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Hallo Ihr alle hier! Gibt es jemand deutschsprachigen, der auch in Spanien über airbnb vermietet? Bin gerade am Verzweifeln beim Versuch, bei den spanischen Behörden herauszufinden, wie das Vermieten in Spanien legal funktioniert. Bekomme ständig andere, zum Teil sich völlig widersprechende Auskünfte. Hat da jemand schon Erfahrung, wäre sehr froh über eine Antwort! Monika
@Monika83 Ja, die liebe Anja. Die findet diesen Thread bestimmt ganz schnell. 😉
ja ich spreche und schreibe deutsch
Ich kopiere @Anja236 mal hier rein, damit sie diese Diskussion schneller findet.
Da dass auch jede Stadt, jedes Dorf anders handhabt, solltest du auf das Ajuntamento (Büregrmeisteramt, Rathaus) deines Ortes gehen und dort nachfragen. Hier bei uns gibt es z.B. die Unterscheidung von Langzeitvermietung und rein touristischer Vermietung von bis zu max. 30 Tagen. Mir wurde vom Ajuntamento ein Informationspapier ausgehändigt auf dem dann genau beschrieben ist, was du beim Ajuntamento alles an Papieren einreichen musst, um die Vermietung deines Objektes zu legalisieren (z.B. Nachweis, dass du Eigentümer der Immobilie bist). Bei uns kommt dann ein Offizieller vorbei, der das zu vermietende Objekt abnimmt und du damit eine Lizensnummer erhälst, die du dann im Inserat aufführen kannst und damit bist du dann legal. Je nach Ort fallen dann halt Extraabgaben (Kurtaxe oder wie immer sie es auch benennen) an den Ort an.
Vielleicht kann @Ilona noch weiter ausführen!?
Hilft dir das schon weiter?
Auf jeden Fall auf das Ajuntamento gehen, die erklären dir dann schon, wie du weiter vorgehen musst.
Vielen Dank Anja und Paul für die schnelle Antwort! Ja, auf dem Ajuntamiento war ich schon (mehrmals), nach sehr widersprüchlichen Auskünften, je nach gefragter Person, wurden mir einige Formulare zugestellt. Die Schwierigkeit sei, dass mein Mann und ich auch in dem Haus wohnen, in dem wir Zimmer anbieten möchten, deshalb sei es anders als bei einer "casa rural", die eine reine Ferienunterkunft ist. Doch könnte ich jetzt mit der Erfüllung einiger Auflagen (was mindestens ca. 1000 € kosten würde) den offiziellen Touristikunterkunftstatus erwerben. Dadurch würde ich aber ein Gewerbe gründen nach Auskunft unseres Steuerberaters und müsste dann wiederum alle dafür erforderlichen Bestimmungen erfüllen. Eigentlich wollte ich doch nur vorübergehend zwei bis drei Zimmer in unserem sehr grossen Haus anbieten, da mir die airbnb - Idee sehr gut gefällt, und kein Hotelgewerbe gründen.
Gehört Castellciutat noch zu Katalunia? Es ist natürlich traurig, wenn man auf dem gleichen Amt unterschiedlich Auskünfte bekommt...Aber was soll ich sagen, wundert mich nicht wirklich....
Bei uns ist es auch so, dass wir im Haus oben wohnen und das zu vermietende Apartment unten ist.
Aber wenn du schon euren (spanischen ?) Steuerberater dazu befragt hast, der müsste sich doch mit der Vorgehensweise eigentlich auch auskennen.
Ich schicke dir gleich mal eine private Nachricht. Weisst du wie du die öffnest? Musst du dich, wenn du hier auf der Community-Seite bist oben rechts einloggen, dann gehst du auf dein Profilbild auch oben rechts und dann siehst du den Posteingang. Da drauf klicken und dann kannst du meine persönliche Nachricht lesen.
