einseitige Corona-Storno-Regelung rechtens?

Thomas2028
Level 3
Lindau, DE

einseitige Corona-Storno-Regelung rechtens?

Hallo Gastgeber,

wir alle haben die gestrige Mail bekommen, wonach Airbnb einseitig beschlossen hat, den Gästen unter Missachtung unserer Stornierungsbedingungen einseitig ein sofortige und regressfreie Stornierung zu erlauben.

ich kann mir nicht vorstellen, dass dies rechtens ist. Einen gültigen Vertrag einseitig und derart grundlegend zu ändern finde ich nicht in Ordnung. Sieht so aus, als wolle die Plattform einseitig ihr Machtposition ausüben. Die Gastgeber sind Airbnb offensichtlich egal !

damit keine Missverständnisse bestehen: falls ein Ort Sperrgebiet dann ist die Situation eine Andere, dann kann ein Gastgeber seine Leistung nicht erbringen. Die besagte Regelung ist aber pauschal und undifferenziert.

was meint ihr?

Thomas

28 Antworten 28
Anna
Community Manager
Community Manager
London, United Kingdom

@Tamara206 @Udo6 wenn es um rechtliche Fragen geht, diese müssten direkt an den Airbnb-Support geschickt werden. Ich kann leider keine rechtliche Auskunft geben, das tut mir leid! 

                             

 

Vielen Dank für die gemeinsame Zeit im Community Center! Begrüßt die neue Community Managerin Juliane HIER.  Klickt HIER, um eine Unterhaltung mit anderen Mitgliedern zu beginnen. 

Pascal210
Level 10
BS, Germany

Unglaublich ! Ich fasse mir am kopf , genau weil es solche menschen gibt die nicht mal Ihren hintern zu Hause lassen können und sich vorbeugend verhalten gibt es weitere Maßnahmen. 

 

Spätesten jetzt ist es ja eh Gesetz , da macht ihr euch strafbar ... 

"

Hotels, Pensionen, etc.

Hotels, Pensionen und ähnliche Übernachtungsangebote dürfen nur genutzt werden, wenn es notwendig ist - Urlaube ("touristische Zwecke") zählen nicht dazu."

 

Ich denke Airbnb wusste das es soweit kommt.

Ich habe meine Gäste angerufen , jeder wird gefragt was der Grund ist... Private besuche habe ich dann storniert. OHNE WENN UND ABER ... Zum Schutz und Verlangsamung des Virus. 

Niels36
Level 3
Interlaken, Switzerland

Hallo Zusammen

 

Ich vermiete meine Wohnung seit 3 Jahren über Airbnb. Beim erstellen des Inserats habe ich mich für die strengen Stornierungsbedingungen entschieden. Dies um Planungssicherheit für meine Fixkosten zu haben. Der Gast kann entscheiden, ob er dem zustimmt oder lieber woanders bucht. Zudem kann der Gast eine Reiserücktrittsversicherung abschliessen, als Gastgeber kann ich meine möglichen Ausfälle nicht versichern.

Wenn ich Verreise schliesse ich immer eine Reiserücktrittsversicherung für solche Fälle ab, es kann nicht sein, dass die Gastgeber die Rolle des versicherers übernehmen müssen.

 

An all jene die zu Thomas anliegen sagen, dass die Gesundheit wichtiger ist als Geld kann ich recht geben. Das ist hier aber nicht der springende Punkt, es geht ja nicht darum die Gäste zum Anreisen zu zwingen. Es geht hier um Rechtstaatlichkeit und gegen willkürliche Abänderung von Verträgen.

Ich habe meine Rechtschutzversicherung kontaktiert und den Fall geschildert. Wird im Moment abgeklärt. Der Rechtsanwalt am Telefon war über die Praxis von airbnb sehr erstaunt und meinte, das dies grundsätzlich nicht geltendem Recht entspricht.

 

Ich empfhele allen hosts die Rechtslage abzuklären und wenn möglich ihr Recht auf Entschädigung einzufordern. Hier geht es zu teil auch um existenzen.

nun habe ich eine lakonische Antwort von Airbnb bekommen, und zwar mit Verweis auf die Nutzungsbedingungen airbnb.de/terms:

 

und tatsächlich, in § 9.5 und 9.6 lese ich einen Persilschein für Airbnb; damit kann Airbnb machen was sie wollen. Weiter oben habe ich ja schon geschrieben, ich bin  mal auf das Kleingedruckte gespannt.....

 

Ich denke damit gibt es keine juristische Handhabe. 

Mit den Füßen abstimmen oder akzeptieren.....

.

