@Gerlinde0 Sie haben mich bislang nicht gefragt :-). Ich habe mir aber erlaubt, den beiden gestern (oder vorgestern) per Direktnachricht ein paar Anregungen zu schreiben, weil ich auch schon mit einigen Fehlentscheidungen (unbegründete Erstattungen, zu löschende Reviews, Urheberrechtsverletzungen meiner Bilder, inkl. "Ghosting" der zuständigen Mitarbeiter trotz festen Vereinbarungen zu Rückrufen, etc.) von Airbnb kämpfen musste, aber bis dato alle umkehren konnte (und ohne Anwalt), und da tut Unterstützung sicher gut. Aber nicht alles davon möchte ich zum jetztigen Zeitpunkt hier teilen. U.a. vorgeschlagen habe ich ihnen, Airbnb explizit auf die mögliche Illegalität der Verbreitung dieser Bewertung hinzuweisen, wie oben angedeutet. Nicht locker lassen, freundlich aber entschieden bleiben; das ist nicht immer einfach, wenn man sich dieser Bürokratie gegenüber sieht, und die Sachbearbeiter auf den unteren Ebenen nur nach Schema X arbeiten, ohne auf dem Level von Gesetzen und Nutzungsbedingungen selbst denken zu dürfen (was zur Vorbeugung gegen Willkür und Missbrauch sicherlich regelmäßig positiv ist).
Es ist in meinen Augen jedenfalls nicht so, dass der Gastgeber beweisen muss, dass der Gast nicht da war, sondern, wenn es sich um eine rufschädigende Tatsachenbehauptung handelt, der Gast als Urheber der Nachricht, bzw. Airbnb als ihr Verbreiter, in der Beweislast sind (würde Airbnb sich die Blöße geben und den Gast in einem denkbaren Verfahren als Zeugen aufrufen? Gilt seine Review wirklich schon als Beweis? Knickt Airbnb ein, wenn man nur hinreichend glaubhaft, seriös und souverän darlegt, dass man standhaft ist?) jedenfalls wenn man sich am oben zitierten Gesetzestext orientiert. Und illegaler Content sollte sowieso keine Bühne auf Airbnb haben.
Grundsätzlich ist sicherlich ganz wichtig, ein gutes Verständnis der Nutzungsbedingungen von Airbnb zu haben - nicht weil die über jede Zweifel erhaben sind, sondern weil man diese Airbnb direkt vorhalten kann - und wichtig ist, Airbnb immer frühzeitig mit ins Boot zu nehmen, wenn es auch nur nach einem möglichen Problem riecht, ohne dass es manifest geworden ist. Auf der Plattform zu kommunizieren; bei Telefonaten - mit Gästen und Airbnb -u.ä. direkt im Anschluss "der guten Ordnung halber" Gesprächsnotizen im Chat-Verlauf aufzuführen (ggf. auch so begründet: "Ich halte hier einige Eckpunkte unseres Gesprächs fest; auch für *mich* als spätere Referenz, um später nicht rückfragen zu müssen.") . Da scheint einiges nicht ideal gelaufen zu sein, und man kann diese Aspekte nur als Lektion für die Zukunft nehmen.
Neben der Hotline (gut, um für ein Gehör außerhalb der festen internen Arbeitsanweisungen zu erhalten), dem Kontakt per Chat ist die Email-Adresse, die im Impressum steht, möglicherweise noch ein zusätzlicher Kanal. Twitter und Facebook sollen mitunter auch gute Kanäle sein; kann ich so aber aus eigener Erfahrung noch nicht bestätigen.
[Nebenbei, angesichts der Länge des Falls bin ich auch nicht sicher, ob ich alle Fakten präsent habe.]