Servus, mir wurde von Airbnb 30% des Mietpreises abgezogen. ...
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Servus, mir wurde von Airbnb 30% des Mietpreises abgezogen. Der Gast hat Airbnb nur Unwahrheiten erzählt, daraufhin hat Airbn...
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Hallo,
ein Airbnb-Gast hat vor ca. 3 Wochen eine Urheberrechtsverletzung begangen über meine IP-Adresse (WLAN) und ich habe als Host nun den ganzen Ärger. Der int. Gast streitet alles ab, ich war an dem Tag aber nachweislich nicht in der Wohnung. Das Thema ist airbnb bekannt, es passiert aber nichts.
Hat Jemand Erfahrung im Umgang mit solchen Fällen? Ich soll eine Strafe zahlen und eine Unterlassungserklärung abgeben.
Danke für Hinweise.
Peter
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@Peter4174 Was für ein Urtei liegt vor? Eines gegen dich, eines das genau deinen Fall behandelt (Gastgeber) oder ein grundsätzliches bzgl. Haftung? Und von wann ist das?
Hast du dem gegnerischen Anwalt den Sachverhalt bereits geschildert? Wie begründet der Anwalt den ungewöhnlich hohen Streitwert? Mit "wiederholt" oder "gewerblich"?
Eine Urheberrechtsverletzung ist aber definitiv kein Sachschaden in der Wohnung, sondern eher ein Vermögensschaden. Die Haftpflicht greift damit eher auch nicht.
Ich persönlich würde es erstmal schildern, wie es ist und zusätzlich mitteilen:
Ich darf und kann personenbezogene Daten meiner Gäste aus Datenschutzgründen nicht an Dritte weitergeben.
Sollte eine zuständige Behörde oder ein Gericht eine entsprechende Anordnung treffen, werde ich selbstverständlich kooperieren.
@Peter4174Vermutlich handelt es sich nicht um ein Urteil, sondern um einen Beschluss zur Datenherausgabe. Damit wird lediglich der Provider verpflichtet, die Bestandsdaten herauszugeben, mehr nicht. Eine gerichtliche Klärung der Verantwortlichkeit findet dadurch noch nicht statt.
Hallo,
1) Das Landgericht München 1 hst den Beschluss an den Provider verfasst, die Daten meiner IP-Adresse rauszugeben.
2) Frommer Legal Kanzlei hat mir auf der Basis eine Abmahnung wg. Urheberrechtsverletzung zugestellt für 24 Sekunden Filesharing samt Unterlassungserklärung und 948,80, davon 248 Rechtsverfolgungskosten und 700 Schadensersatz. Von airbn kam keine Hilfe, der spanische Gast leugnet eine Beteiligung und ich war nachweisbar nicht im Haus.
Hallo Peter, das ust, glaube ich, due größte Angst aller Gastgeber die WLAN zur Verfügung stellen
Ich habe aus diesem Grund in jeder Wohnung eine Fritz Box.
Da habe ich den Gastzugang eingeschränkt.
Das wird sogar in dem Zugang zur Fritzbox empfohlen.
Ich kenne mich da auch nicht weiter aus, aber der Zugang ist eingeschränkt.
Außerdem habe ich in meinen AGB das separat erwähnt.
Dazu findest Du ausreichend Informationen im Internet.
Wichtig ist aber, das Deine Gäste keinen vollen Zugriff auf Dein WLAN haben.
Das tut mir wirklich leid, aber ich glaube Du kannst nur die Daten des Gastes weiterleiten.
Letztendlich bist aber Du für Dein WLAN verantwortlich.
Ich hoffe es geht für Dich glimpflich aus.
Liebe Grüße Silvia
Hallo Silvia,
danke für die Hinweise. Natürlich kann ich gewisse Daten des Gastes angeben, aber dies sind ja auch nicht die Stammdaten des Gastpaares.
Und selbst ein Gast-WLAN erspart mir als Host nicht das Theater, weil ich der Inhaber der IP-Adresse bin . Die Klageschrift landet immer beim Host, wenn ich es richtig deute.
Gruss, Peter
Ich habe mal im CC geschaut und mit dem Kanzlei-Namen bekommt man da einige interessante Ergebnisse.
Geht es hier jetzt "nur" noch darum, an die Daten des Gastes zu kommen oder auch noch allgemeine Hilfestellung? Das habe ich beim Mitlesen nicht so ganz herauslesen können. 🤔
Hier ein paar Links zu älteren Themen:
"Urheberrechtsverletzung - Support hilft nicht"
"Illegale Downloads durch AIRBNB Mieter. Jetzt sehr hohe Anwaltskosten."
Hallo Juliane,
mich würde u.a. interessieren, ob airbnb die Daten des relevanten Kunden an den Host oder die Rechtsanwaltskanzlei der Gegenseite auf schriftliche Anfrage rausgibt? Der Gast ist aus Madrid, Spanien.
Gruss, Peter
Wie das gehandhabt wird und werden kann, weiß ich leider nicht. Vom Mitlesen hier, scheinen Gast-Daten aber aus Datenschutzgründen nicht an den Gastgeber weitergegeben zu werden.
Hast du da einmal mit einem Anwalt gesprochen, welche Möglichkeiten du da hast? Ich habe jetzt die Themen, die ich verlinkt habe, durchgelesen, aber vielleicht gibt es ja da einen Weg zu widersprechen. Gerade weil du ja gar nicht da warst. 🤔
Hallo Juliane,
1) Der Anwalt kostet auch 500-1.000 EUR und von airbnb gibt es durchweg Null Support. Die Versicherung für die Host ist wertlos, zumal airbnb das Thema seit Jahren bekannt ist.
2) Ist bekannt, ob airbnb die Kundendaten auf Basis einem richterlichem Beschlusses rausgibt an die Rechtsvertretung des Klägers? Ich will die Daten nicht, der Kläger will die Daten.
3) Kann man beim CS eine positive Bewertung des Kunden korrigieren, um weitere Hosts und Superhosts zu schützen? Der Kunde reist um die Welt und verursacht Schaden für due Hosts. Der Kunde hätte längst gesperrt sein müssen.
Gruss,
Peter