implizite Stornierung durch Beherbergungsverbot ?!?

Mana306
Level 2
Cologne, Germany

implizite Stornierung durch Beherbergungsverbot ?!?

Hallo zusammen,

 

ich wollte als Gast von Köln nach Hannover anreisen. Jedoch wurde Köln am. 10.10.2020 zum Corona Hotspot erklärt und fast zeitgleich (09.10.2020) erlässt das Land Niedersachsen Verordnung zum Beherbergungsverbot für Reisenden aus innerdeutschen Hotspotregionen. 

Das Land Niedersachsen verbietet dem Vermieter seit 10.10.2020 den Reisenden aus Corona Hotspotregionen (wie. z.B. Köln) die Wohnung zur Übernachtung zu überlassen. Umgehend nach dieser Information habe ich mich mit dem Vermieter in Verbindung gesetzt, um mit ihm weiteres Vorgehen zu besprechen.

 

Der Vermieter hat mir jedoch angeboten,  trotz Verbots (Ausreiseverbot meinerseits und Beherbergungsverbot seinerseits) anzureisen oder die Reise ohne Rückzahlung zu stornieren. Das schein mir zu unverantwortlich und die Reise storniert, da ich nicht alleine sondern mit der ganzen Familie reisen wollte.

Ich habe dem Vermieter entsprechend die Lage erklärt und höfflich gebeten mir das Geld zurück zu überweisen, da die Stornierung nicht durch mein Verschulden verursacht worden ist. Aus meiner Sicht erfolgt die Stornierung in diesem Fall implizip aus Seite des Vermieters.

 

Jedoch beruft der Vermieter auf strenge Stornierungsbedingung und will kein Geld zurück. Vielmehr verweist er auf https://www.airbnb.de/help/article/2701/richtlinien-für-besondere-umstände-und-das-coronavirus-covid19.

 

Wie sollte ich in diesem Fall vorgehen? 

 

Vielen Dank für euer Rat.

 

7 Antworten 7
Mika8
Level 10
Zürich, Switzerland

 

@Mana306... ich trete morgen meine  Reise an ... sofern alles klappt, denn wie ich mitbekommen habe, wütet derzeit ein fieses Virus und macht alles ziemlich unberechenbar.

 

Dies war mir bei Buchung bereits bewusst. Ebenso, dass ich unter Umständen mein Geld, oder einen Teil dessen, in den Wind schreiben muss.

 

Dennoch ging ich das Risiko ein und habe bei meinem Gastgeber die Unterkunft gebucht und für andere potenzielle Gäste blockiert.

 

Wieso sollte nun also mein Gastgeber einen Nachteil haben (kein anderer Gast konnte wegen mir buchen) .. nur weil in meiner Gegend die Coronazahlen steigen?

 

 

 

Mana306
Level 2
Cologne, Germany

@Mika8 : Ja wäre alles richtig, wenn dies durch mein Verschulden verursacht wäre. Aber diesmal sagt Staat (das Land Niedersachsen), dass das nicht darf. 

@Mana306  so viel ich weiß ist das Beherbergungsverbot nur dann gültig wenn kein negativer Test vorliegt , (bei uns ist es so und ich gehe davon aus dass es in Hannover auch so ist).

Ihr müsstet also einen Coronatest machen dann könnt ihr dort einchecken ..

 

Es ist natürlich nicht eure Schuld was die Regierung verordnet aber die Schuld des Gastgebers ist es ja auch nicht... zumal es wie oben beschrieben eine Alternative gibt.... deshalb gelten nach wie vor die Stornierungsbedingungen.

 

Wenn ihr das nicht machen wollt müsst ihr stornieren , der Gastgeber kann wie vereinbart seine Beherbergung anbieten und erfüllen , deshalb kann er die Buchung auch nicht einfach stornieren , da er sonst Sanktionen von Airbnb bekommen würde.

 

Über Sinn oder Unsinn dieser Verordnung brauchen wir nicht reden.., da kann man wirklich nur noch staunen.

@Sabine-Ingrid0 : Das Beherbergungsverbot ist soweit ich verstanden habe, ist nicht vom Coronatest abhängig. Anbei füge ich den Link der Verordnung von Niedersachsen bei:  

https://www.niedersachsen.de/download/159579

 

Wir konnten keine Coronatest so kurzfristig machen, da die Reise schon am Montag (12.10.2020) geplant war. Die Verordnung ist am 09.10. erlassen worden und ist schon ab 10.10. in Kraft getreten. Ich habe die Info erst am 11.10.2020 durch Zufall entdeckt. Ich sehe einen Coronatest am Sonntag einen Tag vor der Anreise nicht als eine Alternative. 

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

@Mana306 , dort steht doch

"die nicht über ein ärztliches Zeugnis in Papierform oder digitaler Form verfügen, das bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 vorhanden sind"

 

Aber die Reisenden sind derzeit in der Tat in einer blöden Situation. Ihr seid nicht die Einzigen.

Der Gastgeber ist jedoch an dieser Situation nicht schuld.

 

 

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Mana306
Level 2
Cologne, Germany

Für alle Bestroffene, hier ist ein interessanter Artikel.

...Solange das Beherbergungsverbot besteht, bedeutet das, dass der Beherbergungswirt - der Hotelier oder der Vermieter einer Ferienwohnung - nicht berechtigt ist, Leute, die touristisch anreisen, unterzubringen. Das heißt, es gibt ein gesetzliches Verbot, unterzubringen. Wenn man dagegen verstößt, ist das Ganze bußgeldbewehrt. Und zwar nicht zu knapp....

https://www.n-tv.de/ratgeber/Hotels-koennen-keinen-Test-verlangen-article22100628.html

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