Hallo Monika,
ich kann Deine Frustration verstehen. Ich habe derzeit das gleiche Problem. Ich möchte einen Wohnbereich (Küche, Bad, Schlafzimmer) in unserem Haus vermieten. Auch wir wohnen in dem Haus und wollen eben nur ein für sich abgeschlossenes Apartment legal in diesem Haus vermieten. Das gestaltet sich an der Costa Blanca/Gemeinde Alicante sehr schwierig. Für die offizielle Anmeldung der Wohnung bei der Generalitat Valencia benötige ich laut Formular (von der Webseite der Tourismusbehörde) eine 'Licencia/s de ocupación de la/s vivienda/s'. Diese besitze ich nicht. Ich muss dies bei unserem Ajuntamiento anfordern. Dazu musste ich ein weiteres Formular ausfüllen. Und zwar 'Solicitud de Licencia Municipal de Ocupación Segunda'. Dieses Formular fordert dass ich Baupläne, Energieausweis, letzte Rechnung vom Strom & Wasser, NIE, Kaufvertrag und ein 'certificado de habitabilidad de la vivienda' (=Wohnbarkeitsbestätigung durch eine Architekten bestätig) vorlege. Die Wohnbarkeitsbestätigung lag mir nicht vor. Eine neue zu erstellen hat mich mehr als €200 gekostet. Jetzt liegen alle Dokumente bei der Gemeinde. Für die Ausstellung der 'Licencia de ocupación de la vivienda', werde ich nochmals ca. €100 an die Gemeinde zahlen müssen. So ist der Stand jetzt. Erst wenn die Licencia mir vorliegt, kann ich den eigentlichen Antrag nach Valencia zur Anmeldung der Ferienwohnung schicken um die Registrierungsnummer zu erhalten.
Was mir wirklich komisch vorkommt ist, dass ich Eigentümer eines Hauses sein muss um eine Anmeldung der Ferienwohnung in Spanien zu machen. Das wurde mir vom Steuerbüro so gesagt. Das spricht doch gegen den ursprünglichen Gedanken von Airbnb, oder?
Auch muss der Eigentümer des Hauses dann die Steuern zahlen und die Steuererklärung machen und nicht die Person die bei Airbnb angemeldet ist und die Einnahmen hat. Dies können ja verschiedene Personen sein.
Hat jemand diesen ganzen Prozeß für die Registrierung in der Generalitat Valencia bereits durchgemacht und kann mir Auskunft dazu geben?
Hallo Cornelia,
ganz vielen Dank für Deine Zeilen, es tut mir so leid für Dich, dass alles dermassen kompliziert ist auch dort. Es scheint wirklich in jedem Ort wieder anders zu sein, hier in Catalunya sowieso. Leider weiss ich nichts über Valencia.
Wir hatten uns jetzt einen Architekten genommen und angefangen, alle diese Auflagen zu erfüllen, cedula de habitabilitad, Zeichnung von Plänen vom ganzen Haus, Planung der Sicherheitsvorkehrungen etc. Nun gut, und dann haben wir erfahren, dass alles wieder umsonst ist, weil unser Haus nach 1950 gebaut wurde. Wahnsinn, bei einem älteren Haus gäbe es überhaut kein Problem! Die einzige Möglichkeit, die uns nach nochmaliger Rücksprache mit Ajuntament, Tourismusbehörde und Steuerbüro noch bleibt, ist scheinbar, eine Pension zu eröffnen. Mit allem was dazugehört, kostet natürlich irre viel Geld, ich muss ein Geschäft anmelden, das Gelände muss von Wohngrundstück auf Gewerbefläche umgewidmet werden usw. Bin immer noch etwas im Schockzustand, aber was will ich machen - jetzt läuft das ganze und ich versuche mein bestes. Drückt mir mal die Daumen! Alles Liebe, Monika
hallo,
ich lese das hier gerade und stecke voll im thema.
wenn es mgf hilft, hier ein paar worte zu meinen erfahrungen.
ich besitze an der costa blanca häuser, von denen ich 2 vermieten wollte und eines bewohne.(halbjährlich)
ich habe gerade ein haus verkauft, da ich auf gnadenlos machobehaftete ajuntamiento-mitarbeiter getroffen bin , die mir gezeigt haben, das in spanien doch in manchen gemeinden noch nach eigenen regeln gespielt wird .
Die cedula de habitabilidad, wie sie ehemals genannt wurde, heute certificado de primera ( or segunda) ocupoacion ist ein dokoment, was jeder hausbesitzer beim verkauf des hauses vorzulegen hat.
ich habe von einer bank gekauft, die diese regel nicht zu befolgen hatte, so musste ich gezwungenermaßen mit energieausweis und allen anderen nötigen papieren dieses dokument beim ajuntamiento beantragen , habe mich auch in verschiedenen Verwaltungen erkundigt, was an kosten zu erwarten ist und es stellte sich einheitlich heraus, ca. 40 bis 80 euro für den verwaltungsakt , dazu die kosten für den architekten und das energiecertificat .
für den verwaltungsakt( den Stempel von der Gemeinde hat die gemeinde ..... 2500 euro !!!! verlangt , rechtsgrundlage ist eine uralte publikation eben dieser gemeinde , die für genehmigungen dieser art eigene gebührentabellen hat.
soweit zur verwaltung in spanien.
