Corona Novemberhilfe und Airbnb

Martin3324
Level 2
A, Germany

Corona Novemberhilfe und Airbnb

Hallo zusammen

Wie viele andere Gastgeber auch haben wir erheblich weniger Gästebuchungen dieses Jahr infolge staatlicher Beschränkungen und Verboten.

Im Rahmen der nun anlaufenden "Novemberhilfe" sind auch Beherbergungsbetriebe grundsätzlich antragsberechtigt.

Hat jemand eine Ahnung, ob wir als nebenberufliche "Beherberger" Umsatzausfälle geltend machen können?  

LG Martin

61 Antworten 61

@Wolfgang12: ok, vielleicht hatte ich die Details nicht genau im Kopf.

tatsaechlich wird im Internet auch bei Steuerschulden oft von Verjaehrung gesprochen.

 

Allerdings wenn zu Steuerstraftaten kam.

 

Aus

 

https://www.heckmann.net/steuerschulden-privatinsolvenz/

 

"Am 01.07.2014 ist eine ganz erhebliche Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Steuerschulden unterliegen nun nicht mehr der Restschuldbefreiung, wenn diese aus einer sogenannten Steuerstraftat hervorgegangen sind. Wurde der Steuerschuldner also zum Beispiel wegen Steuerhinterziehung, Steuerhehlerei oder dem gewerbsmäßigen, gewaltsamen und bandenmäßigen Schmuggel zu einer Steuerstraftat verurteilt, sind die Forderungen des Finanzamts von der Restschuldbefreiung ausgenommen! Ebenfalls ausgeschlossen ist die Restschuldbefreiung durch die Privatinsolvenz, wenn innterhalb der letzten drei Jahre vor dem Insolvenzantrag eine der Steuererklärungen falsch oder unvollständig waren. Liegt keine rechtskräftige Verurteilung im Zusammenhang mit einer Steuerstraftat vor, können die Steuerschulden im Privatinsolvenzverfahren erlassen werden. Die Wohlverhaltensphase wurde durch die Insolvenzrechtsreform auf drei Jahre verkürzt!"

Veronica-and-Richard0
Level 10
Lebach, Germany

Aus einer Mail des VGSD zum Thema "unsere Bundestagspetition vor dem Ausschuss - Streitgespraech mit dem fuer Coronahilfen zustaendigen Staatssekretaer"

 

"am Montag dieser Woche fand - nach mehr als fünf Monaten Wartezeit - die Anhörung zu unserer Bundestagspetition - Verlängerung und rechtssichere Ausgestaltung von Soforthilfen für Selbststaendige (PDF) statt. Im Juni hatten fast 60.000 Selbstständige die Petition mitgezeichnet.

 

Von Regierungsseite war aus dem Bundeswirtschaftsministerium der für die Corona-Hilfen zuständige parlamentarische Staatssekretär Thomas Bareiß per Video zugeschaltet.

 

VGSD-Vorstand und Petent Andreas Lutz hielt ein fünfminütiges Eingangsstatement, in dem er quasi im Zeitraffer erklärte, warum die bisherigen Hilfen bei den Betroffenen nicht ankamen und was man nun tun sollte, um wirksam zu helfen. Darauf folgte eine Fragerunde, bei der jede Fraktion Fragen an Andreas und/oder den Staatssekretär stellte.

 

Staatssekretär Bareiß forderte die Selbstständigen immer wieder auf, die Grundsicherung zu beantragen.


In fast jeder seiner Antworten verteidigte Thomas Bareiß, dass die von Corona betroffenen Selbstständigen für ihre Lebenshaltung auf Hartz IV verwiesen werden. Ihm sei bewusst, dass wir uns in einer Notsituation befänden. Deshalb sei es ihm ein Anliegen gewesen, die Antragstellung wesentlich zu vereinfachen. Jeder könne Grundsicherung beantragen. Wenn die klaren Anweisungen des Ministeriums von Sachbearbeitern bei Jobcentern nicht umgesetzt würden, dann sollten wir ihm solche Einzelfälle melden: „Wir möchten das ganz klar verfolgen.“

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