@Baba5 willkommen im Forum ... Du must dir die Frage stellen, bist du für den Gast verantwortlich? Wann hat der Gast gebucht ? Konnte er sich denken das zum Zeitpunkt des geplanten Aufenthalt (Jahreszeit bedingt) zu stärkeren Beschränkungen kommen kann !? ... usw., usf., Die möglichen Fragen sind schier unendlich ... DAS IST NICHT DEINE AUFGABE oder Problem.
Der Gast hätte, wie es sinnvoll ist und nicht viel kostet, eine Stornoversicherung privat online abschließen sollen um bei Nichtantritt bzw. Stornierung den Ausfall zurück erhält! Daher würde ich dem Gast NUR die Reibigungskosten erstatten und zwar erst nchdem du die Zahlung von airbnb erhalten hast und IHM anbieten, solltest Du, da dein Inserat wieder verfügbart ist, eine neue Buchung zu denn ursprünglich gebuchten Daten erhältst, diese anteilig nachträglich über airbnb zukommen zu lassen.
Eine andere Variante ist, wenn du wirklich dem Gast helfen möchtest, dann kanst du Ihm anbieten die Reise umzubuchen denn das kann der Gast ja vor Reiseantritt und Stornierung indem er eine Änderungsanfrage für einen späteren Zeitpunnkt anfragte, sprich Monate später zum Beispiel. Oder Du sagst ihm Zu, dass er x Tage kostenfrei bei dir nächtigen kann (wobei ich max. 50% der Tage anbieten würde. sodass er wenn er erneut bucht für gleiche TAgesanzahl ein Gastgeberangebot von dir bekommt.
Dies waren nur einige Möglichkeiten. Und nie Geld über airbnmb zurücksenden bevor du es von airbnb für eine Buchung erhalten hast.
Im ungünstigsten Falle ändert airbnb die Stornierungsbedingungen wieder ohne Rücksprche mit dem Gastgeber und retourniert dem Gast bei Anfrage an airbnb alles und du sitzt auf dem Trockenen!
Happy hosting ...