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Hallo @Diana1459
Ob der Herr der dich da am Montag besuchen kommt ein „netter Herr“ ist kannst du erst sagen wenn er da war.
Also die Gemeinde will deine Wohnung besichtigen. Der Grund für die Besichtigung: Sie wollen dich „überprüfen“. Was wollen die denn da überprüfen? Ich würde niemals einen Mitarbeiter eines Amtes hier rein lassen ohne daß mir mitgeteilt wird was der Grund der Besichtigung ist. Und diese Mitteilung muß schriftlich sein. Dann lese ich mir das durch und überlege, ob ich die Person reinlasse oder nicht.
Du mußt niemand in deine Wohnung lassen, es sei denn diese Person hat einen richterlichen Durchsuchungsbeschluß. Oder es ist Gefahr im Verzug (Feuerwehr) oder die Polizei hat einen Haftbefehl gegen dich. Ansonsten entscheidest nur du wer da reinkommt, denn du übst das Hausrecht aus.
Du mußt damit rechnen daß der nette Herr der dich da besuchen bekommt alles was er sieht gegen dich verwenden wird. Und du kannst keinerlei Vorbereitungen für diesen Besuch treffen, weil du nicht weißt worum es geht.