatsregierung am Montag veröffentlicht.

 

Ach Ihr seid alle so toll!!!

Ihr habt mir sehr geholfen, vielen Dank!!

Man will alles richtig machen, keinem auf die Füße treten, seinen Gästen helfen, aber auch keinen  Ärger bekommen...

Da fragt man schon überall nach, recherchiert...keiner hilft :((

Und man schreibt hier rein und schon wird einem geholfen...

Ich bin so froh, das lag mir wirklich auf dem Herzen und jetzt habe ich ein gutes Gefühl beim nächsten Gast das richtige zu tun!

Hätte Euch gleich fragen sollen

Das Wochenende ist gerettet, danke, danke, danke!!!

 

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Wir haben den ähnlichen Fall: Gäste aus der selben Stadt, die auf ihren Rückflug in ihr Herkunftsland warten. Die würden sonst auf der Straße stehen. Das kanns ja nicht sein.

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

Ich musste gerade eine Anfrage ablehnen:

eine Familie aus Berlin hat geschäftlich in München zu tun und will anschließend noch ein paar Tage hier im Chiemgau verbringen. Noch plumper gehts ja wohl nicht.

Dennis349
Level 3
Berlin, Germany

Hallo,
ich klinke mich mal hier ein: Ich habe seit dem 10.10. einen Airbnb-Mitbewohner, der bis zum 12.12. bleiben wird. Wir teilen uns meine Zwei-Zimmer-Wohnung in Berlin. Der Kollege kommt aus England und wollte eigentlich einen Deutschkurs fortführen und rechtzeitig vor dem Brexit wohl auch nach Deutschland auswandern. Allerdings sehe ich ihn nichts dergleichen unternehmen.

 

Wenn ich Ende des Jahres meine Airbnb-City-Tax für das 4. Quartal überweisen und die vierteljährliche Airbnb-Steuererklärung an das Finanzamt schicken werde, sorge ich mich nun, dass die sich melden und: "Moment mal!", sagen.

Wie kann ich denn in diesem Fall nachweisen, dass der Gast nicht aus touristischen Gründen hier war, wenn er letztlich doch nur "faul auf der Haut liegt" und keine "seriösen" Gründe für seinen Aufenthalt bei mir bzw. den Behörden nachweisen kann?

 

Wie @Ute42 schon im Fall von @Steffi19 schreibt, kann ich ihn ja schlecht (ohne Rückflugticket) aus der Wohnung schmeißen. Im Internet finde ich zudem keine eindeutigen Aussagen. Da finde ich so Sätze wie: "Hotels und Pensionen dürfen keine Touristen mehr aufnehmen."

Tja, aufgenommen habe ich ihn ja schon vor drei Wochen. Aber darf ich ihn nun "behalten"? 😄

 

Vielen Dank schon mal an Euch und alles Gute für die nächste Episode dieser anstrengenden Zeit. Bleibt gesund!

.

@Dennis349  

 

Um zu deinem Problem etwas sagen zu können müßtest du erst mal die für Berlin ab 2.11. geltende Infektionsschutzverordnung suchen, oder wie immer das Dokument in Berlin heißen mag. Es kann sein, daß die Verordnung im Moment noch nicht zu finden ist, sondern daß sie erst am Montag veröffentlicht wird. Berlin ist da immer etwas langsamer als z.B. Bayern.

 

Wenn du die Verordnung gefunden hast, dann kannst du den link gleich in diesen Thread hier einstellen:

 

https://community.withairbnb.com/t5/COVID-19-Diskussionen/Umsetzung-des-November-Lockdowns-jeweils-g...

 

In diesem thread befinden sich schon die Verordnungen verschiedener anderer Bundesländer.

 

Sobald du den link für Berlin da eingestellt hast, können wir uns über deine Sache weiter unterhalten.

 

 

Dennis349
Level 3
Berlin, Germany

@Ute42 

Vielen Dank für Deine prompte Antwort.

Mittlerweile habe ich mit dem Support telefoniert, der meinte, dass ich ihn nicht weiter beherbergen darf. 

 

Dank Deiner Stichwortgebung ("Infektionsschutzverordnung") habe ich dann doch auch mal Brauchbares auf berlin.de gefunden. Allerdings nicht in der Verordnung an sich (die ist – dit is Berlin – natürlich noch nicht auf dem neuesten Stand. Dafür gibt’s in der Pressemitteilung vom 29.10. "Senat beschließt zehnte Änderung der Infektionsschutzverordnung" folgende dann doch sehr eindeutige Zeile ohne Interpretationsfreiraum:

  • Touristische Übernachtungen in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben sind untersagt.

 

PS: Ich habe die Links im anderen Thread eingefügt.

.

Hallo @Dennis349 

 

Der airbnb Kundendienst hat in dieser Angelegenheit überhaupt nichts zu sagen.

 

Der link den du im anderen Thread eingefügt hast ist nicht die aktuellste Verordnung die ab 2.11. gilt. Diese soll, wie zu lesen ist, am Montag abrufbar sein, das müssen wir abwarten.

 

Ob Gäste die im Moment vor Ort sind die Unterkunft zum 2.11. verlassen müssen ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. In Bayerns hat das Gesundfheitsministerium gerade mitgeteilt, daß solche Gäste abreisen müssen. In einem anderen Bundesland, ich glaube Niedersachsten, steht in der Verordnung ausdrücklich drin, daß Bestandsgäste nicht abreisen müssen.

 

Wie gesagt, wir können zu deinem Fall bis Montag nichts sagen. Ich würde mir an deiner Stelle wegen einem Tag hin oder her aber keine Gedanken machen, zumal du dich ja aktiv um Informationen bemühst wie du verfahren mußt.

 

 

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