Beherbergung in Baden-Württemberg

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Beherbergung in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg ist seit 18. Mai der Betrieb von Campingplätzen im Fall von Übernachtungen in Wohnwagen, Wohnmobilen oder festen Mietunterkünften, Wohnmobilstellplätzen sowie die Beherbergung in Ferienwohnungen und vergleichbaren Wohnungen, jeweils soweit eine Selbstversorgung ohne die Benutzung von Gemeinschaftseinrichtungen erfolgt, erlaubt.

Ab 29. Mai dürfen allgemein Beherbergungsbetriebe (somit auch Privatzimmer), Campingplätze und Wohnmobilstellplätze wieder betrieben werden.
Die Verordnungen sind nicht ganz leicht zu verstehen, da es zwei unterschiedliche gibt, nämlich die CoronaVO vom 9.5.2020, mit Änderungen vom 16.5.2020, gültig seit 18.5.2020, sowie die neue CoronaVO Beherbergungsbetriebe vom 23.5.2020. Und die zweite ergänzt die erste, so dass beide nebeneinander gelten.

 

CORONA-VO BEHERBERGUNGSBETRIEBE
 
Aus der CoronaVO Beherbergungsbetriebe ergeben sich ab 29. Mai insbesondere für Hotels, Gasthöfe und Hotels garnis (und auch für Privatzimmer) – nicht jedoch für die Betriebe, die bereits seit 18. Mai öffnen durften (z.B. Ferienwohnungen mit Selbstversorgung) – folgende wesentlichen Punkte:
  • Gäste und Gastgeber dürfen keine Symptome einer Atemwegserkrankung aufweisen oder keine erhöhte Temperatur, und sie dürfen in den letzten 14 Tagen zu keiner mit SARS-CoV-2 infizierten Person gestanden haben.
  • Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) beim Empfang (oder gleichwertiger baulicher Schutz), in Fluren und Treppenhäusern für Gäste und Gastgeber vorgeschrieben. Darüber hinaus müssen Gastgeber beim Gästekontakt eine MNB tragen.
  • Von allen Gästen Name, Datum, Aufenthaltsdauer und Adresse oder Telefonnummer vier Wochen speichern (zusätzlich zu den Meldescheinen).
  • Mindestabstand 1,5 m.
  • Ein Gästezimmer darf nur von max. 5 Personen gemeinsam benutzt werden, außer bei Verwandtschaft in gerader Linie, Geschwister und deren Nachkommen oder Personen dem eigenen Haushalt angehörend.
  • Vor Betreten der Einrichtung Pflicht zum Händewaschen oder Desinfektion.
  • Berührflächen sind regelmäßig zu reinigen.
  • Textilien, die in Kontakt mit den Gästen eingesetzt werden, sind nach jedem Gast auszutauschen. Davon umfasst sind insbesondere Handtücher, Bettwäsche und Tagesdecken. (also weg mit den Sofakissen).
  • Küchenutensilien in die Spülmaschine bei 60 Grad, ersatzweise Handspülen bei niedrigeren Temperaturen aber mit mehr Wasser und längerer Verweildauer.
  • Alle Durchlüftungsmöglichkeiten nutzen.
  • Zahlung möglichst bargeldlos.
  • Information der Gäste und Gastgeber, ggf. Schulung (bei Angestellten).

     

    CORONA-VO

      

    Die Betriebe, welche seit 18. Mai öffnen durften (z.B. Ferienwohnungen mit Selbstversorgung, müssen nach wie vor die in der CoronaVO festgelegten Punkte beachten. Das betrifft hauptsächlich den Punkt, dass sich (außerhalb des öffentlichen Raumes) max. 5 Personen versammeln dürfen, außer bei Verwandtschaft in gerader Linie, Geschwister und deren Nachkommen oder Personen dem eigenen Haushalt angehörend.
    Bitte auch beachten, dass die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum (also z.B. auf der Straße/Parkplatz vor der Unterkunft) weiterhin gelten! Das heißt, der Aufenthalt ist nur alleine oder im Kreis der Angehörigen des eigenen sowie eines weiteren Haushalts gestattet.
    Reisen also Angehörige zweier Haushalte an, darf der Gastgeber (als Angehöriger eines dritten Haushalts) nicht beim Kofferausladen helfen. Sonst droht ein Bußgeld von 200 € pro Person.

     

    LINKS ZU DEN VERORDNUNGEN
    CoronaVO Beherbergungsbetriebe vom 23.5.2020:
31 Antworten 31

Dann muesste ich auch die eingebauten Rollos nach der letzten Nacht komplett ausbauen und irgendwie reinigen.

 

Wieder ein Grund mehr, die Gaeste in Zukunft auf der Strasse schlafen zu lassen.

Lisa1
Level 10
Düsseldorf, Germany

Hallo nach langer Abwesenheit,

mittlerweile bin ich wieder fit, wenn man von nun fehlender Kondition mal absieht. Und nein, Corona hatte ich nicht, aber genug anderes.

Mein Inserat habe ich erstmal bis Dezember gesperrt, da ich nach sechsmonatiger Krankheitstournee keine Lust habe, mich mit irgendetwas von irgendwem anstecken zu lassen.

Aber habe noch eine Buchung für Juli von anderer Seite, die ich wahrnehmen werde.

