Adventskalender 2019 - Türchen 1

Ilona18
Level 10
Torremolinos, Spain

Adventskalender 2019 - Türchen 1

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In anderen Ländern gibt es nicht nur andere Sitten und Gebräuche - sondern auch andere Vorschriften und Gesetze.
So manch einer kauft sich in einem fremden Land ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung ohne sich über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren. Selbst Eigentümer, die nicht nur in ihrem Urlaub diese Immobilie nutzen, sondern ständig dort wohnen - wie z.B. viele Auswanderer oder Rentner an der Costa del Sol - haben meist keine Ahnung von den Gesetzen. Man liebt das schöne Wetter und das Urlaubsfeeling und kümmert sich nicht um "Behördenkram".
 
Viele kaufen eine Immobilie von einem Landsmann ohne notariellem Kaufvertrag. Weil man einem Landsmann bedingungslos vertraut - im Gegensatz zu einem Ausländer, sprich spanischem Verkäufer. Dabei ist es so, dass hier an der Costa del Sol Käufer gerade von Landsleuten schlimm übers Ohr gehauen werden. Die Deutschen betrügen die Deutschen, die Engländer betrügen die Engländer, u.s.w.
Da werden "Kaufverträge" auf einen Zettel geschrieben und Anzahlungen oder sogar der gesammte Kaufpreis wandert bar über den Tisch. Geiz ist geil - und man will sich die Notarkosten und die Kosten für den Eintrag ins Grundbuchamt sparen.
 
Besonders tragisch wird das, wenn es zu einem Erbschaftsfall kommt und man keinerlei Dokumente vorweisen kann.  In Spanien ist es notwendig ein notarielles Testament zu erstellen, sobald man hier etwas besitzt, sei es eine Immobilie oder auch nur ein Bankkonto. Dieses Testament wird vom Notar an das Zentralregister der Testamente nach Madrid geschickt, man selber erhält nur eine Kopie. In diesem Zentralregister werden auch Urkunden von Lebensversicherungen aufbewahrt. Man kann also nicht wie z.B. in Deutschland sein Testament auf einen Zettel schreiben und in eine Schublade legen. Sowas gilt hier nicht, bzw. die Bearbeitung des Erbschaftsfalles wird dann viele Jahre dauern.
 
Folgender Fall aus meinem Bekanntenkreis: eine Freundin von mir ist vor einigen Wochen verstorben. Sie hatte eine Eigentumswohnung in Torremolinos, ebenso wie ihre 83 jährige Mutter, die auch seit vielen Jahren hier lebt. Da die Mutter seit einem Hüftbruch Anfang des Jahres sehr schlecht laufen kann und auch geistig nicht mehr sehr fit ist, wollte sie beide Wohnungen verkaufen und sich mit dem Geld in ein betreutes Wohnen in Deutschland einkaufen. Sie hat aber keinen notariellen Kaufvertag von ihrer eigenen Wohnung. Die Tochter hatte kein notarielles Testament gemacht hatte, und noch schlimmer: als vor ca. 20 Jahren ihr Mann verstarb, hat sie diesen Erbschaftsfall nicht geregelt, da sie die Kosten für die Erbschaftssteuer, die Plusvalía (Wertzuwachssteuer) und die anderen Gebühren, die bei einer Erbschaft fällig werden, nicht bezahlen wollte.  Nun steht noch immer der verstorbene Gatte zu 50 % als Eigentümer im Grundbuchamt. Die 83 jährige Mutter muß diesen uralten Erbschafts-Fall jetzt auch noch lösen, bevor sie das Erbe ihrer Tochter antreten und in ein betreutes Wohnen ziehen kann. Ohne notarielles Testament kann so ein Fall 4 bis 5 Jahre dauern.  In ihrem Fall wird es noch länger dauern, da sie vom verstorbenen Schwiegersohn keinerlei Dokumente hat. Ihr Argument: "Och, der ist doch schon soooo lange tot" ist bei den Behörden kein Argument um Erbschaftspapiere auszustellen.
Ist Geiz wirkich geil?
Ein weiterer Punkt sind die Bankkonten. Wenn jemand in Spanien verstirbt werden sofort seine spanischen Konten gesperrt, auch wenn es sich um Gemeinschaftskonten mit dem Ehegatten handelt. Die Konten werden erst wieder freigeschaltet, wenn alle Erbschaftsangelegenheiten offiziell geregelt sind. Und das kann ohne notarielles Testament viele Jahre dauern.
Bitte, wenn ihr im Ausland eine Immobilie kauft - erkundigt euch vorher über die Vorschriften und Gesetze. Überraschungen können sehr teuer und langwierig werden.
 
