Corona (was sonst?)

Andreas485
Level 6
Konstanz, Germany

Corona (was sonst?)

Hallo zusammen, 

um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und sich und andere zu schützen appelliert die deutsche Regierung nun an jeden Einzelnen, auf sämtliche sozialen Kontakte soweit wie möglich zu verzichten (Pressekonferenz 12.3.20).

Wir vermieten 3 Unterkünfte auf unserem Grundstück und sind bis einschließlich August so gut wie ausgebucht. 

Noch gelten für Deutschland laut airbnb keine besonderen Stornierungsbedingungen, sodass ich bei Stornierung meinen Superhost-Status verlieren würde. Mal angenommen, ich storniere nun mehrere Buchungen, passiert mir dann sonst noch irgendwas? 

 

Viele Grüße Andreas 

9 Antworten 9
Gabi37
Level 10
Germany

@Andreas485 

bei Stornierung durch den Gastgeber, die nicht auf aussergewöhnliche Umstände zurückzuführen sind, wird eine Strafgebühr fällig:

https://www.airbnb.de/help/article/990/ich-bin-gastgeber-mit-welchen-sanktionen-muss-ich-rechnen-wen...

Ilona18
Level 10
Torremolinos, Spain

@Andreas485 

 

https://de.airbnb.com/help/article/2701/coronavirus%C2%A0-wichtige-informationen-und-richtlinien-f%C...

 

Airnb sagt dort auch: "Mit Blick auf die weitere Entwicklung der Lage werden wir diese Richtlinien laufend prüfen und gegebenenfalls aktualisieren."

 

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Andreas485, die Stornierungen werden schon kommen.  Wir sind auch bis Herbst ausgebucht und jetzt hatten wir 3 Stornierungen (bis Anfang Mai).  Solange es nicht um ein Privatzimmer in der eigenen Wohnung geht würde ich nicht von mir aus aktiv werden.

Privatzimmer würde ich, egal mit welchen Konsequenzen, schon zu meiner eigenen Sicherheit wegen, selbst stornieren.

seh ich auch so

Andreas485
Level 6
Konstanz, Germany

Vielen Dank für die Antworten. Dann bleibt wohl erst mal nichts anderes übrig als abzuwarten. 

Mir ist schon klar, dass airbnb diese Sonderregelungen immer wieder aktualisiert. Wenn sie das wie bisher geschehen allerdings erst dann machen, wenn es so weit wie in China, Südkorea oder Italien gekommen ist (und damit ja eigentlich schon zu spät ist), fände ich das schon ziemlich verantwortungslos. 

Marion53
Level 6
Ravensburg, Germany

hallo Andreas, ich habe jetzt immer den als nächstes anreisenden Gästen geschrieben wie sie das sehen und auch gleich gefragt wo sie so in letzter Zeit waren. Die meisten haben gleich gefragt ob es ok wäre zu stornieren und ich habe sie darin bekräftigt. Wer meinen Hinweis nicht versteht dem sage ich gleich dass ich die Anreise für problematisch halte und die stornieren dann auch gleich. Ich sage ihnen dass ich gehört habe dass die Behörde meiner Gebietes eine komplettes Verbot der Vermietungen, betreffend Gaststätten, Hotels und Ferienwohnungen plant, was übrigens tatsächlich in der Überprüfung ist. 

Geld verdienen hin oder her, wir sollen und müssen uns jetzt alle zurücknehmen und dabei helfen die Ausbreitung dieser Seuche zu verhindern und das mache ich jetzt ganz konsequent und trotzdem möchte ich meinen Status behalten. 

Mika8
Level 10
Zürich, Switzerland

 

@Andreas485... man kann lediglich den Gast fragen, ob er bereit ist zu canceln.

Gäste können unter Bezug auf COVID-19 um Stornierung anfragen und dann fallen KEINE Sanktionen für den Gastgeber an, wenn er diese Stornierungsanfrage annimmt (normalerweise fallen Sanktionen an, wenn meine eine Stornierungsanfrage des Gastes bestätigt, die gleichen, wie wenn man als Gastgeber stornieren würde).

 

Ob dies für alle Gäste verfügbar ist, kann ich natürlich nicht beantworten, aber ich habe soeben eine solche Anfrage erhalten (Buchung eines Gastes aus Dresden, mit Buchung Anfang April).

 

 

covid.png

 

Zwei Anmerkungen dazu..

 

.. nicht wie 'üblicherweise' braucht man hier nicht einmal innerhalb 24 Stunden zu reagieren (diese Handhabung wäre auch bei der üblichen Stornierungsanfrage seitesns des Gastes erwünscht, aber dort wird (oder evtl. auch wurde) nach Ablauf der 24 Stunden ohne Reaktion des Gastgebers die Stornierung gewährt und dem Gastgeber die Sanktionen auferlegt).

 

.. sowie, die Gebühren von airbnb erhält der Gast in Form eines airbnb-Reiseguthabens. Wieso können nicht auch wir wählen, ob wir die Rückerstattung 'lediglich' in Form eines Guthabens gewähren wollen?

 

Kornelia3
Level 3
Wunstorf, Germany

Hallo ,

bei mir gehen Stornierungenen ein ohne Grund. Bei Gästen aus dem Ausland verstehe ich das , aber innerhalb von Deutschland muss man jetzt nicht den Urlaub stornieren. Ich vermiete Fewo`s, wo die Gäste unter sich sind, wie zu Hause. Auch kann jeder eine Reiserücktrittversicherung für den Fall einer Erkrankung abschliessen. Lt.airbnb kann ich den Gästen nur stornieren, wenn ich selber oder meine Familie an Corona erkrankt bin. aber Gäste können jetzt stornieren auch ohne Infektion.

 

@Kornelia3 

"aber Gäste können jetzt stornieren auch ohne Infektion."

 

Ich finde das richtig, dass die Gäste das können. Restaurants usw. haben geschlossen. Das ist doch kein Urlaub mehr. Schwimmbäder zu, nur wandern ist eben auch nicht jedermanns Sache. Ganz davon abgesehen, dass man nicht weiß, was für Viren der Vorgänger in der Wohnung zurück gelassen hat. Ich würde auch stornieren.

Nach dem Auszug des Gastes wirst Du evtl. geschädigt durch Viren....

 

Es geht doch hier primär darum, dass Covid-19 sich nicht weiter ausbreitet. Die Ansteckungskette muss gestoppt werden! Da müssen jetzt alle durch.

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