Daher habe ich mich, wie @Till-and-Jutta0  hier mit den Vorschriften für NRW auseinandergesetzt. Es sind fast identische Punkte, nur dass wir im Eingangsbereich einen Händedesinfektionsspender aufstellen müssen ( Möglichkeit zum Händewaschen reicht nicht). 
Neben dem geforderten Ausräumen unnötiger Einrichtungsgegenstände und Textilien,  unterliegen Zeitschriftenauslagen, Kugelschreiber u.ä. ( Spiele, Infobroschüren...) einem strengen Hygieneschutz und müssen regelmäßig gereinigt werden

... und noch ein paar Kleinigkeiten. 
Ich werde es mit dieser einen Buchung für dieses Jahr genug sein lassen und danach entscheiden, ob ich überhaupt weitermachen möchte.
Bisher habe ich es (abgesehen von dem zusätzlichen Verdienst) hauptsächlich aus und mit Spaß und Interesse am Kennenlernen von Menschen und Kulturen aus aller Welt gemacht, was auch mit wunderbaren Erfahrungen und Bekanntschaften belohnt wurde. Jetzt sind zehn Jahre vergangen, ich bin inzwischen Oma geworden und spiele lieber mit den Enkeln als mit Putzeimern und Waschmaschinen. ;-))) 

Mal schauen, ob es sich noch mal ändert.

 

Anna
Community Manager
Community Manager
London, United Kingdom

@Lisa1 schön, dass es dir wieder gut geht und dass du wieder im CC bist! 

                             

 

Vielen Dank für die gemeinsame Zeit im Community Center! Begrüßt die neue Community Managerin Juliane HIER.  Klickt HIER, um eine Unterhaltung mit anderen Mitgliedern zu beginnen. 

Gabi37
Level 10
Germany

@Lisa1

schön wieder was von Dir zu hören!

Veronica-and-Richard0
Level 10
Lebach, Germany

Vera war heute zum ersten mal seit langer Zeit in Muenchen und hat erzaehlt,

dass sowohl am Hauptbahnhof als auch Bushaltestellen die Polizei Personen ohne Masken festgenommen hat.

Gabi37
Level 10
Germany

@Till-and-Jutta0 

 

auf jeden Fall immer waschen, vor allem nachdem es in letzter Zeit vermehrt Fälle gibt, wo der Duschvorhang zu social distancing Zwecken missbraucht wird:

 

https://www.infranken.de/ueberregional/ausland/corona-idee-dieser-duschvorhang-ruehrt-zu-traenen;art...

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

Wenn ich alle eure Beiträge zu den Hygienemassnahmen in all den  Threads lese, sollte ich eigentlich überhaupt mit dem Vermieten aufhören.  Es ist eine Wohnung mit allem Inventar, die kann ich ja nicht völlig ausräumen. Wir haben Vorhänge, Teppich, Polstermöbel, Bücher, Spielzeug, Spiele, das komplette Kücheninventar, wie soll man das alles desinfizieren???? 

Seit ihr euch sicher dass das alle Gastgeber - wo auch immer -  die Hygienebestimmungen alle so einhalten werden?   Da habe ich meine Zweifel.

@Monika--Elisabeth0  genau das denke ich mir auch. Und dann gehen die (spanischen) Gäste zum Strand und küssen und umarmen jeden den sie treffen. Das ist doch fustrierend.

 

 

@Ilona18  das geht so.. sie feiern am Strand , lassen es krachen und trinken Sekt aus einer Flasche und wenn sie dann krank werden sagen sie dass sie sich bei Dir angesteckt haben... 😄

Patricia741
Level 10
Rösrath, Germany

@Lisa1    schön von dir zu lesen!!

Welche VO für NRW hast du gefunden. Bei meiner Suche in https://www.land.nrw/corona war ich nicht fündig. Danke für einen Tipp.

Lisa1
Level 10
Düsseldorf, Germany

Sorry @Patricia741 , ich habe so selten ins CC geschaut, dass ich die Frage erst jetzt gesehen habe. Wir haben einfach bei der Stadt Düsseldorf angerufen und nachgefragt. Daraufhin wurden uns die Bestimmungen per mail zugeschickt. Leider war da keine Quelle angegeben.

Patricia741
Level 10
Rösrath, Germany

@Till-and-Jutta0    könnten wir deine/ eure  Überschrift erweitern auf Beherbergung in BW und andere Länder.
Vllt stellt ja der ein oder andere Host die relevanten Links,  § und VO für sein Bundesland ein.

Bayern @Veronica-and-Richard0 , Hamburg @Sabine-Ingrid0 ,   @all

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany


@Patricia741  schrieb:

@Till-and-Jutta0    könnten wir deine/ eure  Überschrift erweitern auf Beherbergung in BW und andere Länder.


Nein, keine gute Idee. Wenn alle Hygienekonzepte für die deutschen und österreichischen Bundesländer und die Schweizer Kantone in einem Thread diskutiert werden, findet keiner mehr was.

 

Bislang gibt es einen Beitrag für Bayern, und einen Link für NRW. Sollte nicht verwässert werden.

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Airbnb plant, eine entsprechende Übersicht über die geltenden Vorschriften zu veröffentlichen.

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