Hallo,
ich klinke mich mal hier ein: Ich habe seit dem 10.10. einen Airbnb-Mitbewohner, der bis zum 12.12. bleiben wird. Wir teilen uns meine Zwei-Zimmer-Wohnung in Berlin. Der Kollege kommt aus England und wollte eigentlich einen Deutschkurs fortführen und rechtzeitig vor dem Brexit wohl auch nach Deutschland auswandern. Allerdings sehe ich ihn nichts dergleichen unternehmen.
Wenn ich Ende des Jahres meine Airbnb-City-Tax für das 4. Quartal überweisen und die vierteljährliche Airbnb-Steuererklärung an das Finanzamt schicken werde, sorge ich mich nun, dass die sich melden und: "Moment mal!", sagen.
Wie kann ich denn in diesem Fall nachweisen, dass der Gast nicht aus touristischen Gründen hier war, wenn er letztlich doch nur "faul auf der Haut liegt" und keine "seriösen" Gründe für seinen Aufenthalt bei mir bzw. den Behörden nachweisen kann?
Wie @Ute42 schon im Fall von @Steffi19 schreibt, kann ich ihn ja schlecht (ohne Rückflugticket) aus der Wohnung schmeißen. Im Internet finde ich zudem keine eindeutigen Aussagen. Da finde ich so Sätze wie: "Hotels und Pensionen dürfen keine Touristen mehr aufnehmen."
Tja, aufgenommen habe ich ihn ja schon vor drei Wochen. Aber darf ich ihn nun "behalten"? 😄
Vielen Dank schon mal an Euch und alles Gute für die nächste Episode dieser anstrengenden Zeit. Bleibt gesund!