Hallo @Thomas2028    

 

ich glaube Punkt 9.6 der Nutzungsbedingungen ist hier nicht einschlägig, sondern es geht um Punkt 9.5. In dieser Bestimmung wird ja auf die Stornierung aufgrund der „Richtlinien für besondere Umstände“ hingewiesen. Dem haben wir ja durch die Vermietung auf airbnb, zähneknirschend, zugestimmt.

 

Es geht hier also nicht um die Frage ob es Richtlinien für besondere Umstände gibt, sondern es geht um die Frage, ob airbnb diese Richtlinien ohne Zustimmung der Gastgeber einfach so ändern kann. Undzwar nicht nur für zukünftige Buchungen sondern, rückwirkend, für schon bestehende Buchungen.

 

Wenn 2 Vertragspartner miteinander einen Vertrag abschließen und eine der beiden Vertragsparteien behält es sich vor, Bestimmungen des Vertrages einseitig, ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners, einfach zu ändern, dann haben wir es nicht mehr mit einem Vertrag zu tun sondern mit Willkür.

 

Meiner Meinung nach ist das was airbnb gerade macht nicht zulässig.

 

Die Änderung der Bestimmungen begründet airbnb mit der Corona Krise und das ist falsch. In der Corona Krise geht es darum, Gesundheit und Leben der Gäste zu schützen aber nicht deren Geldbeutel.

 

Ein Gast der nicht reist und 100% seines Buchungspreises erstattet bekommt ist genauso geschützt wie ein Gast der nicht reist und Stornogebühren bezahlt.

 

Der Schutz erfolgt durch das Nicht-Reisen, nicht aber durch das Nicht-Bezahlen.

 

Max526
Level 10
Naters, Switzerland

Ich denke Airbnb handelt hier schon richtig. Zugleich bin ich auch nicht darüber erfreut. 

Der Vorteil über die Regelung von Airbnb ist ganz einfach. Eine einheitliche Regel für alle. Würde man es dem Gastgeber überlassen, wäre man manchen von uns hier schon blöd ausgeliefert. 

Auch wenn die Aus-/Einreise noch möglich ist; warum soll ich in ein Land reisen, in dem voraussichtlich der Notstand ausgerufen wird. Um das Kind mal beim Namen zu nennen: 

Es ist für uns alle SCHEISE. Keinem der 3 Parteien des Vertrags wird die Situation gefallen. Aber solche Situationen muss man einfach ansatzweise einkalkulieren. Und hier scheitert es bei vielen schon. Eine Wohnung auf einem Portal und der Gedanke "wird schon laufen". Wenn es dann mal nicht läuft, kann man ja noch immer heulen. Wie viele von euch haben sich realistische Gedanken darüber gemacht, welche Auswirkungen es hat, wenn ein Gast euch mal die Bude abfackelt. Es gibt unzählige Punkte, wo ich mir sicher bin, dass sich viele nicht darauf vorbereitet haben. Und jetzt alles auf die Plattform zu schieben, geht einfach mal gar nicht. Und wer auch nur im Ansatz denkt, Airbnb würde euch das Inventar, die Renovierung, den Verdienstausfall und eure Arbeitszeit bezahlen, wenn die Bude gebrannt hat, der liegt ordentlich daneben. 

 

Wir haben auch Gäste ausserhalb von Plattformen. Noch bevor sie bei uns anrufen können, melden wir uns bei ihnen und klären ab, wie wir gemeinsam mit der Situation umgehen. 

Ein Beispiel von einem unserer Häuser. Wurde für 8 Wochen gebucht und die Gäste waren 2 Wochen hier, als sie über das Wochenende heim gefahren sind. Am Wochenende zeichnete sich schon ab, was am Montag bestätigt wurde. Der Notstand wird ausgerufen. Die Gäste haben keinen Grund mehr zu kommen. Also am Sonntag schon geklärt, wie wir das machen werden. 

4 der 8 Wochen werden bezahlt, dafür gibt es nach dem Notstand 6 Wochen zum Preis von 4 Wochen.  Mit der Lösung kann ich super leben. Es gibt weiter Geld und die Gäste kommen wieder zu uns und werden dann mit Sicherheit auch verlängern. Hätte ich auf die vollen 8 Wochen bestanden wären sie sicher nicht mehr gekommen. 

Die Gäste kommen aus dem Ausland und haben bei uns gebucht, da wir im Ausland von anderen Gästen weiter empfohlen wurden. Unsere letzten 4 Buchungen sind ausschliesslich auf Empfehlung der vorherigen Gäste gekommen. 

