Airbnb und Gastgeber weigern sich Rechnung auszustellen - Zwischen die Fronten geraten

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Airbnb und Gastgeber weigern sich Rechnung auszustellen - Zwischen die Fronten geraten

Ich habe 3 Tage in einem schönen Airbnb übernachtet.

Vor Ort gab es die Information, zwecks Rechnung soll ich dem Gastgeber eine E-Mail schreiben mit meinen Kontaktdaten

 

Das habe ich auch direkt getan.

Nun erhalte ich vom Gastgeber eine Rechnung mit 7 % MwSt.

So weit, so gut. Nur leider stimmt der Rechnungsbetrag nicht.
Ich habe 350 EUR gezahlt, die Rechnung beläuft sich nur auf 300 EUR.
In der Rechnung hat der Gastgeber sogar die 50 EUR Servicegebühr aufgelistet und von den 350 EUR abgezogen, kommt somit auf den Rechnungsbetrag von 300 EUR.

 

Laut Gastgeber soll ich mich wegen den 50 EUR an Airbnb wenden, das sei eine Servicegebühr.

 

Ok, also an airbnb geschrieben, mit der Bitte um eine Rechnung über die 50 EUR.

Da fängt es an. Airbnb behauptet nun, ich könne nur eine Quittung über 350 EUR ausdrucken (ohne MwSt.) eine Rechnung über den Gesamtbetrag i.Hv. 350 EUR kann man mir nicht ausstellen. Auch keine Rechnung über die 50 EUR, da angeblich der Gastgeber keine Servicegebühr gezahlt hat. Ich soll mich an den Gastgeber wenden.

Als Dank bekam ich vom Airbnb Support noch die Rückmeldung: „Die Quittung drucken sich alle Kunden aus, bisher haben wir dazu keine negative Rückmeldung erhalten. Also gehen wir davon aus, dass alle Kunden bisher damit zufrieden sind“.

Ok, also bin ich jetzt der Querulant. Vielen Dank airbnb.


Ich bin so sauer, dass ich jetzt zwischen die Fronten gerate. Mir fehlt eine Rechnung über 50 EUR. Gastgeber verweist mich an airbnb. Airbnb verweist mich an den Gastgeber.

Was kann ich machen?

1 Beste Antwort
Udo6
Level 10
Nord, Germany

@Felix487wenn ich deinen Fall richtig interpretiere, dann erscheint mir der Beleg (350€) sowie die Rechnung (0€) von Airbnb als korrekt, aber dein Gastgeber hat mE die Rechnung an dich schlichtweg falsch ausgestellt, womöglich aus Unwissenheit.

 

Den Teil der Airbnb Servicegebühren, den er selbst trägt, darf er auf der Rechnung nicht einfach so herausnehmen und so tun, als ob die Rechnungssumme identisch mit dem Betrag ist, den er von Airbnb als Auszahlung erhält.

 

Was du tun könntest: Fordere bei deinem Gastgeber eine korrekte Rechnung ein. Denn allein schon das Fehlen der 50€ stellt mMn ein umsatzsteuerrechtliches Vergehen dar.

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27 Antworten 27
Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany


@Felix487  schrieb:

[...] Dass ihr eure Freizeit dafür opfert, ist mir als zahlender Airbnb Kunde vollkommen egal. Dann antwortet doch nicht und überlasst das Airbnb selbst. [...]


Vielleicht bist du hier dann einfach falsch, denn dies ist ein Nutzerforum,  wo du keine Airbnb-Mitarbeiter findest.

 

Bitte folge den Richtlinien: "Bitte beachte, dass das Community Center kein Kanal ist, um Hilfe oder Unterstützung von Airbnb zu erhalten. "

Till und Jutta, sorry, wenn ich euch da zu nahe getreten bin.
Ich schätze absolut euer Engagement.

Ich finde es aber nur schade, dass sich dann Mitglieder bei Fragen zu Wort melden, bei denen sie nicht weiterhelfen können.

Vielleicht gibt es Mitglieder, die eben in meinem Fall weiter helfen können, sich dann aber abgeschreckt fühlen, wenn gefühlt X Antworten bereits existieren, die aber alle an der Fragestellung vorbeigehen.

