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Ich hoffe ich bekomme von hier aus Hilfe. Nach mehreren Tickets, vielen Anrufen und sehr viel Geduld bin ich echt Ratlos. Zu ...
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Ich möchte darüber berichten dass meine sehr objektive Bewertung für ein Apartement willkürlich gelöscht wurde wegen angeblichem Verstoss gegen die Bewertungsrichtlinien. Es begann damit dass die Vermieterin zusätzliche Gebühren beim check-in verlangt hat in Höhe von 5 Euro pro Person und pro Tag für WASSER. Diese Gebühren waren entgegen der Vorschriften von Airbnb bei der Buchung nicht in der Preisübersicht und auch nicht in den Gesamtkosten aufgetaucht. In der Beschreibung zur Wohnung stand es zwar in den "Hausregeln", allerdings rechnet man nicht mit zusätzlichen Gebühren bei den Hausregeln. In meiner Bewertung habe ich nun darüber berichtet und auch über eine gefährliche Treppe mit sehr baufälligem Geländer welche über Felsen zum Meer hinunter führt. Die Vermieterin kümmert sich hier nicht um Ihre Verkehrssicherungspflicht und riskiert dadurch sehr viel. Diese Hinweise waren offensichtlich nicht erwünscht. Sehr willkürlich wurde nun behauptet, dass die Bewertung gegen die Richtlinien verstösst. Obwohl mir telefonisch ein Mitarbeiter versichert hatte, dass absolut kein Verstoss erkennbar wäre kam es dennoch zur endgültigen Löschung. Ich empfinde diese Vorgehensweise als eine reine Farce gegenüber dem Kunden und auch gegenüber weiteren Gästen die sich im Vorwege kein klares Bild über das Mietobjekt machen können. Grüße Stefan
Hallo @Stefan4508 ,
nachdem du von Deinem Erfolg berichten konntest, haben wir uns das mal angeschaut. Vorab stimmen wir Dir vollumfänglich zu, dass das Geschäftsgebaren Deiner Gastgeberin in Bezug aus das Wassergeld in keinster Weise mit den Airbnb-Richtlinien übereinstimmt.
Nun meine Fragen wären:
-Hast du das Inserat gemeldet (da weiterhin gegen die Richtlinien verstoßen wird)?
-Hast du Dich bei Ankunft mit dem Support in Verbindung gesetzt (Aircover)?
- Warum hast du bezahlt, bzw. hast du die Gebühren zurückgefordert?
Ergänzend möchte wir Erwähnen, dass Bewertungen immer subjektiv sind, wie Deine auch. Ebenso ist eine Löschung oder nicht Löschung von Bewertungen kann nicht willkürlich sein! Diese wird ausführlich in den Airbnb-Richtlinien beschrieben, welche du durch Deine Anmeldung sowie der Buchung bestätigt hast.
Ebenso die von Dir erwähnte Verkehrssicherungspflicht sehen wir als bedenklich und äußerst subjektiv an! Zum ein fehlt Dir jeglicher Beweis, ob, wann und vom wem die Gastgeberin dieser Pflicht nachgekommen ist. Zum anderen, ob du überhaupt über die entsprechenden Qualifikationen verfügst, dieses Objektv zu beurteilen zu können.
Zu dem Thema Gebühren müssen wir auch widersprechen, da sehr wohl Gastgeber im Inserat oder Hausordnung zusätzlich Gebühren gemäß Airbnb-Richtlinien erheben dürfen (dazu können zählen z.B. WLan-Gebühren, Kurtaxe, Netflix, Waschmaschine,Parkplatz,u.v.m)
allerdings gehört Wassergeld definitiv nicht dazu.
Nun hast du eine negative 3 Sterne Bewertung abgegeben war dieses nur das Wassergeld und die Stufen zum Meer? War die Unterkunft genauso wie auf den Fotos ersichtlich? War die Beschreibung exakt wie vorgefunden? ... Dann hat die gesamte Unterkunft bzw. Aufenthalt 4 oder 5 Sterne verdient.Haben alle elektrischen Angeboten Geräte funktioniert, da zuvor ein Gast dieses bereits negativ erwähnt hatte?
Dann gibt es nur noch die Möglichkeit die 5 Unterkategorien zwischen 1 und 5 Sternen zu bewerten. Laut Inserat ist die Lage gut beschrieben und vorab bekannt, somit 5 Sterne. Analog sollten dann die weiteren objektiv bewertet werden.
Viel zu oft verwechseln Gäste die 5* Bewertung mit einem 5* Hotel. Bewerten dann einwandfreie Unterkünfte unwissentlich schlechter, da sich niemand die Bewertungsrichtlinien richtig durchgelesen hat, oder die gestellten Fragen einfach nicht verstehen. Das ist natürlich bei Dir nicht der Fall, da du ein erfahrener Gast bist und schon viele Buchungen hattest.