 
 
8 Antworten 8
Patricia741
Level 10
Rösrath, Germany

Ich wünsche allen einen schönen 1. Advent. @Ilona18 hat die erste Tür geöffnet. Ich freue mich auf weitere Türen und eine harmonische Zeit für alle CC Freunde .
Herzliche Grüße aus Rösrath Patricia

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Ich kenne einen Fall aus nächster Nähe, da ist der eingetragene Miteigentümer inzwischen verstorben. Keine Nachfahren, keine Erben. Die Bank schickt dem Verstorbenen regelmäßig Kontoauszüge; das Guthaben frisst sich selber auf.

 

Unangenehmes und für die Hinterbliebenen zeitraubendes Versäumnis, seine Angelegenheiten zu Lebzeiten zu regeln.

Ilona18
Level 10
Torremolinos, Spain

@Till-and-Jutta0   ja so einen Fall habe ich auch bei Nachbarn. Frau A. hatte sich eine Eigentumswohnung gekauft und alleine bezahlt. Um ihre Lebensgefährtin abzusichern, hat sie auch diese im Kaufvertrag und Grundbuchamt eintragen lassen. Diese ist einige Jahre später verstorben, steht aber immer noch als Miteigentümerin im Grundbuchamt. Frau A. kann die Wohnung weder verkaufen noch vermieten oder

vererben, weil sie ihr nur zu 50% gehört.  Aber sie ist nicht in der Lage diese Angelegenheit zu regeln. Auf spanisch ist es ihr zu kompliziert und eine darauf spezialisierte Gestoría will sie nicht bezahlen.

 

 

Tamara206
Level 10
St Stephan, Switzerland

Mañana tambien es un dia!  

 

Nach dem Prinzip sollten wir eigentlich auch leben! Da würden unsere Gäste ihre heitere Freude haben. 🙂

 

Im Grundbuchamt in Spanien  da kann viel darin stehen und jedermann hat dort Möglichkeiten seine Belangen einzutragen. 

Was sicher ist die Grundsteuer bezahlt der Eigentümer und diese Grundsteuer wird vom Staat geführt. 

Wenn aber die Justiz und sogar der oberste Gerichtshof in Madrid nicht zuverlässig arbeitet, wie soll den so ein Staat richtig arbeiten?

Wo sollen die Leute, egal wer zu seinem Recht kommen?

Anna
Community Manager
Community Manager
London, United Kingdom

Vielen Dank @Ilona18 für deinen Beitrag! Es ist schrecklich, wenn gerade in solchen Augenblicken alles so kompliziert wird und man sich mit der Bürokratie auseinandersetzen muss 😞 

                             

 

Vielen Dank für die gemeinsame Zeit im Community Center! Begrüßt die neue Community Managerin Juliane HIER.  Klickt HIER, um eine Unterhaltung mit anderen Mitgliedern zu beginnen. 

Ilona18
Level 10
Torremolinos, Spain

@Anna  gerade weil ein Todesfall in der Familie so schrecklich ist und jede Menge Behördenkram mit sich bringt, sollte man sich zu Lebzeiten absichern, mit einem eigenen Konto, notariellem Testament, korrektem Kaufvertrag, u.s.w., um die Abläufe zu vereinfachen und zu beschleunigen. Es war der Sinn meines Beitrags auf Unterschiede in einem anderen Land hinzuweisen. Jeder der sich eine Immobilie in einem fremden Land kauft sollte sich vorher informieren um nicht böse Überraschungen zu erleben..

Es hat auch nichts mit dem Alter zu tun. Auch ein junger Mensch kann morgen von einem Auto plattgefahren werden.

 

Gerlinde0
Level 10
Kempen, Germany

@Ilona18 

Nicht nur im Ausland, auch in Deutschland sollte man ein Minimum an Vorsorge diesbezüglich betreiben. Bei gemeinschaftlichen Konten ein sogenanntes „Oder-Konto“ haben, dass jeder für sich alleine über das Konto verfügen kann, ein Testament und es bei Gericht hinterlegen. Kann ich nur empfehlen. Von Betreuungsverfügungen, Pflegevorsorge will ich jetzt mal gar nicht reden.

Ilona18
Level 10
Torremolinos, Spain

@Gerlinde0   ein "Oder-Konto" gibt es bei uns nicht. Auch wieder ein Unterschied zu Deutschland!

 

Ich habe eine notarielle Generalvollmacht auf meinen 16 Jahre jüngeren Bruder ausstellen lassen. Er könnte - falls ich mal körperlich oder geistig nicht mehr dazu in der Lage sein sollte - alle meine "Geschäfte" erledigen. Er könnte weiter vermieten oder das Haus verkaufen und auf diese Weise mein Pflegeheim finanzieren.

 

 

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