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Meine ersten Gäste auf einer anderen Plattform, auf der man keine Infos im Vorfeld über seine Gäste bekommen kann, waren mit ...
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Liebe Community,
ich habe gehört, dass die Online-Identifizierung für Aufenthalte in Italien seit 2025 gem. italienischer Gesetze NICHT mehr erlaubt sein soll und der Gastgeber seine Mieter zwingend persönlich treffen müsse, um sie mit Hilfe ihrer Ausweise zu idenfizieren und diese Daten dann an die entsprechenden ital. Behörden übermitteln zu können.
Ich habe jetzt eine Ferienwohnung in Italien gebucht und der Vermieter bittet mich, sowohl eine Kopie der Ausweise (Vorder-und Rückseite) sowie ein "Selfie-Video" (auf dem ich sowie mein Ausweis zu sehen sind) auf einer Platform außerhalb Airbnb (er hat mir einen Link geschickt, der auf ".io" endet) hochzuladen. Ich bin verunsichert, ob das rechtens sein kann, denn ich kenne die Idenfizierung via "Selfie-Video mit Ausweis" nur aus Live-Chats (z. B. bei Registrierung einer neuen SIM), nicht aber in Form einer speicher- und reproduzierbaren Video-Datei. Was denkt ihr über dieses Verfahren? Ist das überhaupt sicher / legal?? Und wie lief das bei euch mit der Identifizierung durch den Vermieter ab, falls ihr 2025 schon einen Italien-Aufenthalt hattet?
Ich danke euch im Voraus für Informationen zu diesem Thema und eure Einschätzungen bzw. Erfahrungen!
LG
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Genau @Birte-Cordula0 , die Online-Identifizierung der Gäste von Aufenthalten in Italien war nie erlaubt und dieses Verbot ist noch einmal durch ein Rundschreiben des Innenministers am 18 Nov. 2024 an alle Polizeibehörden in Italien verstärkt worden.
Du kannst dem Gastgeber aber folgende Identitätsdaten aller Besucher (auch der Kinder jeglichen Alters) vorher schriftlich mitteilen (ohne Foto):
- Vorname(n) wie auf dem Ausweis
- Nachname
- Geburtsort und -Tag
- Geschlecht
- Staatsangehörigkeit
- Art des Ausweises
- Nr. des Ausweises
- Ausstellungsort
Diese Daten muss der Gastgeber beim Check-in “de visu” (mit den eigenen Augen) der Personen gegenüber verifizieren und innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft der zuständigen Questura (Polizei) melden.
Wenn es sich um eine touristische Kurzzeitvermietung handelt müsste der Gastgeber auch einen Kurzzeit-Mietvertrag ausstellen der bei der Ankunft unterschrieben werden muss.
Touristische Gewerbebetriebe wie CAV (casa vacanze) B&B (Bed & Breakfast), Affittacamere (Zimmervermietung) brauchen keinen schriftlichen Mietvertrag ausstellen.
Grazie @Juliane !
@Birte-Cordula0 Das mit einem separaten Mietvertrag ist m.W. in Italien tatsächlich vorgeschrieben. Ziemliche Bürokratie.
Hallo @Birte-Cordula0 , danke für dein Feedback. Natürlich versuchen viele Vermieter in Italien das Gesetz zur persönlichen Verifizierung mittels Verifizierung-App zu umgehen, weil ein persönlicher Check-in Kosten verursacht, auch für Firmen, die diese Kurzzeitvermietung gewerblich betreiben.
Du kannst dem Vermieter ja mal diesen Link schicken aus dem ganz klar hervorgeht, dass die Ausweise “de visu” kontrolliert werden müssen.
https://www.fiscoetasse.com/files/19223/circolare-interno-strutturericettive-2024.pdf
Gleichzeitig würde ich dem Vermieter aber auch deine Adresse mitteilen, damit er den Mietvertrag ausfüllen kann. Danach sollte er ihn dir als link in der Chat von Airbnb zukommen lassen damit du ihn einsehen kannst.
Ich vermiete seit 8 Jahren unser Haus auf Airbnb und sende meinen Gästen immer den Link zum Entwurf meines Mietvertrages sofort mit der Buchungsbestätigung.
Wieder was gelernt über Vermietungen in Italien. Ich danke euch. 😁
Deine Gäste, Angela, sind ja auf jeden Fall gut informiert und der Vertrag wird auch gleich mitgeliefert. 👍