Airbnb prüft auch selbstverständlich "Rachebewertungen" , welche leider viel zu oft nicht gelöcht werden.
Allerdings haben wir bei der Sicherheit bedenken, da keine Kohlenmonoxid-Melder in der Unterkunft vorhanden sind und die Gastgeberin dieses für nicht erforderlich hält. Das sehen wir als äußerst bedenklich an, da ein Kamin und ein Gasherde betrieben wird.
Wie bereits von Dir erwähnt sind Deine Erfahrung mit diesem Host sehr hilfreich für die Community, bedauerlicherweise hatte zuvor schon ein weiterer Gast ähnliche Erfahrungen gemacht.
Vielen Dank für Deinen Beitrag @Stefan4508 und wünschen Dir zukünftig unbeschwerte Aufenthalte bei weiteren tollen Host bei Airbnb
LG Brigitte und Michael
So, nun kann ich mit etwas Ausdauer doch noch ein gutes Ergebnis melden. Meine Bewertung wurde nochmals überprüft und es wurde kein Verstoss gegen die Richtlinien gefunden, die Bewertung wurde veröffentlich und als sehr hilfreich für die Community bezeichnet. Grüße Stefan
Hallo @Stefan4508 ,
nachdem du von Deinem Erfolg berichten konntest, haben wir uns das mal angeschaut. Vorab stimmen wir Dir vollumfänglich zu, dass das Geschäftsgebaren Deiner Gastgeberin in Bezug aus das Wassergeld in keinster Weise mit den Airbnb-Richtlinien übereinstimmt.
Nun meine Fragen wären:
-Hast du das Inserat gemeldet (da weiterhin gegen die Richtlinien verstoßen wird)?
-Hast du Dich bei Ankunft mit dem Support in Verbindung gesetzt (Aircover)?
- Warum hast du bezahlt, bzw. hast du die Gebühren zurückgefordert?
Ergänzend möchte wir Erwähnen, dass Bewertungen immer subjektiv sind, wie Deine auch. Ebenso ist eine Löschung oder nicht Löschung von Bewertungen kann nicht willkürlich sein! Diese wird ausführlich in den Airbnb-Richtlinien beschrieben, welche du durch Deine Anmeldung sowie der Buchung bestätigt hast.
Ebenso die von Dir erwähnte Verkehrssicherungspflicht sehen wir als bedenklich und äußerst subjektiv an! Zum ein fehlt Dir jeglicher Beweis, ob, wann und vom wem die Gastgeberin dieser Pflicht nachgekommen ist. Zum anderen, ob du überhaupt über die entsprechenden Qualifikationen verfügst, dieses Objektv zu beurteilen zu können.
Zu dem Thema Gebühren müssen wir auch widersprechen, da sehr wohl Gastgeber im Inserat oder Hausordnung zusätzlich Gebühren gemäß Airbnb-Richtlinien erheben dürfen (dazu können zählen z.B. WLan-Gebühren, Kurtaxe, Netflix, Waschmaschine,Parkplatz,u.v.m)
allerdings gehört Wassergeld definitiv nicht dazu.
Nun hast du eine negative 3 Sterne Bewertung abgegeben war dieses nur das Wassergeld und die Stufen zum Meer? War die Unterkunft genauso wie auf den Fotos ersichtlich? War die Beschreibung exakt wie vorgefunden? ... Dann hat die gesamte Unterkunft bzw. Aufenthalt 4 oder 5 Sterne verdient.Haben alle elektrischen Angeboten Geräte funktioniert, da zuvor ein Gast dieses bereits negativ erwähnt hatte?
Dann gibt es nur noch die Möglichkeit die 5 Unterkategorien zwischen 1 und 5 Sternen zu bewerten. Laut Inserat ist die Lage gut beschrieben und vorab bekannt, somit 5 Sterne. Analog sollten dann die weiteren objektiv bewertet werden.
Viel zu oft verwechseln Gäste die 5* Bewertung mit einem 5* Hotel. Bewerten dann einwandfreie Unterkünfte unwissentlich schlechter, da sich niemand die Bewertungsrichtlinien richtig durchgelesen hat, oder die gestellten Fragen einfach nicht verstehen. Das ist natürlich bei Dir nicht der Fall, da du ein erfahrener Gast bist und schon viele Buchungen hattest.
Airbnb prüft auch selbstverständlich "Rachebewertungen" , welche leider viel zu oft nicht gelöcht werden.
Allerdings haben wir bei der Sicherheit bedenken, da keine Kohlenmonoxid-Melder in der Unterkunft vorhanden sind und die Gastgeberin dieses für nicht erforderlich hält. Das sehen wir als äußerst bedenklich an, da ein Kamin und ein Gasherde betrieben wird.
Wie bereits von Dir erwähnt sind Deine Erfahrung mit diesem Host sehr hilfreich für die Community, bedauerlicherweise hatte zuvor schon ein weiterer Gast ähnliche Erfahrungen gemacht.
