Hallo zusammen,ich habe mein Airbnb-Konto ursprünglich erste...
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Hallo zusammen,ich habe mein Airbnb-Konto ursprünglich erstellt, als ich in den USA gearbeitet habe. Seit über sechs Jahren l...
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Liebe Community,
wir sind seit knapp zehn Jahren erfolgreiche Gastgeber und haben leider aktuell mit der Beherbergungssteuer eine kleine Odysse hinter uns. Ein glückliches Ende hat sie noch nicht gefunden.
Unsere Stadt Halle (Saale) erhebt seit 1.1.2025 4% Beherbergungssteuer. Zu zahlen ist sie von Gästen auf den von ihnen für die Übernachtung insgesamt gezahlten Betrag. Einziehen müssen das Geld wir Gastgeber.
Prinzipiell hat Airbnb bereits allerhand vorgesehen, um es Gastgebern so einfach wie möglich zu machen: Ein paar Klicks, und die Steuer wird automatisch eingesammelt. Wo die Klicks allerdings richtig platziert sind, ist leider ein Rätselraten und eigentlich unnötig.
Ein super Service wäre, wenn die Plattform im Vorfeld alle Hosts aktiv über solche Steuern informieren würde – inklusive Ansage, welche Optionen anzuklicken sind, welche Kosten besteuert werden. Stattdessen werden noch Monate viele Hosts selbst herumdoktern oder von der ganzen Sache gar nichts mitbekommen haben. Das ist rechtlich heikel und kann sogar Geschäftsbetriebe gefährden!
Richtig bitter ist, dass Airbnb als Datenbank-Profi in der Monatsabrechnung nicht die zur Meldung der Steuer ans Amt benötigten Daten zu Gäsztezahl und Gästesteuer (die die Gäste direkt an Airbnb zahlen) liefert. Diese Daten unterliegen laut Kundendienst angeblich dem Datenschutz (???) und müssen manuell aus jeder einzelnen Buchung ausgelesen und zusammengetragen werden.
Dabei ist das Thema in anderen Städte und Gemeinden bereits seit Jahren die Regel.
Es fühlt sich an, als müsse man das Rad neu erfinden...
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@Jörg8 Mein erster Gedanke war auch: Da bist du als Selbständiger selbst für verantwortlich. Aber es wäre schön, wenn Airbnb das einem abnimmt. Dein Gedanke, dass Airbnb das auf keinen Fall für jede Kommune weltweit machen kann, ist natürlich auch valide.
Schöner wäre es natürlich, wenn es EU-weit oder zumindest deutschlandweit eine bestimmte einheitliche Regelung gäbe und die Gemeinde nur noch den Hebesatz festlegen muss, wie bei der Grundsteuer oder der Gewerbesteuer. Das ist dann eine Zahl in einer Tabelle und Airbnb kann die Tabelle auslesen. Der Hebesatz kann ja auch 0 sein, wenn eine Gemeinde keine Kurtaxe will. Aber ich träume gerade 😉
@Kathleen-and-Stephan0
Inserat -> Einstellungen -> Steuern -> 4% Beherbergungssteuer (falls es keine weiteren Steuern gibt. Falls es z.B. noch 7% USt gibt, wären es 4,28%, da Airbnb keine Steuern auf Steuern berechnet.)
Wie stellst du dir das vor @Kathleen-and-Stephan0 , dass airbnb weltweit für jede Kommune von Timbuktu bis Wladiwostok regionale Steuern raus sucht?
Airbnb ist ein Portal in dem du deine Inserate schalten kannst. Airbnb ist kein Steuerberater, und jeder allein ist dafür verantwortlich zu ermitteln welche Steuern zu bezahlen sind, und eigenständig abzuführen. Deswegen schreibt airbnb dazu in der Hilfe Datei:
Egal, ob du ein erfahrener Profi im Gastgewerbe bist oder gerade erst als Gastgeber:in durchstartest: Du solltest wissen, wie Steuern dich betreffen. Als Gastgeber:in kann es je nach Standort erforderlich sein, von deinen Gästen lokale Steuern auf die Unterkunft oder die Mehrwertsteuer (MwSt.) einzuziehen.
https://www.airbnb.de/help/article/2523
Für Menschen die in Ihrem Leben Arbeitnehmer sind mag das unglaublich klingen, aber das ist die Realität weltweit für alle Selbstständigen. Genau da bist du gelandet, wenn du Unterkünfte vermietest.
Wo deine Kritik vollkommen berechtigt ist, ist dass das Portal absolut unübersichtlich ist wo was einzutragen ist, und Airbnb spielt zusätzlich regelmäßig Ostern für Erwachsene, und schiebt die Einstellungen von Pontius zu Pilatus, und wenn man lange dabei ist wie ich, und man eine Einstellung verändern möchte, findet man sie fast nie dort wieder wo sie ursprünglich mal war. Dieses Thema habe ich auch schon oft moniert, aber da ist man beratungsresistent (wobei meine Statisktik immer noch schwankt wer da schlimmer ist, die Europäische Union oder Airbnb)
Auch die Hilfe Datei dreht sich hier im Kreis ohne auch nur auf das Problem einzugehen, und dass die von Dir angesprochen Steuern automatisch eingezogen werden macht airbnb nicht freiwillig. Sie wurden von den entprechenden Ländern (z.B. China,..) oder Städten (z.B. Barcelona,...) verpflichtet, sonst hätte airbnb dort keine Unterkünfte mehr anbieten dürfen. Du musst nur den Stadtrat von Halle überreden diesbezüglich bei airbnb zu intervenieren, und das Problem ist für Dich vom Tisch.
