Rachebewertung vom Gast

Kerstin-Und-Marc0
Level 6
Höhr-Grenzhausen, Germany

Rachebewertung vom Gast

Hallo  wir sind vollkommen erschrocken,was uns mit Bewertungen passiert ist, am 24.12.20 erhielten wir eine Sofortbuchung von einer Nacht gebucht1 Person. Daraufhin wurden wir anferufen, Gast kommt gleich an mitt Freundin für romant. Übernachtung. Daraufhin teilten wir mit, nur berufliche oder geschäftliche Reisen sind gestattet. Mein Mann hat dann mit einem 

Aus dem Hilfszenter gesprochen was er jetzt machen sollte, er sagte der Gast soll stornieren, damit wir auch keinen negativ  Bewertung bekommen. Wie in denJahren zuvor hatten wir den Superhost erreicht. Doch jetzt hat ein nicht  Anreisender mit Sofortbuchung auf u serer Seite die fast ausschliesslich 5Sterne Bewertungen hat eine so lange erlogene Bewertung 1 Stern geschrieben. Superhost ist weg. Wir sollen nun beweisen das er nicht bei uns eingecheckt ist.

Was nun? Der Gast hatte ja noch nicht mal die Hausnummer .Kann jemand helfen????

Kerstin u. Marc

 

 

[Titel bearbeitet]

145 Antworten 145

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@Gerlinde0   

 

Du hast zwar nicht mich gefragt, aber ich schreibe trotzdem was.

 

Man sollte in Zeiten eines touristischen Beherbergungsverbots den Kalender nicht für check-in am selben Tag und das auch noch bei Sofortbuchung offen haben. Das war das eigentliche Problem in diesem Thread.

 

 

Gerlinde0
Level 10
Kempen, Germany

@Ute42 

Da bin ich ganz bei Dir. Aber nun ist das Kind nun mal in den Brunnen gefallen und Airbnb hilft nicht, macht nicht einmal einen Versuch. Ich würde ihm einen Brief vom Anwalt schreiben lassen, mal sehen, wie er reagieren würde. Ich bin zum Glück rechtschutzversichert.

Peter598
Level 6
Tübingen, Germany

@Ute42 Hier möchte ich auf die Option eines dritten Weges hinweisen.

 

Deine Risikabwägung scheint zu lauten: "Verzichte auf ohnehin unwahrscheinliche, aber legale Last-Minute-Buchungen, um die derzeit mutmaßlich stärker verbreiteten ungesetzmäßigen Aufenthalte zu vermeiden."

 

Alternativ kann man aber auch einfach darauf hinweisen - hierfür gibt es Hausregeln -, dass der Gast mit seiner Buchung bestätigt, einen [und hier Zitat am Wortlaut der jeweils anwendbaren Corona-Verordnung einfügen] zulässigen Anlass vorweisen zu können.

 

Das ist wunderbar, denn dann kann man legitim Reisende aufnehmen und macht es Ihnen nicht noch schwerer, als nötig (ich habe von Hotels gehört, die eine polizeiliche Freigabe erwarten für den Aufenthalt von Eltern, die ein Kind zu einer Krankenhausbehandlung fernab der Heimat begleiten; obwohl nichts hiervon in den Verordnungen steht; ich vermute, es gab zuvor zu viele Verstöße bei den Hotels und das nächste Ordnungsgeld ist zu hoch…).

 

Blöd dastehen bei dieser Vorgehensweise am Ende die Undisziplinierten ("ich will einfach mal wieder raus von zuhause"; "mal Zeit mit Kumpel beim Playstation-Zocken verbringen, so ganz ohne Frauen", usw.), die nicht lesen, aber sofortbuchen und die keinen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten - und die, so mein Vorurteil, auch sonst sich früher nicht besonders darum bemüht haben in der Vergangenheit, sich zurückzuhalten. Und all das, obwohl Airbnb an allen Ecken und Enden auch noch auf "lokale Reiseeinschränkungen" hinweist. Diese Kandidaten zahlen dann umsonst, weil sie die gebuchte Leistung (Aufenthalt aus zulässigem Anlass X) nicht abnehmen können. Es ist praktisch eine indirekte, unbürokratische Soforthilfe und eine verdiente Lektion (die etwas schlaueren Kandidaten, die vor Buchung zugeben, dass sie einen Gastgeber zur teuren Ordnungswidrigkeit verleiten wollen, kommen wider besseres Wissen dann bei Gastgebern unter, die sich nicht um die Beherbergungsverbote scheren; habe ich schon oft genug nachvollziehen können…).