Meine Frage ist also, nach wie vor offen:
Wenn ich für eine Buchung eine Rechnung über einen falschen Betrag erhalte oder KEINE Rechnung, welche Möglichkeiten gibt es diese Rechnung beim Gastgeber einzufordern.
Stand jetzt: Keine.

@Felix487 

Es tut mir wirklich leid zu lesen, wie kompliziert es sich für dich gestaltet, da an die gewünschte und benötigte Rechnung heranzukommen.

Ich möchte hier nur kurz noch einwerfen, dass das Community Center ein Ort für Gastgeber ist, um sich untereinander auszutauschen. Gäste dürfen hier aber auch posten, denn oftmals können Gastgeber mit ihrem Wissen auch da helfen oder sonstige Tipps zum Thema geben.

 

Also auch wenn die Plattform hier von Airbnb selbst betrieben wird, ist dies kein Kanal, den Support zu erreichen oder ein Ort für Gäste generell Fragen von Gastgebern beantwortet zu bekommen. Vielleicht waren die Erwartungen da mit dem Frustgrad sehr hoch, dass die Kommentare da etwas unfreundlich rüberkommt. 

 

@Gerlinde0s  Kommentare fand ich jetzt aber auch überhaupt nicht so abwegig. Sie ist eine der liebsten und hilfsbereitesten Mitglieder und ihre (nicht wirklich) blinden Antworten sind mehr als gern gesehen und erwünscht. Schließlich kann man sich eine Lösung zusammen erarbeiten, Inspiration sammeln oder Ähnliches, wenn man keine direkte Antwort parat hat oder es sich um etwas Komplizierteres handelt.

 

Kritische Äußerungen sind durchaus erlaubt und sind ja auch oftmals die Grundlage für den Beginn einer Unterhaltung. Der Support ist immer wieder ein hitziges Thema, auch unter Gastgebern. Nur sollten die Gespräche natürlich nicht gegeneinander gehen.

 

Ich hoffe wirklich, es lässt sich jetzt bald für dich klären. @Udo6  hat da ja noch einen interessanten Punkt hinzu gebracht, der in meinem Laiengehirn auch Sinn ergibt.🍀

(Edit: Soviel zu "kurz einwerfen"...😅)

-----

 

Bitte beachtet die Richtlinien der Community

Absolut, auch Till und Jutta haben geholfen.

 

Ich mag es nur nicht, wenn generell  auf Hilfebereiche hingewiesen wird ohne selber abzuchecken ob die Informationen dort auch stehen.

 

Glaub mir, ich habe alle Hilfebereiche ausführlich gelesen. Für genau diesen Fall gibt es keine Hilfeseite. Das ich dann ihr den Hinweis gebe halte ich nur für fair.

Gerlinde0
Level 10
Kempen, Germany

 

Ihre Wahrnehmung bestimmt die Realität. ( Vera F. Birkenbihl)

Meine Wahrnehmung hier ist: unfreundliche Fragesteller, denen wird kaum jemand antworten.

Ich bin hier raus.

Udo6
Level 10
Nord, Germany

@Felix487wenn ich deinen Fall richtig interpretiere, dann erscheint mir der Beleg (350€) sowie die Rechnung (0€) von Airbnb als korrekt, aber dein Gastgeber hat mE die Rechnung an dich schlichtweg falsch ausgestellt, womöglich aus Unwissenheit.

 

Den Teil der Airbnb Servicegebühren, den er selbst trägt, darf er auf der Rechnung nicht einfach so herausnehmen und so tun, als ob die Rechnungssumme identisch mit dem Betrag ist, den er von Airbnb als Auszahlung erhält.

 

Was du tun könntest: Fordere bei deinem Gastgeber eine korrekte Rechnung ein. Denn allein schon das Fehlen der 50€ stellt mMn ein umsatzsteuerrechtliches Vergehen dar.

@Udo6vielen Dank, so sehe ich es auch. Heute Morgen deswegen auch mit dem Finanzamt telefoniert.
Der Gastgeber darf nicht einfach Beträge abziehen. Hier ist es jetzt sogar so, dass ich vom Gastgeber eine Rechnung erhalten habe mit dem Betrag über 350 EUR allerdings abzgl. 50 EUR Gebühren mit dem Endbetrag von 300 EUR.

