@Till-and-Jutta0und @all. Nur auf eine Versicherung zu verweisen ist leider für gemeinsam Reisende aus verschiedenen Haushalten wenig zielführend. Ich hab mir einige Versicherungen angeschaut. Bei einer können bis zu 3 Mitreisenden mitversichert werden, bei anderen wieder nur wenn ein gemeinsamer Haushalt besteht.
Letztlich kann nur der Buchende Rückersätze geltend machen, und wenn eine Erkrankung nicht ihn betrifft, dann auch nur wenn der Erkrankte mitversichert wurde. Oder es andere schwerwiegende Gründe gibt, die einen Reiseantritt verhindern.
Darauf scheinen auch die von airbnb eingeräumten "besonderen Umstände", abzuzielen, wo von airbnb eine kostenfreie Stornierung möglich gemacht wird. Das hatten wir einige Male (z.B. wegen schwerer Erkrankung oder eines Todesfalles in der Familie). Obwohl auch da airbnb die Gastgeber für den Ausfall entschädigen sollten. (Das war ganz zu Beginn so, da bekamen wir das Geld ausbezahlt und auch dem Gast wurden die Kosten rückerstattet)
Nachdem Covid 19 schon eher in Richtung "wie eine Grippeerkrankung" angesehen wird, sollte das kein besonderer Stornierungsgrund mehr sein.