 

Das kann dann ein bißchen für Diskussionsbedarf mit Airbnb führen, aber einen Grund für eine Reisereklamation und Erstattung stellt das nicht dar (weil im Gegensatz zu Nr. 3 (d) der Nutungsbedingungen der Grund für die verlangte Erstattung sicherlich "fahrlässig" durch fehlerhafte Bestätigung der Hausregeln hervorgerufen wurde).

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@Peter598   

 

Das ist alles schön und gut was du schreibst, aber was immer du machst, du wirst eine schlechte Bewertung vom Gast bekommen die airbnb dann nicht löscht, das war ja das eigentliche Thema dieses Threads.

 

Dein Vorschlag an @Gerlinde0 , man müsse bei der Reklamation wegen einer schlechten Bewertung gegenüber airbnb den Fall nur „glaubhaft, seriös und souverän“ darlegen wird wohl zu nichts führen. In wie vielen Fällen löscht airbnb eine reklamierte Bewertung, in 0,1% der Fälle? Ich glaube sogar das ist noch zu hoch gegriffen.

 

 

Peter598
Level 6
Tübingen, Germany

@Ute42 Wenn unbestritten ist, dass der Gast nicht eingecheckt hat, und der Gast dennoch eine Bewertung hinterlassen hat, wird ganz klar wegen Verstoß gegen die "Relevanz" der Bewertungs-Content-Policy gelöscht. Das gilt ganz unabhängig von Corona. Wer z.B. nur für eine Nacht bucht, dann nach Ende der Check-In-Zeit eintrudelt, es bis dahin nicht für nötig gehalten hat, mich auch nur geringfügig in die Planung miteinzubeziehen und glaubt, frei über meine Zeit verfügen zu können, hat bei mir zwischenzeitlich leider Pech gehabt (für alle anderen mache ich gerne nach aller Möglichkeit Ausnahmen). Beim ersten Mal war das schon Stress angesichts des Bewertungsdrucks, so für mich einzustehen. Meine Erfolgsquote beim "Löschen nach No-show" ist seitdem 100%.

 

Mein Optimismus basiert schlicht und einfach darauf, dass ich mich schon oft mit dem Airbnb-Kundenservice "gezofft" habe, und auch unökonomisch viele Nerven gelassen habe, aber letztlich immer mein Wunschergebnis eintrat (und ich bin überzeugt, der Widerstand bei Airbnb ist größer, wenn es um die Auszahlung aus eigener Tasche an den Gastgeber geht, die vorher zu Unrecht an den Gast erstattet wurde, als die Löschung einer Review, wenn man deren Illegalität glaubhaft macht…). Vielleicht bin ich aber auch nur viel zu penetrant und koste zu viel Zeit :-).

 

Problematisch im vorliegenden Fall ist lediglich, dass der Gast vorgegeben hat, vor Ort gewesen zu sein.

 

Diplomatisch formuliert, wäre ich sehr optimistisch, dass ich einen Zeugen hätte, der bestätigt, dass die Wohnung leer war. Vielleicht wird Airbnb behaupten, dass sie dies nicht berücksichtigen können. Aber mit der Gefahr, einen Prozess zu verlieren, weil der Zeuge in einem Prozess auftauchen könnte, müssten sie sich auseinendar setzen.

 

Wie schon formuliert, der eigentliche Fehler scheint aber gewesen zu sein, dass das Potential nicht vorab genutzt wurde, sich durch verbindliche Kommunikation über die Airbnb-Plattform abzusichern.

Peter598
Level 6
Tübingen, Germany

@Gerlinde0 Sie haben mich bislang nicht gefragt :-). Ich habe mir aber erlaubt, den beiden gestern (oder vorgestern) per Direktnachricht ein paar Anregungen zu schreiben, weil ich auch schon mit einigen Fehlentscheidungen (unbegründete Erstattungen, zu löschende Reviews, Urheberrechtsverletzungen meiner Bilder, inkl. "Ghosting" der zuständigen Mitarbeiter trotz festen Vereinbarungen zu Rückrufen, etc.) von Airbnb kämpfen musste, aber bis dato alle umkehren konnte (und ohne Anwalt), und da tut Unterstützung sicher gut. Aber nicht alles davon möchte ich zum jetztigen Zeitpunkt hier teilen. U.a. vorgeschlagen habe ich ihnen, Airbnb explizit auf die mögliche Illegalität der Verbreitung dieser Bewertung hinzuweisen, wie oben angedeutet. Nicht locker lassen, freundlich aber entschieden bleiben; das ist nicht immer einfach, wenn man sich dieser Bürokratie gegenüber sieht, und die Sachbearbeiter auf den unteren Ebenen nur nach Schema X arbeiten, ohne auf dem Level von Gesetzen und Nutzungsbedingungen selbst denken zu dürfen (was zur Vorbeugung gegen Willkür und Missbrauch sicherlich regelmäßig positiv ist).