Das Finanzamt hat darauf hingewiesen, dass dadurch der Gastgeber sogar doppelt abkassiert. Der Gastgeber zieht mir 50 EUR ab (verringert so seine Einnahmen), erhält aber gleichzeitig auch eine Rechnung über 50 EUR (bzw. Sammelrechnung mit anderen Gebühren), die der Gastgeber als Betriebsausgaben ebenfalls geltend machen kann.

Was mich einfach nach wie vor ärgert: Ich habe als Gast keine Möglichkeit, eine falsche Rechnung bei Airbnb zu beanstanden.

Weiß jemand, was passiert, wenn ich die Abbuchung über 350 EUR mit dem Hinweis auf fehlende Rechnung zurückbuchen lasse von meiner Bank?
Ich bin absolut zahlungswillig, aber für mich ist die Buchung nicht abgeschlossen, wenn ich am Ende auch keine ordentliche Rechnung erhalte.

Airbnb hat mir nun vorgeschlagen, ich konnte die 0% Steuerrechnung von Airbnb (die Quittung) über 350 EUR in meine Buchhaltung buchen. Ich muss dann aber 19% MwSt. bzw. 7% MWSt. selber abführen, bekomme das aber dann wieder.
Das macht für mich als Gast aber die Buchung insgesamt um 7% bzw. 19% teurer als auf der Webseite von Airbnb angegeben.
Ich bin gespannt, was der Deutsche Hotelverband zu diesem Vorgehen sagt. Das ist absolute Wettbewerbsverzerrung.

Udo6
Level 10
Nord, Germany

@Felix487das würde ich nicht machen. MMn träfest du mit einer Zahlungsrückabwicklung den falschen, es brächte dir zusätzlichen Stress mit Airbnb und wohl irgendwann ein (teures?) Inkassoverfahren.


Warum bezieht sich dein Ärger auf Airbnb bzw woher kommt deine Erwartung, dass Airbnb hier eine Lösung herbeiführen und durchsetzen muss?

@Udo6 airbnb ist der Vermittler. Ich habe keine Rechnung und werde daher die Unterkunft gewerblich nicht abrechnen können sondern privat.

ich habe den Schaden und Airbnb hilft nicht. Was soll ich sonst machen?

Udo6
Level 10
Nord, Germany

@Felix487, als Vermittler ist Airbnb IMHO weder zuständig noch verantwortlich dafür, dass Gastgeber ihren Gästen (korrekte) Rechnungen ausstellen müssen. Das sind die Gastgeber.

 

Airbnb verpflichtet zwar ihre Gastgeber auf die Einhaltung der jeweiligen gesetzlichen und lokalen Vorschriften, aber Airbnb kann das nicht durchsetzen. Wie denn? Den Gastgeber von der Plattform schmeißen? Auch dann hättest du noch immer keine korrekte Rechnung.


Aber zurück zur Lösungssuche.
Mein Ansatz wäre: Nimm nochmals Kontakt zu deinem Gastgeber auf und setze ihm eine Frist, bis wann er dir eine korrekte Rechnung auszustellen hat. Gib ihm dabei die Infos aus deinem Telefonat mit dem Finanzamt und der umsatzsteuerrechtlichen Komponente.


Verstreicht die Frist erfolglos, dann reiche den Beleg (350€), den du von Airbnb hast, bei deiner Buchhaltung für die Reisekostenabrechnung ein. Die allermeisten Firmen können damit umgehen und akzeptieren das und erstatten ihren Mitarbeitern den vollen Betrag.


Bekommst du eine korrigierte Rechnung vom Gastgeber, dann legst du die natürlich der Reisekostenabrechnung bei.

@Till-and-Jutta0 und @Udo6 

 

Ich bin ganz bei euch.

ich sehe allerdings, das eine ordentliche Rechnung genauso zum Aufenthalt gehört, wie zB eine funktionierende Dusche.

Wenn es kein Wasser gibt und der Gastgeber das nicht angeht würde ich mich auch an Airbnb wenden.

Mir geht es doch auch nur darum, das Airbnb den Gastgeber kontaktiert und sagt das eine ordentliche Rechnung auszustellen ist. Stattdessen passiert nichts bzw. kaum etwas.