Bis dahin bleibt dir nichts anderes übrig als bei den Inseratseinstellungen die Preisgestaltung aufzurufen, weitere Rabatte und Gebühren anklicken, und die einzig Möglichkeit zu nutzen die es gibt, bei Verwaltungsgebühr die Einstellung von pro Aufenthalt in prozentualer Annteil des Aufenthaltes ändern, was in den Abrechnungen auch separat ausgewiesen wird. Wenn du dann noch deine Preise um die genannten 4% änderst hast du genau das was du willst.
@Jörg8 Mein erster Gedanke war auch: Da bist du als Selbständiger selbst für verantwortlich. Aber es wäre schön, wenn Airbnb das einem abnimmt. Dein Gedanke, dass Airbnb das auf keinen Fall für jede Kommune weltweit machen kann, ist natürlich auch valide.
Schöner wäre es natürlich, wenn es EU-weit oder zumindest deutschlandweit eine bestimmte einheitliche Regelung gäbe und die Gemeinde nur noch den Hebesatz festlegen muss, wie bei der Grundsteuer oder der Gewerbesteuer. Das ist dann eine Zahl in einer Tabelle und Airbnb kann die Tabelle auslesen. Der Hebesatz kann ja auch 0 sein, wenn eine Gemeinde keine Kurtaxe will. Aber ich träume gerade 😉
@Kathleen-and-Stephan0
Inserat -> Einstellungen -> Steuern -> 4% Beherbergungssteuer (falls es keine weiteren Steuern gibt. Falls es z.B. noch 7% USt gibt, wären es 4,28%, da Airbnb keine Steuern auf Steuern berechnet.)
@Ralf243: Wenn es so einfach wäre, hätten wir kein Problem. Unser Beitrag und Vorschlag beginnt da, wo der Kundendienst keine befriedigenden Antworten geben konnte. Und nur weil wir dort leider keine Lösung (bisher gab es immer gute Lösungen) gefunden haben, bringen wir das Thema hier ein. Denn es ist bei weitem nicht mit dem Anklicken des Pozentsatzes getan. Auszuwählen sind als Bemessungsgrundlage auch alle relevanten Leistungen.
Aber wie kommst du darauf, aus 4,28% zu kalkulieren, wenn der Gesetzgeber 4% fordert? Bei der Buhchaltung gibt es keinen Platz für eigene Interpretationen. Auch das ein guter Grund, warum Airbnb sich und allen Hosts durch proaktive Arebit jede Menge Nachfragen, Fehler und Irrwege ersparen könnte.
Beispiel in Köln, 5% Kulturförderabgabe und 7% Umsatzsteuer:
100€ netto -> 107€ inkl. USt. -> 5,35€ Kulturförderabgabe
Airbnb rechnet alles vom netto, folglich stelle ich dort 5,35% ein.
Laut der Kölner Verordnung muss man auf die Umsatzsteuer die Kulturförderabgabe zahlen, aber auf die Kulturförderabgabe keine Umsatzsteuer. Die Abgabe ist auch unabhängig von der Anzahl der Gäste. Ist das bei euch anders?
Mein Beitrag entstand als Ergebnis einer so langwierigen wie unbefriedigenden Kommunikation mit dem Airbnb-Kundenservice. Denn das ist wirklich aufwändig: Jedes Problem individuell mit den Hosts einzeln zu klären.
Viel weniger Aufwand macht dagegen unsere vorgeschlagene Datenbanklösung: Finanziell relevante Vorgaben für große Gruppen von Hosts 1. erkennen, 2. monetär analysieren und 3. in selbsterklärende Formulare umsetzen.
Deine Belehrungen und Grundkurse lasse bitte an anderen aus.
Vor allem, wenn sie falsch sind.
Und was hast du eigentlich gegen Timbuktu und Wladiwostok?
Könnte sien, sie haben dort ganz ähnliche Probleme und Fragen wie wir.
Worum geht es hier jetzt eigentlich? Darum, dass es in der Airbnb-Platform integriert sein sollte, oder um die Berechnung überhaupt?
Für einige Städte gibt es das schon, dass Belegungssteuern gleich bei der Buchung mit abgerechnet werden, s. Hilfsartikel. In der Schweiz gibt es auch einige Kantone in denen das der Fall ist. Vielleicht gibt es da auch noch mehr, aber wer Interesse hat, kann da mehr aufspüren.
Danke @Jörg8 und @Ralf243 für die Kommentare dazu.