 

Es ist in meinen Augen jedenfalls nicht so, dass der Gastgeber beweisen muss, dass der Gast nicht da war, sondern, wenn es sich um eine rufschädigende Tatsachenbehauptung handelt, der Gast als Urheber der Nachricht, bzw. Airbnb als ihr Verbreiter, in der Beweislast sind (würde Airbnb sich die Blöße geben und den Gast in einem denkbaren Verfahren als Zeugen aufrufen? Gilt seine Review wirklich schon als Beweis? Knickt Airbnb ein, wenn man nur hinreichend glaubhaft, seriös und souverän darlegt, dass man standhaft ist?) jedenfalls wenn man sich am oben zitierten Gesetzestext orientiert. Und illegaler Content sollte sowieso keine Bühne auf Airbnb haben.

 

Grundsätzlich ist sicherlich ganz wichtig, ein gutes Verständnis der Nutzungsbedingungen von Airbnb zu haben - nicht weil die über jede Zweifel erhaben sind, sondern weil man diese Airbnb direkt vorhalten kann - und wichtig ist, Airbnb immer frühzeitig mit ins Boot zu nehmen, wenn es auch nur nach einem möglichen Problem riecht, ohne dass es manifest geworden ist. Auf der Plattform zu kommunizieren; bei Telefonaten - mit Gästen und Airbnb -u.ä. direkt im Anschluss "der guten Ordnung halber" Gesprächsnotizen im Chat-Verlauf aufzuführen (ggf. auch so begründet: "Ich halte hier einige Eckpunkte unseres Gesprächs fest; auch für *mich* als spätere Referenz, um später nicht rückfragen zu müssen.") . Da scheint einiges nicht ideal gelaufen zu sein, und man kann diese Aspekte nur als Lektion für die Zukunft nehmen.

 

Neben der Hotline (gut, um für ein Gehör außerhalb der festen internen Arbeitsanweisungen zu erhalten), dem Kontakt per Chat ist die Email-Adresse, die im Impressum steht, möglicherweise noch ein zusätzlicher Kanal. Twitter und Facebook sollen mitunter auch gute Kanäle sein; kann ich so aber aus eigener Erfahrung noch nicht bestätigen.

 

[Nebenbei, angesichts der Länge des Falls bin ich auch nicht sicher, ob ich alle Fakten präsent habe.]

Hallo@Gerlinde0  Danke für deine Sorge !

Nein, ich bin nicht krank, habe momentan nur privaten Stress und finde einfach keine Zeit fürs CC. Momentan bin ich direkt froh dass ich kaum Vermietungen habe...

 

Das wird schon wieder sagte der Arzt zur Frau des gerade verstorbenen Patienten 😄

Anna
Community Manager
Community Manager
London, United Kingdom

@Sabine-Ingrid0 schön, dich wieder im CC zu sehen! 💜  Nimm dir so viel Zeit wie du brauchst, wir laufen nicht weg 😉 

                             

 

Vielen Dank für die gemeinsame Zeit im Community Center! Begrüßt die neue Community Managerin Juliane HIER.  Klickt HIER, um eine Unterhaltung mit anderen Mitgliedern zu beginnen. 

@Sabine-Ingrid0 

 

Schön, dass Du Dich gemeldet hast. Du schaffst das!

Gerlinde0
Level 10
Kempen, Germany

@Peter598 

„Ich habe mir aber erlaubt, den beiden gestern (oder vorgestern) per Direktnachricht ein paar Anregungen zu schreiben, weil ich auch schon mit einigen Fehlentscheidungen…“

 

Ich glaube nicht daran dass die Beiden noch etwas erreichen. Dazu gab es hier schon zuviel Fälle.

Peter598
Level 6
Tübingen, Germany

@Gerlinde0 Würde sicherlich eine Menge Energie kosten und das müssen die Betroffenen selbst entscheiden, ob es ihnen das wert ist; aber manchmal muss man ja Dinge auch sportlich sehen.

 

Wenn man so richtig penetrant sein will, kann man auch im Rahmen einer DSGVO-Selbstauskunft sämtliche mitgezeichneten Telefonate als personenbezogene Daten anfordern (vielleicht über ein Telefonat, das selbst mitgeschnitten wird und das zufällig im Beisein eines Zeugen stattfindet…).

Die wird man natürlich auch nicht im ersten Anlauf kriegen. Aber hier stehen wiederum hohe Strafen im Raum.

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