 

Was die Abrechnung an geht, @Udo6:

natürlich reicht dem Finanzamt das als Beleg. Auch könnte ich einen Eigenbeleg ausstellen. Ich kann mir dann aber die 7% USt. die nicht ausgewiesen werden über die Umsätzsteuervoranmeldung wieder holen.

das macht im Worstcase jede Übernachtung für mich und Mitarbeitende 7% teurer als auf der Seite von Airbnb angegeben. Und das unnötigerweise. Ich hoffe, ihr versteht daher meine Verärgerung. Airbnb wirbt aktuell massiv um uns Businesskunden und weckt den Eindruck, durch das Business-Portal könne man sich easy einen „Zahlungsbeleg (manchmal heißt es sogar Rechnung) downloaden. Und das ist eben nicht der Fall. Vielleicht versteht Ihr meinen Ärger jetzt ein wenig mehr.

 

Nochmal: Ihr seid bestimmt klasse Gastgeber (Habe mich hier in der Community etwas umgesehen). Und das es Gastgeber gibt die dadurch in meinen Augen dem Portal schaden (Das Internet ist voll von Beschwerden von Airbnb Businesskunden die bereits vor 10 Jahren die gleiche Problematik hatten) ist einfach mies.

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany


@Felix487  schrieb:

airbnb ist der Vermittler.

Die AGBs sagen:

Wir bieten Ihnen die Berechtigung zur Nutzung einer Plattform, auf der Mitglieder Gastgeber:innen-Services veröffentlichen, anbieten, suchen und buchen können. Wenn Mitglieder eine Buchung vornehmen bzw. bestätigen, schließen sie direkt miteinander einen Vertrag. Airbnb ist und wird keine Vertragspartei oder sonstiger Beteiligter an dem Vertragsverhältnis zwischen Mitgliedern. Airbnb handelt nicht als Vertreter für Mitglieder, außer wenn Airbnb Payments wie in den Zahlungsbedingungen angegeben als Zahlungsabwickler fungiert. Auch wenn wir intensiv daran arbeiten, unseren Mitgliedern großartige Erfahrungen bei der Nutzung der Airbnb-Plattform zu ermöglichen, können wir das Verhalten oder die Leistungsfähigkeit von Gästen und Gastgeber:innen nicht kontrollieren und garantieren nicht (i) die Existenz, Qualität, Sicherheit, Eignung oder Rechtmäßigkeit von Inseraten oder Gastgeber:innen-Services oder (ii) die Wahrheit oder Genauigkeit von Inseratsbeschreibungen, Bewertungen oder anderen Inhalten, die von Mitgliedern bereitgestellt werden. Airbnb ist nicht allgemein verpflichtet, die Nutzung der Airbnb-Plattform zu überwachen und von Mitgliedern bereitgestellte Informationen zu verifizieren. [...]

 

=> Airbnb stellt die Plattform bereit und übernimmt für uns die Zahlungsabwicklung, ist aber ansonsten draußen.

 

Sehe ich wie das lokale Anzeigenblatt. Der Herausgeber ist nicht verantwortlich für die darüber gehandelten Waren/Dienstleistungen. Wenn das gekaufte Auto Mist ist, muss ich mich an den Verkäufer wenden, nicht an das Anzeigenblatt.

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Fun Fact: Gestern bat unser Gast um eine Rechnung für seinen Auftraggeber.

 

Da ich seit meiner letzten Rechnungserstellung auf die vereinfachte Preisgestaltung umgestellt habe,  musste ich meine Vorlage ändern. Nun kopiere ich einfach den finanziellen Teil der Airbnb-Buchungsbestätigung rein, ergänze mit den für eine ordnungsgemäße Rechnung erforderlichen Angaben, dem Hinweis auf §19 USt-Gesetz (Kleinunternehmerregelung) sowie – wichtig! – dem Gastnamen und –Adresse (Meldeschein sei Dank) und dem Hinweis, dass dieser über Airbnb gebucht und bezahlt hat.

 

BerechnungBerechnung

 

Rein zur Info hefte ich die Airbnb-VAT-Invoice an.

 

Ich glaube, mehr kann ich nicht tun, was meint ihr?

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