 

Und genau den Gedanken an die Zukunft hat auch Airbnb. Wenn Airbnb jetzt nichts unternimmt und das Geld bei den Gastgebern lässt, obwohl eine Reise absolut keinen Sinn machen würde, hätte das kurz und mittelfristige Auswirkungen auf die Buchungszahlen nach Corona. Und aus jeder unternehmerischen Sicht  ist es besser jetzt in den sauren Apfel zu beissen, als die ganze nächste Ernte zu verderben. 

 

Und noch eine kleine Anmerkung:

Mit dem Ausfall oder einer Minderung im Einkommen muss man immer rechnen. Wenn ihr eure Wohnungen & Zimmer zu einem günstigeren Preis anbietet, nur um günstiger zu sein als der lokale Markt, dann hat man eben keine Reserven für die harten Zeiten. Es gibt deutlich bessere Wege sich von der Konkurrenz abzuheben. 

Und wer ist Schuld, wenn ihr euch die Hüfte brecht und nicht mehr vermieten könnt?

Ursula155
Level 3
Göttingen, Germany

Das alles sind nette Worte von Airbnb, die keinem Gastgeber, der ja genau wie sein Gast auch, von seinen Einkünften leben muss, etwas nutzen! Teilt wenigstens die Summe hälftig dann wäre  in etwa ein fairer Ausgleich geschaffen. Ursula
 

Hallo,

 

absolut katastrophales Krisenmanagement von AirBnB.

Die Situation geht das Unternehmen bereits aus China und verhält sich jetzt so, also ob es spontan gekommen wäre.

 

Auch bei mir haben Sie sich gemeldet, da ich die Kosten mit den Gästen 50/50 geteilt habe. Was absolut fair ist, wenn so eine Situation entsteht.

 

Der AirBnb Support hat sich dazu auch bei mir gemeldet:

Ich habe den Support von AirBnB mit Hinweis auf die AGB 1.2 widersprochen. Damit war es dann auch gut.

 

Der Punkt 9.5 greift nicht, da keine gesetzliche Grundlage gibt eine Übernachtung in einer privaten Wohnung zu untersagen. 

 

Weiterhin sind die AGB in Summe nicht stimmig und hebeln sich gegenseitig aus.

 

In einem gerichtlichen Verfahren würde daher eh geprüft werden, was der Charakter der handelnden Personen ist. Dabei wird sich AirBnB natürlich auf die Rolle des Plattformanbieters zurückziehen, da es sonst ganz andere Probleme hätte 😉 - Damit gilt dann AGB 1.2

Deine Auslegung, dass 9.5 nicht greift, halte ich sehr kreativ. Denn...

 

9.5 Unter bestimmten Umständen kann Airbnb eine ausstehende oder bestätigte Buchung im Namen eines Gastgebers oder Gasts stornieren und entsprechende Rückerstattungen und Auszahlungen veranlassen. Dies kann aus Gründen erfolgen, die in Airbnbs Richtlinien für besondere Umstände festgelegt sind [...]

 

Verkehrsstörungen, einschließlich Straßensperrungen und gestrichener Flüge, die es dir unmöglich machen, an dein Reiseziel zu gelangen, weil es keine alternativen Reisemöglichkeiten gibt.

 

Streichung von Zug-, Bus- oder Fährverbindungen, bei denen keine alternativen Verbindungen am selben Tag verfügbar waren.

Ansteckende Krankheiten, die plötzlich eine Region oder eine ganze Gruppe von Menschen betreffen. 

 

Reisebeschränkungen, die von einer Regierung, einer Strafverfolgungsbehörde oder dem Militär auferlegt werden und die die Anreise an den oder die Abreise vom Standort der Unterkunft oder Entdeckung einschränken.

 

Ausfälle in der grundlegenden Versorgung, die den Standort der Unterkunft oder der Entdeckung beeinflussen.

 

Da auch Bayern den Notstand ausgerufen hat, sehe ich hier sehr viele Punkte als erfüllt. Auch wir dürfen wieder vermieten, was kurzzeitig durch einen kantonalen (Kanton = Bundesland) Beschluss verboten war. Das ändert aber nichts an den Richtlinien für besondere Umstände. Und ein verhängter Notstand mit eingeschränktem Verkehr und Einreiseverbot gehört da mit Sicherheit auch dazu. Die Regeln in Bayern habe ich nicht gelesen, bin mir aber sicher, dass die sehr identisch sein werden.

Wie kommst du darauf, dass sich 9.5 nur auf lokale Gesetze bezieht? 

