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Hallo Zusammen, gestern bekam ich meine ersten 2 Stornierungen aufgrund von COVID-19.
Meine Gäste kamen aus Dänemark und wollten bei uns in die Nähe aufs Festival, das mittlerweile abgesagt wurde.
Irgendwie habe ich da was noch nicht richtig mitbekommen, deshalb meine Frage an die Euch Gastgeber:
Überweise ich meinen Gästen die erst im August kommen wollen den vollen Betrag zurück? Die Gäste haben doch bisher nur bei Airbnb bezahlt, meinen Gastgeberbetrag würde ich doch erst nach 24 Stunden der Anreise von Airbnb überwiesen bekommen, oder?Bezahle ich nach einer Stornierung dem Gast den vollen Betrag zurück?
Sorry für die vielen Fragen, aber dies ist bisher meine erste Stornierung!
Wer kennt sich aus?
Liebe Grüße aus NF
Martina
Hallo @Martina296
Wenn Gäste eine Buchung stornieren erfolgt die Rückerstattung über Airbnb.
Daher nichts direkt an Gäste zurückerstatten sondern dies von Airbnb erledigen lassen (sprich, lass deine Gäste selbst bei Airbnb stornieren).
Deine August-Gäste können jedoch aktuell nicht die Corona-Sonderstorno-Regelung für sich in Anspruch nehmen, da diese derzeit nicht für Check-ins nach dem 31. Mai gilt.
Vielen Dank für die zügige Antwort,
meine Gäste haben gestern selbst storniert,
wie ich heute gesehen habe , haben beide Gästepartien nicht Ihr volles Geld zurückbekommen !
Nun gibt es von einem Gast, eine Anfrage über einen Betrag für eine Rückerstattung einer Stornierung!
Diesen kann ich nun
a) bezahlen
b) einen anderen Betrag anbieten oder
c) die Anfrage ablehnen
Bekommt denn der Gast laut Airbnb nicht sein ganzes Geld zurück, Fakt ist ja auch das der Gast
wahrscheinlich im August noch gar nicht einreisen darf, er kommt aus UK - natürlich weiß man das noch nicht genau.
Hängt das auch mit der Sonderstorno Regelung zusammen? Wie verhalte ich mich denn nun am Besten-ich würde dem Gast unter diesen Umständen ja eigentlich gern entgegen kommen!
Wenn ich dabei auf jetzt bezahlen gehe ,wird so denke ich der Differenzbetrag für den Gast ausgeglichen, aber mein Konto sollte doch nicht belastet werden, Oder? Ich habe doch noch gar kein Geld vom Gast bekommen!
LG
@Martina296: airbnb hat seine Sonderstornierungsregel meines Wissens bisher nur bis ende Mai ausgeweitet.
Wenn du also den Gästen ihr volles Geld zurückerstatten möchtest, solltest du die Anfrage auf Rückerstattung (die ja hoffentlich über das airbnb System kam) annehmen, dann erstattet airbnb dem Gast das Geld zurück. Wie @Udo6 schon geschrieben hatte, solltest du auf keinen Fall selber eine Überweisung tätigen, weil sonst im schlimmsten Fall doppelt an den Gast zurückgezahlt wird (einmal von dir und einmal von airbnb).
Wie wär's, wenn du c) in Kombination mit einem "Gutschein" nimmst?
Damit meine ich ein Angebot an deinen Gast, dass er, falls er zu einem späteren Zeitpunkt bei dir bucht, eine zusätzliche Nacht von dir geschenkt bekommt (als Ausgleich).
Vllt könnt ihr euch ja auf diese Weise einigen.
Hallo Udo6
vielen Dank für die nette Idee,
die Gäste würden sehr gerne nächstes Jahr wegen des Festivals wieder buchen!
Wir werden sehen und hoffen einmal das es uns nächstes Jahr besser geht.
Gutscheine biete ich meinen Gästen die über meine Homepage gebucht haben an,
so blockiere ich mir nicht zu viele Reisezeiträume für das nächste Jahr!😊
viele liebe Grüße
Martina