Ebenso verhält es sich mit der auslegung des verschärften gesetzes vom juli diesen jahres für die vermietung von ferienobjekten.
ich habe am 11 .juli meine registriernummer bei der behörde in alicante beantragt und bis heute noch keine nummer erhelten. nun würde ich mich nach neuer gesetzlage strafbar machen , schon durch die werbung bei internetplattformen.
jedes inserat muss die numero de registro /COMUNICACIÓN/DECLARACIÓN RESPONSABLE REFERENTE AL USO DE VIVIENDAS TURISTICAS haben ,auch muss diese sichtbar am objekt aussen angebracht werden.
Zudem muss jeder vermieter in jedem quartal(3 monate) eine steuererklärung Modelo210 beim zuständigem finanzamt abgeben, und , wie in meinem fall , da ich nichtresident bin , durch eine steuerliche vertretung erstellen lassen. in meinem steuerbüro in denia kostet das jertz schlappe 400 euro.
zusätzlich sind alle mieter bei der nationalpolizei mit daten ( wie im comerziellem hotelbetrieb) anzumelden am tag der anreise und abzumelden bei abreise.
so schützen wir uns vor terroristen !!!!!
das ist die neue rechtliche situation für die communidat valencia.
Ehrlich gesagt ist diese noch human, in andalusien muss man zusätzlich noch des libro de reclamation auslegen , wie es in spanien für gewerbliche händler vorgeschrieben ist.
noch krasser auf malle, wo einzelne räume nicht oder nur unter ganz strengen auflagen vermietet werden können.
ich habe heute ein bisschen recherchiert, da ich mich auch noch rechtsunsicher fühle, aber schon jetzt sieht man, wie die listen der angebotenen objekte kürzer werden,
trend steigend !
@Anja236@Monika83@Cornelia34@Till-and-Jutta0@Florian-and-Theresa0
Ich habe das erst gestern spät abends entdeckt, da ich immer noch keine Benachrichtigungen erhalte, wenn ich mit einem @ angeschrieben werde. Eigentlich kann ich dabei nicht weiterhelfen. Nicht nur jede Provinz kocht hier ihr eigenes Süppchen, sogar jedes Ayuntamiento der verschiedenen Orte erfindet eigene Vorschriften. Jahrzehntelang haben (fast) alle illegal vermietet und es hat sich keiner darum gekümmert. Nun hat die Vermietung solche extremen Ausmaße angenommen, dass Spanien auch ein Stück von dem Kuchen abbekommen möchten, z.B. Steuern auf die Einnahmen.
Was aber klar ist: nur ein Eigentümer darf vermieten, ein Mieter nicht. Man muß jede Menge Auflagen erfüllen, was mit Kosten verbunden ist. Allein die die Feuerverhütungvorschriften für touristische Unterkünfte sind fast so umfangreich wie die Bibel. Ein Feuerlöscher ist Pflicht und gekennzeichnete Notausgänge, Gasflaschen innerhalb der Unterkunft sind verboten, Grillplätze nur mit entsprechendem Sicherheitsabstand erlaubt, ein erste Hilfe-Set muß in jeder Unterkunft liegen. Bei Neuanmeldungen von touristischen Unterkünften muß eine Klimaanlage vorhanden sein. Eine unabhängige Wohnung innerhalb eines Hauses (Einliegerwohnung) die vermietet wird, muß einen eigenen Stromzähler haben. Bei der Anmeldung zur touristischen Vermietung müssen von dem Objekt NEUE Pläne eines Architekten vorgelegt werden. Einen Energieausweis braucht man nur bei Langzeitvermietung. Wenn das Haus 50 Jahre oder älter ist, braucht man einen Gebäude-Tüv (ITE = Inspección tecnico de edificios). Die finden immer einige Mängel, die beseitigt werden müssen. Zufälligerweise kennen sie die geeigneten Handwerker dafür. Arbeitsbeschaffungsmaßnahme!
Aber alles was ich hier schreibe, das gilt für Torremolinos - in anderen Gemeinden kann es anders sein.
Es sollte gut überlegt werden ob sich der Aufwand und die Kosten lohnen. Zum Beispiel bezahle ich für die Wohnung, die ich fest fürs ganze Jahr vermiete nur die Hälfte der Einkommensteuer als für die touristischen Appartements.
saludos, Ilona.
COMUNICACIÓN/DECLARACIÓN RESPONSABLE REFERENTE AL USO DE VIVIENDAS TURISTICAS
... musst du mal googeln, da kannst du die registriernummer beantragen.
aktuelle Bearbeitungszeit sind 5 Monate, in der vergangenen Woche habe ich angerufen, sie sind jetzt bei Anträgen aus Mai 208
Hoffe , ich konnte damit helfen.