Hallo Max,

jetzt bringst Du aber einiges durcheinander:

 

- wenn es Gründe gibt, wonach eine Leistungserbringung durch den Gastgeber nicht möglich ist (z.B. staatlich verordnete Reisebeschränkungen, Quarantänegebiet o.ä.), dann ist das eh klar, dann kann der Beherbergungsvertrag nicht erfüllt werden. In einer solchen Situation braucht man aber Airbnb und den §9.5 nicht, da die rechtliche Situation eindeutig ist. Darüber hinaus schadet die Regelung nur, da Airbnb sich über die ganze Welt "ergießt" und lokale aber wesentliche Aspekte nicht berücksichtig. Manchmal sind Details aber wichtig....

 

- wenn es aber Gründe gibt, die im Wirkungsbereich des Gastes liegen (Dein Beispiel mit gestrichenen Zugverbindungen), dann ist das für einen Gastgeber zuerst einmal irrelevant (vorausgesetzt Du hast die Anreise nicht in deinem Preis mit verkauft/inkludiert). Ort und Zeit der Leistungserbringung ist der Ort des Beherbergungsbetriebes und der Zeitpunkt der vereinbarten Anreise.

 

Ich schlage vor für den weiteren Verlauf dieser Diskussion ausschließlich die Situation vom 15.Mrz heranzuziehen und nicht die geänderte Situation danach. Zumindest war mein initialer Beitrag so gemeint. Am 15.3. war zumindest in meiner Region die Anreise möglich.

Max526
Level 10
Naters, Switzerland

Ich bin über die Entscheidung genau so wenig erfreut wie alle anderen hier. Aber ich habe dafür viel Verständnis. 

 


@Thomas2028  schrieb:

Am 15.3. war zumindest in meiner Region die Anreise möglich.


Das mag alles richtig sein. Auch wenn es sehr flach betrachtet ist.

 

Am 12.03 wurde Corona zur Pandemie erklärt. Wie ein Land mit steigenden Erkrankten reagieren wird, ist inzwischen auch jedem klar. Um ein Chaos zu vermeiden, hat man die Notbremse gezogen und diese Regel eingeführt. Die Regel ist für uns Gastgeber nicht toll. Aber wie sich inzwischen gezeigt hat, war es genau die richtige Entscheidung. 

 

Und zu sagen "bei Thomas in der Nachbarschaft gibt es noch keine Erkrankten, da machen wir eine Ausnahme", ergibt keinen Sinn. DE/AT/CH hatte steigende Zahlen an Erkrankten und da keine Ausnahmen zu machen, war absolut richtig. 

 

Mal davon abgesehen, geht es hier um die Bekämpfung und Eindämmung.  Wie viele Gäste hätten jetzt Probleme auf der Reise oder weil sie verreist sind? Ich kenne Anweisungen von Unternehmen an die Mitarbeiter in der Form "Wer jetzt in den Urlaub fährt und erkrankt oder in Quarantäne muss, bekommt für die Zeit keinen Lohn bezahlt". 

 

Also zu sagen, weil bei dir vor der Haustüre noch alles ok ist, willst du dein Geld, beschreibt nur deine Sicht und nicht die Tatsachen, die für deine Gäste entscheidend sind.

 


@Thomas2028  schrieb:

- wenn es aber Gründe gibt, die im Wirkungsbereich des Gastes liegen (Dein Beispiel mit gestrichenen Zugverbindungen), dann ist das für einen Gastgeber zuerst einmal irrelevant 


Das ist das, was du gerne hättest. Geschrieben steht aber in 9.5, dass Airbnb  das Recht hat Buchungen zu stornieren, wenn einer der Punkte aus den Richtlinien für besondere Umstände zutrifft. Und es waren am 15.03 schon einige Punkte erfüllt. 

 


@Thomas2028  schrieb:

- wenn es Gründe gibt, wonach eine Leistungserbringung durch den Gastgeber nicht möglich ist (z.B. staatlich verordnete Reisebeschränkungen, Quarantänegebiet o.ä.), dann ist das eh klar, dann kann der Beherbergungsvertrag nicht erfüllt werden. In einer solchen Situation braucht man aber Airbnb und den §9.5 nicht, da die rechtliche Situation eindeutig ist.


Der Gedanke ist leider falsch. In dem Punkt 9.5 (und anderen Punkten) erklärt dir Airbnb, ab wann Airbnb für sich entscheidet, einen Gast stornieren zu lassen. Ganz unabhängig von deinen lokalen Beschlüssen oder Gesetzen. Dieses Recht hat Airbnb und viele andere Unternehmen und du hast dem zugestimmt. Und Airbnb deckt mit 9.5 nicht die deutschen Gesetze ab, sondern stellt seine eigenen Regeln auf. Und wenn die da rein schreiben, dass man bei Gastgebern mit übernatürlich schlechtem Wetter Sonderrechte auf Stornierung hat, dann steht das da so drin und kann angewendet werden. 

