Persönliche Kommunikation

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Persönliche Kommunikation

Hallo! In meinen Bewertungen wurde das Thema Kommunikation schon mehrfach schlechter bewertet, weil mich die Gäste nicht persönlich kennengelernt haben. Da wir kontaktlosen Check-In anbieten, müsste ich für ein Kennenlernen ja aktiv auf die Gäste zugehen, und eigentlich möchte ich sie ja gar nicht stören. Wie sind Eure Erfahrungen? Danke und LG Sonja

Beste Antwort
Harald93
Level 10
Rüsselsheim, Germany

@Sonja553 

 

Wir bieten den Gästen in unseren Nachrichten sowohl persönlichen als auch kontaktlosen Check-In an, wobei sich die Gäste fast ausschließlich, wie es ein Gast mal formuliert hat, gerne "selbst reinlassen". Das zeugt m.M.n. auch davon, dass man lieber erstmal seine Ruhe haben möchte.

Da wir im gleichen Haus wohnen, ergibt sich meist doch ein persönlicher Kontakt, wenn man sich "zufällig" im Treppenhaus trifft.

Vielleicht wäre es für Dich eine Möglichkeit, dem Gast die Entscheidung zu überlassen und Kontaktbereitschaft und Möglichkeiten zu kommunizieren - dann liegt es an ihm/ihr.  

 

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5 Antworten 5
Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Manche Gästebewertungen sind einfach nicht nachvollziehbar. Z.B. 4 Sterne Gesamtbewertung, und „wir kommen gerne wieder“. In so einem Fall frage ich dann höflich nach, was man besser machen kann, denn offenbar war der Gast ja doch nicht voll zufrieden. In der Regel kommt dann keine Antwort mehr, aber der Gast dann hoffentlich auch nicht  mehr 😉

 

Warum es bei einer online-Kommunikation Anzüge gibt, kann ich dir auch nicht sagen. Bei einem kontaktlosen Check-in hätte ich jetzt eher Abzüge beim Check-in erwartet, als bei der Kommunikation. Denn damit hatte ich als Airbnb-Reisender schon zu viele schlechte Erfahrungen.

 

Nur so als ungefragte Randbemerkung: Bei einem rein kontaktlosen Check-in dürfte das Thema Meldeschein nicht so ohne weiteres zu erledigen sein.

 

Happy Hosting!

Hallo und vielen Dank für Euren Input! Das Thema "Meldeschein" hat mich verunsichert. Ich habe die Gesetzgebung (§ 29 BMG) so gelesen, dass der Meldepflicht nur Gäste unterliegen, die mehr als 6 Monate aufgenommen werden. Habe ich da was überlesen? LG Sonja

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

@Sonja553 Die Daten deiner Gäste dienen eigentlich auch zu deiner eigenen Sicherheit.

 

Verwechsle nicht die 6-Monatsfrist (ohne Erstwohnsitz 3 Monate) nicht mit dem "Besonderen Meldeschein für Beherbergungsbetriebe".

 

Lies dir mal die FAQ durch:  Meldeschein 

Die Änderung ab heute ist da allerdings noch nicht eingearbeitet.

Harald93
Level 10
Rüsselsheim, Germany

@Sonja553 

 

Wir bieten den Gästen in unseren Nachrichten sowohl persönlichen als auch kontaktlosen Check-In an, wobei sich die Gäste fast ausschließlich, wie es ein Gast mal formuliert hat, gerne "selbst reinlassen". Das zeugt m.M.n. auch davon, dass man lieber erstmal seine Ruhe haben möchte.

Da wir im gleichen Haus wohnen, ergibt sich meist doch ein persönlicher Kontakt, wenn man sich "zufällig" im Treppenhaus trifft.

Vielleicht wäre es für Dich eine Möglichkeit, dem Gast die Entscheidung zu überlassen und Kontaktbereitschaft und Möglichkeiten zu kommunizieren - dann liegt es an ihm/ihr.  

 

Das ist eine gute Idee - wird sofort umgesetzt 🙂 Vielen Dank!

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