Und viel schlimmer: selbst wenn die Zahlung erfolgt, ist es wahrscheinlich im Januar 2021.
Und zu diesem Zeitpunkt ist die Aussetzung der Insolvenzanmeldungspflicht ausgelaufen,
d. h. Anfang Januar muessten viele Betriebe wegen Ueberschuldung Insolvenz beantragen.
Dies kam im heutigen ETL Adhoga Webinar (8.12.2020) "Stoerung der Geschaeftsgrundlage" u. a. zur Sprache.
Und z. B.:
Urteile zu Miete (Hotel, Gaststaette, ...), wenn coronabedingt (staatlich verordnet);
kann diese Miete herabgesetzt werden (bis auf 0)?
Unterschiedliche Urteile der Landgerichte:
LG Muenchen 1: ja (Mangel der Mietsache), dafuer kann der Mieter nichts
Dagegen andere LG: Nichtbenutzung ist das Problem des Mieters
Ich glaube das Verhaeltnis der diametral gegensaetzlichen Urteile stand 5 zu 5.
Hoehe Instanzentscheidungen gibt es noch nicht.