 

Ich sehe bisher keinen Grund, warum der Teil der Nutzungsvereinbarung für dich / deine Unterkunft nicht zutreffen sollte. Es steht in der Vereinbarung - Es wird erfüllt - Es wird angewandt. 

Flach betrachtet?

naja, da fühle ich mich aber in guter Gesellschaft: der Deutsche Tourismusverband - und das sind Profis und keine Amateure - haben mit ihren "Hinweise zur Stornierung für Gastgeber" v. 17.3. zu diesem Thema Stellung genommen. Da kann ich keinen Unterschied zu meinen obigen Beiträgen erkennen.

 

aber vielleicht weißt Du es ja besser.

 

Liest man "Update und Hilfestellung für Stornierungen anlässlich COVID-19" von FeWo direkt v. 18.3., so erkennt man, das es auch deutlich besser weil fairer geht als bei Airbnb.

Offensichtlich gibt es Plattformen, die brauchen eine solche Knebel-Klausel nicht oder nutzen sie sie zumindest nicht. Ich habe meine große Wohnung bei Airbnb erst mal rausgenommen.

 

Jeder muß selber wissen auf was er sich einlässt.

 

Das ist mein letzter Beitrag zu diesem Thema. Was ich sagen wollte, habe ich deutlich gemacht.


Kommt alle gut durch die Krise.
Gebt Corona keine Chance !

Max526
Level 10
Naters, Switzerland

DTV: 19.03.20 / 13:00

1. Vor der Reise: Dürfen Gäste jetzt kostenfrei stornieren?
Ja. Das Robert-Koch-Institut hat die Gefährdungslage für ganz Deutschland als hoch eingestuft (» https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html), die Bundesregierung hat die Bevölkerung aufgefordert, nicht notwendige soziale Kontakte und Reisen zu unterlassen.

 

Hat Airbnb bereits am 15.03 erledigt.

 

DTV: 18.03.20

In einigen Bundesländern sind touristische Übernachtungen untersagt, in anderen nicht.

 

„Dieser Flickenteppich stiftet Chaos, rechtliche Unsicherheit und ist in dieser Situation eine zusätzliche Belastung für alle Gastgeber und Gäste. In allen Ländern müssen einheitliche Regelungen gelten“, so Norbert Kunz, Geschäftsführer des Deutschen Tourismusverbandes (DTV).

 

Genau das hat Airbnb frühzeitig genug unterbunden und einheitliche Regeln geschaffen. Danke dafür.

Niels36
Level 3
Interlaken, Switzerland

Hallo Zusammen

 

Zunächst mal danke für die Teilnahme an der Disskusion. Ich habe unterdessen folgende Antwort vom Anwalt meiner Rechtschutzversicherung erhalten.

 

Danke für Ihre Anfrage bzgl. Nutzungsbedingungen von Airbnb. Ich habe die verschiedenen AGB und Vertragsbestandteile geprüft und kann darin keine Rechtsgrundlage seitens Airbnb zur Durchsetzung einer sofortigen bzw. sogar rückwirkenden Änderung der Nutzungsbedingungen finden. Vielmehr wäre wohl die Klausel zur einseitigen Anpassung der Nutzungsbedingungen anwendbar. Danach könnte Airbnb die Bedingungen zwar einseitig anpassen, müsste Sie aber mindestens 30 Tage im Voraus informieren. Die neuen Stornoregeln würden demnach erst ab 15. April 2019 gültig werden.

 

Allerdings erübrigt sich aufgrund der momentanen Umstände eine solche Diskussion wohl. Gemäss neustem Stand wurden in der Schweiz verschiedene Massnahmen zur Bekämpfung des Virus eingeführt, unter anderem die Schliessung der Grenzen. Sollte dies tatsächlich aufrecht erhalten werden, wird Ihre Leistung (Wohnung zur Verfügung stellen) aus rechtlicher Sicht unmöglich. Die entsprechende Regel im Obligationenrecht führt dazu, dass eine allfällige Stornogebühr für Gäste unabhängig der geltenden vertraglichen Abreden sowieso wegfällt.

 

Heisst also, für Stornierungen vor inkrafttreten der Grenzschliessungen und vor dem 15.04.2020 storniert, müsste der zustehende Betrag im Rahmen der Stornobedingungen ausbezahlt werden.

Nach inkraftreten des Notstands resperktive der dadurch erfolgten Grenzschliessungen, muss kostenfrei storniert werden. Dies alles gilt in meinem Fall für die Schweiz.

 

Wünsche allen gute Gesundheit!

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