Vielen Dank für Deinen Beitrag @Stefan4508 und wünschen Dir zukünftig unbeschwerte Aufenthalte bei weiteren tollen Host bei Airbnb
LG Brigitte und Michael
Hallo Brigitte und Michael, vielen Dank für eure Nachricht.
Um die Fragen zu beantworten: Ja, die Anzeige wurde gemeldet über die "Melden"-Funktion sowie auch in einem Telefonat mit einem Mitarbeiter von Airbnb wurde ausführlich darüber gesprochen. Hierzu schaut gerne einmal in die eigenen Vorgaben von Airbnb hier:
https://www.airbnb.de/help/article/251 und hier:
https://www.airbnb.de/help/article/2827
Da steht es sehr deutlich, dass man sich als Gast keine Sorgen zu machen braucht, da sämtliche Kosten in der Beschreibung UND auch in der Preisübersicht vor Buchung angezeigt werden MÜSSEN. Im Telefonat wurde mir mitgeteilt, dass dies jedoch aus technischen Gründen nicht immer möglich sei. Ob es in diesem Fall aus technischen Gründen nicht möglich IST, wurde nicht geprüft. Zugesagt wurde mir jedoch, dass die Vermieterin Sonia hierzu einen "Hinweis" bekommt mit der Bitte diese Kosten direkt in Ihre Kalkulation mit einzupflegen. Das scheint bisher nicht umgesetzt worden zu sein. Ich habe mich vor der Reise / vor Ankunft bereits mit Airbnb in Verbindung gesetzt da wir gemäß Rücksprache mit der Vermieterin nach 19 Uhr anreisen konnten und durch ein Schlüsseldepot ("Self-check-in") Zugang zur Wohnung bekommen sollten. Entsprechend hatte die Vermieterin dann 3 Tage vor Anreise eine Überweisung der zusätzlichen 100 Euro gefordert. Von Airbnb erhielt ich die Auskunft dass dies völlig rechtens sei, da diese Kosten schließlich in den "Hausregeln" beschrieben waren. Mittlerweile (nachträglich) gibt es noch einen zusätzlichen Hinweis in der Beschreibung der Unterkunft. Nachdem ich bereits die Überweisung ausgeführt hatte (Stornierung kostenfrei war nicht mehr möglich) erhielt ich auf nochmalige Nachfrage den Hinweis, dass ich doch ausschließlich über Airbnb die Zahlung einleiten sollte, das war jedoch schon Tage später und dan nicht mehr hilfreich. Warum ich bezahlt habe? Weil sonst mein Urlaub nicht mehr möglich gewesen wäre, wir wären nicht ins Haus gekommen. Zur Verkehrssicherungspflicht als Betreiber einer baulichen Anlage kann ich als Bauingenieur schon etwas Objektives beitragen, dazu werde ich hier jedoch keinen Vortrag halten, nur soviel, als gewerblicher Betreiber einer baulichen Anlage (Vermieter) sind die Anforderungen noch eine Stufe schärfer. Es ist mir wichtig, dass die tatsächlichen Probleme auch angesprochen werden, das muss möglich sein und da halte ich mich auch nicht zurück. Es ist nun öffentlich beschrieben und das kann nicht ignoriert werden. Die Treppe zum Meer über die Felsen ist eine Katastrophe und das Zeugs von einem "Geländer" oder einer Absturzsicherung weit entfernt auch wenn es sich in Südeuropa befindet. die Europäische Gesetzgebung und Nomenklatur ist da maßgebend. Meine schriftliche Bewertung wäre tatsächlich deutlich umfangreicher ausgefallen wenn die Beschränkung auf eine bestimmte Anzahl von Zeichen nicht ausgeschöpft gewesen wäre. An der Schreibweise mit Abkürzungen merkt man schon etwas die Not hierbei die wichtigsten Punkte zu erwähnen. Ich finde 3 Sterne sind nicht negativ sondern eher neutral. Ein oder zwei Sterne sind eher negativ und 4 oder 5 Sterne eher positiv. Ihr solltet auch einmal lesen welche Bewertung der vorletzte Gast (Hans-Georg) von Sonia bekommen hat, das sehe ich als stark beleidigend von der Vermieterin. Meine Einstellung ist eher dahingehend, wenn Du nichts positives zu sagen hast, dann sage lieber nichts. Es hört aber da auf, wenn ein System erkennbar ist und der Meinung bin ich hierbei. Von einer Rachebewertung halte ich gar nichts und das würde ich auch nicht tun, die Dinge werden aber beim Namen genannt. Richtig, es gibt einen Kamin und dafür war sogar kostenlos Holz verfügbar bereitgestellt (haben wir nicht genutzt) und auch der Gasherd hat gut funktioniert, jedoch gibt es keinen Kohlenmonoxid-Melder.
Danke nochmals und Grüße nach Willich (da war ich schon als Bauing tätig)