Habe heute gesehen das einige Menü's bei AIRBNB gegendert wu...
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Habe heute gesehen das einige Menü's bei AIRBNB gegendert wurden, wie zum Beispiel Gastgeber *innen. So etwas wäre ein Grund ...
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Hallo,
ich würde gerne in Zukunft Gastgeber werden und habe in meiner Wohnung ein smartes Türschloss eingebaut, sodass ich oder ggf. andere falls Freigeschaltet ohne Schlüssel in das Haus / die Wohnung können.
Da ich selbst vermutlich nicht immer selbst vor Ort sein kann und niemanden beauftragen möchte Frage ich mich wie dieses Problem smart und legal lösen kann.
Ist es möglich vorab ein Dokument ausfüllen zu lassen?
z.b. als PDF welche man vorab ausgefüllt zusenden muss.
So ähnlich wird dies in Hotels über eine App z.b. bei Hilton gemacht ohne das der Gast überhaupt sich eine Zimmerkarte an der Rezeption abholen muss.
Ich würde mich freuen über eine Erfahrungswerte und Lösungen freuen.
Frage doppelt gestellt, ich habe dir dort schon geantwortet:
Es gibt wohl Gemeinden, wo eine elektronische Lösung angeboten wird.
Ich würde in Zukunft gerne Gastgeber werden und habe ebenfalls bzgl. der Meldepflicht eine Frage.
Ist es möglich ohne selbst anwesend zu sein / jmd. zu beauftragen das Meldepflicht Formular vorab ausfüllen zu lassen?
Wie sind da eure Erfahrungen?
Du kannst deinem Gast per email einen Meldeschein senden den er ausgefüllt zurücksenden muss.
Wie praktikabel das ist hängt wohl auch stark von der Vermietungsfrequenz ab.
@Sabine-Ingrid0 schrieb:Du kannst deinem Gast per email einen Meldeschein senden den er ausgefüllt zurücksenden muss.
Damit kannst du aber die Anforderung des BMG §29 (3) bei Ausländern nicht erfüllen.
@Steffen99 , das musst du dann halt durch eine vertretungsberechtigte Person hinbekommen. Ich schätze, ohne Mensch geht das nicht. Denn irgendwer muss z.B. den Ausweis kontrollieren:
BMG §29 (3) "Beherbergte ausländische Personen, die nach Absatz 2 namentlich auf dem Meldeschein aufzuführen sind, haben sich bei der Anmeldung gegenüber den Leitern der Beherbergungsstätten durch die Vorlage eines gültigen Identitätsdokumentes (anerkannter und gültiger Pass oder Passersatz) auszuweisen.
BMG §30 (1) "Die Leiter der Beherbergungsstätten [...] haben besondere Meldescheine bereitzuhalten. [...] Sie haben darauf hinzuwirken, dass die betroffenen Personen [...]
@Till-and-Jutta0: na ja, die Technik schreitet ja voran.
In einem aehlichen Thread hatte ich ueber den rechtskonformen digitalen Meldeschein ab 2020 geschrieben, der vielfach schon in Hotels benutzt wird:
Digitaler Meldeschein ab 2020:
Na ja, ab 2020 besteht ja die Notwendigkeit der eigenhaendischen Unterschrift auf dem Meldeschein nicht mehr.
Trotzdem duerften die Huerden von uns privaten Gastgebern, die eigenhaendische Unterschrift durch elektronische und dafuer notwendigen Kartenlesen aufwaendig sein.
Naeheres zur Authentisierung z. B. in
Ohne ein persönliches Check-in musst Du halt auch mit Drittbuchungen rechnen, die lt.AGBs nicht erlaubt sind.
@Gerlinde0 schrieb:Ohne ein persönliches Check-in musst Du halt auch mit Drittbuchungen rechnen, die lt.AGBs nicht erlaubt sind.
Und mit zu viel angereisten Gästen.
Alles klar vielen Dank für eure Infos 🙂
... mitten in dieser Krise scheinen wir immer noch weit weg von digitalen Lösungen zu sein ...
Betreffend Kontrolle des Ausweises, dies sollte gut via Skype etc. möglich sein ... dass das ausgefüllte Formular inkl. Unterschrift letztlich in der Unterkunft liegen bleibt hingegen nicht ..
Meldepflicht in Deutschland – Neue Tutorials
Fakt ist: Meldescheine müssen für jede Beherbergung ausgefüllt werden, ob privat oder kommerziell, ob Zimmer oder Ferienwohnung, ob von der Gemeinde verlangt oder nicht. Das regelt das Bundesmeldegesetz, siehe Meldepflicht in Deutschland – Die Fakten.
Fest steht auch: Ich tu mir selber keinen Gefallen damit, wenn ich darauf „verzichte“, denn es liegt in meinem ureigenen Interesse, die Daten meiner Gäste zu erfassen. Im Konfliktfall (z.B. Party, Schaden, Drittbuchung) würde mir auch eine Gäste-Verifizierung seitens Airbnb nicht weiter helfen, siehe Meldepflicht in Deutschland – Die Mythen.
Drum pruefe, wer sich auch nur fuer eine Nacht zusammentut.
Anekdote aus den Stuttgarter Nachrichten (Mai 2017):